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1.1 Das Ministerium in der Übersicht

01.07.1987 Gründung des Ministeriums für Umwelt

Das Ministerium wurde aus dem „Ministerium für Ernährung, Landwirt-schaft, Umwelt und Forsten“ herausgelöst und als eigenes Ressort errich-tet mit den Abteilungen: Verwaltung, Grundsatz, Ökologie, Wasser, Luft, Boden, Abfall, Reaktorsicherheit, Umweltradioaktivität.

Minister Dr. Erwin Vetter, CDU 14.07.1992 Umweltministerium

Minister Harald B. Schäfer, SPD 18.06.1996 Ministerium für Umwelt und Verkehr

Dem Umweltressort werden die Abteilungen Verkehrswesen und Straßen-wesen sowie der Bereich betrieblicher Arbeitsschutz zugeordnet. Die Be-reiche Natur- und Artenschutz sowie Lebensmittelwesen werden dem Mi-nisterium Ländlicher Raum zugewiesen.

Minister Hermann Schaufler, CDU bis November 1998 Minister Ulrich Müller, CDU bis Juli 2004

Minister Stefan Mappus, CDU bis April 2005 03.05.2005 Umweltministerium

Die Abteilungen Verkehrswesen und Straßenbau werden dem Innenminis-terium zugeordnet.

Ministerin Tanja Gönner, CDU

01.03.2010 Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Dem Umweltressort werden erneut die Abteilungen Straßenbau und Ver-kehr angegliedert. Außerdem wird dem Ministerium der Naturschutz zu-gewiesen, für den seit 1996 das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernäh-rung und Verbraucherschutz zuständig war.

Ministerin Tanja Gönner, CDU

12.05.2011 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Das Umweltministerium gibt die Abteilungen Straßenbau und Verkehr ab, außerdem die Zuständigkeit für den Naturschutz. Gleichzeitig wird das Haus um den Aufgabenbereich Energiewirtschaft erweitert.

Minister Franz Untersteller, GRÜNE

25.05.2016 Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Das Umweltministerium erhält die Zuständigkeit für den Naturschutz vom Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz zu-rück. Ebenso fällt der Strahlenschutz bei der Anwendung von Röntgen-strahlung an das Umweltministerium sowie das Thema Ressourceneffizi-enz.

Minister Franz Untersteller, GRÜNE

Organisationsplan des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Stand 30.06.2020

1.2 Aufgaben und Tätigkeiten

Das Ministerium hat als oberste Landesbehörde gemäß den §§ 4 und 5 des Landesverwal-tungsgesetzes im Rahmen seiner Ressortzuständigkeit insbesondere Gesetzesentwürfe aus-zuarbeiten, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, die Zusammenar-beit insbesondere mit dem Landtag, dem Bundesrat, den obersten Behörden des Bundes und der Länder sowie den EU-Institutionen zu pflegen, umwelt- und energiepolitische

Pro-gramme und Konzeptionen zu erarbeiten sowie die Umweltverwaltung zu steuern, um den Verwaltungsvollzug sicherzustellen und die nachgeordneten Behörden zu beaufsichtigen.

Diese Aufgaben sind eingebettet in die Strategien einer nachhaltigen Entwicklung, wie sie die Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro be-schlossen hat und die vor der Klimakonferenz in Paris 2015 fortgeschrieben wurden. Der Grundsatz der nachhaltigen bzw. dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verlangt, dass ökonomische, soziale und ökologische Entwicklungen in Einklang zu bringen sind. Die ökono-mische Entwicklung steht damit auch unter dem Vorbehalt der ökologischen Verträglichkeit.

Ökologische Maßnahmen wiederum müssen die ökonomischen Wirkungen berücksichtigen.

Die sozialen Aspekte (zum Beispiel Beschäftigungsstand, Bildung, Ernährung, Gesundheits-wesen) stehen schließlich in Wechselwirkungen mit Ökonomie und Ökologie. Die Maxime der Landesregierung, eine Politik zu betreiben, die das Verwaltungshandeln möglichst transpa-rent macht und bestrebt ist, die Bürgerschaft intensiv und frühzeitig einzubeziehen, kann ebenfalls unter „Soziale Aspekte“ im Sinne der Nachhaltigkeit eingeordnet werden.

Die Umweltpolitik hat in den vergangenen über 30 Jahren beträchtliche Erfolge erzielt (zum Beispiel Emissionsreduzierung bei Schwefeloxid aus Kraftwerken und Feuerungen, Verbesse-rung der Wasserqualität, ReduzieVerbesse-rung der Abfallmengen, Schließung von Müllkippen). Auch im Bereich des Naturschutzes konnten Erfolge erzielt werden. Dennoch verbleiben zahlreiche ungelöste Probleme oder stellen sich neue Fragen, die teils globaler Natur sind, aber auch ein Handeln auf regionaler Ebene erfordern. Heute stehen Klimaschutz, eine sichere Energiever-sorgung, Ressourceneffizienz und Biodiversität im Mittelpunkt.

Die Aufgabenstruktur des Ministeriums trägt dem Wandel des gesellschaftlichen Umfelds des Umweltschutzes Rechnung. So wird unter anderem der Umweltbildung und der Schärfung des Umweltbewusstseins durch die Umweltakademie der gebührende Stellenwert einge-räumt. Die Umweltakademie fördert den Umweltdialog, vermittelt positive Beispiele, regt zur Nachahmung an und führt vom kontrovers diskutierten Thema zu einem Konsens, der zu mehr Umwelt- und Lebensqualität beiträgt.

Das Ministerium setzt in Weiterentwicklung des klassischen, überwiegend hoheitlich orien-tierten Verwaltungshandelns verstärkt auf Kooperation mit den Akteuren innerhalb des weit gespannten Handlungsfeldes Umweltschutz. Dazu zählt vor allem die Wirtschaft in ihrer viel-fältigen Ausprägung (produzierendes Gewerbe, Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Handel und Dienstleistungen einschließlich Tourismus). Daneben kommt den Verbrauchern eine wichtige Rolle zu, weil sie – vor allem bei sachgerechter Aufklärung und Umweltbildung – eine bedeutende Nachfragemacht im Interesse des Umweltschutzes bilden können.

Weitere wesentliche Akteure sind die Kommunen – insbesondere wenn es um die Aspekte Klimaschutz, Energieeffizienz und rationelle Energieversorgungsstrukturen und den Natur-schutz geht.

Zudem gilt es, die bewährten Elemente bisheriger ordnungsrechtlicher Umweltpolitik um neue Ansätze und Instrumente zu ergänzen. Dazu gehören neben ökonomischen Instrumen-ten wie Benutzervorteilen auch ökologisch ausgerichtete Abgabesysteme, insbesondere die Vermeidung ökologisch kontraproduktiver Regelungen, Umweltlizenzen/Zertifikate, Selbst-verpflichtungen sowie das Umwelthaftungsrecht. Ein weiterer Aspekt ist die integrierte Pro-duktpolitik, die ergänzend neben bewährte Instrumente wie das Umweltzeichen „Blauer En-gel“ tritt.

Wesentliche Aufgaben des Ministeriums:

▪ Klimaschutz, Ökosystemschutz

Das Ministerium setzt sich dafür ein, Klimaveränderungen wie die Erderwärmung und negative Verschiebungen in den Ökosystemen (zum Beispiel Wälder, Grünland und Fließgewässer) zu verringern.

▪ Umweltforschung, Umwelttechnik

Die angewandte Umweltforschung schafft die wissenschaftlich fundierte Basis für um-weltpolitische Entscheidungen und zeigt Methoden zur Sicherung der natürlichen Le-bensgrundlagen auf. Zur Förderung fortschrittlicher Umwelttechnik arbeitet das Minis-terium eng mit Unternehmen im Land, aber beispielsweise auch mit Umweltministe-rien im In- und Ausland zusammen.

▪ Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bildung für nachhaltige Entwicklung hat zum Ziel, die Menschen zur aktiven Gestal-tung einer ökologisch verträglichen, wirtschaftlich leisGestal-tungsfähigen und sozial gerech-ten Umwelt zu befähigen.

▪ Erneuerbare Energie

Der Einsatz und die Nutzung von erneuerbaren Energien soll erleichtert und zum Bei-spiel in Wohngebäuden Standard werden. Erneuerbare Energien, insbesondere Wind-kraftnutzung, sollen im Energiemix höhere Anteile erbringen.

▪ Energieeffizienz

Das Ministerium setzt sich dafür ein, dass die eingesetzte Energie bestmöglich genutzt wird und Energieverluste minimiert werden.

▪ Netze und Speicher

Die Orte der Stromproduktion und der Nachfrage fallen häufig auseinander. Das Minis-terium wirkt intensiv an der Verbesserung und Aufrüstung leistungsfähiger Übertra-gungsnetze mit. Die Erprobung von Speichertechnologien ist eine wichtige Vorausset-zung zur NutVorausset-zung der erneuerbaren Energien, denn Wind- und Sonnenenergie sind nicht nachfragegerecht steuerbar.

▪ Immissionsschutz

Das Ministerium bearbeitet neben den Bereichen Luftreinhaltung und Schutz vor

Lärm, soweit dies von Anlagen ausgeht, die Themen Anlagensicherheit, Schutzmaß-nahmen beim Umgang mit Chemikalien sowie genetisch veränderten Organismen und Produkten (mit Ausnahme des Landwirtschaftsbereichs).

▪ Betriebssicherheit, Gefahrstoffe

Arbeitsstätten, Arbeitsmittel und Arbeitseinrichtungen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Dritten nicht gefährdet werden. Dementsprechend stehen hier die Gerätesicherheit und der Umgang mit Gefahrenstoffen im Mittelpunkt.

▪ Kreislaufwirtschaft

Die frühere Abfallwirtschaft, die auf Vermeidung, Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen gerichtet war, hat sich zur Kreislaufwirtschaft mit dem Fokus Ressourceneffizienz gewandelt.

▪ Kernenergieüberwachung, Umweltradioaktivität

Unerlässliche Voraussetzung für die verantwortungsvolle Nutzung der Kernenergie ist es, die Sicherheit der Kernkraftwerke zu gewährleisten. Der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren ionisierter Strahlung hat absoluten Vorrang. Nach dem Atomausstieg werden geordnete Stilllegungsverfahren zur Herausforderung.

▪ Wasserwirtschaft, Gewässerschutz und Bodenschutz

Zu den Themen dieses Aufgabenbereiches gehören Ressourcenmanagement, Schutz vor Schadstoffbelastung, Sicherstellung der vielfältigen Nutzung und ökologischen Funktion von Wasser sowie Boden- und Hochwasserschutz. Altlasten werden kartiert:

Auch altlastenbelastete Grundstücke können bei fachgerechter Behandlung neu ge-nutzt werden.

▪ Naturschutz

Der Schutz der Natur und der Einsatz für die Tier- und Pflanzenwelt sind eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe. Es soll erhalten werden, was uns erhält. Deswegen steht der Naturschutz im Zentrum der Politik. Mit der Naturschutzstrategie Baden-Württemberg konnte ein umfangreicher, konkreter und bundesweit einzigartiger Maßnahmenkata-log auf den Weg gebracht werden, der den Naturschutz als Querschnittsaufgabe an-sieht, die ressortübergreifend angegangen werden muss.

Integration der Umweltpolitik in andere Politikfelder

Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die in viele andere Politikfelder hineinwirkt. Sie ist erst dann erfolgreich, wenn das Thema dort inhaltlich präsent ist und berücksichtigt wird.

Die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg unterstützt die Implementierung des Um-welt- und Nachhaltigkeitsgedankens in allen Lebensbereichen. Umweltmanagement und um-weltorientierte Unternehmensführung namentlich in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stellen einen besonderen Schwerpunkt dar, insbesondere durch finanzielle und indivi-duelle Förderung.

Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung obliegen dem Ministerium durch die Nachbarschaft Ba-den-Württembergs zu Frankreich, der Schweiz und Österreich außerdem vielfältige grenz-überschreitende Aufgaben der Koordinierung und Zusammenarbeit mit dem Ausland.