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Archiv "Gesundheitsökonomie: Interdisziplinärer Ansatz" (11.04.1997)

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D

ie Initiatoren des neu gegrün- deten Instituts für Gesund- heitsökonomie, Medizin und Gesellschaft (IGMG) an der Universität zu Köln und die Ende 1995 gegründete Gesellschaft zur För- derung der Gesundheitsökonomik Köln e.V. setzten von Anfang an auf Interdisziplinarität und fakultäten- übergreifende Zusammenarbeit. Das Institut baut deshalb zwei Bereiche auf, getragen von der Medizinischen Fakultät der Universität und der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftli- chen Fakultät. Ziel ist es, die gemein- samen Forschungs- und Lehrinteres- sen beider Fakultäten zu bündeln und Forschungsprojekte mit dem metho- dischen Rüstzeug beider Disziplinen anzugehen.

Beide Fakultäten haben für das Institut jeweils eine Professur zur Ver- fügung gestellt. Entsprechend der In- terdisziplinarität wird das Institut von zwei Direktoren paritätisch geleitet.

Seit Dezember 1996 ist mit der Lei- tung des Instituts der neu berufene Professor Dr. med. Dr. sc. Karl Wil- helm Lauterbach (34) beauftragt wor- den. Lauterbach, der an der Medizini- schen Fakultät der TH Aachen und an der University of Texas Medizin und im Anschluß daran an der Harvard School of Public Health Epidemiolo- gie und Gesundheitsökonomie stu- diert hat, war bis zu seinem Antritt in Köln Dozent für Gesundheitssystem- forschung und Gesundheitsökonomie (Health Policy and Management) an

der Boston University und an der Harvard Medical School in den USA.

Die Berufung des Kodirektors des IGMG ist noch in der Schwebe.

Allerdings gab es bereits seit drei Jah- ren Bemühungen, den Lehrstuhl für Sozialpolitik an

der Wirtschafts- und Sozialwis- senschaftlichen Fakultät mit ei- nem makro- und gesundheitsöko- nomisch ausge- wiesenen Wis- senschaftler neu zu besetzen, ein Unterfangen, das trotz renom- mierter Aspiran- ten bisher ge- scheitert ist. Da- bei können die beiden Lehr- stühle und Semi-

nare für Sozialpolitik an der WiSo-Fa- kultät auf eine lange sozial- und ge- sundheitspolitische Forschung und Lehre aufbauen – man denke an den Nestor der deutschen Gesundheits- ökonomie, Prof. Dr. rer. pol. Wilfrid Schreiber, seinen Nachfolger auf dem Kölner Lehrstuhl, Prof. Dr. rer. pol.

Philipp Herder-Dorneich. Daneben hat sich auch der Lehrstuhl für Allge- meine Betriebswirtschaftslehre und Besondere des Treuhandwesens (Or- dinarius und Seminardirektor: Prof.

Dr. rer. pol. Günter Sieben, 64) Meri-

ten in der Bearbeitung betriebswirt- schaftlicher und krankenhausökono- mischer Fragestellungen erworben.

Daneben hat seit mehr als 20 Jahren auch der Lehrstuhl für Sozialpolitik I (Ordinarius: Prof. Dr. rer. pol. Dr. rer.

pol. h. c. Jürgen Zerche, 58) im Rah- men des Wahlpflichtfaches Sozialpo- litiklehre zahlreiche gesundheitsöko- nomische Vorhaben beackert.

Als ein der Universität angeglie- dertes Institut ist das IGMG in erster Linie neben der institutionellen För- derung durch das Land auf die Ein- werbung von Drittmitteln und die lau- fende Refinanzierung von For- schungsaufträgen und Projekten so- wie auf Zuschüsse des gemeinnützig wirkenden Vereins „Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökono- mik Köln e.V.“ angewiesen. Die Ge- sellschaft hat die Anschubfinanzie- rung übernommen. Gründungsmit- glieder der Gesellschaft waren nam- hafte Unternehmen der pharmazeuti- schen Industrie, der Versicherungs- wirtschaft, der Verbände der gesetzli- chen und privaten Kranken- versicherung, Verbände und Stiftungen der Ärzteschaft sowie der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft.

Möglicherweise stehen diese Konstruktion und die ge- mischte Finanzierung Pate für weitere den Fakultäten angegliederte Einrichtun- gen, insbesondere klinische Institutionen, wie Prof. Dr.

med. Conrad A. Baldamus, der Dekan der Medizini- schen Fakultät, bei der Eröff- nung des Instituts betonte.

Beispielgebend für eine fruchtbare Kooperation im Kölner universitären Raum ist das Zentrum für Molekularbiologi- sche Medizin, das mit der Mathema- tisch-Naturwissenschaftlichen Fakul- tät und dessen Lehrstühlen und Insti- tuten kooperiert. Das Institut soll durch seine Verbindung mit der Pra- xis, der Industrie und den Verbänden auch eine Art „katalytische Wirkung“

auf das Verhältnis zwischen „Gesund- heitsindustrie“, der pharmazeuti- schen Industrie, der forschenden Kli- nik, dem ambulanten und stationären Bereich und der Kölner Universitäts- klinik entfalten, so Baldamus. Ansät- A-962 (22) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 15, 11. April 1997

P O L I T I K AKTUELL

Gesundheitsökonomie

Interdisziplinärer Ansatz

Mit einem Timelag von rund 15 Jahren gegenüber den USA werden auch in Deutschland zunehmend Forschungsinstitute, Lehreinrichtungen und Studiengänge für Gesundheits- ökonomie an speziellen Gesundheitswissenschaftlichen, an Medizinischen oder an Wirt- schaftswissenschaftlichen Fakultäten gegründet. Etabliert sind bereits spezielle Studi- engänge in Public Health und Gesundheitsökonomie an den Universitäten und Hoch- schulen in Hannover, Düsseldorf, Freiburg, München, Bayreuth, Ulm, Bielefeld, Leipzig und Köln. Zumeist sind die Studiengänge als Postgraduate-Studiengänge konzipiert. Als erstes interdisziplinäres Institut ist Ende Februar 1997 an der Universität zu Köln das Insti- tut für Gesundheitsökonomie, Medizin und Gesellschaft (IGMG) aus der Taufe gehoben worden. Das „An-Institut“ wird zur Zeit durch die Universität zu Köln zusammen mit der gemeinnützigen Gesellschaft zur Förderung der Gesundheitsökonomik e.V. eingerichtet.

Professor Dr. med. Dr. sc. Karl Wilhelm Lauterbach, Universität Köln Foto: privat

(2)

ze gebe es bereits in der Arbeitsgrup- pe Klinische Studien, bei denen das Institut mit dem Institut für Informa- tik kooperiert.

Die Aufgaben des IGMG:

lEntwicklung von Aus- und Weiterbildungskurrikula im Fach Ge- sundheitsökonomie und insbesonde- re in der Qualitätssicherung

lKoordination und Betreuung von Studien in diesen Spezialberei- chen

lKonzeption, Durchführung und Evaluation eigener Forschungs- projekte

lKooperation mit anderen Fa- kultäten.

In der Vorlaufphase hat das In- stitut in Zusammenarbeit mit bei- den Fakultäten einen Studiengang für Gesundheitsökonomie entwickelt.

Voraussichtlich ab Wintersemester 1997/98 wird sowohl das viersemestri- ge Aufbaustudium für Medizinstuden- ten und angehende Wirtschaftswissen- schaftler angeboten – ebenso wie das sechssemestrige Primärstudium. Das Studium soll mit dem Examen zum Di- plom-Gesundheitsökonomen abge- schlossen werden, eine einmalige und erstmalige akademische Titulatur an deutschen Universitäten. Vorausset- zungen für die Zulassung im Primär- studiengang: Fachhochschul- oder Hochschulreife oder abgeschlossene Berufsausbildung als Sozialversiche- rungsfachangestellter, Verwaltungsan- gestellter, Krankenpfleger oder ähnli- che Berufe. Für das Primärstudium wird grundsätzlich relevante Berufs- erfahrung vorausgesetzt.

Im Zusatzstudiengang: abge- schlossenes Studium der Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre oder ab- geschlossenes Studium der Medizin oder Zahnmedizin.

Das Institut hat in Kooperation mit anderen Kölner Einrichtungen in 11 Spezialsektoren der Medizin ge- sundheitsökonomische Analysen und Cost-Benefit-Analysen sowie Cost- Effectiveness-Studien gestartet: in der Nuklearmedizin, Radiologie, Me- dizinischen Statistik und Epidemiolo- gie, Herzchirurgie, Nephrologie, On- kologie, Stoffwechselerkrankungen, Psychosomatik, Neurochirurgie, Kar- diologie und Psychiatrie sowie Psy- chotherapie des Kindes- und Jugend- alters. Dr. Harald Clade A-964

P O L I T I K AKTUELL

(24) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 15, 11. April 1997

W

eiterbildung ist ärztliches Berufsrecht, das die Be- rufsausübung regelt und nicht die Berufszulassung.

Damit obliegt das Weiterbildungs- recht verfassungsgemäß den Bundes- ländern, welche es wiederum an die Landesärztekammern unter Rechts- aufsicht – nicht etwa unter Fachauf- sicht – übertragen haben. Da es sich nicht um Berufszulassungsrecht han- delt, ist der Bund nach der Verfassung nicht befugt, in das Weiterbildungs- recht einzugreifen. Das Weiterbil- dungsrecht beeinflußt auch ärztliche Tätigkeitsbereiche, die durch andere Rechtskreise wie das Sozialrecht, speziell das Vertragsarztrecht, gere- gelt sind.

Aufgrund der Heilberufs- und Kammergesetze der Länder sind die Ärztekammern verpflichtet, Arztbe- zeichnungen einzuführen, wenn dies im Hinblick auf die wissenschaftliche Entwicklung und eine angemessene Versorgung der Bevölkerung erfor- derlich ist. Im Umkehrschluß bedeu- tet das, daß obsolete Arztbezeichnun- gen gestrichen werden müssen. Die Ärztekammern können deshalb mit dem Weiterbildungsrecht nicht belie- big umgehen, also nach Gutdünken regulieren oder deregulieren. Sie sind vielmehr gehalten, die Belange der Wissenschaft und das Interesse der Allgemeinheit zu berücksichtigen.

Diese Vorgaben beschränken somit durchaus die Interessen der „Anwen- der“ des Weiterbildungsrechts, also der Weiterbildungswilligen, der zur Weiterbildung Befugten und der Ad- ministrationen der Ärztekammern.

Nach den Diskussionen auf und nach dem 99. Deutschen Ärztetag im Juni 1996 schälen sich für die Entwick-

lung der Weiterbildungsordnung eine kurzfristige, eine mittelfristige und ei- ne langfristige Perspektive heraus.

Das grundlegende Instrumentarium der Muster-Weiterbildungsordnung von 1992 mit der Möglichkeit, Ge- bietsbezeichnungen, Schwerpunkts- bezeichnungen, fakultative Weiterbil- dung und Fachkunden- sowie Be- reichsbezeichnungen zu erwerben, ist im Prinzip nicht umstritten.

Thema für Eisenach:

Allgemeinmedizin Dem 99. Deutschen Ärztetag 1996 sind die den Weiterbildungsgre- mien der Bundesärztekammer bis da- hin vorgetragenen Ideen, Anregun- gen und Wünsche aus den Landes- ärztekammern, den ärztlichen wis- senschaftlichen Gesellschaften und Berufsverbänden vorgestellt worden.

Dies führte auf dem Ärztetag selbst zu einer Grundsatzdiskussion um die Ausdifferenzierung des Weiterbil- dungsrechtes, die im Vorstand und in den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer fortgesetzt wur- de. Ergebnis ist, daß die nächste größere Novelle der Weiterbildungs- ordnung erst auf dem 101. Deutschen Ärztetag im Jahre 1998 beraten wer- den soll.

Dem 100. Deutschen Ärztetag 1997 in Eisenach ist jedoch eine bera- tungsfähige Vorlage zur Neufassung eines im Hinblick auf eine hausärztli- che Tätigkeit neuformulierten Wei- terbildungsganges für das Gebiet All- gemeinmedizin vorzulegen, mit der Vorgabe, daß die Mindestweiterbil- dungszeit fünf Jahre betragen soll.

Dieser Beschluß wurde auf dem

Weiterbildungsordnung

Gestaltungskraft erhalten

Die turbulente Phase der Diskussion um die neue Weiterbildungsordnung, die

1992 als Muster-Weiterbildungsordnung vom 95. Deutschen Ärztetag in Köln be-

schlossen wurde, scheint beendet. Erkennbar ist derzeit der Übergang in eine der

schwierigen Materie angemessene Diskussion, wie diese in der Substanz allgemein

akzeptierte Ordnung der ärztlichen Weiterbildung fortentwickelt werden kann.

(3)

99. Deutschen Ärztetag mit großer Mehrheit angenommen.

Nach monatelangen Beratungen in den Weiterbildungsgremien und in den Akademien der Allgemein- und Gebietsärzte sowie in einer vom Vor- stand der Bundesärztekammer einge- setzten Arbeitsgruppe ist eine Vorla- ge entstanden, die der Vorstand der Bundesärztekammer auf seiner Sit- zung am 14. März 1997 als diskussi- onsreif für den 100. Deutschen Ärzte- tag in Eisenach beschlossen hat. Die Beratungen waren schwierig, weil es sich bei der im Hinblick auf eine hausärztliche Tätigkeit definierten Allgemeinmedizin sowohl um Wei- terbildungs- und damit auch Tätig- keitsinhalte handelt, welche partiell Gegenstand zahlreicher anderer Ge- biete sind, als auch um Inhalte, die als hausärztliche Tätigkeit sui generis be- schrieben werden können. Bei den Vorarbeiten traten zahlreiche Kon- flikte auf, welche die Ausschüsse und Arbeitsgruppen bereits im Vorfeld der Vorstandsberatungen zu minimie- ren suchten. Ziel war dabei, die ty- pisch hausärztlichen Inhalte der ein- zelnen Spezialgebiete herauszufinden und dem sogenannten Querschnitts- anteil des Faches Allgemeinmedizin zuzuordnen sowie die von den Spezi- algebieten als typisch hausärztliche und nur in der Allgemeinmedizin vor- kommenden Inhalte für alle akzepta- bel zu analysieren.

Laut Vorstandsbeschluß sollen künftig mindestens zwei Jahre der Weiterbildung im Krankenhaus ab- solviert werden, davon mindestens ein Jahr innere Medizin im Stations- dienst. Der übrige Teil der Weiterbil- dung soll auch in Praxen weiterbil- dungsbefugter niedergelassener Ärz- te abgeleistet werden können. Der 100. Deutsche Ärztetag im Mai wird hoffentlich mit seiner Beschlußfas- sung über die Allgemeinmedizin dazu beitragen, die ärztliche Kompetenz zur Ausübung der Heilkunde zu do- kumentieren und damit dem An- spruch an eine zeitgemäße Weiterbil- dungsordnung gerecht zu werden.

Bei der Neufassung des Gebietes Allgemeinmedizin im Abschnitt 1 der Weiterbildungsordnungen war neben der Definition und der Beschreibung des Gebietes zu prüfen, ob die Weiter- bildung überhaupt von ausreichend

vielen Ärztinnen und Ärzten in dieser Form absolviert werden kann. Diese Frage stellt sich nicht nur für die All- gemeinmedizin, sondern für nahezu alle Fächer.

Anläßlich des 99. Deutschen Ärztetages und im September 1996 (siehe DÄ, Heft 39, 1996) haben wir – nicht zum ersten Mal – darauf auf- merksam gemacht, daß die arbeits- platzbezogenen Weiterbildungsres- sourcen rückläufig und die Zahl der nachfragenden Ärztinnen und Ärzte deutlich steigend sind. Der Grat zwi- schen Wünschbarem und Machbarem wird immer schmaler, die Konfliktsi- tuationen verschärfen sich rapide.

Darauf mit einer drastischen inhaltli- chen Vereinfachung der Weiterbil- dungsgänge zu reagieren bedeutete

für die Zukunft sicher eine Verminde- rung des Qualitätsniveaus des ärztli- chen Nachwuchses und damit der ärztlichen Versorgung der Bevölke- rung und wäre mit erheblichen Risi- ken für den Erhalt der Gestaltungs- freiheit der ärztlichen Selbstverwal- tung in diesem wichtigen Feld verbun- den. Die Überlegung, Weiterbil- dungsmindestzeiten in arbeitsplatz- bezogener Weiterbildung in ihrer Be- deutung zu reduzieren und ganz auf die Inhalte der Weiterbildung und de- ren Überprüfung vor Anerkennung zur Führung einer Gebietsbezeich-

nung abzustellen, kollidiert mit dem Recht der Europäischen Union. Die Richtlinie 93/16 EWG stellt aus- schließlich auf Mindestzeiten ab, wor- an sich auch in den nächsten Jahren nichts ändern dürfte. Diese Idee ist auch problematisch im Hinblick auf die Grundauffassung, daß Weiterbil- dung durch „learning by doing“ in ei- ner bezahlten hauptamtlichen ärztli- chen Tätigkeit erfolgt.

Freiwilligkeit

Auf lange Sicht wird zu prüfen sein, ob nicht die arbeitsplatzbezoge- ne Weiterbildung durch andere Wei- terbildungsmaßnahmen wie die Nut- zung von Simulationsmöglichkeiten oder von Ressourcen der modernen Telekommunikation teilweise oder ganz ersetzt werden kann.

Der 101. Deutsche Ärztetag wird für die geltende Weiterbildungsord- nung Vorschläge zur Streichung, aber auch zur Neueinführung von Bezeich- nungen beraten. Darunter sind Be- zeichnungen, die in einzelnen Lan- desärztekammern bereits im Vorgriff auf die bundesweite Entscheidung eingeführt worden sind (zum Beispiel Infektiologie), aber auch solche, die in der öffentlichen Debatte als defi- zitär im Bereich der Kompetenzen von Ärztinnen und Ärzten diskutiert werden (zum Beispiel forensische Psychiatrie).

Der ärztlichen Weiterbildung kommt eine immer größere Bedeu- tung zu, erst recht, seitdem Gesetzge- bung und Rechtsprechung dazu ge- führt haben, daß verantwortliche ärztliche Positionen nur noch von Fachärztinnen und Fachärzten einge- nommen werden können. Damit ist die frühere Freiwilligkeit, eine Wei- terbildung zu absolvieren und eine Gebietsbezeichnung zu führen, weit- gehend relativiert.

Wir sollten alles daransetzen, daß auch in Zukunft trotz dieser Entwicklung und angesichts des noch langfristig und nachhaltig gestör- ten Nachfrage-Angebot-Verhältnis- ses die Philosophie einer Weiterbil- dung als Nebenprodukt ärztlicher Tätigkeit so weit wie möglich auf- rechterhalten werden kann.

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe A-966

P O L I T I K AKTUELL

(26) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 15, 11. April 1997

Jörg-Dietrich Hoppe ist Vorsitzender des Aus- schusses „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärz- tekammer. Foto: Bernhard Eifrig, Bonn

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