15. Wahlperiode 13. 09. 2013
A n t r a g
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
1. wie sie den Umstand bewertet, dass nach wie vor das Artenschutzkataster der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) nicht vorliegt;
2. welche Auswirkungen sich daraus für die Genehmigung von Windenergieanla- gen ergeben (ggf. Planungsunsicherheit für Städte und Gemeinden bei der Fort- schreibung von Teilflächennutzungsplänen etc.);
3. wo sich die konkreten Standorte befinden (Auflistung der Gemeinden nach Stadt- und Landkreisen), für die es mit Stand 30. Juni 2013 insgesamt 106 Ge- nehmigungen für die Errichtung von Windenergieanlagen gibt (nach Angaben von Herrn Minister Untersteller MdL vom 28. August 2013);
4. mit welchem jeweiligen Datum die genehmigten Anträge bei den zuständigen Behörden eingereicht wurden;
5. in welchen Kommunen Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen bis- lang mit welcher Häufigkeit und aus welchen Gründen zurückgewiesen werden mussten (mit Angabe, insbesondere der folgenden Ablehnungsgründe: Arten- schutz, Naturschutz, Landschaftsschutz, Abstand zu Wohnbebauungen, Bürger - proteste);
Antrag
der Abg. Manfred Groh u. a. CDU und
Stellungnahme
des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Landesplanungsgesetz; Ausbau der Windenergie
in Baden-Württemberg
7. inwiefern ihr bekannt ist, wie viele Bürgerinitiativen (BI) sich seit Inkraft - treten des Windenergieerlasses im Mai 2011 und des neuen Landesplanungs- gesetzes zum 1. Januar 2013 gegründet haben;
8. welches die Hauptkritikpunkte der BI gegenüber dem neuen Landesplanungs- gesetz und dem Windenergieerlass sind und wie diese von ihr bewertet werden;
9. welchen Durchmesser und welche Tiefe ein durchschnittliches Fundament für eine Windenergieanlage hat (beispielsweise für eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 100 m) und ob diese Dimension nicht dem eigentlichen Schutzzweck eines Landschaftsschutzgebiets widerspricht;
10. ob ihr bereits Anträge für Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten bekannt sind und wenn ja, wo.
12. 09. 2013
Groh, Razavi, Nemeth, Lusche, Kunzmann, Schreiner, Mack CDU
B e g r ü n d u n g
Der Ausbau der Windenergie ist ein erklärtes Ziel der Landesregierung, weshalb das Landesplanungsgesetz zum 1. Januar 2013 geändert wurde. Mit der Übertra- gung der Planungshoheit von den Regionalverbänden an die einzelnen Kommu- nen im Land ist ein planerischer Flickenteppich entstanden, der viele Städte und Gemeinden auch vor finanzielle Herausforderungen stellt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Landesregierung es bislang nicht geschafft hat, dringend notwen- dige Planungshilfen, wie beispielsweise zum Artenschutz, vorzulegen. Das man- gelhafte Vorgehen der Landesregierung bei der Erarbeitung des Landesplanungs- gesetzes trägt zu einer massiven Verunsicherung bei den nun für die Ausweisung zuständigen Städten und Gemeinden, aber auch bei den Investoren bei. Daran ändern auch die am 28. August 2013 von Herrn Minister Untersteller MdL ver - öffentlichten „Erfolgszahlen“ bezüglich der Genehmigungsanträge nichts. Es ist vielmehr zu vermuten, dass die Zahlen von 106 genehmigten Windenergieanlagen die Probleme, die es bislang bei der Ausweisung und Genehmigung von geeigne- ten Standorten für Windenergieanlagen gibt, beschönigen.
S t e l l u n g n a h m e
Mit Schreiben vom 8. Oktober 2013 Nr. 6-4583/804/1 nimmt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
1. wie sie den Umstand bewertet, dass nach wie vor das Artenschutzkataster der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) nicht vorliegt;
2. welche Auswirkungen sich daraus für die Genehmigung von Windenergieanla- gen ergeben (ggf. Planungsunsicherheit für Städte und Gemeinden bei der Fortschreibung von Teilflächennutzungsplänen etc.);
Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) veröffentlicht auf ihrer Homepage auf der Seite „Windkraft und Natur- schutz“ (abrufbar unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/216927/ ) eine Reihe von Verbreitungskarten zu Vorkommen windenergieempfindlicher Vogel- und Fledermausarten in Baden-Württemberg. Daten zu Wanderfalkenvor- kommen werden Ende des Jahres 2013, zu Uhuvorkommen Anfang des Jahres 2014 folgen. Zu den besonders durch Windenergieanlagen gefährdeten und weit verbreiteten Vogelarten Rot- und Schwarzmilan sind für Teilbereiche des Landes bereits Daten veröffentlicht, in weiteren Teilbereichen fand 2013 eine Kartierung der Brutvorkommen dieser beiden Arten statt, hauptsächlich in den östlichen Tei- len des Landes. Diese Daten werden im Herbst 2013 ebenfalls auf der o. g. Home- page eingestellt und stehen damit den Planungsträgern zur Verfügung. Da im Jahr 2013 nicht die Kartierung der gesamten Landesfläche vergeben werden konnte, wird die Kartierung auch im Jahr 2014 fortgeführt. Eine vollständige Kartierung der Brutstätten und Lebensräume aller windenergieempfindlichen Arten in sämt - lichen windhöffigen Flächen in Baden-Württemberg durch die LUBW wäre in einem angemessenen Zeitraum nicht leistbar.
Fehlende Verbreitungsdaten hindern nicht daran, dass Bauleitplanverfahren oder immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen durchgeführt werden. Die für ein Bauleitplanverfahren oder immissionsschutz- rechtliches Genehmigungsverfahren erforderlichen Daten zum Artenschutz wer- den vom jeweiligen Planungsträger bzw. Vorhabenträger erhoben. Dabei wird be- reits im Verfahren der Planaufstellung vorausschauend ermittelt und beurteilt, ob die vorgesehenen Festlegungen auf unüberwindbare artenschutzrechtliche Hin- dernisse treffen würden. Dies setzt eine ausreichende Ermittlung und Bestands- aufnahme der im Planbereich vorhandenen windkraftempfindlichen Arten voraus.
3. wo sich die konkreten Standorte befinden (Auflistung der Gemeinden nach Stadt- und Landkreisen), für die es mit Stand 30. Juni 2013 insgesamt 106 Ge- nehmigungen für die Errichtung von Windenergieanlagen gibt (nach Angaben von Herrn Minister Untersteller MdL vom 28. August 2013);
4. mit welchem jeweiligen Datum die genehmigten Anträge bei den zuständigen
Stadt-/Landkreis Standortkommune
Anzahl
WEA Antragsdatum
Rottweil 77761 Schiltach 1 19.12.2012
78655 Dunningen 1 13.02.2013
Schwarzwald-Baar-Kreis
Gemeinde Königsfeld-
Buchenberg 1 18.06.2013
Ortenaukreis 77887 Sasbachwalden 1 19.02.2013
79261 Gutach 2 18.04.2013
77796 Mühlenbach 1 18.04.2013
Heilbronn 74259 Widdern 4 08.05.2012
74259 Widdern 3 05.11.2012
74239 Hardthausen 6 05.11.2012
74861 Neudenau 9 14.12.2012
74249 Jagsthausen 3 18.02.2013
74219 Möckmühl 2 12.04.2013
Main-Tauber-Kreis 97947 Grünsfeld 4 21.11.2012
97900 Kühlsheim 1 13.03.2013
97953 Königheim 7 11.04.2013
97953 Königheim 4 11.04.2013
97953 Königheim 8 11.04.2013
97944 Boxberg 1 10.05.2013
97990 Weikersheim 1 24.06.2013
97950 Großrinderfeld 4 05.07.2013
Schwäbisch Hall 74532 Ilshofen 1 10.10.2012
74532 Ilshofen 1 12.11.2012
74542 Braunsbach 5 18.02.2013
74542 Braunsbach 6 19.02.2013
74405 Gaildorf 4 06.05.2013
Die auf 105 reduzierte Zahl von laufenden Anträgen resultiert aus der erfolgten Genehmigung einer Anlage im Landkreis Freudenstadt.
5. in welchen Kommunen Anträge auf Errichtung von Windenergieanlagen bis- lang mit welcher Häufigkeit und aus welchen Gründen zurückgewiesen werden mussten (mit Angabe, insbesondere der folgenden Ablehnungsgründe: Arten- schutz, Naturschutz, Landschaftsschutz, Abstand zu Wohnbebauungen, Bürger- proteste);
Abgelehnte Anträge sind der Landesregierung nicht bekannt.
6. inwiefern es ihr, nachdem dies in der Stellungnahme zu Ziffer 2 der Drucksache 15/3789 Anfang August unterblieben ist, nunmehr möglich ist, konkrete Anga- ben zum Zubau der Windkraft 2013 in den anderen Bundesländern zu machen;
Angaben zum Zubau von Windenergieanlagen im ersten Halbjahr 2013 in den einzelnen Bundesländern mit Stand zum 30. Juni 2013 können nachfolgender Tabelle entnommen werden, die die im August 2013 veröffentlichten Halbjahres- zahlen der Deutschen Windenergie Institut GmbH (DEWI) zum Ausbaustand der Windenergienutzung in Deutschland wiedergibt. Vorgenannte Halbjahreszahlen
Ostalbkreis 73495 Stödtlen 1 12.12.2012
73571 Göggingen 3 27.05.2013 73495 Stödtlen 2 06.06.2013
Ravensburg 88353 Kißlegg 1 21.10.2010
88410 Bad Wurzach 3 05.08.2011 88410 Bad Wurzach 3 08.08.2011 88410 Bad Wurzach 1 18.08.2011 88316 Isny im Allgäu 2 06.03.2013 88371 Ebersbach-Musbach 1 17.02.2011 88371 Ebersbach-Musbach 1 19.03.2012 Alb-Donau-Kreis 89160 Dornstadt-Temmenhausen 1 25.07.2013 89160 Dornstadt-Tomerdingen 1 25.07.2013 89134 Blaustein-Bermaringen 1 25.07.2013
Reutlingen 72525 Münsingen-Bremelau 2 13.10.2011
Gesamt:
Laufende Anträge, die vor dem
30.07.2013 gestellt wurden 105 Anlagen
7. inwiefern ihr bekannt ist, wie viele Bürgerinitiativen (BI) sich seit Inkrafttreten des Windenergieerlasses im Mai 2011 und des neuen Landesplanungsgesetzes zum 1. Januar 2013 gegründet haben;
Die Landesregierung hat Kenntnis von der Firmierung eines „Landesverbands der baden-württembergischen Bürgerinitiativen gegen Windkraftanlagen in Natur- und Kulturlandschaften“ im Mai 2013, der als Dachverband für 21 Bürgerinitia - tiven gegen Windkraft aus Baden-Württemberg (Stand Mai 2013) dient.
Status 30.06.2013
In 2013 errichtete WEA Repowering in 2013 Bundesland Anzahl
der WEA
Installierte Leistung MW
Installierte WEA- Durchschnitts- leistung kW
Anzahl der WEA
Installierte Leistung MW
Rheinland-Pfalz 62 178,20 2.874,2 8 25,00
Niedersachsen 66 168,50 2.553,0 25 70,55
Schleswig-Holstein 52 141,25 2.716,3 27 79,40
Mecklenburg- Vorpommern
37 117,87 3.185,7 0 0,00
Brandenburg 44 92,10 2.093,2 7 16,80
Nordrhein- Westfalen
40 74,80 1.870,0 1 2,30
Bayern 27 68,70 2.544,4 0 0,00
Sachsen-Anhalt 26 66,75 2.567,3 0 0,00
Hessen 19 46,40 2.442,1 4 9,20
Sachsen 10 22,20 2.220,0 2 4,00
Thüringen 8 21,00 2.625,0 0 0,00
Saarland 3 8,10 2.700,0 2 6,10
Baden- Württemberg
0 0,00 0,0 0 0,00
Bremen 0 0,00 0,0 0 0,00
Hamburg 0 0,00 0,0 0 0,00
Berlin 0 0,00 0,0 0 0,00
Nordsee 52 232,00 4.461,5 0 0,00
Ostsee 0 0,00 0,0 0 0,00
Gesamt 446 1.237,87 2.553,0 76 213,35
Weitere Informationen zur landesweiten Anzahl von Bürgerinitiativen, die sich seit der Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 22. Mai 2012 und der Ver - öffentlichung des Windenergieerlasses vom 9. Mai 2012 gebildet haben, liegen der Landesregierung nicht vor.
8. welches die Hauptkritikpunkte der BI gegenüber dem neuen Landesplanungs- gesetz und dem Windenergieerlass sind und wie diese von ihr bewertet werden;
Die ganz überwiegende Mehrzahl der Eingaben von Bürgerinitiativen zum The- menkomplex Windenergie bezieht sich nicht auf das Landesplanungsgesetz oder den Windenergieerlass Baden-Württemberg vom 9. Mai 2012, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zusammenfasst.
Vielmehr werden von Bürgerinitiativen vor allem allgemeine Bedenken gegen den Ausbau der Windenergie bspw. hinsichtlich des Natur- und Landschafts- schutzes, der Lärmbelästigung, des Eisabwurfs, des Schattenwurfs, des Infra - schalls oder der Wirtschaftlichkeit der Windenergie geltend gemacht. Um über diese oftmals angesprochenen Themen zu informieren, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft einen Katalog mit häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten zur Windenergie (FAQ) im Internet unter http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/104024/, veröffentlicht. Darin werden Fakten, Rahmenbedingungen und Zusammenhänge rund um das Thema Windenergie erläutert und damit ein wesentlicher Beitrag zur Versachlichung der Diskussion geleistet. Da zu den Hauptbedenken vieler Bürgerinitiativen das The- ma Lärm und Infraschall gehört, wurden auf der Internetseite der LUBW zudem gesonderte Fragen und Antworten (FAQ) veröffentlicht, die das Thema Schall - immissionen und Windenergieanlagen auf der Grundlage wissenschaftlich gesi- cherter Daten und Fakten eingehend beleuchten. Diese sind unter http://www.
lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/229949/abrufbar.
Ferner und vor allem werden von den Bürgerinitiativen oftmals Bedenken gegen konkrete Wind-Planentwürfe und gegen einzelne Genehmigungsstandorte vor Ort geäußert, weil über die vorgenannten allgemeinen Bedenken hinaus beispiels - weise im Einzelfall Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (v. a. bezüglich des Bundesnaturschutzgesetzes) befürchtet werden. Jedoch werden sowohl im Auf- stellungsverfahren für Regional-, wie auch Bauleitpläne für Standorte von Wind- energieanlagen sowohl die Träger öffentlicher Belange wie auch die Öffentlich- keit mit einbezogen und haben damit Gelegenheit zur Stellungnahme. Die vorge- brachten Stellungnahmen werden im Anschluss in der Abwägung vom Planungs- träger berücksichtigt. Darüber hinaus bedürfen alle Flächennutzungspläne und Regionalpläne zur Windenergie der Genehmigung durch die jeweils höhere Ver- waltungsbehörde bzw. oberste Landesplanungsbehörde. Im Genehmigungsver- fahren werden die Pläne rechtsaufsichtlich auf Verfahrensfehler und Rechtsver- stöße hin überprüft.
9. welchen Durchmesser und welche Tiefe ein durchschnittliches Fundament für eine Windenergieanlage hat (beispielsweise für eine Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 100 m) und ob diese Dimension nicht dem eigentlichen Schutzzweck eines Landschaftsschutzgebiets widerspricht;
Das Fundament bildet die Verankerung einer Windkraftanlage mit dem Erdreich.
Aufgrund der Höhe dieser Anlagen, ihrer Kopflastigkeit und der damit verbunde- nen Hebelwirkung sind diese Fundamente hohen statischen und dynamischen Be- lastungen ausgesetzt. Bei der Fundamentauslegung werden daher neben dem Ge-
ches nach außen hin auf etwa 2,50 Meter abflacht. Dessen Gesamtmasse beträgt etwa 800 Tonnen mit einem Stahlanteil von etwa 40 Tonnen.
Die Schutzzwecke eines Landschaftsschutzgebiets werden gebietsspezifisch in der jeweiligen Landschaftsschutzgebietsverordnung aufgeführt. Zumeist wird in den Verordnungen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit einer Landschaft ge- schützt. Da ein Fundament im überwiegenden Teil nicht sichtbar ist, wirkt es für sich allein genommen nicht maßgeblich auf das Landschaftsbild ein. Insofern widerspricht ein Fundament als solches in der Regel nicht dem Schutzgut Land- schaft.
Sofern der Schutzzweck der Verordnung auch die Leistungs- und Funktionsfähig- keit des Naturhaushaltes einbezieht, ist damit auch das Naturgut „Boden“ umfasst (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz). Der Eingriff in die Bodenfunktionen durch Windenergieanlagen und deren Fundament ist bei Entscheidungen über Be- freiungen von Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder deren Än- derung zu berücksichtigen.
10. ob ihr bereits Anträge für Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten bekannt sind und wenn ja, wo.
Im Ostalbkreis wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Göggingen ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Anlage im Landschaftsschutz- gebiet „Welzheimer Wald mit Leintal“ gestellt. Seitens der unteren Naturschutz- behörde wurde eine Befreiung von den Bestimmungen in Aussicht gestellt.
In Vertretung
Meinel
Ministerialdirektor