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Umwelterklärung 2020 MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG. Geprüft vom Umweltgutachter am 5. und 6.

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Umwelterklärung 2020

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG

Geprüft vom Umweltgutachter am 5. und 6. November 2020

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort...5

1. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft ...6

1.1 Das Ministerium in der Übersicht... 6

1.2 Aufgaben und Tätigkeiten ... 8

Integration der Umweltpolitik in andere Politikfelder ... 10

2. Umwelt- und Energiemanagement im Umweltministerium ... 11

2.1 Umweltleitlinien... 11

2.2 Landeseinheitliche Energieleitlinien... 12

2.3 Umweltaspekte... 13

2.4 Energieaspekte ... 14

2.5 Aktuelle Entwicklungen bei der EMAS-Verordnung... 15

3. Indirekte Umweltauswirkungen... 16

3.1 WIBAS – Informationssystem Wasser, Immissionsschutz, Boden, Abfall, Arbeitsschutz ... 22

3.2 Grundsätze des nachhaltigen Bauens im kommunalen Hochbau gem. § 7 Abs. 5 KSG BW... 24

3.3 Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement in der Landesverwaltung ... 25

3.4 Landesstrategie Green IT ... 26

3.5 Für junge Umweltschützer: Erfolgsprojekt „EDe, der Energiedetektiv“ und ein Energiewendespiel bitte einrücken, so dass das E unter Für steht ... 26

3.6 Geld investieren – Energie sparen ... 27

3.7 Netzwerk regionale Kompetenzstellen für Energieeffizienz – KEFF ... 27

3.8 Leitstern Energieeffizienz ... 28

3.9 Naturschutz Leuchttürme... 28

3.9.1 Großschutzgebiete ... 28

3.9.2 Natura 2000... 29

3.9.3 Biotopverbund ... 29

3.9.4 Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt ... 30

3.9.5 Neues Naturschutzrecht ... 32

4. Direkte Umweltauswirkungen ... 33

4.1 Standort ... 34

4.2 Chronik zum innerbetrieblichen Umweltschutz ... 36

4.3 Daten und Fakten ... 39

4.3.1 Wichtige Kennzahlen 2019 im Überblick ... 40

4.3.2 Energie und Wasser ... 41

Stromverbrauch ... 41

(3)

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen ... 44

4.3.3 Heizung ... 45

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen ... 47

4.3.4 Wasser ... 48

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen ... 50

4.3.5 Mobilität... 50

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen ... 52

4.3.6 Emissionen ... 52

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen ... 53

4.3.7 Papier ... 53

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen ... 54

4.3.8 Abfall ... 54

Aus unserem Umweltprogramm – Ziele und Maßnahmen ... 58

4.3.9 Arbeitssicherheit/Betriebliches Gesundheitsmanagement ... 58

4.4 Kernindikatoren nach EMAS III ... 58

4.4.1 Energieeffizienz... 59

4.4.2 Materialeffizienz ... 61

4.4.3 Wasser ... 61

4.4.4 Abfall ... 62

4.4.5 Biologische Vielfalt ... 63

4.4.6 Emissionen ... 64

5. Umweltmanagementsystem... 65

5.1 Umweltnetzwerk... 66

5.1.1 EMAS-Team ... 66

5.1.2 Öko-Round-Table ... 67

5.1.3 Beschäftigte ... 67

5.2 Managementkonzepte ... 67

5.2.1 Energie- und Wassermanagement ... 68

5.2.2 Beschaffungs- und Bewirtschaftungsmanagement ... 68

5.2.3 Abfallmanagement... 68

5.2.4 Mobilitätsmanagement ... 68

5.2.5 Controlling ... 69

Untersuchungen und Datenerhebung zu Indikatoren des Klimabiomonitorings ... 69

5.3 Rechtliche Regelungen ... 70

5.4 Kommunikation ... 71

6. Impressum und Ansprechpartner ... 72

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7. Erklärung des Umweltgutachters ... 73

8. Anlagen ... 74

8.1 Stakeholderanalyse ... 74

8.2 Umwelt- und Energieeffizienzprogramm 2020 ... 85

8.3 Witterungsbereinigung Strom und Bestimmtheitsmaß ... 97

(5)

Vorwort

EMAS in Baden-Württemberg ist ein bedeutender Standortfaktor. Ein wesentlicher Teil der EMAS-Unternehmen Deutschlands befindet sich in Baden-Württemberg. Die Motivationen, mit EMAS zu starten und am Ball zu bleiben, sind vielfältig: Gelebtes Umweltbewusstsein, praktizierte Nachhaltigkeit, kontinuierliche Verbesserungsprozesse, die Unternehmensleitung und Beschäftigte integrieren, Einsparung von Ressourcen und der Wunsch, sich durch das po- sitiv besetzte Thema Umweltschutz einen Wettbewerbsvorteil zu erarbeiten.

Das Umweltministerium hat seit seiner Gründung im Jahre 1987 bewegte Zeiten erlebt, da sich sein Ministeriumszuschnitt und seine Zuständigkeiten häufig änderten. Wir haben der- zeit umfassende Zuständigkeiten im Bereich Klimaschutz und Nutzung von erneuerbaren Energien. Die Aufgaben der Energiewirtschaft rücken die drei Säulen der nachhaltigen Ent- wicklung noch stärker in den Mittelpunkt. So sieht das Umweltministerium Energieerzeugung und Energieverbrauch sowohl unter dem ökologischen Aspekt CO2-Reduktion und Klima- schutz als auch unter ökonomischen Belangen wie Versorgungssicherheit, Energiepreise, Netzkapazitäten und einer verbraucher- und wirtschaftsnahen Energiepolitik.

Wer als Boschafter nach außen glaubwürdig auftreten möchte, muss mit gutem Beispiel und eigenem Handeln nach innen tätig werden. Das Umweltministerium hat 1999 die erste um- fassende Prüfung nach der EU-EMAS-Verordnung durchgeführt. Seitdem wird kontinuierlich und engagiert mit dem und für das Umweltmanagement gearbeitet. 2001 wurde dem Um- weltministerium erstmals das EMAS-Zertifikat verliehen. Wir sind stolz darauf, dass wir uns mit Durchhaltevermögen und immer wieder neuen Ideen für Verbesserungen unserer Um- weltleistung jetzt im siebten jeweils drei Jahre umfassenden Prüfungsturnus nach der EU-EMAS-Verordnung befinden.

Das Umweltministerium wird seit 2013 zusätzlich nach DIN ISO 50001 zertifiziert. Hierbei konnte auf die Erfahrungen aus EMAS zurückgegriffen werden. Inzwischen wird das Hand- lungsfeld Energie, das wir bereits im Rahmen von EMAS betrachten, noch stärker fokussiert.

Erfreulich ist, dass wir bei der Erfassung, Aufbereitung und Interpretation von umweltrele- vanten Daten und Faktoren doppelte Effekte gewinnen: für EMAS und für das ISO-Zertifikat.

Seit 2012 verfolgen wir ein integriertes Umwelt- und Energiemanagementsystem und haben unser langjähriges Umweltprogramm zum Umwelt- und Energieeffizienzprogramm fortentwi- ckelt.

Die vorliegende Umwelterklärung bezieht sich auf das Berichtsjahr 2019 und beleuchtet wie ihre Vorgänger die direkten Umweltauswirkungen und bildet diese ergänzend mit dem Kern- indikator gemäß EMAS III ab. Die indirekten Umweltauswirkungen positiv zu beeinflussen, ist unser Kerngeschäft. Dazu nutzen wir die vielseitigen Einflussmöglichkeiten des Ministeriums.

Diese reichen von Rechtssetzungsvorhaben über umwelt- und energiepolitische Impulse im Land, beim Bund und den EU-Institutionen bis hin zu Programmen und Strategien, die unter- schiedlichste Zielgruppen möglichst maßgeschneidert ansprechen. Für den Erfolg unserer Ak- tivitäten ist eine intensive Kommunikation notwendig. Die vorliegende Umwelterklärung soll Ihnen einen Überblick geben, mit welchen Instrumenten und in welchen Themenfeldern wir aktiv sind.

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1. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

1.1 Das Ministerium in der Übersicht

01.07.1987 Gründung des Ministeriums für Umwelt

Das Ministerium wurde aus dem „Ministerium für Ernährung, Landwirt- schaft, Umwelt und Forsten“ herausgelöst und als eigenes Ressort errich- tet mit den Abteilungen: Verwaltung, Grundsatz, Ökologie, Wasser, Luft, Boden, Abfall, Reaktorsicherheit, Umweltradioaktivität.

Minister Dr. Erwin Vetter, CDU 14.07.1992 Umweltministerium

Minister Harald B. Schäfer, SPD 18.06.1996 Ministerium für Umwelt und Verkehr

Dem Umweltressort werden die Abteilungen Verkehrswesen und Straßen- wesen sowie der Bereich betrieblicher Arbeitsschutz zugeordnet. Die Be- reiche Natur- und Artenschutz sowie Lebensmittelwesen werden dem Mi- nisterium Ländlicher Raum zugewiesen.

Minister Hermann Schaufler, CDU bis November 1998 Minister Ulrich Müller, CDU bis Juli 2004

Minister Stefan Mappus, CDU bis April 2005 03.05.2005 Umweltministerium

Die Abteilungen Verkehrswesen und Straßenbau werden dem Innenminis- terium zugeordnet.

Ministerin Tanja Gönner, CDU

01.03.2010 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Dem Umweltressort werden erneut die Abteilungen Straßenbau und Ver- kehr angegliedert. Außerdem wird dem Ministerium der Naturschutz zu- gewiesen, für den seit 1996 das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernäh- rung und Verbraucherschutz zuständig war.

Ministerin Tanja Gönner, CDU

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12.05.2011 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Das Umweltministerium gibt die Abteilungen Straßenbau und Verkehr ab, außerdem die Zuständigkeit für den Naturschutz. Gleichzeitig wird das Haus um den Aufgabenbereich Energiewirtschaft erweitert.

Minister Franz Untersteller, GRÜNE

25.05.2016 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Das Umweltministerium erhält die Zuständigkeit für den Naturschutz vom Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zu- rück. Ebenso fällt der Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgen- strahlung an das Umweltministerium sowie das Thema Ressourceneffizi- enz.

Minister Franz Untersteller, GRÜNE

Organisationsplan des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Stand 30.06.2020

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1.2 Aufgaben und Tätigkeiten

Das Ministerium hat als oberste Landesbehörde gemäß den §§ 4 und 5 des Landesverwal- tungsgesetzes im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit insbesondere Gesetzesentwürfe aus- zuarbeiten, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die Zusammenar- beit insbesondere mit dem Landtag, dem Bundesrat, den obersten Behörden des Bundes und der Länder sowie den EU-Institutionen zu pflegen, umwelt- und energiepolitische Pro-

gramme und Konzeptionen zu erarbeiten sowie die Umweltverwaltung zu steuern, um den Verwaltungsvollzug sicherzustellen und die nachgeordneten Behörden zu beaufsichtigen.

Diese Aufgaben sind eingebettet in die Strategien einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro be- schlossen hat und die vor der Klimakonferenz in Paris 2015 fortgeschrieben wurden. Der Grundsatz der nachhaltigen bzw. dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verlangt, dass ökonomische, soziale und ökologische Entwicklungen in Einklang zu bringen sind. Die ökono- mische Entwicklung steht damit auch unter dem Vorbehalt der ökologischen Verträglichkeit.

Ökologische Maßnahmen wiederum müssen die ökonomischen Wirkungen berücksichtigen.

Die sozialen Aspekte (zum Beispiel Beschäftigungsstand, Bildung, Ernährung, Gesundheits- wesen) stehen schließlich in Wechselwirkungen mit Ökonomie und Ökologie. Die Maxime der Landesregierung, eine Politik zu betreiben, die das Verwaltungshandeln möglichst transpa- rent macht und bestrebt ist, die Bürgerschaft intensiv und frühzeitig einzubeziehen, kann ebenfalls unter „Soziale Aspekte“ im Sinne der Nachhaltigkeit eingeordnet werden.

Die Umweltpolitik hat in den vergangenen über 30 Jahren beträchtliche Erfolge erzielt (zum Beispiel Emissionsreduzierung bei Schwefeloxid aus Kraftwerken und Feuerungen, Verbesse- rung der Wasserqualität, Reduzierung der Abfallmengen, Schließung von Müllkippen). Auch im Bereich des Naturschutzes konnten Erfolge erzielt werden. Dennoch verbleiben zahlreiche ungelöste Probleme oder stellen sich neue Fragen, die teils globaler Natur sind, aber auch ein Handeln auf regionaler Ebene erfordern. Heute stehen Klimaschutz, eine sichere Energiever- sorgung, Ressourceneffizienz und Biodiversität im Mittelpunkt.

Die Aufgabenstruktur des Ministeriums trägt dem Wandel des gesellschaftlichen Umfelds des Umweltschutzes Rechnung. So wird unter anderem der Umweltbildung und der Schärfung des Umweltbewusstseins durch die Umweltakademie der gebührende Stellenwert einge- räumt. Die Umweltakademie fördert den Umweltdialog, vermittelt positive Beispiele, regt zur Nachahmung an und führt vom kontrovers diskutierten Thema zu einem Konsens, der zu mehr Umwelt- und Lebensqualität beiträgt.

Das Ministerium setzt in Weiterentwicklung des klassischen, überwiegend hoheitlich orien- tierten Verwaltungshandelns verstärkt auf Kooperation mit den Akteuren innerhalb des weit gespannten Handlungsfeldes Umweltschutz. Dazu zählt vor allem die Wirtschaft in ihrer viel- fältigen Ausprägung (produzierendes Gewerbe, Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Handel und Dienstleistungen einschließlich Tourismus). Daneben kommt den Verbrauchern eine wichtige Rolle zu, weil sie – vor allem bei sachgerechter Aufklärung und Umweltbildung – eine bedeutende Nachfragemacht im Interesse des Umweltschutzes bilden können.

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Weitere wesentliche Akteure sind die Kommunen – insbesondere wenn es um die Aspekte Klimaschutz, Energieeffizienz und rationelle Energieversorgungsstrukturen und den Natur- schutz geht.

Zudem gilt es, die bewährten Elemente bisheriger ordnungsrechtlicher Umweltpolitik um neue Ansätze und Instrumente zu ergänzen. Dazu gehören neben ökonomischen Instrumen- ten wie Benutzervorteilen auch ökologisch ausgerichtete Abgabesysteme, insbesondere die Vermeidung ökologisch kontraproduktiver Regelungen, Umweltlizenzen/Zertifikate, Selbst- verpflichtungen sowie das Umwelthaftungsrecht. Ein weiterer Aspekt ist die integrierte Pro- duktpolitik, die ergänzend neben bewährte Instrumente wie das Umweltzeichen „Blauer En- gel“ tritt.

Wesentliche Aufgaben des Ministeriums:

▪ Klimaschutz, Ökosystemschutz

Das Ministerium setzt sich dafür ein, Klimaveränderungen wie die Erderwärmung und negative Verschiebungen in den Ökosystemen (zum Beispiel Wälder, Grünland und Fließgewässer) zu verringern.

▪ Umweltforschung, Umwelttechnik

Die angewandte Umweltforschung schafft die wissenschaftlich fundierte Basis für um- weltpolitische Entscheidungen und zeigt Methoden zur Sicherung der natürlichen Le- bensgrundlagen auf. Zur Förderung fortschrittlicher Umwelttechnik arbeitet das Minis- terium eng mit Unternehmen im Land, aber beispielsweise auch mit Umweltministe- rien im In- und Ausland zusammen.

▪ Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bildung für nachhaltige Entwicklung hat zum Ziel, die Menschen zur aktiven Gestal- tung einer ökologisch verträglichen, wirtschaftlich leistungsfähigen und sozial gerech- ten Umwelt zu befähigen.

▪ Erneuerbare Energie

Der Einsatz und die Nutzung von erneuerbaren Energien soll erleichtert und zum Bei- spiel in Wohngebäuden Standard werden. Erneuerbare Energien, insbesondere Wind- kraftnutzung, sollen im Energiemix höhere Anteile erbringen.

▪ Energieeffizienz

Das Ministerium setzt sich dafür ein, dass die eingesetzte Energie bestmöglich genutzt wird und Energieverluste minimiert werden.

▪ Netze und Speicher

Die Orte der Stromproduktion und der Nachfrage fallen häufig auseinander. Das Minis- terium wirkt intensiv an der Verbesserung und Aufrüstung leistungsfähiger Übertra- gungsnetze mit. Die Erprobung von Speichertechnologien ist eine wichtige Vorausset- zung zur Nutzung der erneuerbaren Energien, denn Wind- und Sonnenenergie sind nicht nachfragegerecht steuerbar.

▪ Immissionsschutz

Das Ministerium bearbeitet neben den Bereichen Luftreinhaltung und Schutz vor

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Lärm, soweit dies von Anlagen ausgeht, die Themen Anlagensicherheit, Schutzmaß- nahmen beim Umgang mit Chemikalien sowie genetisch veränderten Organismen und Produkten (mit Ausnahme des Landwirtschaftsbereichs).

▪ Betriebssicherheit, Gefahrstoffe

Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Arbeitseinrichtungen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten nicht gefährdet werden. Dementsprechend stehen hier die Gerätesicherheit und der Umgang mit Gefahrenstoffen im Mittelpunkt.

▪ Kreislaufwirtschaft

Die frühere Abfallwirtschaft, die auf Vermeidung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen gerichtet war, hat sich zur Kreislaufwirtschaft mit dem Fokus Ressourceneffizienz gewandelt.

▪ Kernenergieüberwachung, Umweltradioaktivität

Unerlässliche Voraussetzung für die verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie ist es, die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren ionisierter Strahlung hat absoluten Vorrang. Nach dem Atomausstieg werden geordnete Stilllegungsverfahren zur Herausforderung.

▪ Wasserwirtschaft, Gewässerschutz und Bodenschutz

Zu den Themen dieses Aufgabenbereiches gehören Ressourcenmanagement, Schutz vor Schadstoffbelastung, Sicherstellung der vielfältigen Nutzung und ökologischen Funktion von Wasser sowie Boden- und Hochwasserschutz. Altlasten werden kartiert:

Auch altlastenbelastete Grundstücke können bei fachgerechter Behandlung neu ge- nutzt werden.

▪ Naturschutz

Der Schutz der Natur und der Einsatz für die Tier- und Pflanzenwelt sind eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Es soll erhalten werden, was uns erhält. Deswegen steht der Naturschutz im Zentrum der Politik. Mit der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg konnte ein umfangreicher, konkreter und bundesweit einzigartiger Maßnahmenkata- log auf den Weg gebracht werden, der den Naturschutz als Querschnittsaufgabe an- sieht, die ressortübergreifend angegangen werden muss.

Integration der Umweltpolitik in andere Politikfelder

Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in viele andere Politikfelder hineinwirkt. Sie ist erst dann erfolgreich, wenn das Thema dort inhaltlich präsent ist und berücksichtigt wird.

Die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg unterstützt die Implementierung des Um- welt- und Nachhaltigkeitsgedankens in allen Lebensbereichen. Umweltmanagement und um- weltorientierte Unternehmensführung namentlich in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellen einen besonderen Schwerpunkt dar, insbesondere durch finanzielle und indivi- duelle Förderung.

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Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung obliegen dem Ministerium durch die Nachbarschaft Ba- den-Württembergs zu Frankreich, der Schweiz und Österreich außerdem vielfältige grenz- überschreitende Aufgaben der Koordinierung und Zusammenarbeit mit dem Ausland.

2. Umwelt- und Energiemanagement im Umweltministerium

2.1 Umweltleitlinien

Im Bewusstsein seiner besonderen Verantwortung für den Umweltschutz und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist das Ministerium für Umwelt, Klima Energiewirtschaft Baden-Württemberg dem Leitbild einer nachhaltigen, dauerhaft umweltgerechten Entwick- lung verpflichtet. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Durchführung eines kontinuierli- chen Verbesserungsprozesses lässt es sich verbindlich von folgenden Grundsätzen leiten:

▪ Wir sind uns der Möglichkeiten zur Beeinflussung einer nachhaltigen Entwicklung durch Maßnahmen auf allen Ebenen und in sämtlichen Sachbereichen bewusst. Ein zentrales Ziel unseres Umweltmanagements ist die flächendeckende Einbeziehung al- ler umweltrelevanten Entscheidungen und Handlungen in ein zukunftsorientiertes Ver- waltungsmanagement.

▪ Als oberste Umweltbehörde des Landes haben wir Vorbildfunktion und Vorbildwir- kung. Dem müssen wir bei unseren Entscheidungen und im betrieblichen Alltag, nach außen und nach innen, gerecht werden. Nicht zureichender oder inkonsequenter Um- weltschutz kann schon nach kurzer Zeit teuer zu stehen kommen. Dem tragen wir bei unseren Entscheidungsprozessen Rechnung.

▪ Wir richten unsere Tätigkeiten an den neuesten Umweltstandards aus und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung des Umweltschutzes; dies gilt sowohl im innerbe- trieblichen Bereich als auch im Rahmen unserer Außentätigkeiten im Blick auf die da- mit verbundenen mittelbaren Umweltauswirkungen. Wir erfassen und analysieren re- gelmäßig Quantität und Qualität der Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Um- welt.

▪ Aus den Analysen, Prognosen und vorausschauenden Beurteilungen geplanter Vorha- ben leiten wir konkrete Ziele und Maßnahmen ab, die zu einer größtmöglichen Ver- meidung, Verringerung oder Beseitigung von Umweltbelastungen führen. Wir stellen diese Ziele und Maßnahmen in den Planungsrahmen unseres Umwelt- und Energieeffi- zienzprogramms.

▪ Bei der Beschaffung der für den internen Verwaltungsbetrieb erforderlichen Güter und bei der Vergabe von Aufträgen und Dienst- und Bauleistungen gehen wir den Weg der optimalen Ressourcenschonung und minimaler Umweltbelastung; dabei achten wir auch auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Wir fördern darüber hinaus durch Nachfrage nach umweltverträglicheren Produkten und Produkti- onsverfahren die technisch-ökologische Innovationsbereitschaft der Unternehmen und stärken deren Stellung am Markt.

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▪ Wir unterstützen die Ziele des Klimaschutzes, des sorgsamen Umgangs mit Wasser, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung. Wir halten die durch den Dienstreisever- kehr verursachten Emissionen so gering wie möglich. Wir erfassen, analysieren und visualisieren regelmäßig die Verbräuche von Energie und Wasser; die daraus abgeleite- ten Resultate setzen wir in geeignete verbrauchssenkende Maßnahmen um.

▪ Wir sind im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren für die Entwicklung und Umsetzung problemorientierter umweltrechtlicher Gesetzesvorgaben zuständig. Umso selbstver- ständlicher ist es daher, dass wir alle umweltrelevanten Vorschriften einhalten.

▪ Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung unserer Strategien und Zielsetzungen ist die Kooperation mit verschiedenen Interessengruppen. Die Einbeziehung und Berück- sichtigung unterschiedlicher Sichtweisen sind die notwendige Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung. Die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg versteht sich als Dialog mit allen gesellschaftliche Akteuren. Sie ist kein einseitig von staatlicher Seite festgelegter Ziel- und Maßnahmenplan, sondern ein Prozess, der das Land einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise immer näherbringen soll.

▪ Wir stellen auch den aktiven Umweltschutz im Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter auf eine breite Basis. Regelmäßige Informationen sowie gemeinsamen Aktionen fördern das Bewusstsein und die Handlungsbereitschaft für den Schutz der Umwelt und das nicht nur am Arbeitsplatz.

2.2 Landeseinheitliche Energieleitlinien

Im Zuge des vom Umweltministerium im Jahr 2012 initiierten Projekts „Energie Auditierung der Landesministerien“ nach ISO 50001 wurden landeseinheitliche Energieleitlinien erarbei- tet. Das oberste EMAS-Lenkungsgremium des Umweltministeriums hat diese Energieleitli- nien übernommen. In Ergänzung zu den bestehenden Umweltleitlinien gelten diese für das in EMAS integrierte Energiemanagementsystem.

▪ Durch den verantwortungsvollen Umgang mit Energie ist jede Landesbehörde Vorbild auch für den nichtstaatlichen Bereich und alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Würt- temberg.

▪ Vorgaben zum Energieeinsatz und zur Energieersparnis aus Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sind Mindeststandards, die möglichst übertroffen wer- den sollen.

▪ Zuständig für das Energiemanagement sowie die Bereitstellung der notwendigen Res- sourcen ist die Behördenleitung. Sie wird unterstützt durch behördliche Beauftragte.

▪ In jeder Behörde werden strategische und operative Ziele der Energieeinsparung defi- niert. Die daraus abgeleiteten Anforderungen und Aktivitäten werden regelmäßig be- wertet und angepasst.

▪ Die Zielerreichung wird auf der Grundlage des Energieverbrauchs regelmäßig kontrol- liert und dokumentiert.

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▪ Die Behörde betreibt die Anlagen und Geräte so energieeffizient wie möglich und überprüft regelmäßig die technischen Voraussetzungen.

▪ Bei der Beschaffung von Geräten ist die Energieeffizienz ein bedeutender Aspekt der Auswahlentscheidung. Bei der Neuplanung von Anlagen wird eine Verbesserung der energiebezogenen Leistungen angestrebt.

▪ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktiv am Energiemanagement beteiligt. Sie werden regelmäßig unterrichtet über die Ziele und Maßnahmen der Energieeinspa- rung und deren Erfolge sowie Methoden effizienter Energienutzung.

2.3 Umweltaspekte

Die Aktivitäten des Ministeriums beeinflussen die Umwelt in zahlreichen Sektoren. So verur- sacht der interne Verwaltungsbetrieb hauptsächlich direkte Umweltauswirkungen. Dazu zäh- len vor allem der Verbrauch von Energie, Wasser, Büromaterial und Papier sowie das Abfall- aufkommen. Außerdem verursachen wir Emissionen und tragen durch Dienstreisen mit Bahn, Pkw und Flugzeug zum Verkehrsaufkommen und den daraus resultierenden Umwelt- belastungen bei. Diese betriebsbedingten Umweltauswirkungen erfasst das Ministerium durch sein Umweltmanagementsystem und gestaltet sie mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung. Das Energiemanagement verfeinert die Datenaufnahme für alle energierele- vanten Tätigkeiten im Ministerium. Das nachfolgende Kapitel „Energieaspekte“ enthält dazu nähere Informationen.

Als Folge der politischen, normativen und administrativen Aktivitäten des Ministeriums be- stehen aber vor allem weitreichende Beeinflussungen der natürlichen Lebensgrundlagen. In diesem Fall spricht man von indirekten Umweltauswirkungen. Diese werden ausgelöst durch das Handeln von Personen und Institutionen, die zur Zielgruppe der ministeriellen Aktivität gehören. Hier gilt es, durch entsprechende Bewertungs- und Handlungskonzepte Einfluss zu nehmen.

Der „Unternehmenszweck“, das heißt die originäre staatliche Aufgabenstellung des Ministeri- ums, besteht letztendlich darin, in dem Handlungsbereich Umwelt und Energiewirtschaft auf- grund von Rechts-, Planungs- und Förderungsentscheidungen dem Wohl der Allgemeinheit dadurch zu dienen, dass Verbesserungen des Umweltschutzes angestrebt und Umweltbelas- tungen vermieden werden (vgl. dazu im Einzelnen das Kapitel „Aufgaben“). Es handelt sich dabei um den gesamten Bereich der materiellen Umwelt- und Energiepolitik und deren prak- tische Durchsetzung. Diese Querschnittsaufgabe steht mit nahezu allen anderen Lebens- und Politikbereichen im Zusammenhang.

Ob es sich um die Qualität der Luft, des Bodens oder des Wassers handelt, ob es um die Ver- meidung von Abfall, dessen Entsorgung oder Wiederverwertung geht oder ob die Förderung innovativer Techniken sowie Fragen des sicheren und sparsamen Umgangs mit Energie und begrenzten Ressourcen anstehen: Das Ministerium unternimmt alle Anstrengungen, dieser ökologischen Verantwortung gerecht zu werden.

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Das Umweltministerium erstellt jährlich ein Umwelt- und Energieeffizienzprogramm mit mehreren Handlungsfeldern, operativen und bezifferten Zielen, konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung, Terminplanung und Verteilung der Verantwortlichkeiten. Am Programm wir- ken die Umweltkoordinatoren, das EMAS-Team und der Öko-Round-Table mit. Als strategi- sches Ziel enthält das Umwelt- und Energieeffizienzprogramm die „Weitgehend Klimaneut- rale Landesverwaltung bis 2040“. Dieses strategische Ziel betrifft insbesondere die Hand- lungsfelder Strom, Wärme, Mobilität und die damit verbundenen CO2-Emissionen. In der praktischen Anwendung werden hierzu Probleme analysiert und Lösungsansätze entwickelt, um den angestrebten Erfolg zu erreichen.

Für die Bestimmung, welche der zahlreichen von der Tätigkeit des Ministeriums berührten Umweltaspekte als wesentlich einzustufen sind, gelten folgende Kriterien:

▪ Umweltschädigungspotenzial und gesundheitliche Relevanz,

▪ Bedeutung des Umweltaspekts für die Öffentlichkeit und die interessierten Kreise,

▪ Trend der Umweltbelastung, Umweltzustand und Datenlage, auch unter den regelmä- ßig herausgegebenen „Umweltdaten Baden-Württemberg“ und aktuelle Messungen,

▪ Rechtliche Anforderungen nach EU-Gemeinschaftsrecht, nationalem Recht und Lan- desrecht,

▪ Stand der wissenschaftlichen Diskussion mit Blick auf neue Umweltprobleme und Um- weltgefahren.

Die Gewichtung innerhalb dieser Kriterien kann variieren. Einflussgrößen sind hierbei neben wirtschaftlichen Aspekten und Risikoerwägung auch die öffentliche Meinung und die Haltung der Medien sowie insbesondere parlamentarische Vorgaben.

2.4 Energieaspekte

Im Zuge der Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 wurde eine energe- tische Bewertung der Standorte Kernerplatz 9/10 und Dillmannstraße 3 durchgeführt. Ziel war es, in einem ersten Schritt die Aufteilung des Gesamtstromverbrauchs in die jeweiligen Stromverbraucher als Grundlage für die Entwicklung weiterer Einsparziele zu erreichen. Da das Umweltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über eine gemeinsame Zählerstruktur verfügen, erfolgt die energetische Bewertung in Zu- sammenarbeit der beiden Häuser.

Durch eingebaute Zwischenzähler erfolgen Messungen zur Bestimmung von Hauptstromver- brauchern. Wo Messungen nicht möglich sind oder zukünftig noch gemacht werden, wird an- hand von Schätzungen der ungefähre Stromverbrauch bestimmt. Gemessen werden einzelne Geräte im Bereich der Teeküchen (Kühlschränke, Geschirrspüler, Kleingeräte), der Büroräume (PC-Arbeitsplätze, Multifunktionsgeräte) sowie der Klima- und Lüftungstechnik der E-Auto Ladestation und der Beleuchtung.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Umweltministerium in einzelnen Bereichen wie beispielsweise der Informations- und Kommunikationstechnologie oder in großen Teilen

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der Beleuchtung durch die jahrelange EMAS-Beteiligung die größten Einsparmöglichkeiten bereits erreicht wurden.

Einsparpotenzial gibt es noch bei den technischen Anlagen in den Bereichen Heizung, Lüf- tung, Klima- und Kältetechniken. Auch mit dem Rückgang der Serverzahl und dem Einbau neuer Switche wurde der Stromverbrauch in der Vergangenheit gesenkt. Durch den Einbau von Präsenz- und Bewegungsmeldern sowie dem Einbau von LED-Lampen in der Tiefgarage konnten weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Die genannten Maßnahmen betreffen so- wohl das Umweltministerium wie auch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau- cherschutz. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Hoch- bauverwaltung Baden-Württemberg. Energieaspekte werden aufgrund ihres Beitrags zum Energieverbrauch, der vorhandenen Steuerungsmöglichkeit und der Veränderung im Ver- gleich zum Vorjahr bewertet und klassifiziert. Hervorzuheben ist dabei der Einsparerfolg durch die erstmalige Schließung und damit möglich gewordene Absenkung über den Jahres- wechsel 2019/2020.

Durch diese Einstufung wird die Relevanz des jeweiligen Verbrauchers (gegebenenfalls Pro- zess) dargestellt. Aufgrund der Relevanz gibt es die Kategorisierungen

▪ kein relevanter Energieaspekt,

▪ mittlerer Energieaspekt und

▪ bedeutsamer Energieaspekt.

Die Bewertung der Energieaspekte wird jährlich durch das EMAS-Team vorgenommen. Bei als relevant bewerteten Energieaspekten (bedeutender Energieaspekt) legt das Team Ziele und Vorschläge für Maßnahmen in Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung fest.

2.5 Aktuelle Entwicklungen bei der EMAS Verordnung

Die EMAS III Verordnung ((EG) 1221/2009) wurde durch die Änderungsverordnung (EU) 2017/1505 im September 2017 geändert. Diese führt zu folgendem Anpassungsbedarf:

Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Umweltprüfung (Anhang I), die Aufforderung an das Umweltmanagementsystem (Anhang II) und die Umweltbetriebsprüfung (Anhang III).

▪ Im Rahmen der Umweltprüfung sind der Kontext der Organisation, die interessierten Parteien sowie Risiken und Chancen zu bestimmen. Die Betrachtung des Lebenswegs wurde gestärkt. Die grundsätzliche Systematik der Umweltprüfung hat sich nicht geän- dert.

▪ Die Anforderungen an das Umweltmanagementsystem enthalten den Normtext der aktuellen ISO 14001:2015 (Anschnitt 4 bis 10). Die Pflicht zur Benennung einer/eines Managementbeauftragten, die unter ISO 14001:2015 entfällt, wird unter EMAS beibe- halten. Dabei bleibt eine wichtige Ansprechperson erhalten. Über die Anforderungen der ISO 14001 hinaus bestehen bei EMAS weiterhin die Erfordernisse Rechtskonformi- tät, Umweltleistungsverbesserung und Umweltberichterstattung.

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▪ In der Umweltbetriebsprüfung ist die Berichterstattung an die Leistungsebene stärker akzentuiert worden. Organisationen müssen außerdem angeben, wie sie ihre gesetz- ten Ziele und Maßnahmen erreichen und ihre bindenden Verpflichtungen einhalten können.

Der Änderungsbedarf wurde im Rahmen der Aktualisierung der Umwelterklärung geprüft und soweit erforderlich berücksichtigt und eingearbeitet. Unter 8.1 wird der Umwelterklä- rung nunmehr eine sogenannte Stakeholder-Analyse beigefügt und laufend aktualisiert.

Mit Verordnung (EU) 2018/2016 vom 19.12.2018 wurde der Anhang IV der EMAS-Verord- nung geändert. Zudem wurde das EMAS-Nutzerhandbuch überarbeitet. Bei der Erstellung der Umwelterklärung (Anhang IV) sollen bedeutende direkte und indirekte Umweltauswir- kungen stärker in den Fokus gestellt werden. Zudem können die EMAS-Kernindikatoren fle- xibler an die Bedürfnisse der Organisation angepasst werden.

Mit den Änderungen im EMAS-Nutzerhandbuch wurde ein Stichproben-Verfahren (Multisite) für bestimmte Branchen eingeführt. Für die öffentliche Verwaltung sind derzeit nur Pilotpro- jekte möglich. Das Umweltministerium beabsichtigt nicht, sich daran zu beteiligen.

3. Indirekte Umweltauswirkungen

Für das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft spielen die indirekten Umwelt- auswirkungen eine besondere Rolle. Sie sind ein zentraler Teil unserer politischen Entschei- dungsfindungen und Verantwortung. Ziel des Ministeriums ist es, möglichst zahlreiche posi- tive Umweltauswirkungen auszulösen und negative Umweltaspekte zu vermeiden bezie- hungsweise zu minimieren.

Indirekte Umweltauswirkungen erzeugt das Umweltministerium unter anderem durch eine Vielzahl nach außen gerichteter Aktivitäten, die die jeweiligen Adressaten animieren sollen, sich umweltbewusst zu verhalten. Ein erheblicher Anteil des Gesamtbudgets des Umweltmi- nisteriums fließt in entsprechende Aktivitäten. Der monetäre Wert vervielfacht sich häufig, da insbesondere Zuschussprogramme Folgeinvestitionen auslösen. Umweltschutz wirkt sich so als Motor für wirtschaftliches Wachstum aus. Als positive finanzielle Auswirkungen gelten auch alle Effekte, die bei den Adressaten von nach außen gerichteten Aktivitäten des Ministe- riums zu Einsparungen führen, indem durch umweltbewusstes Verhalten bisherige Aufwen- dungen vermindert oder vermieden werden können. Den Gewinn durch umweltbewusstes Verhalten können viele einfahren: Privathaushalte, Schulen, kommunale oder kirchliche Ein- richtungen oder Unternehmen unterschiedlichster Branchen. Kampagnen, die unter dem Motto „Sparen geht durch den Geldbeutel“ konzipiert werden, sind häufig sehr erfolgreich.

Ebenso lohnt es sich, das Alter von Zielgruppen zu berücksichtigen, denn die Faustregel „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr“ ist Ausgangspunkt für Aktivitäten im Bereich der Umweltbildung.

Die vom Umweltministerium Baden-Württemberg initiierten Aktivitäten umfassen zum Bei- spiel Förderprogramme, Zuschussleistungen, Zinsverbilligungsprogramme, Bildungsangebote für Multiplikatoren, Wettbewerbe, Informationen durch Internetangebote oder Broschüren,

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Veranstaltungen und Aktionstage. Die Inhalte der Aktivitäten spiegeln das ganze Aufgaben- spektrum des Ministeriums wider. Mit den Aktivitäten versuchen wir, unterschiedlichste Ziel- gruppen zu erreichen. Damit dies gelingt, müssen sowohl die Interessen der jeweiligen Ad- ressaten geklärt als auch das Ziel des Ministeriums definiert werden. Dies erfolgt im Kontext der strategischen Jahresplanung des Umweltministeriums.

Beispiele für auf die speziellen Zielgruppen ausgerichteten Aktivitäten des Ministeriums

Zielgruppen Aktivitäten

Kinder und Jugendliche/

Schülerinnen und Schüler

▪ Jährliche NaturErlebnisTage (Umweltakademie = UA)

▪ Bach- und Flusserlebnistage an Neckar und Seitengewäs- sern (UA)

▪ Reihe: Kinder-, Mal-, Rate- und Naturerlebnisbuch (UA)

▪ Themenhefte für Schulversand

▪ Umweltfibel, Energie- und Wasserquiz

▪ Jugendinitiative der Nachhaltigkeitsstrategie, unter ande- rem mit dem Jugendbeirat, Jugendkongress und einer Homepage "Wir ernten was wir säen"

▪ Wettbewerb für den Elementarbereich „Kleine HeldeN“

▪ Grundschulprojekt „EDe der Energiedetektiv“

▪ Energiewende-Spiel

▪ Plattform „KlimaNet“ inklusive interaktivem Schulrund- gang

▪ „Fifty-fifty“ – Energie sparen an Schulen und Kindergär- ten

▪ Unterricht mal anders „Standby-Verbrauch von Elektroge- räten“ in Schulen

▪ Gewässerpädagogisches Netzwerk „Von Fischen und Frachtern“, ein Projekt der WSV des Bundes und des UM Baden-Württemberg; "Homepage Fische und Frachter"

▪ Förderung von Einzelprojekten wie beispielsweise den Energie- und Klimapionieren und Plant-for-the-Planet

▪ Ökomobile, Naturschutzzentren, Großschutzgebiete Multiplikatoren der Umwelt ▪ Breite Zielgruppen nach dem Jahresprogramm der Um-

weltakademie

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▪ Portal Landesnetzwerk Umweltbildung und nachhaltige Entwicklung; "Homepage" (UA)

▪ Qualifizierung BANU geprüfte/r Natur- und Landschafts- führer/in (UA)

▪ Qualifizierung zum Fachberater für Artenschutz im Lan- desnetzwerk Biodiversität (UA)

▪ Qualifizierung von Planungsbüros für Feldbotanik und Fledermausschutz (UA/LUBW)

▪ KWK-Qualifizierungsreihe für Handwerker, Architekten und Energieberater (UA/Referat 63)

▪ Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Umwelt- mentoren

▪ Gewässerpädagogik/Ausbildung zum/zur Gewässerfüh- rer/in bei der WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewäs- serentwicklung; "WBW Fortbildung"

▪ Ökomobile, Naturschutzzentren, Großschutzgebiete Bürgerschaft allgemein ▪ Nachhaltigkeitsstrategie

▪ Nachhaltigkeitstage

▪ Förderprogramme für NGOs: Beispielhafte Projekte für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung

▪ Internetgeschütztes Umwelt- und Energieportal

▪ Umweltinformationssystem

▪ Publikationen zu verschiedenen Umwelt- und Energiethe- men, zum Beispiel zu Radon, Lärmschutz, Abfallthemen und zu erneuerbaren Energien und Energie sparen

▪ Neue Aktivitäten: Öffentlichkeitsarbeit zur Energiewende

▪ Jährliche Veranstaltungen zum internationalen Tag des Bodens

▪ Abfall-Quiz

▪ Informationskommissionen GKN und KKP; "Homepage GKN" und "Homepage KKP"

▪ Radon Beratungsstelle "Homepage LUBW"

▪ Energiewendetage, jährlich landesweit 3. Septemberwo- che

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▪ Ökomobile, Naturschutzzentren, Großschutzgebiete

▪ Multiple Touchscreen „Erneuerbare Energien in Baden- Württemberg“ (UA)

Private Hauseigentümer ▪ Beratungsleistungen der Klima- und Energieagentur BW

▪ Aktivitäten der Kompetenzzentren der KEA

▪ Beratungsleistungen der regionalen Energieagenturen

▪ Beratungsleistungen der Verbraucherzentrale BW

▪ Beratungsleistungen „Zukunft Altbau“

▪ Sanierungsfahrplan

▪ Publikationen zu Energie sparen im Haushalt

▪ Projekt „Blühende Gärten – damit es summt und brummt“; (NABU)

Wirtschaftsunternehmen ▪ Wirtschaftsinitiative (WIN), unter anderem mit dem Nachhaltigkeitsmanagement WIN-Charta

▪ Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi

▪ Ressourceneffizienz: Zinsverbilligungsprogramm für Ener- gieeffizienzmaßnahmen in mittelständischen Unterneh- men

▪ Förderprogramm Klimaschutz-Plus

▪ Umweltpreis für Unternehmen

▪ Umwelttechnikpreis

▪ Netzwerk regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF)

▪ Kompetenzzentren der KEA

▪ Umwelttechnikagentur (UT BW)

▪ Abwärmekonzept BW

▪ Grundkurs Nachhaltigkeit (UA)

Kirchen ▪ Förderprogramm Umweltmanagement im Konvoi

▪ Projekt „Blühende Gärten – damit es summt und brummt“; (NABU)

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Kommunen ▪ Kommunale Initiative Nachhaltigkeit, unter anderem KIN- Jahrestagung

▪ Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi

▪ Förderprogramme Klimaschutz-Plus und Klimaschutz mit System

▪ Begleitung kommunale Energieeffizienznetzwerke

▪ Qualitätssicherung kommunales Energiemanagement (kom.EMS)

▪ Verpflichtende kommunale Wärmeplanung für die 103 großen Kreisstädte und Stadtkreise (Klimaschutzgesetz)

▪ Pflicht für alle 1.136 Kommunen zur Datenerfassung der Energieverbräuche (Klimaschutzgesetz)

▪ Netzwerk Lokale Agenda

▪ Wettbewerb klimaneutrale Kommune

▪ Kompetenzzentren der KEA zu Kommunalem Klima- schutz, KWK, Contracting, Energiemanagement, Wärme- netz

▪ Energieeffizienzberatungsprogramm für Krankenhäuser

▪ Förderrichtlinien Wasserwirtschaft, unter anderem für In- novative Konzepte der Abwasserbehandlung, Förderung Gewässerökologie und Hochwasserschutz

▪ Teilnahme von Kommunen am European Energy Award

▪ Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz; Stadt- und Land- kreise

▪ Die WBW Fortbildungsgesellschaft bietet Kommunen, Verbänden, Fachbehörden sowie Bürgerinnen und Bür- gern unterschiedliche Fortbildungskonzepte, Erfahrungs- austausche für die Gewässerentwicklung und naturge- mäße Gewässerunterhaltung sowie zur Stärkung des Hochwasserrisikobewusstseins an

▪ Kompaktinformationen zur Umsetzung von Hochwasser- vorsorgemaßnahmen

▪ Natur nah dran, Modellvorhaben zum Biotopverbund

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▪ Landschaftspflegerichtlinien (LPR) unter anderem Förde- rung von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen, Intensi- vierungsmaßnahmen

▪ Qualifizierung Studierender an den Hochschulen für Ver- waltung Kehl/Ludwigsburg, Fortbildung kommunaler Be- diensteter von Bauhof bis Feuerwehren (UA) in Sachen Umweltvorsorge

Land- und Forstwirtschaft ▪ Managementpläne für Natura 2000-Gebiete

▪ Stickstoff BW

Förderprogramme sind ein bewährtes Mittel, um umwelt- und energierelevante Themen zu lancieren, das Bewusstsein zu schärfen und Verhaltensveränderungen auf Dauer zu etablie- ren. Auch das Umweltministerium bedient sich dieser Instrumente, soweit Finanzmittel aus dem Staatshaushaltsplan zur Verfügung stehen.

Beispiele für unsere derzeitigen Förderprogramme

Themenfeld Programmbezeichnung

Wohngebäude ▪ Wohnen mit Zukunft: erneuerbare Energien Betrieblicher Umweltschutz ▪ Förderprogramm „ECOfit“

▪ Förderprogramm „Umweltmanagement im Konvoi“

Energie ▪ Ressourceneffizienzfinanzierung

▪ Wärmenetz

▪ Batteriespeicher/Smart Grids

▪ Klimaschutz-Plus: Beratungsprogramme zu BHKW, Ener- giemanagement, Contracting, Abwärme etc.

▪ Klimaschutz-Plus: Zuschüsse zu CO2-Minderungsmaß- nahmen

Europa ▪ EU-Förderprogramm Life in Baden-Württemberg

▪ Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Klimaschutz ▪ Klimaschutz-Plus

▪ Klimaschutz mit System

▪ Beratungsprogramme und Informationsmaßnahmen

▪ Klimopass

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Umwelttechnik und Um- weltforschung

▪ Innovationsprogramm Wasserstoffinfrastruktur Baden- Württemberg

▪ Förderungsprogramm BW PLUS

Wasser ▪ Förderrichtlinie Wasserwirtschaft (FrWw)

▪ Förderungssätze kleine Wasserkraft Naturschutz ▪ Landschaftspflegerichtlinie (LPR)

Förderprogramme werden evaluiert, um nach einer zuvor festgelegten Laufzeit zu klären, ob die beabsichtigten Wirkungen eintreten. Die unter Federführung des Umweltministeriums seit 2011 eingeführte Nachhaltigkeitsprüfung gewährleistet, dass Programmziele, angespro- chene Programmteilnehmer und Erfolgsindikatoren vor dem Programmstart geklärt und ein- deutig beschrieben werden. Daraus resultieren die relevanten Faktoren der Evaluation und im Bedarfsfall die Stellschrauben, um nachzusteuern, wenn Ziele verfehlt werden.

Der Beirat für nachhaltige Entwicklung ist das Beratungsgremium der Landesregierung zu al- len Fragen nachhaltiger Entwicklung im Land. Der Beirat wurde 2019 neu berufen, um wei- terhin die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes begleiten zu können. Die Nachhaltigkeitsstra- tegie wurde in der Legislaturperiode 2011-16 neu ausgerichtet und seitdem kontinuierlich weiterentwickelt.

Für die Umwelterklärung 2020 haben wir wiederum exemplarische, nach außen gerichtete Aktivitäten des Ministeriums ausgewählt, die die Bedeutung der indirekten Umweltauswir- kungen aufzeigen.

3.1 WIBAS – Informationssystem Wasser, Immissionsschutz, Boden, Abfall, Ar- beitsschutz

Die Abteilung 1 (unter anderem verantwortlich für IT Fachanwendungen), die Abteilung 4 (unter anderem verantwortlich für Immissionsschutz, technischen Umweltschutz und wei- tere Aufgaben der Gewerbeaufsicht) und die Abteilung 5 (Wasser und Boden) arbeiten seit Jahren mit dem softwaregestützten System WIBAS. WIBAS ist ein Land-/Kommunen-Ver- bundvorhaben, in dem die Partner kooperativ und arbeitsteilig die informationstechnische Unterstützung für den Aufgabenvollzug und die Berichterstattung konzipieren und realisie- ren. Die wesentliche Aufgabe des Umweltministeriums und der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ist dabei die Entwicklung und Bereit- stellung von abgestimmten fachtechnischen und vollzugsunterstützenden Fachanwendun- gen.

WIBAS ist das größte Vorhaben innerhalb des Umweltinformationssystems Baden-Württem- berg. Grundlage waren zwei Vereinbarungen zwischen dem Land, vertreten durch das Um- weltministerium, und den Stadt- und Landkreisen aus den Jahren 1998 bzw. 2004 für die Be- reiche Wasserwirtschaft bzw. Gewerbeaufsicht. Einzelheiten zur Erfüllung der Berichtspflich- ten mithilfe von IuK-Technik, zur Verarbeitung personenbezogener Daten und, zusammen-

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hängend hiermit, zur Auftragsdatenverarbeitung durch die LUBW werden durch die Verwal- tungsvorschrift Staatlich-Kommunaler Datenverbund BW geregelt, die grundlegende Vorga- ben zum Datenmanagement enthält.

Das Vorhaben WIBAS richtet sich mit seinen circa 34 Fachanwendungen an die Landratsäm- ter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise sowie an die Regierungspräsidien. Die Datenba- sis wird auf der einen Seite für die Umweltberichterstattung gegenüber dem Bund bzw. der EU-Kommission (allein im Wasserbereich einschließlich Meeresrichtlinien über 100 Berichts- pflichten), aber auch für Anfragen aus dem Landtag, zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Verwal- tungsvollzug (zum Beispiel Umsetzung von Maßnahmen der Wasserwirtschaft zur Verbesse- rung der Gewässerqualität) und soweit datenschutzrechtlich zulässig, auch für allgemeine In- formationsangebote an die Öffentlichkeit genutzt.

Auf der anderen Seite dient WIBAS der Unterstützung des Gesetzesvollzugs und der fachli- chen Arbeitsunterstützung in den Umweltmeldestellen. Es ermöglicht im Arbeitsschutz sowie in allen Bereichen des Umweltschutzes – Wasser, Luft, Boden/Altlasten, Abfall – eine große Zahl von Objektdaten aus unterschiedlichsten Sichten je nach Aufgabenstellung einzeln oder, um Wechselwirkungen zu erkennen, in vielfältigen Kombinationen abzurufen, um zum Bei- spiel

▪ die Revisionstätigkeit in Betrieben (Arbeits-, Immissionsschutz) zu steuern,

▪ gewerbliche Bauvorhaben und Bauleitungen zu steuern,

▪ die Überwachung im Immissionsschutz (BlmSchG, IE-Richtlinie) zu erleichtern,

▪ die Bearbeitung bei Umweltbeschwerden (Lärm, Gerüche) zu beschleunigen,

▪ ausgehend vom Zustand der Umweltmedien Entwicklungsziele zu bestimmen,

▪ neue Entscheidungen (zum Beispiel Zulassungen im Einklang mit Bewirtschaftungszie- len nach Wasserrahmenlichtlinie) vorzubereiten,

▪ geltende Zulassungen zu überwachen und auf Überschreitungen zu reagieren,

▪ vorhandene Belastungen (Altlasten) nach Priorität zu behandeln/zu sanieren,

▪ Gefahrenpotenziale, wie Hochwasser, zu analysieren und Maßnahmen zu planen,

▪ die Kommunen und andere Planungsträger bei ihren Planungen (Bauleitplanung, Regi- onalplanung, Fachplanung etc.) zu beraten sowie

▪ zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben.

Im Rahmen der EU-Richtlinie INSPIRE wie zum Beispiel Open Data werden die WIBAS-Daten zudem in elektronischer Form für andere Informationsplattformen abrufbar gemacht und bieten so eine Unterstützung bei verschiedenen umweltrelevanten Entscheidungen.

Die Nutzer des Systems werden über fachliche und IuK-technische Fortbildungen (Tagungen, Workshops, Schulungen und E-Learning) in regelmäßigen Zyklen über Neuerungen informiert und auch zu etwaigen Anforderungen befragt. Ein Beispiel hierfür ist die jährlich stattfin- dende IuK-Fortbildung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.

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3.2 Grundsätze des nachhaltigen Bauens im kommunalen Hochbau gem. § 7 Abs.

5 KSG BW

Gemäß § 7 Abs. 5 des aktuellen Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg sollen die Förder- programme des Landes für den kommunalen Hochbau den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens Rechnung tragen. Näheres dazu wird in den Förderrichtlinien des Landes geregelt. In den Anwendungsbereichen des § 7 Abs. 5 KSG BW fallen in einem ersten Umsetzungsschritt solche Förderungsprogramme für Neubauvorhaben, welche überwiegend durch Landesmit- tel finanziert werden und deren Anforderungen an die baulichen Standards durch das Land eigenständig festgelegt werden können. Kommunale Hochbauten (zum Beispiel Wohnungs- bau), die im Wettbewerb mit Privatunternehmen errichtet werden, fallen nicht unter die Vor- gabe des § 7 Abs. 5 Satz 1 KSG BW.

Am 29 August 2014 machte das Umweltministerium die „Grundsätze des nachhaltigen Bau- ens zur Anwendung in Förderprogrammen des Landes für den kommunalen Hochbau“ im Staatsanzeiger bekannt. Zeitgleich wurde das Internetportal www.nbbw.de eingerichtet, auf welchem die Grundsätze des nachhaltigen Bauens in Form von Nachhaltigkeitsstrategien konkretisiert werden sowie eine integrale Programmoberfläche mit Projektverwaltung, Be- rechnungs- und Dokumentationshilfen sowie Nachweisformularen zur Verfügung gestellt wird. Das Internetportal kann nach Registrierung genutzt werden.

Die Nachhaltigkeitskriterien konzentrieren sich auf die Reduzierung des Energie- und Res- sourcenverbrauchs, die Reduzierung der über den gesamten Lebenszyklus summierten Ge- bäudekosten, die Verwendung von gesundheits- und umweltverträglichen Baustoffen und die Schaffung behaglicher Nutzungsbedingungen in Neu- und Erweiterungsbauten. Darüber hinaus wird mit den Kriterien vorgezeichnet, wie die Planung und Bauausführung diese Qua- litäten sichern können. Die Nachhaltigkeitskriterien und das Internetportal sind zwischenzeit- lich auch bei Gebäudemodernisierung bzw. Teilsanierungsmaßnahmen voll umfänglich an- wendbar.

Seit der Errichtung des Internetportals wächst die Nachfrage bei den kommunalen Hochbau- ämtern und Planern in Form von Registrierungen und Hotline-Anfragen kontinuierlich. Die eingerichtete Telefonhotline zum Internetportal und eine FAQ-Liste bieten Anwendern Unter- stützung bei der Bearbeitung ihrer Projekte. Zusätzlich werden Workshops und Seminare an- geboten.

Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens sind seit 2015 in verschiedenen Förderprogrammen des Landes verankert. Die Nachhaltigkeitskriterien sind so konzipiert, dass sie nicht nur auf staatlich geförderte kommunale Hochbaumaßnahmen, sondern freiwillig auch auf andere Hochbaumaßnahmen (vom Wohnungsbau bis hin zum Industriebau) vorteilhaft angewendet werden können.

Mit der vorgesehenen Novellierung des Klimaschutzgesetzes sollen die Anwendungsvoraus- setzungen der Grundsätze des Nachhaltigen Bauens insoweit verschärft werden, als sie bei allen Hochbaumaßnahmen, mit Ausnahme von Wohngebäuden, grundsätzlich als Fördervo- raussetzung installiert werden und in die einschlägigen Förderprogramme aufzunehmen sind.

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Damit wird sich das NBBW als Hilfsmittel für nachhaltiges Bauen weiter etablieren.

3.3 Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement in der Landesverwaltung

Die Energiemanagementsysteme sind wichtige Steuerungselemente, um die Maßnahmen zur Erreichung des Ziels einer weitgehend klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2040 zu verstärken. In einem ersten Schritt wurden bis Ende 2013 in allen Landesministerien das Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 und bis Ende 2015 in der Hälfte der Häuser zu- sätzlich ein Umweltmanagement nach DIN EN ISO 14001 zertifiziert. Bis Mitte 2016 wurde in zehn überwiegend großen Behörden und Landeseinrichtungen der den Ministerien unmittel- bar nachgeordneten Verwaltungsebene – unter anderem in allen vier Regierungspräsidien – das Energiemanagement ebenfalls nach ISO 50001 zertifiziert.

Die Behörden wurden zu „Konvois“ zusammengefasst und durch externe Berater unterstützt.

Mithilfe strukturierter organisatorischer und technischer Abläufe sowie einer zielorientierten Einbindung der Beschäftigten konnten zeit- und kosteneffizient die Voraussetzungen für die Einführung der Managementsysteme geschaffen werden. Die externen Berater haben neben Workshops auch individuelle Beratungen vor Ort durchgeführt, um bei der Erarbeitung der Managementgrundlagen, den erforderlichen Datenerhebungen, der Aufstellung von Maß- nahmenplänen sowie bei der internen Kommunikation unterstützen zu können.

Zusammen mit der für die Landesgebäude zuständigen staatlichen Vermögens- und Hoch- bauverwaltung wurden die Behörden so in die Lage versetzt, differenziert nach den jeweili- gen Gegebenheiten die Managementsysteme einzuführen. Auf diese Weise wurden in den jeweiligen Behörden Steuerungsinstrumente geschaffen, die einen wichtigen Beitrag für eine weitgehend klimaneutrale und ressourcenschonende Landesverwaltung leisten können. Die langjährigen Erfahrungen mit Konvoi-Förderprojekten in unterschiedlichsten Branchen bestä- tigen, dass bei einem Konvoi der Netzwerkcharakter, also die gegenseitigen Unterstützungen und Informationen, wesentlich zur Motivation auf dem Weg zu einem Energie- und/oder Umweltmanagement – unabhängig ob EMAS, DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 – beiträgt.

Nach Abschluss des Evaluationsprozesses des Energiemanagements in den Landesministerien im Jahr 2019 beginnt mit Blick auf das Ziel einer weitgehend klimaneutralen Landesverwal- tung bis zum Jahr 2040 der Dialog zu Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Energiema- nagements hin zu einem Klimamanagement. Unter der Prämisse, dass Verbesserungen der energetischen Leistung und der Umweltleistung eines Monitorings der Verbrauchsdaten so- wie eines Managementprozesses mit fachkundiger Begleitung bedürfen, sollen so die Wir- kungen des Managementansatzes weiter verbessert werden. Nachdem das Energiemanage- ment bisher hauptsächlich in größeren Behörden und Landeseinrichtungen eingesetzt wurde, bedarf es mittelfristig auch eines niederschwelligen Managementansatzes für interes- sierte kleinere und mittlere Behörden und Landeseinrichtungen.

Mittlerweile hat ein Großteil der vom Ministerium für Finanzen verwalteten Unternehmen ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem eingeführt. In der Regel haben sich die Unternehmen

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dabei für die WIN-Charta entschieden und werden in Zukunft über die Umsetzung der dort festgelegten Leitsätze auf www.nachhaltigkeitsstrategie.de berichten.

3.4 Landesstrategie Green IT

Die zunehmende Digitalisierung aller Landesbereiche geht bisher einher mit einem steigen- den Energie- und Ressourcenbedarf der hierfür erforderlichen Informations- und Kommuni- kationstechnik. Diese Effekte betreffen auch die Landesverwaltung und damit deren Klima- schutz- und Nachhaltigkeitsziele. Zur Begrenzung des Verbrauchs von Energie und natürli- chen Ressourcen durch IT in der Landesverwaltung wurde die Landesstrategie Green IT im Juli 2014 durch das Kabinett beschlossen. Ziel dieser Strategie ist eine jährliche Verminde- rung (innerhalb eines Zeitraums 2015 bis 2020) des IT-induzierten Energieverbrauchs von zwei Prozent und eine Minderung des IT-bezogenen Ressourcenverbrauchs, bspw. durch eine Steigerung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Beschaffung, Betrieb und Entsorgung von IT-Ge- räten. Im Jahr 2018 wurden durch die Landesverwaltung rund 20.000 Desktop-PCs und Lap- tops beschafft. Unterstützt durch die novellierte VwV Beschaffung erfolgen die Geräteaus- schreibungen auch nach Nachhaltigkeitskriterien, so geht z.B. der Energieverbrauch in die Angebotswertung ein, Produktzertifikate wie Energy Star, Blauer Engel oder TOC Certified werden, wo dies die Angebotssituation zulässt, gefordert und Umweltmanagementsysteme finden Berücksichtigung.

Zur übergeordneten Koordination und Unterstützung der Ressorts bei der eigenverantwortli- chen Umsetzung der Landesstrategie Green IT wurde innerhalb des UM die gleichnamige Kompetenzstelle installiert. Sie dient als zentraler Initiator, Koordinator, Förderer und An- sprechpartner zur Erreichung der Ziele der Landesstrategie Green IT. So werden Sachmittel der Kompetenzstelle Green IT für die praktische Umsetzung von Effizienzmaßnahmen einge- setzt.

Die Green IT-Sachmittelprojekte „Effizientes Druckerkonzept am Sozialministerium“ und

„Kaltgang-Warmgangtrennung durch Einhausung der Servertracks bei der BITBW“ wurden unter der Rubrik „Praxisberichte“ veröffentlicht unter www.green-it.baden-wuerttem- berg.de. Die Einhausung von Servern bei der BITBW wird voraussichtlich zu einer Energieein- sparung von bis zu 200 MWh/a führen, was dem jährlichen Stromverbrauch von ungefähr 70 Haushalten oder 70 batterieelektrischen Pkw entspricht. Das Sozialministerium konnte ein neues, zentralisiertes Druckkonzept aufstellen. Dadurch ging der jährliche Energieverbrauch im Bereich Drucken um bis zu 25 MWh/a zurück, was einem Stromverbrauch von ungefähr 8 Haushalten oder 8 batterieelektrischen Pkw entspricht. Weiterhin reduzierte sich der jährli- che Papierverbrauch von 3 Millionen auf 2 Millionen Blatt und der Wartungsaufwand verrin- gerte sich stark.

3.5 Für junge Umweltschützer: Erfolgsprojekt „EDe, der Energiedetektiv“ und ein Energiewendespiel

Themen der nachhaltigen Entwicklung fallen bei Kindern und Jugendlichen auf besonders fruchtbaren Boden. Spielerisch und verbunden mit dem Wettbewerbsgedanken engagieren

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sich Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit ihren Lehrkräften im immer präsenten Thema Energie sparen. Im Umweltministerium hat die Umweltbildung mit unterschiedlichsten Facet- ten einen hohen Stellenwert. Energiethemen sind inzwischen stark in den Fokus gerückt. Das Projekt „Energie-Detektiv EDe“ ist eine Schulaktion rund um das Thema „Energie“. Energie- Detektiv EDe spricht die Viertklässler an und gestaltet mit ihnen vier Unterrichtsstunden. Im Klassenverbund und in kleineren Gruppen entdecken die Kinder aktiv, dass messen, testen und vergleichen sinnvoll ist. Mit Energie-Detektiv EDe führen die Kinder Experimente durch und werden zu Junior-Energie-Detektiven ausgebildet. EDe kann seit 2009 von Grundschulen in Baden-Württemberg kostenlos geordert werden und bringt das komplette Unterrichts- und Versuchsmaterial mit. Bis Sommer 2019 wurden ca. 60.000 Kinder in ca. 27.000 Klassen von EDe besucht. Das Projekt wurde bis Sommer 2021 verlängert, so dass ca. 450 weitere Einsätze durchgeführt werden können. Näheres dazu finden Sie unter www.ede-bw.de.

Seit Sommer 2019 kann die Energiewende in der Familie als Gesellschaftsspiel nachempfun- den werden. Ziel ist, dass der Gesamtkomplex Energiewende auf kindgerechtes Niveau her- untergebrochen wird und das im Klimaschutzgesetz verankerte komplexe Zusammenspiel der beiden Säulen der Energiewende, nämlich „weniger verbrauchen“ und „den Rest erneuerbar erzeugen“, den Kindern vor Augen geführt wird, indem sie es im Spiel selbst versuchen und erfahren.

3.6 Geld investieren – Energie sparen

Die Abteilung 6 – Energiewirtschaft – bietet Förderprogramme in Kooperation mit der L-Bank an, die unterschiedliche Adressaten animieren sollen, gezielt in Maßnahmen zur Energieeffi- zienz zu investieren. In Kooperation mit der L-Bank wurden ergänzend zu den bekannten An- geboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in dem Programm Ressourceneffizienzfi- nanzierung Fördermittel für Unternehmen zur Verfügung gestellt. Des Weiteren gibt es ein Förderprogramm für Wärmenetze und die Finanzierung der regionalen Wärmenetzinitiativen wird fortgesetzt. Zudem wurde 2018 eine Solaroffensive gestartet.

Im Umweltministerium gibt es Informationen für die unterschiedlichen Zielgruppen. Letzt- endlich werden alle Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit angeboten, von Publikationen über Internetangebote und den Verleih unserer Wanderausstellungen ist alles dabei.

3.7 Netzwerk regionale Kompetenzstellen für Energieeffizienz – KEFF

Durch das EFRE-Förderprogramm „Regionale Kompetenzstellen des Netzwerkes Energieeffizi- enz“ wurden in allen 12 Regionen von Baden-Württemberg Kompetenzstellen für Energieeffi- zienz (KEFF) eingerichtet. Sie haben die Aufgabe, Unternehmen zum Thema Energieeffizienz zu sensibilisieren, zu informieren und zu motivieren. Durch gezielte Vermittlung von Energie- beratungsangeboten sowie Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen soll in den Unternehmen der Übergang von der Beratung zur Maßnahmenumsetzung nachhaltig verbes- sert werden. Die regionale Verankerung der Kompetenzstellen ermöglicht die Einbindung einschlägiger lokaler Akteure und Netzwerke. Durch eine zentrale Koordinierungsstelle, ein- gerichtet im Technologie- und Innovationszentrum Umwelttechnik und Ressourceneffizienz

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Baden-Württemberg (Umwelttechnik BW), werden die regionalen Kompetenzstellen unter- stützt und in ein landesweites Netzwerk eingebunden. Die Koordinierungsstelle gewährleis- tet dabei den fachlichen Austausch zwischen den KEFF und die Qualität im Netzwerk.

Kompetenzzentren für verschiedene Felder der Energiewende

Bei der KEA wurden zu wichtigen Themen Anlaufstellen eingerichtet, die neutral und unab- hängig Aktivitäten initiieren und zur Umsetzung bringen. Es geht darum, dass zukünftig mehr und schneller Projekte in hoher Qualität realisiert werden. Kompetenzzentren gibt es zu Contracting, Kraft-Wärme-Kopplung, Energiemanagement, Wärmewende, Kommunaler Kli- maschutz und Gebäudemodernisierung (Zukunft Altbau). Hinzu kommt ein Kompetenzzent- rum für Abwärme bei der Umwelttechnik BW.

3.8 Leitstern Energieeffizienz

Das Projekt „Leitstern Energieeffizienz“ entstand auf Anregung des Beirats der Landesregie- rung für nachhaltige Entwicklung. Bei dem landesweiten Wettbewerb, in dessen Rahmen der energieeffizienteste Kreis ausgezeichnet wird, geht es nicht nur um Daten zum Energiever- brauch oder konkrete Energieeffizienzmaßnahmen, sondern auch um deren dynamische Ver- änderung sowie um Aspekte wie Beratung, Information, Netzwerk und vieles mehr.

Der Wettbewerb wird 2020 zum fünften Mal durchgeführt. Dabei werden 31 Landkreise teil- nehmen. Es werden alle drei relevanten Bereiche – Wärme, Strom und Verkehr – betrachtet.

Grundlage der Bewertung ist ein umfassendes Indikatoren-System. Die Daten und Fakten hierfür werden zum einen über einen Fragebogen von den Stadt- und Landkreisen abgefragt, zusammengetragen und anhand vorher festgelegter Kriterien ausgewertet. Darüber hinaus werden zum Beispiel die Nutzung einschlägiger Förderprogramme und verschiedene Statisti- ken ausgewertet.

Neben der Auszeichnung der insgesamt führenden Kreise werden im Sinne eines „voneinan- der Lernens“ besonders interessante und vielversprechende Initiativen durch eine hochkarä- tige Jury prämiert. Dadurch haben auch Kreise, die ihr Engagement erst in letzter Zeit intensi- viert haben, die Chance, beim Wettbewerb gut abzuschneiden.

Insgesamt haben von den 44 Kreisen im Land immerhin 38 mindestens einmal am Wettbe- werb teilgenommen. Die nächste Auslosung erfolgt im November 2020. Infos und Wettbe- werbsergebnisse erhalten Sie unter www.leitstern-energieeffizienz-bw.de.

3.9 Naturschutz Leuchttürme

3.9.1 Großschutzgebiete

Das Land kommt mit der Ausweisung von Großschutzgebieten seiner Verantwortung für den großflächigen Schutz wertvoller Landschaften nach.

Im Nationalpark Schwarzwald steht der Schutz von Arten, die großflächige, ungenutzte Na- turlandschaften besiedeln und somit der Prozessschutz im Vordergrund. Seit Anfang 2019

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liegt mit dem beschlossenen Nationalparkplan die Grundlage für die weitere Entwicklung dieses Großschutzgebietes vor.

In Biosphärengebieten als Modellregionen werden die Aktivitäten im Bereich der Wirtschaft, der Siedlungstätigkeit und des Tourismus zusammen mit den Belangen von Natur und Um- welt innovativ und nachhaltig fortentwickelt.

Beim Biosphärengebiet Schwäbische Alb wurde Anfang 2018 das Evaluationsverfahren im Rahmen der Erneuerung der UNESCO-Anerkennung offiziell eingeleitet. Im Rahmen der Eva- luation wurde nicht nur geprüft, wie gut die Ziele des Biosphärengebiets erreicht wurden, sondern auch wie Akteure und die Bevölkerung das Biosphärengebiet bewerten. Hierzu diente eine Bevölkerungsumfrage und Interviews mit Akteuren von Behörden, Verbänden und Vereinen. Die Ergebnisse der sozialwissenschaftlichen Studie sind sehr positiv. Der Evalu- ationsbericht ist inzwischen fertig gestellt und wurde im März 2019 dem nationalen MAB- Komitee übermittelt.

Ein wichtiger Meilenstein für den Naturschutz in Baden-Württemberg wurde Anfang 2016 mit der Einrichtung des Biosphärengebietes Schwarzwald erreicht. Das 63.000 Hektar umfas- sende Gebiet wurde im Juni 2017 als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt. Neben dem Bi- osphärengebiet Schwäbische Alb gibt es damit nun ein zweites Biosphärengebiet in Baden- Württemberg, das großräumige Kulturlandschaften mit charakteristischer und reicher Natur- ausstattung aufweist.

3.9.2 Natura 2000

Zu den weiteren Schwerpunkten zählt die Stärkung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Durch die kontinuierliche Erarbeitung von Managementplänen für die Fauna- Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebiete wurden die Voraussetzungen für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erheblich verbessert. Mit der nahezu flächendeckenden Ein- richtung von Landschaftserhaltungsverbänden sowie einer damit verbundenen Stärkung der unteren Naturschutzbehörden durch Natura 2000-Beauftragte, wurden die personellen Res- sourcen für eine verbesserte Pflege der Kulturlandschaften und zur Umsetzung der Natura 2000-Managementpläne bereitgestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei bei Erhalt und Wieder- herstellung von FFH-Mähwiesen, für die das Land eine europaweite Verantwortung trägt.

Durch die Weiterentwicklung des Arten- und Biotopschutzprogramms und die Umsetzung der dort erarbeiteten Maßnahmenkonzepte wird der Erhaltungszustand europarechtlich ge- schützter und weiterer, nach nationalem Recht geschützter, stark gefährdeter Arten verbes- sert.

3.9.3 Biotopverbund

Die Zersiedlung und die Intensität der Landnutzung sind die wesentlichen Ursachen des Ar- tenrückgangs. Viele Biotope sind für das Überleben von Arten zu klein und ihre isolierte Lage erschwert den Austausch zwischen den Populationen. Auch die Klimaentwicklung erfordert eine Anpassung der Natur. Ein landesweiter Biotopverbund unterstützt und fördert zum ei- nen den Erhalt der wertvollen biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg, ermöglicht zum

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anderen aber auch eine Reaktion von Fauna und Flora auf den Klimawandel, der bereits heute in Baden-Württemberg sicht- und spürbar ist, in Zukunft aber insbesondere Fauna und Flora vor neue Herausforderungen stellt. Dem Biotopverbund kommt somit im Hinblick auf die Sicherung der biologischen Vielfalt für die Zukunft eine zunehmende und überragende Bedeutung zu. Mit weiteren Modellprojekten wird der Biotopverbund in Baden-Württem- berg weiterentwickelt.

3.9.4 Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Die Landesregierung hat im November 2017 ein Sonderprogramm zur Stärkung der biologi- schen Vielfalt (kurz: Sonderprogramm) beschlossen, mit welchem die bisherigen Maßnah- men der Naturschutzstrategie akzentuiert, weiterentwickelt und weitere Vorhaben auf den Weg gebracht werden sollen, die dem Verlust der Biodiversität entgegenwirken. Das Sonder- programm wird gemeinsam von den Ressorts Ministerium für Umwelt, Klima und Energie- wirtschaft (UM), Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und Minis- terium für Verkehr (VM) umgesetzt.

Es wurde für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit zusätzlich 30 Millionen Euro für die Um- setzung von Maßnahmen und Projekten sowie mit weiteren 6 Millionen Euro für die Erhe- bung von Grundlagendaten zu gefährdeten Arten ausgestattet. Von den 30 Millionen Euro wurden jeweils 45 % dem UM und dem MLR sowie 10 % dem VM zugewiesen. Für die Erhe- bung von Grundlagendaten standen 5 Millionen Euro dem UM und 1 Million Euro dem MLR zur Verfügung. Die beteiligten Ressorts setzten in den Jahren 2018 und 2019 in fünfzehn ver- schiedenen Handlungsfeldern eine Vielzahl an zusätzlichen Vorhaben zur Stärkung der biolo- gischen Vielfalt um. Für den Doppelhaushalt 2020/2021 wurde vom Ministerrat einer Weiter- führung des Sonderprogramms mit einem nahezu identischen Finanzbudget bei gleicher Ver- teilung auf die Ressorts zugestimmt. Hier werden nun ressortübergreifend sieben Handlungs- schwerpunkte mit insgesamt 63 Vorhaben und 11 Monitoring-Projekten bearbeitet.

Im Ressortbereich des UM wurden Maßnahmen in insgesamt fünf Handlungsfeldern umge- setzt. Ziel war es, mit den zusätzlichen Finanzmitteln schnellstmöglich zu handeln und posi- tive, flächenhafte Veränderungen zu bewirken. Um den Artenschwund aufhalten zu können, wurde die finanzielle Förderung der Landschaftspflege über die Landschaftspflegerichtlinie aufgestockt.

Die Landschaftserhaltungsverbände und die unteren Naturschutzbehörden nehmen bei der Umsetzung der Landschaftspflege eine Schlüsselfunktion ein. Sie stehen den Akteuren vor Ort beratend zur Seite, um ein bestmögliches Ergebnis für alle Beteiligten bei der Umsetzung zu realisieren. Gleichzeitig bot sich durch die finanzielle Unterstützung für die Naturschutzre- ferate der vier Regierungspräsidien die Möglichkeit, umfangreiche Erstpflege in Schutzgebie- ten und gezielte Verbesserungen von Habitaten und Biotopen durchzuführen.

Im Handlungsfeld „Erhalt und Entwicklung von Natura 2000-Gebieten“ wurden in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 920 Vorhaben mithilfe von 5,5 Millionen Euro über die Land- schaftspflegerichtlinie gefördert. Der Fokus lag hier auf der qualitativen Aufwertung der 302 Natura 2000-Gebiete im Land. Angefangen bei der Erhebung von Pflegedefiziten, über die

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