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namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

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(1)

STAATSMINISTERIUM DES INNERN

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler

Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden

Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/11785

Thema: Sprengstofffunde, ungeklärte Bombenanschläge und ähnli- che Vorfälle in Sachsen 2017

Sehr geehrter Herr Präsident,

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Statistische Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Frei- staates Sachsen stehen im Sinne der Fragestellung nicht zur Verfügung.

Die vorliegende Auswertung basiert auf den Daten des Polizeilichen Aus-

kunftssystems Sachsen mit Stand vom 9. Januar 2018. Recherchiert wurde

für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 im Frei-

staat Sachsen nach Straftaten des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosi-

on gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach Verstößen gegen das

Sprengstoffgesetz, bei denen keine Tatverdächtigen ermittelt wurden. Aus-

geschlossen wurden dabei Tatmittel in Form von pyrotechnischen Erzeug-

nissen (z. B. Böller, Feuerwerk, Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung).

Aufgrund der Vielfältigkeit der Sachverhalte und Begehungsweisen ist nicht auszuschließen, dass mit den verwendeten Recherchekriterien

nicht alle

Sachverhalte erfasst worden sind.

Frage 1:

In welchen Fällen wurden im Freistaat Sachsen im Jahr 2017 Spreng-

sätze (inkl. USBVs) und Bombenattrappen verwendet oder aufgefun-

den, ohne dass sich die Täterschaft und/oder Tatmotivation klären ließ?

Frage 2:

Welche Sprengmittel bzw. Sprengstoff -Arten oder welche anderen ex-

plosionsgefährlichen Stoffe sind in den Fällen im Sinne der Frage 1

verwendet worden und in welchen dieser Fälle konnte die Herkunft des Sprengstoffs ermittelt werden?

Freistaat

SACHSEN

Der Staatsminister

Aktenzeichen

(bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/85

Dresden, 1. Februar 2018

Hausanschrift:

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung:

Zu erreichen mit den Straßen- bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13

(2)

STAATSM1N1STER1UM DES INNERN

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2:

Auf die Anlage wird verwiesen.

Frage 3:

In welchen der Fälle im Sinne der Frage 1

bestand oder besteht der Verdacht, dass es sich bei den Tätern um Angehörige der extremen Rechten handelt bzw.

welche dieser Fälle sind aufgrund welcher Tatumstände (z.B. Droh- oder Beken- nerschreiben, beabsichtigte Opfergruppe) dem Phänomenbereich der PMK- rechts zuzuordnen?

Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/3758 sowie auf die Anlage verwiesen.

Mitileundlicbpn Qiüßen

Forof! Dr. Roland Wöller

Anlage

Freistaat

SACHSEN

(3)

Anlage zu Drs.-Nr. 6/11785

Tatzeitraum PMK

Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft

-rechts- 01.01.2017 Käbschütztal Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

01.01.2017 Reinsdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

02.01.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

02.01.2017 Dresden Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein ermittelt werden 03.01.2017 Leipzig Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

ermittelt werden 17.01.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

18.01.2017 Dohna Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

20.01.2017 Schkeuditz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Einrichtung Fahrkartenautomat gesprengt ermittelt werden

Deutsche Bahn

20.01.2017 Plauen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Fahrkartenautomat gesprengt ermittelt werden

21.01.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Briefkasten gesprengt ermittelt werden

23.01.2017 Görlitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

(4)

Tatzeitraum

Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK

-rechts- 25.01.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Einrichtung/Einrichtung Fahrkartenautomat gesprengt ermittelt werden Deutsche Bahn

31.01.2017 VVernnsdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

31.01.2017 Dresden Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

11.02.2017 Hirschstein Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

18.02.2017 Markkleeberg Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

28.02.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

18.03.2017 Boxberg/O.L. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gem. § 308 StGB ermittelt werden

22.03.2017 Wurzen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 25.03.2017 Dürrhennersdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gem. § 308 StGB ermittelt werden

25.03.2017 Kottmar Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

08.04.2017 Leipzig Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien Rauchkörper konnte nicht nein ermittelt werden 10.04.2017 Pirna Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Parkscheinautomat gesprengt ermittelt werden

(5)

Tatzeitraum

Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK

-rechts- 11.04.2017 Coswig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Briefkasten gesprengt ermittelt werden

15.04.2017 VVurzen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

16.04.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

17.04.2017 Coswig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

18.04.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

18.04.2017 Görlitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Briefkasten gesprengt ermittelt werden

21.04.2017 Lauta Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 26.04.2017 Meißen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 05.05.2017 Borna Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gem. § 308 StGB ermittelt werden

09.05.2017 Großenhain Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

15.05.2017 Riesa Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

15.05.2017 VVeischlitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

(6)

Tatzeitraum

Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK

-rechts- 22.05.2017 Großenhain Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

26.05.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

27.05.2017 Görlitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

30.05.2017 Mittweida Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Abfallbehälter gesprengt ermittelt werden

01.06.2017 Markkleeberg Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein ermittelt werden 05.06.2017 Zittau Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

07.06.2017 Böhlen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

10.06.2017 Zittau Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

11.06.2017 Schkeuditz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Öffentliche mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Einrichtung Fahrkartenautomat gesprengt ermittelt werden

Deutsche Bahn

16.06.2017 Bernsdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

(Bautzen) gern. § 308 StGB ermittelt werden

25.06.2017 Borsdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

02.07.2017 Tirpersdorf Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

(7)

Tatzeitraum

Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK

-rechts- 02.07.2017 Weischlitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

02.07.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

05.07.2017 Penig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

05.07.2017 Frohburg Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

06.07.2017 Bösenbrunn Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

04.08.2017 Wurzen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein gem. § 308 StGB Einrichtung/Einrichtung Fahrkartenautomat gesprengt ermittelt werden

Deutsche Bahn

07.08.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

08.08.2017 Dresden Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

10.08.2017 Freital Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein ermittelt werden 19.08.2017 Oschatz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 19.08.2017 Bad Brannbach Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gem. § 308 StGB ermittelt werden

27.08.2017 Zschepplin Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

(8)

Tatzeitraum

Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK

-rechts- 10.09.2017 Mittweida Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Buswartehäuschen gesprengt ermittelt werden

16.09.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

15.10.2017 Mücka Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gem. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 25.10.2017 Böhlen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

26.10.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

31.10.2017 Schneeberg Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

02.11.2017 Neukirch/Lausitz Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein ermittelt werden 08.11.2017 Markkleeberg Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

13.11.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit inn Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

13.11.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

21.11.2017 Schönfeld Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 27.11.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Briefkastenanlage ermittelt werden

(9)

Tatzeitraum

Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft PMK

-rechts- 30.11.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

11.12.2017 Geithain Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

15.12.2017 Lohsa Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein gern. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 15.12.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Öffentliche durch Einleiten Gasgemisch konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Einrichtung/Geldinstitut Geldautomat gesprengt ermittelt werden 18.12.2017 VVurzen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

22.12.2017 Leipzig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

24.12.2017 Penig Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB in Fahrzeug ermittelt werden

29.12.2017 Dresden Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gem. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

30.12.2017 VVurzen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Parkscheinautomat gesprengt ermittelt werden

30.12.2017 Colditz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

30.12.2017 Chemnitz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Briefkasten gesprengt ermittelt werden

31.12.2017 Dresden Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

(10)

Tatzeitraum PMK

Beginn Ortsname Ereignis Tatumstände Sprengstoffart Herkunft

-rechts- 31.12.2017 Großenhain Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

31.12.2017 Bad Lausick Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

31.12.2017 Radeberg Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien mit unbekanntem Gegenstand konnte nicht nein

gern. § 308 StGB Zigarettenautomat gesprengt ermittelt werden

31.12.2017 Colditz Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

31.12.2017 Thum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

31.12.2017 Dresden Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion Tatörtlichkeit im Freien unbekannte Sprengvorrichtung konnte nicht nein

gern. § 308 StGB ermittelt werden

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