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Archiv "ORGANHANDEL: Denkfehler" (15.12.1988)

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24., 25. und 26. Januar 1989

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Robert Bosch GmbH Medizinelektronik Abt. WEB 66 Forckenbeckstraße 9-13 1000 Berlin 33

MEDIKAMENTE

Eine Bitte zur Versendung von Medikamenten nach Rumänien:

Nachahmenswert

Innerhalb von fünf Jahren (1983 bis 1987) übersandte ich 45 Päckchen mit Medika- menten an deutsche und un- garische Ärzte in Siebenbür- gen. In 35 Fällen erhielt ich eine Rückverständigung (ei- ne Postkarte) über das Erhal- ten der Sendung. Alle Kolle- gen reagierten mit großer Freude auf das Zuschicken von Medikamenten.

Im Informations-Buch der Deutschen Bundespost über Paketsendungen ins Ausland ist ein Blatt auch über Rumä- nien vorhanden, in dem die Vorschriften mitgeteilt wer- den. In der Liste der Artikel, deren Einfuhr nach Rumä- nien verboten ist, sind auch die Medikamente aufgeführt.

Päckchen (100 bis 1000 Gramm) mit Medikamenten kommen jedoch durch. Die Postgebühren betragen 1,70 bis 4,80 DM.

Dr. Julius Varga, Gers- weiler Straße 11, 6600 Saar- brücken 1

RENTENREFORM

Zu dem Kurzbericht „Umrisse der Rentenreform" in Heft 47/1988:

Wunderding

Die Aussage „Beitrags- lücken durch längere Ausbil- dungsjahre sollen durch Nachentrichtung von Beiträ- gen geschlossen werden kön- nen" bedeutet für jede Kol- legin und jeden Kollegen, daß man, nachdem man Nu- merus clausus bestanden hat, jahrelang die Eltern bezahlen lassen mußte, um das Stu- dium zu bestehen, oder Ba- fög zurückzahlen muß — bei gleichzeitigem Aufbau einer Familie und der beruflichen Entwicklung —, daß man dann noch zusätzlich zur Kas- se gebeten wird, um eine Al- terssicherung aufzuweisen.

Bei steigenden Arztzahlen und sinkenden Einkommen

erscheint mir rein wirtschafts- politisch dies ein Wunder- ding, und dies grenzt schon zumindest für uns Mediziner fast an „divine Zustände".

Hier kann man nur jeder Kollegin und jedem Kollegen raten, direkt nach dem Staatsexamen sich umgehend von der Versicherungspflicht der BfA befreien zu lassen und in das nächstgelegene Versorgungswerk einzutre- ten, egal welche Unterschie- de innerhalb der Versor- gungswerke bestehen, um zu- mindest ab dem Zeitpunkt, wo man einmal nicht mehr arbeiten kann, berufsbedingt oder altersbedingt, eine ge- wisse Lebenssicherung aufzu- weisen.

Dr. med. Hans Hainz, St.

Laurentiusstr. 4, 5568 Daun

ORGANHANDEL

Zu dem Leserbrief „Moralapo- stel?" von Dr. med. Wulf Rothen- bächer in Heft 43/1988, der sich auf den „Seite eins"-Beitrag in Heft 39/1988 „Kein Geschäft mit Adelmann" bezog:

Denkfehler

Dem Schreiber unterlau- fen folgende Denkfehler:

1. Für Kranke, die sich eine Niere kaufen wollen und dafür 60 000 DM bis 80 000 DM bezahlen, ist dies keines- wegs sicher eine lohnende Sa- che. Im Gegenteil! Der Käu- fer und Empfänger einer sol- chen Niere „von der Stange"

muß davon ausgehen, daß die eine möglichst lange Funk- tionszeit des transplantieren- den Organs bestimmenden immunologischen Vorausset- zungen fehlen und der Kauf damit von vornherein mit ei- nem Höchstrisiko belastet ist, daß ein solchermaßen erwor- benes und transplantiertes Organ alsbald wieder ent- fernt werden muß. Eine zwei- te Operation wird also not- wendig werden, und die da- mit eingekaufte Enttäu- schung dürfte kaum in DM zu bemessen sein.

2. Ob der Spender mit ei- nem solchen Geschäft gut oder schlecht fährt, dürfte A-3554 (10) Dt. Ärztebl. 85, Heft 50, 15. Dezember 1988

(2)

Gezielte

Magnesium-Therapie

Magnes (22

ioca

sich weitestgehend jeder Kon- trolle entziehen, insbesondere dann, wenn ihm noch nicht einmal garantiert werden kann, daß das vorgesehene Entgelt ihm überhaupt ausge- händigt wird. Der Gewalt und Ausbeutung wird durch Mani- pulationen, wie sie jüngst vor- geschlagen worden sind, Tür und Tor geöffnet.

3. Der Vergleich mit der Organspende vom blutsver- wandten nächsten Angehöri- gen kann als verteidigendes Argument für den „Kom- merz" herangezogen wer- den, weil über die „ver- wandtschaftliche Verantwor- tung" hinaus die genetischen Voraussetzungen eingehend geprüft und erst dann akzep- tiert werden, wenn eine Übereinstimmung nachge- wiesen werden kann, die eine einigermaßen vertretbare Funktionszeit voraussagen

läßt. Selbst dann besteht im- mer noch das Risiko der Ab- stoßung, das sowohl mit Spender als auch Empfänger eingehend besprochen wer- den muß. Bei den angebote- nen Handelsschaften fehlen diese Voraussetzungen völ- lig. Niemand kommt auf die Idee, in ein Lotteriegeschäft zu gehen und dort das große Los zu verlangen, in der Si- cherheit, dieses auch sofort ausgehändigt zu bekommen.

4. Chronisch Nierenkran- ke bleiben in der Bundesre- publik nicht auf der Strecke.

Jeder, der eine Nierenersatz- therapie braucht, erhält sie auch, was in den mehr als 30 Ländern der Europäischen Dialyse- und Transplanta- tionsgesellschaft sonst nur noch in Israel und Luxem- burg der Fall ist.

5. Der Hinweis auf die große Zahl der Abtreibungen

paßt ebenfalls nicht; denn wenn Herr Dr. Rothenbä- cher den Verkauf von Kör- perteilen akzeptiert, dann nimmt er auch die Möglich- keit des Wegwerfens in Kauf, und wo bleibt dann der Un- terschied?

Prof. Dr. med. Wilhelm Schoeppe, Leitender Arzt im Zentrum der Inneren Medi- zin der Johann-Wolfgang- Goethe-Universität, Theo- dor-Stern-Kai 7, 6000 Frank- furt 70

STERBEGELD

Zu dem „Seite eins"-Beitrag

„Anderer Geist" in Heft 47/1988:

Unsinnig

Was ist das für ein unsin- niger Gedankensprung: Der Antrag der Grünen, das Sterbegeld der Bundestags-

abgeordneten an das der Ver- sicherten der gesetzlichen Krankenkasse anzugleichen — dies als eine Art Anlauf zur Einkommensgleichmacherei zu interpretieren. Ich vermu- te fast, daß der Verfasser da- mit von einem sozialen Skan- dal ablenken möchte. Von dem Skandal, daß Abgeord- nete, die dieser Tage das Sterbegeld für gesetzlich Ver- sicherte auf 2100 DM zusam- menstrichen, Anspruch auf ein Sterbegeld von 17 458 DM haben und ihre Hinter- bliebenen zusätzlich die Mög- lichkeit, 1300 DM als Beihilfe abzurufen. Und welche Bei- hilfemöglichkeit wäre bislang nicht genutzt worden! Eine Summe, die selbst bei einem dem Volksvertreter zukom- menden Trauerpomp noch ein erkleckliches Restsümm- chen erwarten läßt. Wogegen der gesetzlich versicherte

Zusammensetzung: 1 Kapsel/1 lackierte Tablette/1 Amp. i. m. zu 5 ml ent- halten: Magnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 614,8 mg, Magnesi- umgehalt: 2,5 mmol = 60,78 mg. 1 Ampulle 1. v. zu 10 ml enthält Ma- gnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 737,6 mg. Magnesiumgehalt:

3 mmol = 72,94 mg. 5 g Granulat zum Trinken (1 Beutel) enthalten: Ma- gnesium-L-aspartat-hydrochlorid-trihydrat 1229,6 mg, Magnesiumgehalt 5 mmol = 121,56 mg. Verdauliche Kohlenhydrate 3,1 g. Indikationen: Zur Behandlung des primären und sekundären Magnesium-Mangel-Syndroms, besonders zur Prophylaxe und Therapie der durch Magnesiummangel und Streß bedingten Herzerkrankungen. Bei Magnesium-Mangelzuständen, zum Beispiel infolge Fastenkuren, Hypercholesterinämie, Arteriosklerose, Leberzirrhose, Pankreatitis, Schwangerschaft, Stillzeit, Einnahme östro- genhaltiger Kontrazeptiva, zur Calciumoxalatstein-Prophylaxe. Kontraindi- kationen: Exsikkose, Niereninsuffizienz mit Anurie, Calcium-Magnesium- Ammoniumphosphatsteine. Magnesiocard Ampullen sollen nicht ange- wandt werden bei AV-Block, Myasthenia gravis. Die Injektion von Magne- siocard bei gleichzeitiger Herzglykosid-Therapie ist nur in Fällen von Ta- chykardie bzw. Tachyarrhythmie angezeigt. Nebenwirkungen: Ampullen:

Bradykardie, Oberleitungsstörungen, periphere Gefäßerweiterungen. Han- delsformen und Preise: 25 Kps. DM 10,34, 50 Kps. DM 19,72, 100 Kps. DM 35,51, 25 TbL DM 10,09, 50 Tbl. DM 19,37, 100 Tbl. DM 34,70. 20 Btl. DM 13,46, 50 BM DM 30,02, 100 BM DM 50,39. 2 Amp. i. m. DM 3,89, 5 Amp. i. m. DM 8,68.

3 Amp. L v. DM 6,91, 10 Amp. L v. DM 20,63.

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Risikopatienten

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Dt. Ärztebl. 85, Heft 50, 15. Dezember 1988 (11) A-3555

Referenzen

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