• Keine Ergebnisse gefunden

2.1 Umweltleitlinien

Im Bewusstsein seiner besonderen Verantwortung für den Umweltschutz und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ist das Ministerium für Umwelt, Klima Energiewirtschaft Baden-Württemberg dem Leitbild einer nachhaltigen, dauerhaft umweltgerechten Entwick-lung verpflichtet. Bei der ErfülEntwick-lung seiner Aufgaben und der Durchführung eines kontinuierli-chen Verbesserungsprozesses lässt es sich verbindlich von folgenden Grundsätzen leiten:

▪ Wir sind uns der Möglichkeiten zur Beeinflussung einer nachhaltigen Entwicklung durch Maßnahmen auf allen Ebenen und in sämtlichen Sachbereichen bewusst. Ein zentrales Ziel unseres Umweltmanagements ist die flächendeckende Einbeziehung al-ler umweltrelevanten Entscheidungen und Handlungen in ein zukunftsorientiertes Ver-waltungsmanagement.

▪ Als oberste Umweltbehörde des Landes haben wir Vorbildfunktion und Vorbildwir-kung. Dem müssen wir bei unseren Entscheidungen und im betrieblichen Alltag, nach außen und nach innen, gerecht werden. Nicht zureichender oder inkonsequenter Um-weltschutz kann schon nach kurzer Zeit teuer zu stehen kommen. Dem tragen wir bei unseren Entscheidungsprozessen Rechnung.

▪ Wir richten unsere Tätigkeiten an den neuesten Umweltstandards aus und arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung des Umweltschutzes; dies gilt sowohl im innerbe-trieblichen Bereich als auch im Rahmen unserer Außentätigkeiten im Blick auf die da-mit verbundenen da-mittelbaren Umweltauswirkungen. Wir erfassen und analysieren re-gelmäßig Quantität und Qualität der Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Um-welt.

▪ Aus den Analysen, Prognosen und vorausschauenden Beurteilungen geplanter Vorha-ben leiten wir konkrete Ziele und Maßnahmen ab, die zu einer größtmöglichen Ver-meidung, Verringerung oder Beseitigung von Umweltbelastungen führen. Wir stellen diese Ziele und Maßnahmen in den Planungsrahmen unseres Umwelt- und Energieeffi-zienzprogramms.

▪ Bei der Beschaffung der für den internen Verwaltungsbetrieb erforderlichen Güter und bei der Vergabe von Aufträgen und Dienst- und Bauleistungen gehen wir den Weg der optimalen Ressourcenschonung und minimaler Umweltbelastung; dabei achten wir auch auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Wir fördern darüber hinaus durch Nachfrage nach umweltverträglicheren Produkten und Produkti-onsverfahren die technisch-ökologische Innovationsbereitschaft der Unternehmen und stärken deren Stellung am Markt.

▪ Wir unterstützen die Ziele des Klimaschutzes, des sorgsamen Umgangs mit Wasser, des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung. Wir halten die durch den Dienstreisever-kehr verursachten Emissionen so gering wie möglich. Wir erfassen, analysieren und visualisieren regelmäßig die Verbräuche von Energie und Wasser; die daraus abgeleite-ten Resultate setzen wir in geeignete verbrauchssenkende Maßnahmen um.

▪ Wir sind im Rahmen der Gesetzgebungsverfahren für die Entwicklung und Umsetzung problemorientierter umweltrechtlicher Gesetzesvorgaben zuständig. Umso selbstver-ständlicher ist es daher, dass wir alle umweltrelevanten Vorschriften einhalten.

▪ Ein wesentliches Instrument zur Umsetzung unserer Strategien und Zielsetzungen ist die Kooperation mit verschiedenen Interessengruppen. Die Einbeziehung und Berück-sichtigung unterschiedlicher Sichtweisen sind die notwendige Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung. Die Nachhaltigkeitsstrategie Baden-Württemberg versteht sich als Dialog mit allen gesellschaftliche Akteuren. Sie ist kein einseitig von staatlicher Seite festgelegter Ziel- und Maßnahmenplan, sondern ein Prozess, der das Land einer nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise immer näherbringen soll.

▪ Wir stellen auch den aktiven Umweltschutz im Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter auf eine breite Basis. Regelmäßige Informationen sowie gemeinsamen Aktionen fördern das Bewusstsein und die Handlungsbereitschaft für den Schutz der Umwelt und das nicht nur am Arbeitsplatz.

2.2 Landeseinheitliche Energieleitlinien

Im Zuge des vom Umweltministerium im Jahr 2012 initiierten Projekts „Energie Auditierung der Landesministerien“ nach ISO 50001 wurden landeseinheitliche Energieleitlinien erarbei-tet. Das oberste EMAS-Lenkungsgremium des Umweltministeriums hat diese Energieleitli-nien übernommen. In Ergänzung zu den bestehenden UmweltleitliEnergieleitli-nien gelten diese für das in EMAS integrierte Energiemanagementsystem.

▪ Durch den verantwortungsvollen Umgang mit Energie ist jede Landesbehörde Vorbild auch für den nichtstaatlichen Bereich und alle Bürgerinnen und Bürger in Baden-Würt-temberg.

▪ Vorgaben zum Energieeinsatz und zur Energieersparnis aus Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften sind Mindeststandards, die möglichst übertroffen wer-den sollen.

▪ Zuständig für das Energiemanagement sowie die Bereitstellung der notwendigen Res-sourcen ist die Behördenleitung. Sie wird unterstützt durch behördliche Beauftragte.

▪ In jeder Behörde werden strategische und operative Ziele der Energieeinsparung defi-niert. Die daraus abgeleiteten Anforderungen und Aktivitäten werden regelmäßig be-wertet und angepasst.

▪ Die Zielerreichung wird auf der Grundlage des Energieverbrauchs regelmäßig kontrol-liert und dokumentiert.

▪ Die Behörde betreibt die Anlagen und Geräte so energieeffizient wie möglich und überprüft regelmäßig die technischen Voraussetzungen.

▪ Bei der Beschaffung von Geräten ist die Energieeffizienz ein bedeutender Aspekt der Auswahlentscheidung. Bei der Neuplanung von Anlagen wird eine Verbesserung der energiebezogenen Leistungen angestrebt.

▪ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aktiv am Energiemanagement beteiligt. Sie werden regelmäßig unterrichtet über die Ziele und Maßnahmen der Energieeinspa-rung und deren Erfolge sowie Methoden effizienter Energienutzung.

2.3 Umweltaspekte

Die Aktivitäten des Ministeriums beeinflussen die Umwelt in zahlreichen Sektoren. So verur-sacht der interne Verwaltungsbetrieb hauptsächlich direkte Umweltauswirkungen. Dazu zäh-len vor allem der Verbrauch von Energie, Wasser, Büromaterial und Papier sowie das Abfall-aufkommen. Außerdem verursachen wir Emissionen und tragen durch Dienstreisen mit Bahn, Pkw und Flugzeug zum Verkehrsaufkommen und den daraus resultierenden Umwelt-belastungen bei. Diese betriebsbedingten Umweltauswirkungen erfasst das Ministerium durch sein Umweltmanagementsystem und gestaltet sie mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung. Das Energiemanagement verfeinert die Datenaufnahme für alle energierele-vanten Tätigkeiten im Ministerium. Das nachfolgende Kapitel „Energieaspekte“ enthält dazu nähere Informationen.

Als Folge der politischen, normativen und administrativen Aktivitäten des Ministeriums be-stehen aber vor allem weitreichende Beeinflussungen der natürlichen Lebensgrundlagen. In diesem Fall spricht man von indirekten Umweltauswirkungen. Diese werden ausgelöst durch das Handeln von Personen und Institutionen, die zur Zielgruppe der ministeriellen Aktivität gehören. Hier gilt es, durch entsprechende Bewertungs- und Handlungskonzepte Einfluss zu nehmen.

Der „Unternehmenszweck“, das heißt die originäre staatliche Aufgabenstellung des Ministeri-ums, besteht letztendlich darin, in dem Handlungsbereich Umwelt und Energiewirtschaft auf-grund von Rechts-, Planungs- und Förderungsentscheidungen dem Wohl der Allgemeinheit dadurch zu dienen, dass Verbesserungen des Umweltschutzes angestrebt und Umweltbelas-tungen vermieden werden (vgl. dazu im Einzelnen das Kapitel „Aufgaben“). Es handelt sich dabei um den gesamten Bereich der materiellen Umwelt- und Energiepolitik und deren prak-tische Durchsetzung. Diese Querschnittsaufgabe steht mit nahezu allen anderen Lebens- und Politikbereichen im Zusammenhang.

Ob es sich um die Qualität der Luft, des Bodens oder des Wassers handelt, ob es um die Ver-meidung von Abfall, dessen Entsorgung oder Wiederverwertung geht oder ob die Förderung innovativer Techniken sowie Fragen des sicheren und sparsamen Umgangs mit Energie und begrenzten Ressourcen anstehen: Das Ministerium unternimmt alle Anstrengungen, dieser ökologischen Verantwortung gerecht zu werden.

Das Umweltministerium erstellt jährlich ein Umwelt- und Energieeffizienzprogramm mit mehreren Handlungsfeldern, operativen und bezifferten Zielen, konkreten Maßnahmen zur Zielerreichung, Terminplanung und Verteilung der Verantwortlichkeiten. Am Programm wir-ken die Umweltkoordinatoren, das EMAS-Team und der Öko-Round-Table mit. Als strategi-sches Ziel enthält das Umwelt- und Energieeffizienzprogramm die „Weitgehend Klimaneut-rale Landesverwaltung bis 2040“. Dieses strategische Ziel betrifft insbesondere die Hand-lungsfelder Strom, Wärme, Mobilität und die damit verbundenen CO2-Emissionen. In der praktischen Anwendung werden hierzu Probleme analysiert und Lösungsansätze entwickelt, um den angestrebten Erfolg zu erreichen.

Für die Bestimmung, welche der zahlreichen von der Tätigkeit des Ministeriums berührten Umweltaspekte als wesentlich einzustufen sind, gelten folgende Kriterien:

▪ Umweltschädigungspotenzial und gesundheitliche Relevanz,

▪ Bedeutung des Umweltaspekts für die Öffentlichkeit und die interessierten Kreise,

▪ Trend der Umweltbelastung, Umweltzustand und Datenlage, auch unter den regelmä-ßig herausgegebenen „Umweltdaten Baden-Württemberg“ und aktuelle Messungen,

▪ Rechtliche Anforderungen nach EU-Gemeinschaftsrecht, nationalem Recht und Lan-desrecht,

▪ Stand der wissenschaftlichen Diskussion mit Blick auf neue Umweltprobleme und Um-weltgefahren.

Die Gewichtung innerhalb dieser Kriterien kann variieren. Einflussgrößen sind hierbei neben wirtschaftlichen Aspekten und Risikoerwägung auch die öffentliche Meinung und die Haltung der Medien sowie insbesondere parlamentarische Vorgaben.

2.4 Energieaspekte

Im Zuge der Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 wurde eine energe-tische Bewertung der Standorte Kernerplatz 9/10 und Dillmannstraße 3 durchgeführt. Ziel war es, in einem ersten Schritt die Aufteilung des Gesamtstromverbrauchs in die jeweiligen Stromverbraucher als Grundlage für die Entwicklung weiterer Einsparziele zu erreichen. Da das Umweltministerium und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über eine gemeinsame Zählerstruktur verfügen, erfolgt die energetische Bewertung in Zu-sammenarbeit der beiden Häuser.

Durch eingebaute Zwischenzähler erfolgen Messungen zur Bestimmung von Hauptstromver-brauchern. Wo Messungen nicht möglich sind oder zukünftig noch gemacht werden, wird an-hand von Schätzungen der ungefähre Stromverbrauch bestimmt. Gemessen werden einzelne Geräte im Bereich der Teeküchen (Kühlschränke, Geschirrspüler, Kleingeräte), der Büroräume (PC-Arbeitsplätze, Multifunktionsgeräte) sowie der Klima- und Lüftungstechnik der E-Auto Ladestation und der Beleuchtung.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Umweltministerium in einzelnen Bereichen wie beispielsweise der Informations- und Kommunikationstechnologie oder in großen Teilen

der Beleuchtung durch die jahrelange EMAS-Beteiligung die größten Einsparmöglichkeiten bereits erreicht wurden.

Einsparpotenzial gibt es noch bei den technischen Anlagen in den Bereichen Heizung, Lüf-tung, Klima- und Kältetechniken. Auch mit dem Rückgang der Serverzahl und dem Einbau neuer Switche wurde der Stromverbrauch in der Vergangenheit gesenkt. Durch den Einbau von Präsenz- und Bewegungsmeldern sowie dem Einbau von LED-Lampen in der Tiefgarage konnten weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Die genannten Maßnahmen betreffen so-wohl das Umweltministerium wie auch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau-cherschutz. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen erfolgt in Zusammenarbeit mit der Hoch-bauverwaltung Baden-Württemberg. Energieaspekte werden aufgrund ihres Beitrags zum Energieverbrauch, der vorhandenen Steuerungsmöglichkeit und der Veränderung im Ver-gleich zum Vorjahr bewertet und klassifiziert. Hervorzuheben ist dabei der Einsparerfolg durch die erstmalige Schließung und damit möglich gewordene Absenkung über den Jahres-wechsel 2019/2020.

Durch diese Einstufung wird die Relevanz des jeweiligen Verbrauchers (gegebenenfalls Pro-zess) dargestellt. Aufgrund der Relevanz gibt es die Kategorisierungen

▪ kein relevanter Energieaspekt,

▪ mittlerer Energieaspekt und

▪ bedeutsamer Energieaspekt.

Die Bewertung der Energieaspekte wird jährlich durch das EMAS-Team vorgenommen. Bei als relevant bewerteten Energieaspekten (bedeutender Energieaspekt) legt das Team Ziele und Vorschläge für Maßnahmen in Hinblick auf eine kontinuierliche Verbesserung fest.

2.5 Aktuelle Entwicklungen bei der EMAS Verordnung

Die EMAS III Verordnung ((EG) 1221/2009) wurde durch die Änderungsverordnung (EU) 2017/1505 im September 2017 geändert. Diese führt zu folgendem Anpassungsbedarf:

Die wesentlichen Anpassungen betreffen die Umweltprüfung (Anhang I), die Aufforderung an das Umweltmanagementsystem (Anhang II) und die Umweltbetriebsprüfung (Anhang III).

▪ Im Rahmen der Umweltprüfung sind der Kontext der Organisation, die interessierten Parteien sowie Risiken und Chancen zu bestimmen. Die Betrachtung des Lebenswegs wurde gestärkt. Die grundsätzliche Systematik der Umweltprüfung hat sich nicht geän-dert.

▪ Die Anforderungen an das Umweltmanagementsystem enthalten den Normtext der aktuellen ISO 14001:2015 (Anschnitt 4 bis 10). Die Pflicht zur Benennung einer/eines Managementbeauftragten, die unter ISO 14001:2015 entfällt, wird unter EMAS beibe-halten. Dabei bleibt eine wichtige Ansprechperson erbeibe-halten. Über die Anforderungen der ISO 14001 hinaus bestehen bei EMAS weiterhin die Erfordernisse Rechtskonformi-tät, Umweltleistungsverbesserung und Umweltberichterstattung.

▪ In der Umweltbetriebsprüfung ist die Berichterstattung an die Leistungsebene stärker akzentuiert worden. Organisationen müssen außerdem angeben, wie sie ihre gesetz-ten Ziele und Maßnahmen erreichen und ihre bindenden Verpflichtungen einhalgesetz-ten können.

Der Änderungsbedarf wurde im Rahmen der Aktualisierung der Umwelterklärung geprüft und soweit erforderlich berücksichtigt und eingearbeitet. Unter 8.1 wird der Umwelterklä-rung nunmehr eine sogenannte Stakeholder-Analyse beigefügt und laufend aktualisiert.

Mit Verordnung (EU) 2018/2016 vom 19.12.2018 wurde der Anhang IV der EMAS-Verord-nung geändert. Zudem wurde das EMAS-Nutzerhandbuch überarbeitet. Bei der Erstellung der Umwelterklärung (Anhang IV) sollen bedeutende direkte und indirekte Umweltauswir-kungen stärker in den Fokus gestellt werden. Zudem können die EMAS-Kernindikatoren fle-xibler an die Bedürfnisse der Organisation angepasst werden.

Mit den Änderungen im EMAS-Nutzerhandbuch wurde ein Stichproben-Verfahren (Multisite) für bestimmte Branchen eingeführt. Für die öffentliche Verwaltung sind derzeit nur Pilotpro-jekte möglich. Das Umweltministerium beabsichtigt nicht, sich daran zu beteiligen.