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14. Wahlperiode 13. 01. 2011

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Eingegangen: 13. 01. 2011 / Ausgegeben: 17. 02. 2011 A n t r a g

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten,

1. aus welchem Grund sie Fördergelder vom Bund für Güterumschlagplätze for- dert, obwohl sie selber die Förderung derselben eingestellt hat;

2. aus welchem Grund sie im Gegensatz zum alten Generalverkehrsplan (GVP) keine konkreten Standorte für Güterumschlagplätz mehr ausweist;

3. welche Erfolge ihre im GVP angesprochene Logistikinitiative konkret vorzu- weisen hat;

4. welche Schienenstrecken in der Fläche vom Einzelwagen und Ganzzugverkehr derzeit in Baden-Württemberg regelmäßig genutzt werden (mit Angabe der Nutzungsintensität/Tag);

5. ob sie die Zulassung von Gigalinern plant oder was sonst mit der im GVP an- gesprochenen Erhöhung des Ladevolumens gemeint ist;

6. welche Güterverkehrsinfrastrukturmaßnahmen der nichtbundeseigenen Eisen- bahnen konkret in den letzten fünf Jahren gefördert wurden und in den nächs - ten fünf Jahren gefördert werden sollen (aufgeführt jeweils nach Bundes- und Landesanteil);

7. welche Maßnahmen konkret durch das Landesprogramm Gleisanschlussförde- rung in den letzten fünf Jahren gefördert wurden (unter Angabe der Summen) und in den nächsten fünf Jahren mit welcher Summe gefördert werden sollen;

Antrag

der Fraktion der SPD und

Stellungnahme

des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

Die Zukunft des Wirtschaftsverkehrs

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8. was genau die im GVP erwähnte „geeignete Unterstützung“ bei der Hafenent- wicklung bedeutet;

9. wie sie die erwünschten Verlängerungen der Schleusenöffnungszeiten unter- stützt.

II.

1. dem Landtag bis zum 1. März 2011 eine Liste von Standorten für Güterumschlag- plätze vorzulegen;

2. für ein Verbot von Gigalinern einzutreten.

12. 01. 2011 Schmiedel, Haller und Fraktion

B e g r ü n d u n g

Wie auch in den anderen Kapiteln des neuen GVP setzt sich die Landesregierung sehr unkonkret für Dieses und Jenes ein. Konkrete Handlungskonzepte fehlen.

Die Fehler des alten GVP, viel Verkehrsphilosophie ohne praktische Umsetzungs - absicht, werden unverantwortlicherweise fortgeführt. Die Versprechen sind eben- so zahlreich wie frei von Folgen.

S t e l l u n g n a h m e

Mit Schreiben vom 7. Februar 2011 Nr. 7-3800.0-00/565/1 nimmt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsmi- nisterium zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten,

1. aus welchem Grund sie Fördergelder vom Bund für Güterumschlagplätze for- dert, obwohl sie selber die Förderung derselben eingestellt hat;

Die Landesregierung leistet seit einigen Jahren Investitionszuschüsse für Maß- nahmen zur Förderung von Güterumschlaganlagen. Für die Jahre 2010 und 2011 werden dafür wieder Mittel im Staatshaushaltsplan (Fachbereich Verkehr) bereit- gestellt. Sie können zur Unterstützung von Initiativen zur Einrichtung neuer Ter- minals und zur Erweiterung vorhandener Anlagen im Sinne des Generalverkehrs- plans 2010 eingesetzt werden.

2. aus welchem Grund sie im Gegensatz zum alten Generalverkehrsplan (GVP) keine konkreten Standorte für Güterumschlagplätze mehr ausweist;

Der Generalverkehrsplan 2010 dokumentiert die vorhandenen und in Bau befind-

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neue Güterverkehrszentren wurde verzichtet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Verkehrsträgerwechsel dort am besten funktioniert, wo die not- wendige infrastrukturelle Ausstattung vorhanden ist und wo Verlader, Empfän- ger, Transportunternehmen und Kommunen eng zusammenwirken.

3. welche Erfolge ihre im GVP angesprochene Logistikinitiative konkret vorzu- weisen hat;

In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode ist die Förde- rung des Logistikstandorts Baden-Württemberg und seine aktive Vermarktung vorgegeben. Mit dem im Frühjahr 2008 vorgestellten 6-Punkte-Programm wurde diese Vorgabe erfolgreich umgesetzt.

Ein wichtiges Ziel der Logistik-Initiative Baden-Württemberg ist die Etablierung eines dauerhaften Logistik-Dialogs im Lande. Im Rahmen von Zukunftswork - shops, seit 2008 jährlich stattfindenden landesweiten Logistik-Kongressen und regelmäßigen, themenspezifischen Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgrup- pen wurde ein breiter, interdisziplinärer Dialog zwischen Akteuren aus der Logis - tikwirtschaft, den Wirtschaftsorganisationen, der Regionalplanung, der Wirt- schaftsförderung, den Kommunen und der Wissenschaft etabliert, der die Ver - netzung zwischen den Akteuren unterstützt und wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Logistik zunehmend als eine den Standort stabilisierende Querschnitts- branche in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen wird. Durch Informations- material sowie die Zusammenarbeit mit der Logistikvermarktungsinitiative des Bundes konnte internationale Aufmerksamkeit auf den Logistikstandort Baden- Württemberg gelenkt werden. Im Rahmen des Standortmarketing- und Außen- wirtschaftsprogramms von BW-I wurden spezifische Vermarktungsmaßnahmen für die Logistikbranche etabliert.

In einem neuen Logistikportal ist dokumentiert, dass Baden-Württemberg einer der wichtigsten Logistik-Standorte und -märkte in Deutschland ist. Das Internet- portal für den Logistik-Standort Baden-Württemberg: www.logistik-bw.desteht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Es dient als Informations - instrument für die allgemeine in- und ausländische Öffentlichkeit. Gleichzeitig ist es Vernetzungsinstrument für die Fachöffentlichkeit im Land. Es informiert um- fassend und aktuell über die Struktur und Bedeutung der Querschnittsdienst - leistungsbranche Logistik für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, über aktuelle Entwicklungen in den 12 Wirtschaftsregionen, in den zahlreichen Hoch- schulen, die einen Logistikschwerpunkt haben, sowie über logistikrelevante Ak- teure im Land.

Im Rahmen der Cluster- und Netzwerkstrategie des Landes konnte ein landes - weites Logistik-Netzwerk etabliert und gefördert werden. Die Logistikakteure wollen in dem von der Wirtschaft und der Wissenschaft getragenen landesweiten Logistik-Netzwerk „LogBW“ wirkungsvoll weitere Innovations- und Koopera - tionsmöglichkeiten erschließen und dazu alle wichtigen Logistiker entlang der Lieferkette gewinnen. Zielgruppe sind insbesondere innovative kleine und mitt - lere Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg. Das Landesnetzwerk Logistik Baden-Württemberg „LogBW“ hat zu Beginn dieses Jahres seine Arbeit aufge- nommen.

4. welche Schienenstrecken in der Fläche vom Einzelwagen und Ganzzugverkehr derzeit in Baden-Württemberg regelmäßig genutzt werden (mit Angabe der Nutzungsintensität/Tag);

Im Auftrag des Landes haben PTV Planung Transport Verkehr AG und TCI Transport Consulting International für den Generalverkehrsplan eine „Prognose der Fahrgastzahlen im Schienenpersonennahverkehr und der Güterzugbelastun- gen bis 2025“ erstellt. Das Gutachten ist im Internet unter www.baden-wuerttem- berg.de/servlet/is/66267zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereitgestellt.

Dort ist die Zahl der Güterzüge streckenscharf ausgewiesen.

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5. ob sie die Zulassung von Gigalinern plant oder was sonst mit der im GVP an- gesprochenen Erhöhung des Ladevolumens gemeint ist;

Innerhalb der EU sind Abmessungen und Gewichte durch EG-Recht festgelegt.

Die Mitgliedstaaten können größere und schwere Lastkraftwagen nicht generell zulassen. Versuche sind rechtlich zulässig.

Die Bundesregierung führt einen Feldversuch durch, dessen Ziel es ist, Lkw bis zu einer Länge von 25 m im praktischen Betrieb zu erproben. Mit den längeren Fahrzeugen soll eine Vergrößerung des transportierten Volumens, aber keine Erhöhung der Achslasten und Gesamtgewichte verbunden sein. Eine früher ange- dachte Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts auf 60 t ist nicht Gegenstand des Versuchs. Zur Klärung von Einzelfragen hat der Bund drei Arbeitsgruppen zu den Themen Fahrzeugtechnik, Fahrzeuglenker und Strecken eingesetzt. Die Länder sind an den Arbeitsgruppen beteiligt. Die Verkehrsministerkonferenz hat einen bundesweiten Feldversuch zu Lang-Lkw mehrheitlich abgelehnt. In einer Proto- kollnotiz haben sich die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen bereit erklärt, zusammen mit dem Bund einen solchen Versuch durchzuführen.

Der Versuch soll die Datenbasis für die aktuelle Diskussion über künftige Ab - messungen und Gewichte auf EU-Ebene erweitern. Gemeinsame Prämisse der Beteiligten ist, dass keine Beeinträchtigung des übrigen Verkehrs erfolgt und kombinierter Verkehr einbezogen werden kann. Auch sollte modernste Sicher- heitstechnik bei den teilnehmenden Fahrzeugen eingesetzt werden.

6. welche Güterverkehrsinfrastrukturmaßnahmen der nichtbundeseigenen Eisen- bahnen konkret in den letzten fünf Jahren gefördert wurden und in den nächs - ten fünf Jahren gefördert werden sollen (aufgeführt jeweils nach Bundes- und Landesanteil);

Die Netzabschnitte nichtbundeseigener Güterverkehrsinfrastrukturen in Baden- Württemberg Hechingen–Eyach, Sigmaringendorf–Hanfertal, Bad Wurzach–Ross - berg, Mengen–Stockach, Bühl–Schwarzach/Greffern und Rastatt–Wintersdorf (Gesamtlänge rd. 105 km) wurden bzw. werden wie folgt gefördert:

Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung des Landes sind für die Jahre 2012 bis 2014 weitere Fördermittel in Höhe von 1.500 T€ eingeplant. Für die Jahre 2015 ff. wird eine Förderung vorbehaltlich der bereitgestellten Fördermittel er - folgen.

7. welche Maßnahmen konkret durch das Landesprogramm Gleisanschlussförde- rung in den letzten fünf Jahren gefördert wurden (unter Angabe der Summen) und in den nächsten fünf Jahren mit welcher Summe gefördert werden sollen;

Folgende Maßnahmen wurden bzw. werden aus dem Landesprogramm Gleis - anschlussförderung gefördert:

Jahr Förderstelle Fördersumme (T€) Förderstelle Fördersumme (T€)

2006 Land 500

2007 Land 1.206

2008 Land 540

2009 Bund 9.370 Land 4.105

2010 Bund 3.569 Land 1.886

2011 Bund 2.061 Land 1.242

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Für die Jahre 2012 ff. kann eine Förderung vorbehaltlich der noch zu beschlie - ßenden Haushaltsmittel erfolgen. Es liegen derzeit noch keine Finanzplanungen vor.

8. was genau die im GVP erwähnte „geeignete Unterstützung“ bei der Hafenent- wicklung bedeutet;

Die Hafenbetriebe in Baden-Württemberg befinden sich überwiegend in kommu- nalem Eigentum, weshalb die Landesregierung auf die Bereitschaft der Hafen - betreiber angewiesen ist, die von ihr als notwendig erachtete Hafenentwicklung unterstützen zu können. Die Grundlagenuntersuchung zu einem Binnenschiff- fahrts- und Hafenkonzept Baden-Württemberg enthält konkrete Handlungsemp- fehlungen für die einzelnen Häfen. Die Landesregierung hat daraus allgemeine Handlungsempfehlungen abgeleitet, die im Internet veröffentlicht sind. In diesem Zusammenhang bietet die Landesregierung den Hafenbetreibern an, sie bei der Konkretisierung ihrer Entwicklungsperspektiven zu begleiten und zu beraten. Sie beabsichtigt, die bessere Nutzung der Binnenschifffahrt und der Binnenhäfen durch die heimische Wirtschaft mit konkreten Maßnahmen zu fördern. Gleichzei- tig wirbt sie in der Öffentlichkeit sowie in Politik und bei Verbänden für die Be- deutung und ein besseres Image von Binnenschifffahrt und Häfen. In diesem Zusammenhang möchte sie das Bewusstsein der Hafeneigentümer für die wach- sende Bedeutung der Häfen als zentrale Infrastruktureinrichtungen im kombinier- ten Verkehr schärfen. Auf der anderen Seite vertritt sie die Interessen der baden- württembergischen Häfen und der umweltfreundlichen Binnenschifffahrt mit Nachdruck gegenüber dem Bund und der europäischen Kommission.

9. wie sie die erwünschten Verlängerungen der Schleusenöffnungszeiten unter- stützt;

Das Land wird die Maßnahmen des Bundes zur Einführung eines durchgehenden Schleusenbetriebs an Neckar und Main beobachten. Voraussetzung für die Ver- längerung der Schleusenöffnungszeiten sind Ausbau und Modernisierung der Neckarschleusen; an diesem Projekt beteiligt sich das Land durch die Bereitstel- lung von Personal.

Jahr Fördermaßnahme Fördersumme (in T€) 2006 Gleisanschluss Fa. Solvay, Bad Wimpfen 23

2007 Gleisanschluss Fa. Solvay, Bad Wimpfen Gleisanschluss Fa. Scholz, Unterkochen Gleisanschluss Fa. Bosch, Göppingen

57 65 39 2008 Gleisanschluss Fa. Solvay, Bad Wimpfen

Umschlaganlage Fa. GED, Schelklingen Gleisanschluss Fa. EMN, Kornwestheim Gleisanschluss Fa. Bohnacker, Rottenacker

40 18 9 20 2009 Gleisanschluss Fa. Solvay, Bad Wimpfen

Gleisanschluss Bad. Stahlwerke, Kehl

23 1.465 2010 Gleisanschluss Bad. Stahlwerke, Kehl 943 2011 Gleisanschluss Bad. Stahlwerke, Kehl

Rangierfahrzeug Fa. Solvay, Bad Wimpfen 2.070 102 2012 Gleisanschluss Bad. Stahlwerke, Kehl 250

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II.

1. dem Landtag bis zum 1. März 2011 eine Liste von Standorten für Güterumschlag - plätze vorzulegen;

Auf der Grundlage des neuen GVP wird ein verkehrsträgerübergreifender Maß- nahmenplan erstellt, der die aktuelle Planung für seine Laufzeit konkretisieren wird. Der Maßnahmenplan ist dem Ministerrat bis Ende des Jahres 2011 vorzu - legen. Er wird sich auch auf den Güterverkehr erstrecken.

2. für ein Verbot von Gigalinern einzutreten.

Der Ausgang des Feldversuchs mit Lang-Lkw bleibt abzuwarten.

Gönner

Ministerin für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

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