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Flyer des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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Academic year: 2022

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HERAUSGEBER

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart Telefon +49 (0)711 126-0 poststelle@um.bwl.de

www.um.baden-wuerttemberg.de

LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Griesbachstr. 1, 76185 Karlsruhe

Telefon +49 (0)721 5600-0 poststelle@lubw.bwl.de

www.lubw.baden-wuerttemberg.de

TEXT, GESTALTUNG UND REALISIERUNG

freelance project GmbH Silberburgstr. 112, 70176 Stuttgart Telefon +49 (0)711 993386-0 info@freelance-project.de www.freelance-project.de

DRUCK

Druckerei E.+ H. Müller GmbH Hagäckerstraße 8, 73760 Ostfildern Telefon +49 (0)711 4560060 Telefax +49 (0)711 4586398 info@druckerei-mueller.net

Das verwendete Papier ist mit dem „Blauen Engel” zertifiziert.

BILDNACHWEISE

Titel: Francesco Scatena, soupstock, T. Michel, fotolia (3x);

Seksun Guntanid, shutterstock;

Ausklappseite rechts: Sabine Münch;

Ausklappseite links: U.S. Geological Survey, Wikipedia;

Krzysztof Slusarczyk, shutterstock;

Innenseiten: LianeM, fotolia; bernau, istock;

Ulf Bastel, Wikipedia; suva (2x);

Stand: 12/2017

Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr

Informationen zum sachgerechten Umgang

Ohne Schutzmaßnahmen geht es nicht!

Werden asbesthaltige Materialien unsachgemäß entfernt, können sich die gefährlichen Fasern auch nach Abschluss der Arbeiten noch lange in der Luft halten. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten – rechtlich betrachtet bedeutet dies, dass die Regelungen der Gefahrstoffverordnung und der Tech- nischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ eingehalten werden müssen:

ƒ Arbeiten Sie nicht ohne Fachkenntnis an asbesthaltigen Materialien!

ƒ Staubentstehung und Einatmen der Asbestfasern muss unbedingt vermieden werden!

ƒ Geeignete Schutzausrüstung zu tragen ist unabdingbar!

ƒ Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkundenachweis, der weiß, welche Verfahren geeignet sind!

ƒ Wer gegen Verwendungsbeschränkungen verstößt oder asbesthaltige Materialien nicht fachgerecht entsorgt, macht sich unter Umständen strafbar.

Die Asbestsanierung erfordert besondere Schutzmaßnahmen ASBEST VERDACHT?

Wird schon nicht so schlimm sein? Sorg- losigkeit ist der falsche Ratgeber! Ob Asbest verwendet wurde, kann man nicht sehen. Im Zweifel steht Ihre Ge- sundheit oder die Ihrer Familie und Nachbarn auf dem Spiel. Die Ver- wendungsverbote und -beschränkungen für Asbest gelten auch für private Haushalte. Holen Sie sich deshalb fach- lichen Rat!

Asbest – was ist das?

Asbest ist ein Werkstoff aus faserförmigen Silikatmineralien, der ab etwa 1930 wegen seiner praktischen Eigenschaften sehr beliebt war – er ist hitzebeständig, isolierend, nicht brennbar und lässt sich leicht in Kombination mit anderen Materialien verarbeiten. 1993 wurde der Einsatz von Asbest verboten, weil er eindeutig Krebs erzeugen kann. Leider ist damit die Gefahr nicht gebannt – worauf schon der Name „Asbest“ hindeutet. Das Wort kommt aus dem Alt- griechischen und bedeutet „unvergänglich“. Entsprechend findet man den langlebigen Werkstoff bis heute in vielen Gebäuden, aber auch in alten elektrischen Geräten und Fahrzeugen.

Warum ist Asbest gefährlich?

Asbestfasern sind so fein, dass man sie einatmen kann.

In der Lunge reizen sie das Gewebe und können langfristig zu Vernarbungen (Asbestose) und Lungenkrebs führen.

Wandern sie ins Brust- und Bauchfell, sind auch dort Tumore möglich. Bis zum Ausbruch der Erkrankung können über 30 Jahre vergehen!

REM-Aufnahme von Amphibolasbestfasern

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Was tun?

Vor allem bei schwach gebundenen Asbestprodukten besteht Handlungsbedarf, da hier infolge der Alterung des Binde- mittels Fasern durch Erschütterung oder Luftströmungen freigesetzt werden können. Bei der Bewertung und Sanierung ist die „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebun dener Asbestprodukte in Gebäuden“ zu beachten.

Beispiele sind Spritzasbest, Leichtmörtelputze und Leicht- bauplatten. Aber auch in Bodenbelägen, Heizkörpernischen, Nacht speicheröfen und Heizkesseln (Isolation) kann schwach ge bundener Asbest vorhanden sein.

Von fest gebundenen Asbestprodukten im eingebauten Zu- stand geht im Regelfall keine Gefährdung aus. Asbestzement wurde beispielsweise verwendet für Dach- oder Fassaden- platten, Rohre und Kabelkanäle, Fensterbänke oder auch Blumenkästen. Hier wird es kritisch, wenn Gebäude oder Gebäudeteile abgebrochen werden oder die asbesthaltigen Produkte beim Renovieren zerstört oder bearbeitet werden (Zerschlagen, Anbohren, Sägen, Schleifen, aber auch Dampf- strahlen). Geht man hierbei unsachgemäß vor, können Fasern in großer Anzahl freigesetzt werden.

Vor dem Beginn von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten oder sonstigen Bauarbeiten muss der Arbeitgeber Informationen, insbesondere vom Auftraggeber oder Bauherrn, darüber einholen, ob entsprechend der Nutzungs- oder Baugeschichte des Objekts Asbest vorhanden oder zu erwarten ist (Gefahrstoffverordnung). Gegebenenfalls sind hierfür Proben zu nehmen und analysieren zu lassen.

Nützliche Informationen und Adressen, mit Ansprech- partnern und Institutionen, die Ihnen weiterhelfen können, finden Sie auf der Website des Umweltministeriums unter

www.um.baden-wuerttemberg.de/asbest

Wo kann Asbest enthalten sein?

Asbesthaltige Materialien wurden vor allem in Häusern ver- wendet, die zwischen 1930 und 1993 gebaut oder renoviert wurden. Asbest findet sich aber auch in zahlreichen Produkten, die in dieser Zeit hergestellt wurden. Einige Beispiele:

ƒ Dach- und Fassadenplatten, Sanitärrohre, Blumenkübel und andere Asbestzement- erzeugnisse

ƒ Leichtbauplatten

ƒ Fußbodenbeläge (z. B. Vinyl-Asbest-Fliesen, Floor-Flex-Platten oder Cushion-Vinyl-Beläge)

ƒ Brand-, Wärme- und Kälteschutz-Dämmstoffe (z. B. für Rohrleitungen), Isolationsmaterialien

ƒ Dachdichtungsbahnen, Dachpappe/Asbest- pappen

ƒ Fenster- und Fugenkitt, Fugenmassen

ƒ Dichtungen/Dichtungsschnüre in Heizkesseln oder Abgasrohren

ƒ Nachtspeicheröfen

ƒ (Magnesia-)Estriche

ƒ Weniger bekannt ist, dass Asbest als Zuschlagsstoff auch in folgenden Produkten vorkommen kann:

Putze, Spachtelmassen, Boden- und Fliesenkleber

Fensterkitt, Fensterbank, Fugenkitt (Dichtungskitt)

Estriche, insbesondere Magnesia-Estriche Dämmstoffe (Heizungsrohre)

Schornstein (Innenrohr)

Dach- und Fassadenplatten

Regenrinne Blumenkübel

Lüftungsrohre

Fußbodenbeläge, Bodenkleber Sanitärrohre Fugen- und Spachtelmassen, Fliesenkleber, Putze und Mörtel

Weitere Informationen und nützliche Links

Referenzen

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