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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Altlastenstatistik 2014

L Zahlen und Fakten zum Stand der Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg

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Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

Altlastenstatistik 2014

L Zahlen und Fakten zum Stand der Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg

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IMPRESSUM

Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Zustimmung des Herausgebers unter Quellenangabe und Überlassung von Belegexemplaren gestattet.

HERAUSGEBER

BEARBEITUNG

REDAKTION

BEZUG

ISBN

STAND

BILDNACHWEIS

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe, www.lubw.baden-wuerttemberg.de

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Referat 22, Dr. Iris Blankenhorn, Jutta Witt-Hock

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Referat 22 – Boden, Altlasten

Diese Broschüre ist kostenlos gedruckt oder als Download im pdf-Format erhältlich bei der LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe unter:

http://www.lubw.baden-württemberg.de/

978-3-88251-378-3 März 2015

LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

(5)

INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG 5

1 EINFÜHRUNG 6

2 STUFENWEISE ALTLASTENBEARBEITUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG 6

2.1 Stufenweise Bearbeitung 6

2.2 Bewertung 8

3 DATENGRUNDLAGEN; ERFASSUNG UND AUSWERTUNG 9

4 STATISTISCHE KENNZAHLEN 10

4.1 Ersterhebung und Fortschreibung der Erfassung 10

4.3 Überblick Bodenschutz- und Altlastenkataster 11

4.4 Anzahl altlastverdächtiger Flächen 13

4.5 Anzahl Altlasten 16

4.6 Gefährdungsabschätzung 20

4.6.1 Stand der Gefährdungsabschätzung 21

4.6.2 Ursache der Verunreinigungen 22

4.7 Sanierung 24

5 STAND DER KOMMUNALEN ALTLASTENBEARBEITUNG 26

5.1 Finanzierung 26

5.2 Verteilungsausschuss ALTLASTEN 27

5.3 Altlastenfonds – Entwicklung der Fördermittel 27

6 LITERATURVERZEICHNIS 28

ANHANG I 29

Altlastenstatistik – bundesweite Definitionen und Auswertung Baden-Württemberg 29

ANHANG II 32

Matrix: Beweisniveau – Handlungsbedarf – Kriterien 32

(6)

ABKÜRZUNGEN / BEGRIFFE:

A Ausscheiden

B BAK

Belassen

Bodenschutz- und Altlastenkataster BBodSchG Bundes-Bodenschutzgesetz

BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

BN Beweisniveau

DG Gefahren durch Deponiegas

DU Detailuntersuchung

FrAl Förderrichtlinien Altlasten GW

HB

Wirkungspfad Boden-Grundwasser Handlungsbedarf

HU Historische Untersuchung

K Kontrolle

LABO Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz LBodSchAG Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz

M Wirkungspfad Boden-Mensch

OG Wirkungspfad Boden-Oberflächengewässer

OU Orientierende Untersuchung

P Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze

SU Sanierungsuntersuchung

S Sanierung

SG Sonstige Gefahren

U Untersuchung

WAABIS Informationssystem Wasser, Abfall, Altlasten, Boden im Umweltinformationssystem Baden-Württemberg (UIS-BW)

WIBAS Informationssystem Wasser, Immissionsschutz, Boden, Abfall, Arbeitsschutz

(7)

Zusammenfassung

Altlasten sind das ungewollte Erbe des technischen und industriellen Fortschritts der letzten 100 Jahre. Sie wurden durch einen unachtsamen Umgang mit Chemikalien und Abfällen verursacht. Baden-Württemberg startete 1988 als erstes Bundesland mit einer systematischen Aufarbeitung der Altlasten. Von 1988 bis Ende 2014 haben die Bodenschutz- und Altlastenbehörden in Baden-Württemberg insgesamt 100.489 Flächen erfasst, die aktuell bereits weitestgehend nach den Kriterien der Altlastenbewertung eingestuft sind. Die in der Gesamtsumme enthaltenen 572 vorklassifizierten Flächen, deren Altlastenrelevanz noch nicht geklärt ist, wer- den bei der statistischen Auswertung nicht berücksichtigt. 41.849 Fälle (42 Prozent) konnten bisher ohne Alt- lastenverdacht ausgeschieden werden. Bei 40.688 Flächen (41 Prozent) besteht kein unmittelbarer Handlungs- bedarf, bei Baumaßnahmen ist jedoch der Aushub zu prüfen und gegebenenfalls fachgerecht zu entsorgen.

17.380 Flächen (17 Prozent) sind derzeit als „altlastverdächtig“ (14.862 Flächen bzw. 15 %) oder als „Altlasten“

(2.518 Flächen bzw. 2 %) eingestuft. Dazu zählen die noch zu untersuchenden oder zu überwachenden Flächen sowie 598 aktuelle Sanierungsfälle. Landesweit wurden in Baden-Württemberg in den vergangenen 27 Jahren 3.232 Flächen saniert, 162 Fälle werden davon im Rahmen der Nachsorge weiter überwacht. Für die kommu- nale Altlastenbehandlung hat das Land seit 1988 rund 748 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

(8)

1 Einführung

Weit über 100 Jahre Produktion, Verarbeitung und Kon- sum von industriellen und gewerblichen Produkten und die Beseitigung entstandener Abfälle haben ihre Spuren im Boden und Grundwasser hinterlassen. Gefährliche Stoffe sind dabei durch Unkenntnis und Nachlässigkeit, manchmal auch durch bewusstes Handeln im Untergrund versickert und entsorgt worden. Das Gefahrenpotenzial für Mensch und Umwelt wurde dabei oft zu spät erkannt. Seit knapp 30 Jahren ist das Land Baden-Württemberg damit beschäf- tigt, die Gefahren, die von ehemaligen Müllablagerungen und gewerblichen Standorten ausgehen können, zu erken- nen und zu beseitigen.

Das Land Baden-Württemberg hat bereits 1988 begonnen, die Altlastenproblematik systematisch aufzuarbeiten. Ende 2002 wurde die erste landesweite Erhebung altlastverdächti- ger Flächen abgeschlossen. Die Erfassung altlastverdächtiger

Flächen wird seither in den Land- und Stadtkreisen fortge- führt und aktualisiert.

Der Altlastenausschuss der Bund-/Länderarbeitsgemein- schaft Bodenschutz (LABO) hat die Bundesländer 2002 erstmals aufgefordert, Kennzahlen für eine bundesweite Altlastenstatistik vorzulegen. Dies war Anlass für die LUBW, Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg diese Abfrage auch für landesweite Auswertungen der Altlastendaten in Baden-Württemberg zu nutzen. Seit 2004 können diese Kennzahlen jährlich über das UIS-Berichtssystem mit standardisierten Abfragen behördenintern ermittelt werden. Die vorliegenden Aus- wertungen zur Situation der Altlastenbearbeitung zeigen den Bearbeitungsstand zum 31.12.2014 und beziehen die Ent- wicklungen der zurückliegenden Jahre - soweit vergleichba- re Daten vorliegen - mit ein.

2 Stufenweise Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg

Grundlage der Altlastenbearbeitung in Baden-Württem- berg war zunächst die am 17. Oktober 1988 vom Ministerrat beschlossene „Konzeption zur Behandlung altlastverdäch- tiger Flächen und Altlasten in Baden-Württemberg“. Diese Konzeption sieht zur Bewältigung des Altlastenproblems ein stufenweises Vorgehen vor. Gleichzeitig wurden damit die fachlichen Grundlagen für die Altlastenbearbeitung und ein Finanzierungskonzept für kommunale Altlasten entwik- kelt.

Die heutige Altlastenbearbeitung stützt sich auf die rechtli- chen Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes [BBodSchG 1998] vom 17. März 1998 und des Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetzes [LBodSchAG 2004] vom 14. Dezember 2004.

Der Begriff „Altlasten“ ist im BBodSchG definiert und beschreibt ehemalige Abfallbeseitigungsanlagen oder sonstige Müllablagerungen (Altablagerungen) sowie ehemals indu- striell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte),

auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und von denen Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können. Die Bearbeitung ist in drei Stufen unterteilt: beginnend mit der (1.) Erfassung von Verdachtsflä- chen schließen sich im Rahmen der (2.) Gefährdungsabschät- zung technische Untersuchungsschritte und gegebenenfalls die Durchführung von (3.) Sanierungs- oder Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen an. Erst wenn sich der Verdacht durch Untersuchungen bestätigt hat, werden altlastverdächti- ge Flächen zu Altlasten.

2.1 STUFENWEISE BEARBEITUNG

Die ersten beiden Bearbeitungsschritte, Erfassung und orientierende Untersuchung, erfolgen, sofern ein Anfangs- verdacht besteht, im Rahmen der Amtsermittlung durch die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden. Am Ende der orientierenden Untersuchung wird beurteilt, ob konkrete Anhaltspunkte für den hinreichenden Verdacht

(9)

einer Altlast vorliegen oder der Verdacht ausgeräumt werden konnte. Die darauf folgende Detailuntersuchung hat der Pflichtige nach BBodSchG durchzuführen. Diese abschließende Gefährdungsabschätzung führt entweder zur Sanierung mit vorhergehender Sanierungsuntersu-

chung und Sanierungsplanung oder zum Ausscheiden der Fläche aus dem Altlastenkataster. Abbildung 1 zeigt die in Baden-Württemberg praktizierte Abfolge von Untersu- chungs- und Bewertungsschritten bis hin zur Sanierung und ggf. Kontrolle.

Abb. 1: Ablauf der stufenweisen Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg

Erfassung

OU

S U

K

K

A K

B

auf BN 1

auf BN 2

auf BN 3

auf BN 4

§ 9 Abs .1

§ 9 Abs .2

§ 13

§ 4 Abs .3

Bewertung Bewertung Bewertung Bewertung Bewertung

auf BN 5

B

S

keine altlastver- dächtige Fläche

Altlast Bewertung

B B K

K

B B DU

B

B B A B

A B

A B

A B

altlastverdächtige Fläche

§ 11 BBodSchG

BBodSchG

BBodSchG

BBodSchG

BBodSchG

Gefahrenabwehr mit einfachen Mitteln (§ 3 (5) BBodSchV)

OU: Orientierende Untersuchung DU: Detailuntersuchung

SU: Sanierungsuntersuchung A: Ausscheiden

B: Belassen (mit Kriterien) K: Kontrolle (mit Kriterien) S: Sanierung

BN: Beweisniveau

(10)

2.2 BEWERTUNG

Das systematische Vorgehen sieht am Ende jeder Bearbei- tungsstufe vor, dass der Erkenntnisstand zusammengefasst und geprüft wird, ob eine weitere Bearbeitung des Einzel- falls erforderlich ist oder nicht. Eine wichtige Funktion hat dabei die Altlastenbewertungskommission bei den Stadt- kreisen und Landratsämtern, der unter der Federführung der jeweiligen unteren Bodenschutz- und Altlastenbehör- de Vertreter aller sonstigen fachlich berührten Behörden sowie der LUBW angehören. Dieses Gremium bewertet die Ergebnisse der Untersuchungen auf der Basis fachli- cher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte, erteilt Emp- fehlungen für die Sanierung und berät die untere Boden- schutz- und Altlastenbehörde bei Sanierungsentscheidun- gen.

Baden-Württemberg hat mit Beginn der Altlastenbear- beitung ein standardisiertes Bewertungssystem zur Priori-

sierung und Einstufung der Gefährdung der bearbeiteten altlastverdächtigen Flächen bzw. Altlasten entwickelt. Der Abschluss jeder Bearbeitungsstufe wird durch ein Beweis- niveau charakterisiert (s. Abb. 1). Auf jedem Beweisni- veau bewertet die Bewertungskommission die einzelnen Wirkungspfade nach einheitlichen Kriterien und legt den Handlungsbedarf für das weitere Vorgehen fest. Die Priori- sierung dient insbesondere bei den kommunalen Fällen als Maß für die Dringlichkeit der Bearbeitung und der bevor- zugten finanziellen Förderung der Fälle. Die Bewertungser- gebnisse werden durch die unteren Bodenschutz- und Alt- lastenbehörden zeitnah im Bodenschutz- und Altlastenkata- ster erfasst.

Tabelle 1 gibt einen Überblick über den Bearbeitungsstand aller erfassten Flächen auf den verschiedenen Bearbeitungs- stufen mit ihrem Handlungsbedarf und ihren zusätzlichen Kriterien zum Jahresende 2014. In den folgenden Kapiteln wird der landesweite Bearbeitungsstand näher erläutert.

Tabelle 1: Bearbeitungsstand der erfassten Flächen in Baden-Württemberg. Quelle: LUBW, Stand 12/2014

Bodenschutz- und Altlastenkataster Baden-Württemberg Referenz-Datenbank Dezember 2014

Beweisniveau Anzahl vorklassifizierte

Flächen:

HB Kriterium 0 1 2 3 4 5 572

A 16.760 21.200 2.289 135 72 1.393 41.849 A-Fälle

B Entsorgungsrelevanz 169 28.762 6.616 746 83 1.071 37.447

B-Fälle 40.688

B Neubewertung bei Änderung der Exposition 696 147 25 141 1.009

B Neubewertung bei Nutzungsänderung 13 110 1.727 286 20 170 2.326

B Empfehlung zu Bewirtschaftungsauflagen 3 1 4

B Empfehlung zu Nutzungsbeschränkungen 7 7

B ohne Kriterium 96 36 33 7 0 1 173

B Anhaltspunkte; derzeit keine Exposition 7.041 7.041

altlastverd.Fl.

14.862

HU 276 1 277

U 18 3 21

OU 7.207 7.207

DU ohne Kriterium 417 417

DU Sanierungsbedarf sehr wahrscheinlich 159 159

K Gefahrenlage mit angemessenen Mitteln nicht weiter erkundbar 30 34

K Gefahrenlage derzeit hinnehmbar 244 25 37 306

Altlasten 2.518

K Prüfung der Wirksamkeit von Sicherungsmaßnahmen 60 60

K Prüfung der Wirksamkeit von Bewirtschaftungsauflagen 8 1 1 10

K Überwachung des hinzunehmenden Schadens 47 61 108

B Gefahrenlage hinnehmbar 1.036 103 297 1.436

SU 144 144

S Beschränkungsmaßnahme 8 6 4 18

S Sicherungsmaßnahme 30 27 121 178

S Dekontaminationsmaßnahme 32 28 188 248

S ohne Kriterium 1 0 9 10

Summe 17.332 64.360 12.030 2.838 697 3.232 100.489 100.489

(11)

3 Datengrundlagen; Erfassung und Auswertung

Stadt- und Landkreisen als untere Verwaltungsbehörden.

Die lokale Datenhaltung wird für Zwecke der landeswei- ten Berichterstattung durch die zentrale Datenhaltung in der UIS-Referenzdatenbank der LUBW ergänzt. Einen Überblick über das Datenmanagement zeigt Abbildung 2.

Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden erfas- sen die altlastverdächtigen Flächen und Altlasten im BAK und übermitteln monatlich die vereinbarten Pflichtdaten an die UIS-Referenzdatenbank. Sie wird von der LUBW betrieben und ist die landesweite Basis für Auswertungen mit dem UIS-Berichtssystem. Neben den Möglichkeiten zur Auswertung der Altlastendaten stehen umfangreiche Daten aus dem Bereich der Wasserwirtschaft, des Naturschut- zes, der Raumplanung etc. zur gesamtschaulichen Darstel- lung zur Verfügung. Die LUBW wertet die Altlastendaten landesweit aus. Seit 2004 wird der Bearbeitungsstand zum Jahresende jeweils „eingefroren“, um für standardisierte sta- tistische Auswertungen zur Verfügung zu stehen. Daneben können die sich monatlich ändernden Daten jeweils mit bestimmten Selektoren abgerufen und aufgearbeitet wer- den.

Zur Erfassung der Altlastendaten wurde das Fachinforma- tionssystem Altlasten, Grundwassergefährdende Flächen, Bodenschutz (FIS-AGB) im Rahmen des WIBAS zur Verfü- gung gestellt. Diese Fachanwendung beruht auf vorangegan- genen Entwicklungen, die bis 1988 zurückreichen (KIWI, WAABIS). Als Folge der zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Verwaltungsstrukturreform erfolgte eine technische Zusam- menführung der Vorhaben WAABIS und Informationssy- stem der Gewerbeaufsicht zu einem gemeinsamen Land/

Kommunen-Verbundvorhaben „Informationssystem Was- ser, Immissionsschutz, Boden, Abfall, Arbeitsschutz Baden- Württemberg (WIBAS)“. Die bisherige Fachanwendung FIS-AGB wurde in „Boden- und Altlastenkataster (BAK)“

umbenannt, um den inzwischen geltenden gesetzlichen Begriffen Rechnung zu tragen.

Regelungen zur Datenführung und zum Datenaustausch geben vor, welche Daten als Pflichtdaten zu führen sind.

Diese sind im Objektartenkatalog verzeichnet. Die Daten- verantwortung und Datenherrschaft liegt dezentral bei den

Abb. 2: Datenmanagement (Erfassung und Austausch) im UIS-BRS. Quelle: LUBW

BRS-Zentrale in der LUBW

DB-Server zentral

ORACLE

Referenz-DB DB-Server

lokal

lokale ORACLE-DB

Datentransfer Pflichtdaten (lt. Objektartenkatalog)

Untere Verwaltungsbehörden und Regierungspräsidien

UIS-BRS zentral

Erfassungs- modul

lokal

Auswertung

Ausw ertung

Landesweiter Landesweiter Umwelt-Datenbestand Umwelt-Datenbestand

(Referenzdaten) (Referenzdaten)

LUBW

Erf assung (Pflich

t-+ Wah

ldaten)

(12)

4 Statistische Kennzahlen

4.1 ERSTERHEBUNG UND FORTSCHREIBUNG DER ERFASSUNG

Baden-Württemberg hat in den Jahren 1988 bis 2002 erst- mals flächendeckend alle bis zu diesem Zeitpunkt bekann- ten altlastverdächtigen Flächen erfasst. Da alle ganz oder zum Teil stillgelegten Betriebe, sofern sie einer altlastenrelevanten Branche angehören, auf altlastverdächtige Flächen überprüft werden müssen, finden in regelmäßigen Abständen Nacher- fassungen statt, um die Aktualität und damit die Planungs- und Rechtssicherheit weiterhin sicherzustellen. Verantwort- lich dafür sind die unteren Bodenschutz- und Altlasten- behörden der Stadtkreise und der Landratsämter, die im Rahmen der systematischen Altlastenbearbeitung alle Flä- chen, bei denen aufgrund der Aktenlage oder sonstiger Hin- weise Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast beste- hen, flurstücksgenau im Altlastenkataster erfassen. In den meisten Landkreisen ist diese Nacherfassung abgeschlossen.

Seit dem 01.01.2012 wird die weitere Nacherfassung nicht mehr aus Mitteln des kommunalen Altlastenfonds finan- ziert. Die unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörden, die bisher zur Unterstützung der Erfassung private Büros herangezogen haben, müssen nun die Erfassungstätigkeit in Eigenregie durchführen oder selbst finanzieren. Zur Unter- stützung der Behörden wurde ein Vormodul zur Fachan- wendung Bodenschutz- und Altlastenkataster entwickelt, mit dem der Adresspool kontinuierlich fortgeschrieben werden kann. Alle Flächen, die als altlastenrelevant erhoben werden, aber bei denen noch keine weitere Sachverhaltser- mittlung durchgeführt wurde, werden nun als „vorklassifi- zierter Fall“ auf Beweisniveau 0 im Bodenschutz- und Altla- stenkataster geführt. Die Daten werden nicht für statistische Zwecke ausgewertet. Einen Überblick über die Flächenty- pen und Fallgruppen im Bodenschutz und Altlastenkataster gibt Abbildung 3.

Auffüllungen, die zu einer SBV geführt haben

Depositionsfläche

Fläche des historischen Bergbaus

Erosionsfläche

geogene Bodenbelastungen

Industrie-/Gewerbestandort

Schießanlagen

Sonstiges

Unfall/Störfall mit gefährlichen Stoffen

Überflutungsbereich

Verdachtsfläche /

schädliche Bodenveränderung

** Der Handlunqsbedarf bestimmt, ob die Fläche der Fallgruppe „A-Fall” oder „B-Fall” zugeordnet wird.

BN = 0

BN = 0 HB = A

HB = A HB = B HB = B

* Das Beweisniveau bestimmt, ob die Fläche der Fallgruppe „Vorklassifizierter Fall" zugeordnet wird.

Der Flächentyp bestimmt, ob die Fläche der Fallgruppe „altlastverdächtige Fläche / Altlast” oder der Fallgruppe

„Verdachtsfläche / schädliche Bodenveränderung” zugeordnet wird.

Altablagerung

Altstandort

12 Flächentypen 3 Fallgruppen

altlastverdächtige Fläche / Altlast

Sonstige Fälle Vorklassifizierter Fall*

A-Fall**

B-Fall**

Abb. 3: Flächentypen und Fallgruppen im Bodenschutz- und Altlastenkataster BAK

(13)

4.2 ALTLASTENSTATISTIK – DEFINITIONEN UND AUSWERTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

Grundlage aller statistischen Auswertungen sind bundesweit einheitliche Definitionen verschiedener Kennzahlen des Altlastenausschusses der LABO auf Grundlage der Festle- gungen im BBodSchG (nähere Erläuterungen s. Anhang I).

Die Definitionen sind allgemein gehalten. Eine Fläche kann in verschiedenen Kennzahlen mitgezählt werden; z. B. ist die Anzahl der Flächen bei der Kennzahl „Altlasten in der Sanierung“ auch bei der Kennzahl „Altlasten“ enthalten.

4.3 ÜBERBLICK BODENSCHUTZ- UND ALTLASTENKATASTER

Im Zuge der historischen Erhebung und der kontinuier- lichen Fortschreibung der Erfassung haben die Landrats- ämter und Stadtkreise bis Ende 2014 insgesamt rd. 100.000 Flächen erfasst. Davon konnten bisher 41.849 Fälle als sogenannte A-Fälle ohne Altlastenverdacht ausgeschieden werden. Die 572 vorklassifizierten Flächen, deren Altlasten- relevanz noch nicht geklärt ist, fließen in die statistischen Auswertungen nicht ein (s. Tab. 1 und Abb. 4).

Im Altlastenkataster des Landes (s. Abb. 4) sind zum Stichtag 31.12.2014 insgesamt 17.380 Flächen erfasst; davon sind 14.862 Flächen als altlastverdächtig eingestuft, 2.518 Flächen stehen als Altlasten fest. Bei den altlastverdächtigen 1.618 ehemaligen Altablagerungen und Industrieabfalldeponien sowie 13.244 kontaminierten Industrie- und Gewerbegrundstücken wird

das Gefährdungspotenzial näher untersucht. Bis Ende 2014 konnten 3.232 Sanierungen abgeschlossen werden, bei wei- teren 598 Flächen wurde bereits Sanierungsbedarf festgestellt.

Aus den Fällen, die derzeit und in den nächsten Jahren noch zu untersuchen sind, werden weitere Sanierungen resultieren.

1.436 Altlasten (Handlungsbedarf B mit Kriterium Gefahren- lage hinnehmbar) sind abschließend untersucht, müssen aber aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht saniert werden.

162 Fälle werden im Rahmen der Nachsorge von Sanierungs- maßnahmen mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen über- wacht.

Das Kataster enthält als „Sonstige Flächen“ Ende 2014 40.688 Altablagerungen und Altstandorte mit Handlungsbedarf B ohne Gefahrenbezug (Fallgruppe B-Fall). Hierbei handelt es um Flächen, die derzeit ohne weiteren Handlungsbedarf belassen werden können, die aber unter Umständen bei einer Umnutzung oder Expositionsänderung neu bewertet werden müssen. Auch sind diese Flächen bei zukünftigen Baumaß- nahmen hinsichtlich der Entsorgungsrelevanz von Aushubma- terial besonders zu beachten.

Tabelle 2: Altlastenstatistik Baden-Württemberg 2014 auf Grundlage der bundesweiten Kennzahlen

(Datengrundlage: WIBAS-Referenzdatenbank Stand 12/2014)

Anzahl Flächen

altlastverdächtige Flächen 14.862

davon:

altlastverdächtige Altablagerungen 1.618

altlastverdächtige Altstandorte 13.244

Gefährdungsabschätzung abgeschlossen 18.133

Altlasten 2.518

Altlasten in der Sanierung 598

Sanierung abgeschlossen 3.232

Überwachungen 484*

* davon 159 nach Sanierung

Abb. 4: Seit Beginn der Altlastenbearbeitung bis Ende 2014 erfasste Flächen. Quelle: LUBW 12/2014.

(14)

Abbildung 5 zeigt die punktuelle Verteilung der altlast- verdächtigen Flächen und Altlasten im Land. Deutlich sieht man eine Häufung in den stark industriell geprägten Gebieten wie im Großraum Stuttgart oder in der Region Rhein-Neckar. Altlastverdächtige Flächen und festgestellte Altlasten umfassen insgesamt etwa eine Fläche von 220 km2 oder 6,2 ‰ der Landesfläche von Baden-Württemberg (zum Größenvergleich: das Stadtgebiet von Mannheim beträgt 145 km2, das von Karlsruhe 173 km2 und das von Stuttgart 207 km2). Diese nicht unbedeutende Fläche macht deutlich, wie wichtig die Altlastenbearbeitung im Umfeld von Pla-

nungsvorhaben, wie z. B. Regional-, Bauleit- oder Verkehrs- planung, aber auch im Grundstücksverkehr und beim Indu- striebrachen bzw. Flächenrecycling ist. Durch eine flächen- deckende Bearbeitung erhöht sich die Planungssicherheit für Investoren und Behörden. Die Brachflächen befinden sich zudem meist in guter Lage und sind außerdem bereits erschlossen. Deshalb ist es sinnvoll, diese Flächen zu erfas- sen, zu untersuchen und ggf. zu sanieren und wieder zu nut- zen, anstatt mit hohen Kosten auf bisher unberührten Flä- chen neue Gewerbe- und Industrie gebiete zu schaffen.

"

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Donau Neckar

Rhein

B od e ns e e Stuttgart

Tübingen Karlsruhe

Freiburg i.B.

Grundlage: © LGL BW, LUBW 0 10 20 30 40 50km

Legende

Altlasten altlastverdächtige Flächen

Abb. 5: Punktdarstellung der 17.380 altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in Baden-Württemberg. Quelle: LUBW 12/2014.

(15)

4.4 ANZAHL ALTLASTVERDÄCHTIGER FLÄCHEN

Altlastverdächtige Flächen im Sinne des § 2 Abs. 6 BBodSchG sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonsti- ger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht. Ausgewertet werden alle Fälle (Altstandorte oder Altablagerungen oder beides), die mit dem Handlungs- bedarf orientierende Untersuchung (OU), Detailunter- suchung (DU) oder mit Kontrolle (K) "Gefahrenlage mit angemessenen Mitteln nicht weiter erkundbar" bewertet sind. Ebenso werden Fälle mit dem Handlungsbedarf "B – Anhaltspunkte; derzeit keine Exposition" hinzugerechnet.

Ende 2014 sind im Land insgesamt 14.862 altlastverdäch- tige Flächen registriert. Diese befinden sich bereits in der orientierenden oder Detailuntersuchung oder müssen noch bearbeitet werden. Die Auswertung nach Landkrei- sen (Tab. 3 und Abb. 6) zeigt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart mit 1.957 altlastverdächtigen Flächen immer noch die meisten, Tübingen mit 16 dagegen nur noch wenige altlastverdächtige Flächen erfasst hat.

Göppingen 412

Freudenstadt 50

Heidenheim 185

FreiburgSk i.B.55

Heilbronn 173

Rastatt 387

HeidelbergSk 153

Emmendingen 120

MannheimSk 1255

Breisgau-Hochschwarzwald 200

Hohenlohekreis 143

Ostalbkreis 262 KarlsruheSk

361

Neckar-Odenwald-Kreis 199

Baden-BadenSk 36

Karlsruhe 191

Rhein-Neckar-Kreis 337

Ortenaukreis 1447

StuttgartSk 1957 PforzheimSk

193

Schwäbisch Hall199

Ludwigsburg 393

Böblingen 282 Calw306

Main-Tauber-Kreis 133

Esslingen 331 Rems-Murr-Kreis

606 HeilbronnSk

260

Enzkreis 216

Alb-Donau-Kreis 272

Konstanz 211 Lörrach

70

Biberach 375

Waldshut 434

Bodenseekreis 183 Reutlingen 573 Rottweil

230

Tübingen 16

Ravensburg 439 Schwarzwald-Baar-Kreis

212

Zollernalbkreis 343

UlmSk 72

Tuttlingen 255

Sigmaringen 335

B od e ns e e

Grundlage: © LGL BW, LUBW 0 10 20 30 40 50km

Anzahl der altlastverdächtigen Flächen 0-250 [22 Kreise]

250-500 [17 Kreise]

500-1000 [2 Kreise]

1000-2000 [3 Kreise]

Abb. 6: Altlastverdächtige Flächen in den Stadt- und Landkreisen. Quelle: LUBW, Stand 12/2014.

(16)

Tabelle 3: Altlastverdächtige Flächen (Altablagerungen AA und Altstandorte AS) in den Stadt- und Landkreisen. Quelle: LUBW, Stand 12/2014

Kreis Altlastverdächtige Altablagerungen (AA) Altlastverdächtige Altstandorte (AS) Altlastverdächtige Flächen

Tübingen 2 14 16

Stadt Baden-Baden 1 35 36

Freudenstadt 0 50 50

Stadt Freiburg i.Br. 16 39 55

Lörrach 27 43 70

Stadt Ulm 5 67 72

Emmendingen 22 98 120

Main-Tauber-Kreis 10 123 133

Hohenlohekreis 14 129 143

Stadt Heidelberg 11 142 153

Heilbronn 17 156 173

Bodenseekreis 10 173 183

Heidenheim 22 163 185

Karlsruhe 12 179 191

Stadt Pforzheim 7 186 193

Schwäbisch-Hall 8 191 199

Neckar-Odenwald-Kreis 24 175 199

Breisgau-Hochschwarzwald 10 190 200

Konstanz 20 191 211

Schwarzwald-Baar-Kreis 36 176 212

Enzkreis 8 208 216

Rottweil 33 197 230

Tuttlingen 7 248 255

Stadt Heilbronn 10 250 260

Ostalbkreis 49 213 262

Alb-Donau-Kreis 48 224 272

Böblingen 42 240 282

Calw 6 300 306

Esslingen 42 289 331

Sigmaringen 17 318 335

Rhein-Neckar-Kreis 27 310 337

Zollernalbkreis 60 283 343

Stadt Karlsruhe 13 348 361

Biberach 13 362 375

Rastatt 18 369 387

Ludwigsburg 48 345 393

Göppingen 66 346 412

Waldshut 221 213 434

Ravensburg 80 359 439

Reutlingen 63 510 573

Rems-Murr-Kreis 22 584 606

Stadt Mannheim 57 1.198 1.255

Ortenaukreis 300 1.147 1.447

Stadt Stuttgart 94 1.863 1.957

Summe 1.618 13.244 14.862

(17)

Insbesondere in den stark industriell geprägten Räumen Stuttgart und Mannheim ist die Zahl der zu bearbeitenden altlastverdächtigen Flächen hoch, dabei überwiegen die Alt- standorte; die Altablagerungen spielen nur eine unterge- ordnete Rolle. Bei 22 Kreisen liegt die Zahl der altlastver- dächtigen Flächen zwischen derzeit 16 und 250, sowie bei 17 Kreisen zwischen 250 und 500. Fünf Kreise haben mehr als 500 Flächen erfasst.

Seit 2005 erhöhte sich die Zahl der Flächen bedingt durch die Nacherfassungsaktivitäten von 11.572 bis Ende 2009 auf 14.472. Ab diesem Zeitpunkt steigt die Zahl mit kleinen Schwankungen nur mäßig an und liegt im Jahr 2014 bei 14.862 Flächen.

89 % der altlastverdächtigen Flächen (13.244) sind Altstand- orte. Durch die kontinuierliche Fortschreibung der Erfas- sung im Laufe der nächsten Jahre werden weitere altlastver- dächtige Altstandorte dazukommen. Die Zahl der altlastver- dächtigen Altablagerungen hat sich seit 2005 kontinuierlich

verringert. Altablagerungen machen 2014 nur noch 11 % (1.618 Flächen) der zu bearbeitenden Flächen aus. Gegen- über 2013 gab es eine Zunahme von rd. 200 Flächen.

Ende 2014 waren 7.207 Flächen mit Handlungsbedarf

„OU“ und 576 Flächen mit Handlungsbedarf „DU“ in der Bearbeitung (siehe Abb. 8), jeweils mit sinkender Ten- denz gegenüber dem Vorjahr. Deutlich erhöht seit 2005 hat sich die Zahl der Flächen, die zwar als altlastverdäch- tig im Kataster geführt werden, aber aufgrund einer feh- lenden Exposition derzeit nicht weiter bearbeitet werden, sog. B-Fälle mit Kriterium „Anhaltspunkte; derzeit keine Exposition“. Häufig handelt es sich hier um versiegelte Flächen, wodurch die Entstehung von Sickerwasser unter- bunden ist. Für diese Flächen besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Sie werden erst dann weiter untersucht, wenn sich die Bedingungen z. B. durch Baumaßnahmen ändern.

Abb. 7: Entwicklung der Zahl der altlastverdächtigen Flächen zwischen 2005 und 2014.

(18)

4.5 ANZAHL ALTLASTEN

Als Altlasten werden alle Fälle definiert, bei denen nach der Bewertung durch die zuständige Behörde Sanierungs- maßnahmen erforderlich, aber noch nicht abgeschlossen sind, oder Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen aufrecht erhalten werden müssen. In Baden-Württemberg wer- den dazu Altstandorte oder Altablagerungen ausgewertet, deren technische Untersuchung abgeschlossen ist und die mit dem Handlungsbedarf „Sanierungsuntersuchung“ oder

„Sanierung“, mit „B – Gefahrenlage derzeit hinnehmbar“

oder auf BN 3, 4 oder 5 mit „Kontrolle – (alle Kriterien)“

bewertet sind. Alle als „Altlasten in der Sanierung“ gezähl- ten Flächen sind auch in der Zahl Altlasten enthalten.

Im Jahr 2014 waren insgesamt 2.518 Fälle als Altlasten mit unterschiedlichem Handlungsbedarf in Bearbeitung, davon 890 Altablagerungen und 1.628 Altstandorte. Die Situation in den Landkreisen geben Tabelle 4 und Abbil- dung 9 wieder.

Abb. 8: Bearbeitungsstand der altlastverdächtigen Flächen im Überblick seit 2005 bis 2014.

(19)

Tabelle 4: Altlasten (Altablagerungen AA und Altstandorte AS) in den Stadt- und Landkreisen. Quelle LUBW, Stand 12/2014

Kreis Altablagerungen (AA) Altstandorte (AS) Altlasten

Stadt Baden-Baden 2 4 6

Stadt Heidelberg 5 4 9

Main-Tauber-Kreis 4 8 12

Hohenlohekreis 13 3 16

Stadt Pforzheim 0 16 16

Heilbronn 11 6 17

Freudenstadt 6 15 21

Tuttlingen 15 6 21

Biberach 8 13 21

Waldshut 18 7 25

Alb-Donau-Kreis 17 8 25

Stadt Freiburg i.Br. 13 17 30

Stadt Ulm 12 18 30

Rottweil 20 14 34

Emmendingen 14 21 35

Breisgau-Hochschwarzwald 16 20 36

Stadt Heilbronn 12 28 40

Reutlingen 9 32 41

Stadt Mannheim 16 26 42

Heidenheim 35 9 44

Calw 21 23 44

Lörrach 28 17 45

Zollernalbkreis 20 25 45

Neckar-Odenwald-Kreis 23 24 47

Konstanz 23 27 50

Tübingen 11 41 52

Enzkreis 9 45 54

Sigmaringen 22 32 54

Böblingen 20 35 55

Stadt Karlsruhe 22 37 59

Karlsruhe 13 59 72

Rastatt 20 53 73

Ravensburg 47 26 73

Schwäbisch-Hall 17 57 74

Göppingen 30 47 77

Ostalbkreis 38 41 79

Ludwigsburg 26 61 87

Rems-Murr-Kreis 49 49 98

Schwarzwald-Baar-Kreis 26 74 100

Bodenseekreis 18 85 103

Rhein-Neckar-Kreis 35 85 120

Esslingen 50 105 155

Stadt Stuttgart 13 153 166

Ortenaukreis 63 152 215

Summe 890 1.628 2.518

(20)

Die grafische Darstellung aller Landkreise (Abb. 9) zeigt, dass im Ortenaukreis (größter Landkreis in Baden- Württemberg) derzeit die höchste Zahl an Altlasten registriert ist, gefolgt von der Landeshauptstadt Stuttgart.

Bei weiteren 3 Kreisen liegt die Zahl der Altlasten zwi- schen 100 und 160, bei 3 Kreisen zwischen 80 und 100, bei 19 Kreisen zwischen 40 und 80 Fällen und bei wei- teren 17 Kreisen bei bis zu 40 Fällen. In eher ländlich geprägten Landkreisen wie dem Hohenlohekreis ist die

Zahl der Altablagerungen, die zu sanieren oder zu überwa- chen sind, höher als die Zahl der Altstandorte (s. Tab. 4).

In den industriell geprägten Gebieten überwiegen dagegen die zu bearbeitenden Altstandorte.

Die stetige Zunahme der Flächen mit abgeschlossener technischer Untersuchung und weiterem Handlungsbe- darf zwischen 2005 und 2014 macht Abbildung 10 deut- lich.

Abb. 9: Anzahl der Altlasten in den Stadt- und Landkreisen. Quelle: LUBW, Stand 12/2014.

Göppingen 77

Freudenstadt 21

Heidenheim 44

FreiburgSk i.B.30

Heilbronn 17

Rastatt 73

HeidelbergSk 9

Emmendingen 35

MannheimSk 42

Breisgau-Hochschwarzwald 36

Hohenlohekreis 16

Ostalbkreis 79 KarlsruheSk

59

Neckar-Odenwald-Kreis 47

Baden-BadenSk 6

Karlsruhe 72

Rhein-Neckar-Kreis 120

Ortenaukreis 215

StuttgartSk 166 PforzheimSk

16

Schwäbisch Hall74

Ludwigsburg 87

Böblingen 55 Calw44

Main-Tauber-Kreis 12

Esslingen 155 Rems-Murr-Kreis

98 HeilbronnSk

40

Enzkreis 54

Alb-Donau-Kreis 25

Konstanz 50 Lörrach

45

Biberach 21

Waldshut 25

Bodenseekreis 103 Reutlingen

41 Rottweil

34

Tübingen 52

Ravensburg 73 Schwarzwald-Baar-Kreis

100

Zollernalbkreis 45

UlmSk 30

Tuttlingen

21 Sigmaringen

54

B od e ns e e

Grundlage: © LGL BW, LUBW 0 10 20 30 40 50km

Anzahl der Altlasten 0-40 [17 Kreise]

40-80 [19 Kreise]

80-100 [3 Kreise]

100-160 [3 Kreise]

160-250 [2 Kreise]

(21)

Abb. 10: Entwicklung der Altlasten zwischen 2005 und 2014.

Abb. 11: Entwicklung der Altlasten in den Regierungsbezirken zwischen 2005 und 2014

(22)

Die Verteilung der Altlasten auf die Regierungsbezirke gibt Abbildung 11 wieder. Im Regierungsbezirk Stuttgart sind die meisten Fälle zu bearbeiten, gefolgt von Freiburg, Karlsruhe und Tübingen. In jedem Regierungsbezirk hat die Zahl der Altlasten in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen.

Zwischen 2005 und 2014 stieg die Zahl der Fälle, die nach der technischen Untersuchung nicht weiter bearbeitet wurden oder überwacht werden müssen, kontinuierlich an (Handlungsbedarf: B – Gefahrenlage hinnehmbar oder

Überwachung). Die Fälle werden als Altlasten weiterhin im Kataster geführt. Die Zahl der Fälle auf der Stufe der Sanierungsuntersuchung war 2014 leicht abnehmend, eben- so wie die Zahl der Fälle mit Handlungsbedarf Sanierung (s. Abb. 12). Berücksichtigt werden muss, dass es auf jeder Bearbeitungsstufe innerhalb eines Jahres neu hinzukom- mende und abgeschlossene Fälle gibt. Es lässt sich daher jeweils nur eine Aussage zur Differenz zum Vorjahr treffen.

Eine Aussage über die absolut bearbeiteten Fälle pro Jahr ist anhand der Auswertungen mit der Referenz-datenbank nicht möglich.

4.6 GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Durch Altlasten können die Schutzgüter Boden, Grundwas- ser, Oberflächengewässer, Flora und Fauna betroffen sein. Da die Empfindlichkeit der verschiedenen Schutzgüter gegenüber Schadstoffen sehr unterschiedlich sein kann, nennt die Bun- des-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 [BBodSchV 1999] mehrere Wirkungspfade, nämlich Boden - Mensch, Boden - Gewässer oder Boden - Nutzpflanze, die zu überprüfen sind. Wie aus nachfolgender Abbildung deutlich wird, ist in Baden-Württemberg in den überwiegenden Fäl- len das Schutzgut Grundwasser durch Einwirkungen aus alt- lastverdächtigen Flächen und Altlasten betroffen, gefolgt von dem Schutzgut Mensch und Nutzpflanze.

Abb. 12: Bearbeitungsstand der Altlasten im Überblick zwischen 2005 und 2014

Abb. 13: Anteil der von den Altlasten betroffenen Wirkungspfade.

Quelle: LUBW 12/2014

(23)

Das BBodSchG [BBodSchG 1998] unterteilt die Gefähr- dungsabschätzung in zwei Stufen: die orientierende Unter- suchung (OU) und die Detailuntersuchung (DU). Für den Großteil der erfassten altlastverdächtigen Flächen ist nur eine orientierende technische Untersuchung erforder- lich. Sie dient der einfachen Überprüfung des Anfangsver- dachts. Erst wenn sich der Verdacht bestätigt, folgen ver- tiefte Untersuchungen zum Nachweis der Gefährdung der Schutzgüter. Mit der Detailuntersuchung sind in der Regel die technischen Untersuchungen abgeschlossen. Alle wei- teren Schritte (Sanierungsuntersuchung, Sanierungsplanung) zielen bereits in Richtung Sanierung.

4.6.1 STAND DER GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG

Die Kennzahl „Gefährdungsabschätzung abgeschlossen“ wird als die Anzahl der Fälle definiert, in denen die zuständige Behörde nach Durchführung der notwendigen Untersuchun- gen und Bewertungen entschieden hat, dass entweder der Verdacht einer Altlast ausgeräumt ist oder eine Altlast vorliegt.

In Baden-Württemberg werden zur Ermittlung der Kenn- zahl alle Altstandorte oder Altablagerungen ausgewertet, die auf BN 2, 3 oder 4 mit dem Handlungsbedarf A, „B - (alle

Kriterien)“, „Sanierungsuntersuchung“ oder „Sanierung“

oder auf BN 5 mit A, „B - (alle Kriterien)“ oder „K - (alle Kriterien)“ bewertet sind.

Insgesamt ist bei 18.133 Fällen die Gefährdungsabschätzung abgeschlossenen, auch hier bei mehr Altstandorten als Alt- ablagerungen (Abb. 14).

Die Auswertung nach Regierungsbezirken (Abb. 15) gibt wieder, dass die meisten Gefährdungsabschätzungen im Regierungsbezirk Stuttgart, gefolgt von Karlsruhe, Freiburg und Tübingen, erfolgt sind.

Altablagerungen machen sowohl landesweit wie auch in den einzelnen Regierungsbezirken auf beiden Stufen der technischen Untersuchungen (OU und DU) nur noch einen Bruchteil der insgesamt zu bearbeitenden Flächen aus. Im Regierungsbezirk Stuttgart gibt es allerdings unge- fähr doppelt so viele Altablagerungen mit Handlungsbe- darf OU und DU wie in den anderen Regierungsbezirken (Abb. 15).

Abb. 14: Mit Handlungsbedarf OU und DU bewertete Flächen (linke Seite) und abgeschlossene Gefährdungsabschätzungen (rechte Sei- te). AA = Altablagerung, AS = Altstandort; Quelle: LUBW, Stand 12/2014

(24)

4.6.2 URSACHE DER VERUNREINIGUNGEN

Zu Beginn der systematischen Altlastenbearbeitung standen vor allem die ehemaligen Müllkippen im Vordergrund, doch viel häufiger sind es stillgelegte Industrie- und Gewerbean- lagen, von denen vergleichsweise größere Schäden verur- sacht wurden.

Betrachtet man die ehemalige Nutzung dieser Flächen, zeigt sich, dass folgende Branchen dominieren: metallverar- beitende Betriebe, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Betriebs- höfe, Holzbe- und verarbeitung und chemische Reinigun- gen. Mehr als 50 % der altlastverdächtigen Altstandorte kön- nen diesen Betriebszweigen zugeordnet werden. Bei einem weiteren nicht unerheblichen Teil ist keine Branchenzuord- nung vermerkt (s. Abb. 16).

Die Auswertung des Altlastenkatasters nach der Objektart

„Art der Einwirkung“ zeigt, dass Mineralölkohlenwas- serstoffe (MKW) und aromatische Kohlenwasserstoffe (BTXE) bisher am häufigsten als Schadstoffe erfasst wurden (Abb. 17). Es folgen Schwermetalle, leichtflüchtige Halo- genkohlenwasserstoffe (LCKW) und polycyclische aroma- tische Kohlenwasserstoffe (PAK). Weniger häufig werden polychlorierte Biphenyle (PCB) und sonstige anorganische und organische Stoffe genannt. Die Angaben zur „Art der Einwirkung“ wurden erst nachträglich als Pflichteintrag im BAK definiert, so dass nur ungefähre Angaben zu ermitteln sind.

Abb. 15: Mit Handlungsbedarf OU und DU bewertete Flächen und abgeschlossene Gefährdungsabschätzungen in den Regierungsbezirken Quelle: LUBW, Stand 12/2014

(25)

Abb. 17: Häufigkeit der Nennungen zur Art der Einwirkung. Quelle: LUBW 12/2014 Abb. 16: Nutzungen, die zu einem Altlastenverdacht geführt haben. Quelle: LUBW 12/2014

(26)

4.7 SANIERUNG

Seit Beginn der Altlastenbearbeitung in Baden-Württemberg wurde bei 3.830 Flächen ein Sanierungsbedarf festgestellt.

Im Verhältnis zur Gesamtzahl der erfassten Flächen ist die Anzahl der Flächen mit Sanierungsbedarf eher gering und beträgt ca. 3,8 %. Bis Ende 2014 konnten davon 3.232 Sanie- rungen abgeschlossen werden, 1.730 Fälle zwischen 2005 und 2014 oder durchschnittlich 192 Fälle pro Jahr (Abb. 18).

Ein Sanierungsabschluss bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Flächen danach völlig schadstofffrei sind. Oft ist eine vollständige Entfernung der Schadstoffe an einem Standort aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich.

Eine Sicherung der Altlast kann in diesem Fall die Schad- stoffemissionen verhindern oder reduzieren, wobei jedoch das eigentliche Schadstoffpotenzial erhalten bleibt und wei- ter überwacht werden muss.

Von den 3.232 bisher abgeschlossenen Sanierungen konnten 1.393 Flächen nach erfolgreicher Behandlung aus dem Altla- stenkataster entfernt werden. Bei 1.383 Fällen verbleibt nach der Sanierung eine Restbelastung, wodurch bei Baumaßnah- men entsorgungsrelevantes Bodenmaterial anfallen kann. In 297 Fällen konnte trotz Sanierung der Sanierungszielwert für das Grundwasser nicht vollständig erreicht werden. Die Restver- unreinigung wird aus Gründen der Verhältnismäßigkeit jedoch hingenommen; die Fälle verbleiben weiterhin im Altlastenkata- ster. 159 Fälle werden derzeit nach der Sanierung im Rahmen der Nachsorge weiter überwacht.

Abb. 18: Entwicklung der Sanierungen zwischen 2005 bis 2014 Quelle: LUBW 12/2014.

(27)

Abbildung 19 verdeutlicht den bisher geleisteten Gesamt- umfang der Bearbeitung. Innerhalb von 27 Jahren (1987 bis 2014) konnte bei 18.133 Fällen die Gefährdungsabschätzung abgeschlossen werden, 3.232 Fälle wurden saniert. Eine merkliche Anzahl von sanierten Fällen ist ab etwa 1997 mit stetigem Anstieg bis 2014 zu verzeichnen.

Abb. 19: Entwicklung der Altlastenbearbeitung seit 1987 bis 2014

(28)

5 Stand der kommunalen Altlastenbearbeitung

Einen Überblick über den Bearbeitungsstand der kommu- nalen Flächen gibt Abbildung 20. Im Verhältnis zur Gesamt- zahl der in Bearbeitung befindlichen altlastverdächtigen Flä- chen und Altlasten machen die kommunalen Flächen zwi- schenzeitlich nur noch 12,0 % aus. Überwiegend befinden sich die Flächen auf dem Bearbeitungsstand „orientierende Untersuchung“ und „Detailuntersuchung“. Ein Sanierungs- bedarf festgestellt oder bereits mit der Sanierung begonnen wurde bei derzeit 185 kommunalen Flächen. Bei 20 Fällen mit einer Gesamtfläche von 59,8 ha wurde im Jahr 2014 die Sanierung abgeschlossen.

5.1 FINANZIERUNG

Das Land Baden-Württemberg fördert die landesweite Erfassung altlastverdächtiger Flächen und die Behandlung (Untersuchung, Sanierung, Überwachung) kommunaler alt- lastverdächtiger Flächen und Altlasten aus Mitteln des kom- munalen Umweltfonds. Zur Abwicklung der kommunalen Altlastenbearbeitung haben Land und Kommunen bereits 1988 den kommunalen Altlastenfonds gegründet. Derzeiti- ge rechtliche Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln sind die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Behandlung altlastenverdächtiger Flächen und Altlasten [FrAL 2014] vom 25. März 2014, die am 1. Mai 2014 in Kraft getreten sind. Orientierende Untersuchungen werden zu 100 % gefördert, Detail- und Sanierungsuntersuchung sowie Sanierungsmaßnahmen in Form einer Anteilsfinanzierung.

Abb. 20 : Bearbeitungsstand Kommunale Fälle. Quelle: LUBW Stand 12/2014

(29)

Förderung von Maßnahmen, die der Innenentwicklung dienen

Mit der Novellierung der FrAl vom 25. März 2014 werden orientierende Untersuchungen auf nicht kommunalen Flä- chen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplans einer Kommune stehen, zu 100 % geför- dert werden, um die Innenentwicklung zu unterstützen. So werden neben Flächen im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans auch Gebiete nach § 34 BauGB (unbeplan- ter Innenbereich) und Flächen im Rahmen einer vorberei- tenden Untersuchung vor Festlegung eines Sanierungsge- biets nach §§ 141 und 165 Absatz 4 BauGB zusätzlich in die Förderung von orientierenden Untersuchungen aufgenom- men werden, wenn seitens der Kommune Nachforschun- gen geboten sind.

5.2 VERTEILUNGSAUSSCHUSS ALTLASTEN

Über die Gewährung von Zuschüssen entscheidet ein unabhängiger Verteilungsausschuss beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM). Dem Verteilungsausschuss gehören ein Vertreter des UM (Vorsitz), ein Vertreter des Innenministeriums, sowie je ein Vertreter der kommunalen Landesverbände an. Der Lan- desverband der baden-württembergischen Industrie nimmt beratend an den Sitzungen teil.

Entscheidungen über Maßnahmen mit einer Zuwendung unter 500.000 Euro wurden zur Verwaltungsvereinfachung an die Regierungspräsidien delegiert. Der Verteilungsausschuss konzentriert sich auf Altlastenfälle mit einem Fördervolumen über 500.000 Euro und auf Sonderfälle.

5.3 ALTLASTENFONDS – ENTWICKLUNG DER FÖRDERMITTEL

Das Land hat seit 1988 rund 748 Mio. Euro an Fördermit- teln für die kommunale Altlastenbehandlung ausgegeben.

Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass zu einer weit- gehenden Aufarbeitung des Altlastenproblems mindestens 20 Jahre benötigt werden. Erhebliche Finanzmittel des öffentlichen sowie des privaten Sektors sind dafür bereit zu stellen.

Einen Überblick über die Zuschüsse, die zwischen 1999 und 2014 an die Kommunen geflossen sind, gibt Abbil- dung 21. Zwischen 1999 und 2003 bewegten sich die jähr- lich zur Verfügung gestellten Mittel noch auf einem Niveau von durchschnittlich 28 Mio. Euro. Ab 2004 sank die Jahres- förderung und pendelte sich mit Schwankungen auf ein niedrigeres Niveau von durchschnittlich 17,6 Mio Euro ein.

Abb. 21: Förderung kommunaler Altlasten aus dem Altlastenfonds in den Jahren 1999 bis 2014

(30)

6 Literaturverzeichnis

BBodSchV (1999): Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 5 Abs. 31 des Gsetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist.

BBodSchG (1998): Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), das zuletzt durch Artikel 5 Abs. 30 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I. S. 212) geändert worden ist.

LBodSchAG (2004): Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landes-Bodenschutz- und Altlastenge- setz – LBodSchAG) vom 14. Dezember 2004 (GBl. S. 908), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GBl. S. 809, 815) geändert worden ist.

LUBW (2008): Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg:

http://www.fachdokumente.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/161/

FrAL (2014): Richtlinien des Umweltministeriums über die Förderung von Maßnahmen zur Behandlung altlastverdächtiger Flächen und Altlasten (Förderrichtlinien Altlasten – FrAl) vom 25. März 2014 (GABl. S. 188).

UM (2007): Umweltministerium Baden-Württemberg: Umweltplan Baden-Württemberg – Fortschreibung 2007, Kap. 9.5 Altlasten, beschlossen vom Ministerrat am 17.12.2007.

(31)

Anhang I

ALTLASTENSTATISTIK – BUNDESWEITE DEFINITIONEN UND AUSWERTUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

Der Altlastenausschuss der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) hat die Bundesländer 2002 aufgefor- dert, Kennzahlen für eine bundesweite Altlastenstatistik vorzulegen. Ein Gesprächskreis hat acht Kennzahlen gemäß der Begrifflichkeiten im BBodSchG benannt und definiert:

„ altlastverdächtige Flächen

„ altlastverdächtige Altablagerungen

„ altlastverdächtige Altstandorte

„ Zahl der abgeschlossenen Gefährdungsabschätzungen

„ Altlasten

„ Flächen in der Sanierung

„ Zahl der abgeschlossenen Sanierungen

„ Flächen in der Überwachung

DEFINITIONEN DER KENNZAHLEN

Wie aus den Definitionen zu erkennen ist, kann ein und dieselbe Fläche bei mehreren Kennzahlen gezählt werden. Die einzelnen Kennzahlen dürfen deshalb keinesfalls addiert werden. Lediglich die Zahl der altlastverdächtigen Flächen ist die Summe aus altlastverdächtigen Altstandorten und altlastverdächtigen Altablagerungen.

ALTLASTVERDÄCHTIGE FLÄCHEN

Altlastverdächtige Flächen im Sinne des § 2 Abs. 6 BBodSchG sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Ver- dacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.

Die Kennzahl ergibt sich als Summe aus den Kennzahlen für die altlastverdächtigen Altablagerungen und die altlastver- dächtigen Altstandorte.

ALTLASTVERDÄCHTIGE ALTABLAGERUNGEN

Altablagerungen im Sinne des § 2 Abs. 6 BBodSchG sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstük- ke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Altablagerungen, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht, sind altlastverdächtig.

Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast sind gemäß § 3 Abs. 1 BBodSchV insbesondere dann gegeben, wenn die Art des Betriebs oder der Zeitpunkt der Stilllegung den Verdacht nahe legen, dass Abfälle nicht sachgerecht behandelt, gelagert oder abgelagert wurden.

Ermittelt wird die Anzahl der Flächen, die als altlastverdächtig durch die zuständige Behörde beurteilt wurden.

ALTLASTVERDÄCHTIGE ALTSTANDORTE

Altstandorte im Sinne des § 2 Abs. 6 BBodSchG sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf. Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Altlast bestehen gemäß § 3 Abs. 1 BBodSchV bei einem Altstandort insbesondere, wenn auf Grundstücken über einen längeren Zeitraum oder in erheblicher Menge mit Schadstoffen umgegangen wurde und die jeweilige Betriebs-, Bewirtschaftungs- oder Verfahrensweise oder Stö-

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