P 188/2005 FIN 24. August 2005 47C Postulat
2712 Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 11.08.2005
Kompetenzzentrum mittelbare Verwaltungseinheiten und Unternehmungen
Der Regierungsrat wird beauftragt, zu überprüfen, ob innerhalb der Kantonsverwaltung ein Kompetenzzentrum für die mittelbaren Verwaltungseinheiten und die kantonseigenen Unternehmungen einzurichten ist.
Begründung:
Die PUK empfiehlt dem Regierungsrat zu überprüfen, ob nicht ein Kompetenzzentrum für die mittelbaren Verwaltungseinheiten und die kantonseigenen Unternehmungen einzurichten wäre. Dieses würde gesamthaft die Aufsicht über diese Einheiten und die Auswahl und Führung der entsprechenden Staatsvertretungen betreuen.
Zur Begründung des Vorstosses wird des Weiteren auf den Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zwecks Klärung und Bewertung der Vorkommnisse und Entwicklungen bei der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) verwiesen.
Antwort des Regierungsrates
Der Grosse Rat hat in der Junisession 2003 das „Grundlagenpapier zur Problematik der Kantonsvertretungen in Verwaltungsräten“ zur Kenntnis genommen und die Planungserklärung abgegeben, wonach bis Ende 2006 durch ein externes Gutachten
„nochmals eine vorurteilslose Überprüfung und Gegenüberstellung unterschiedlicher Modelle, wie der Kanton seine Eigentümerinteressen ausüben kann“, vorzunehmen ist. Im Weiteren wird in der Planungserklärung festgehalten, dass „in die Untersuchung auch die Stiftungen und die neuen Erfahrungen mit dem Insel-Verwaltungsrat einzubeziehen sind“.
Die Ergebnisse aus dieser Überprüfung und die Schlussfolgerungen des Regierungsrates werden dem Grossen Rat im Jahr 2007 zur Kenntnisnahme gebracht.
Einen entsprechenden Auftrag zur Überprüfung der VKU-Grundsätze hat der Regierungsrat mit RRB 1834 vom 1. Juni 2005 erteilt. Er ist bereit, diesen Auftrag entsprechend zu erweitern und die Anliegen des Vorstosses voraussichtlich auch in Zusammenhang mit diesen Untersuchungen vertieft zu prüfen. Es wird insbesondere zu untersuchen sein, ob die zentralisierte Wahrnehmung der Eigentümerinteressen des Kantons in einem Kompetenzzentrum gegenüber der heutigen Lösung, in welcher die einzelnen Beteiligungen des Kantons und die anderen Träger öffentlicher Aufgaben
- 2 -
gemäss Art. 95 Kantonsverfassung von der jeweils fachlich zuständigen Direktion betreut werden, effizienter und sachgerechter möglich wäre. In jedem Fall wird zu vermeiden sein, dass überdimensionierte Verwaltungsstrukturen aufgebaut werden und dass heute in den Fachdirektionen vorhandenes wertvolles Know-how verloren geht.
Bezüglich der Bernischen Lehrerversicherungskasse und der Bernischen Pensionskasse ist festzuhalten, dass es sich dabei nach Auffassung des Regierungsrates nicht um gewöhnliche Institutionen als Träger anderer öffentlicher Aufgaben gemäss Art. 95 Kantonsverfassung handelt. Bei der beruflichen Vorsorge ist der Kanton insbesondere auch als Arbeitgeber betroffen. Unabhängig von der Schaffung eines allgemeinen Kompetenzzentrums für Beteiligungen und Institutionen gemäss Art. 95 Kantonsverfassung hat der Regierungsrat bereits die Prüfung eingeleitet, in welcher Art und Weise ein Kompetenzzentrum für Fragen der beruflichen Vorsorge einzurichten sei.
Antrag: Annahme An den Grossen Rat