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Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

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Academic year: 2022

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Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe

Pilot-Konzept zur Erhöhung der Erfassungsmengen von Elektroaltgeräten auf den Wertstoffhöfen - Grobkonzept

_teamwerk_AG, Mannheim November 2018

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Inhalt

1 Hintergrund ... 4

2 Darstellung der Ausgangssituation ... 5

2.1 Grundlagen zum Landkreis ... 5

2.1.1 Bevölkerung und Fläche ... 5

2.1.2 Demographische Entwicklung des Landkreises ... 5

2.2 Erfassung von EAG im Landkreis ... 6

2.2.1 Unterscheidung EA-Kleingeräte und EA-Großgeräte ... 6

2.2.2 Erfassungswege ... 6

2.3 Sortieranalyse... 6

2.4 Bürgerbefragung ... 7

3 Ansätze zur Steigerung der kommunalen Erfassungsmenge EAG an WSH/KH ... 9

3.1 Geräteunspezifische Maßnahmen zur Steigerung der Erfassungsmengen ... 9

3.1.1 Erhöhung der Servicequalität an den WSH/KH in Sachen EAG ... 9

3.1.2 Bauliche Optimierung der WSH/KH ... 9

3.1.3 Anreizsystem für Kinder ... 10

3.1.4 Anreizsystem für Erwachsene ... 11

3.2 Maßnahme zur Steigerung der Erfassungsmenge Großgeräte an den WSH/KH . 11 3.3 Maßnahme zur Steigerung der Erfassungsmenge Kleingeräte am WSH ... 12

3.4 Summe Investitions- und Betriebskosten ... 13

4 Modellkonzeption und Bewertung der Maßnahmen ... 14

Anlagen

 Anlage 1 – Übersichtskarte WSH/KH im Landkreis Karlsruhe

(3)

Abkürzungen

a anno (Jahr)

AbfWS Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Karlsruhe

AWB Abfallwirtschaftsbetrieb

EAG Elektro- und Elektronikaltgeräte, die vom Anwendungsbereich des ElektroG umfasst sind

EA-Großgeräte Elektro- und Elektronikaltgroßgeräte, die vom Anwendungsbereich des ElektroG umfasst sind

EA-Kleingeräte Elektro- und Elektronikaltkleingeräte, die vom Anwendungsbereich des ElektroG umfasst sind

ear Stiftung Elektro-Altgeräte Register

ElektroG Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltver- trägliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)

EW Einwohner

Kg Kilogramm

KH Kombihof/Kombihöfe

Mg Megagramm

örE Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

WSH Wertstoffhof/Wertstoffhöfe

(4)

1 Hintergrund

Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) 2015 bzw. der Elektroaltgeräte- richtlinie 2012/19/EU erhöhen sich insbesondere ab 2019 die Mengenziele, welche insgesamt durch alle Systembeteiligten erbracht werden sollen, im Zusammenhang mit der Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG). In 2016 wurde je Einwohner in Baden-Württemberg 7,6 Kg EAG erfasst. Aktuell lassen sich aus den neuen globalen Sammelzielen nur schwierig konkrete kommunale Sammelziele für die Erfassung aus privaten Haushalten für die örE ableiten. Es besteht jedoch Konsens darüber, dass Deutschland von der Erreichung der neuen Zielmarken, Stand heute, noch sehr weit entfernt ist.

Vor diesem Hintergrund initiiert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden Württemberg ein Optimierungsprojekt zur nachhaltigen Steigerung der Erfassungsmengen von EAG, das sich auf die drei Bereiche Holsystem, Bringsystem und Öffentlichkeitsarbeit fokussiert und hat den AWB Landkreis Karlsruhe (nachfolgend: Landkreis) als Projektteilnehmer für den As- pekt Bringsystem via Wertstoffhof gewonnen. Das Ministerium erwartet die Vorlage eines Kon- zeptpapiers, das für die weitere Beratung, ggf. als Entscheidungsgrundlage für die Bewilligung von Fördergelder sowie als Basis für ein sich anschließendes Realisierungsprojekt herangezogen wer- den kann. Dieses Realisierungskonzept ist in Abhängigkeit der definierten Maßnahmen im An- schluss wissenschaftlich zu begleiten und die Ergebnisse zu veröffentlichen.

Mit dem hier vorliegenden Konzeptpapier soll die im Zeitpunkt der Erstellung im Landkreis Karls- ruhe bestehende Ausgangssituation im Zusammenhang mit der Erfassung von EAG abgebildet werden. Sofern zu Zwecken der Vollständigkeit erforderlich, wird auf dazu angrenzende Sachfra- gen aus den gesondert zu untersuchenden Bereichen des Bringsystems und der Öffentlichkeitsar- beit entsprechend eingegangen.

Neben der Darstellung der Ausgangssituation sollen zudem in einem zweiten Abschnitt geeignete Maßnahmen zur Erreichung der legislatorisch vorgegebenen Mengenziele aufgezeigt und erörtert werden.

Nach Evaluierung der aufgezeigten Maßnahmen zwischen Landkreis und Ministerium sind die de- finierten Maßnahmen in einem Realisierungskonzept zu konkretisieren.

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2 Darstellung der Ausgangssituation 2.1 Grundlagen zum Landkreis 2.1.1 Bevölkerung und Fläche

Am 30. Juni 2016 lag die Einwohnerzahl Baden-Württembergs bei 10.925.081 Personen. Damit ist die Bevölkerungszahl nach Angaben des Statistischen Landesamtes innerhalb von 5 Jahren um 432.000 oder 4,1 % angestiegen. Die Einwohnerzahl für den Landkreis Karlsruhe ist in diesem Zeit- raum hingegen vergleichsweise um 3,8 % gestiegen1.

Betrug am 30.06.2011 die Einwohnerzahl für den Landkreis noch 424.019, so stieg sie im Betrach- tungszeitraum um 16.095 Einwohner an und betrug am 30.06.2016 sodann 440.114 Einwohner, die sich auf knapp 190.000 private Haushalte verteilen. Die Bevölkerung des Landkreises verteilt sich auf eine Fläche von 1.085 km². Der Landkreis zählt mit einer Bevölkerungsdichte von rund 405 Ein- wohnern pro Quadratkilometer strukturell zu den hoch verdichteten Kreisen in Baden-Württem- berg.

Die steigende Bevölkerung des Landkreises verteilt sich dabei auf 32 Städte und Gemeinden, mit den sechs großen Kreisstädten Bretten, Bruchsal, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee und Wag- häusel. Der Landkreis ist Teil der wirtschaftsstarken Technologieregion Karlsruhe. Die Wirtschafts- struktur im Landkreis Karlsruhe ist größtenteils geprägt durch mittelständische Betriebe des Dienstleistungssektors, des Handels, der Industrie, der Bauwirtschaft und des Handwerks.

2.1.2 Demographische Entwicklung des Landkreises

Lag das Durchschnittsalter für den Landkreis Karlsruhe im Jahr 1996 noch bei 39,2 Jahren, so ist es bis ins Jahr 2015 um plus 5 Jahre auf 44,2 Jahre angestiegen2. Das Statistische Landesamt Baden- Württemberg erwartet für den Landkreis Karlsruhe bis ins Jahr 2035 einen weiteren Anstieg des Durchschnittsalters um plus 2,4 Jahre auf 46,6 Jahre3.

Kamen im Jahr 2016 auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren etwa 34,4 Personen im Alter von 65 und mehr Jahren (Altenquotient), so wird sich dieser Wert nach einer Vorausberech- nung des Statistischen Landesamtes bis in das Jahr 2035 auf einen Wert von 52,5 verändern4.

Abb.: Entwicklung Altersquotient im Landkreis Karlsruhe 2016/2035

1 Bevölkerungsfortschreibung 2017 des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.

2 https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Alter/01035100.tab?R=KR215.

3 https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Vorausrechnung/Durchschnittsalter.jsp.

4 https://www.statistik-bw.de/BevoelkGebiet/Alter/98015200.tab?R=KR215.

34,4 32,7

52,5 48,4

0 10 20 30 40 50 60

Landkreis Karlsruhe Baden-Württemberg

Entwicklung des Altersquotienten 2016 2035

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Die Entwicklung des Altersquotienten sowie des Durchschnittsalters im Landkreis Karlsruhe kann eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung darüber, ob Abfälle im Hol- und/oder Bringsystem erfasst werden einnehmen. Dies gilt mit Blick auf Großgeräte gerade auch für EAG.

2.2 Erfassung von EAG im Landkreis

2.2.1 Unterscheidung EA-Kleingeräte und EA-Großgeräte

Im Rahmen der Sammlung von EAG unterscheidet der Landkreis auf den Wertstoffhöfen zwischen sogenannten EA-Kleingeräten und EA-Großgeräten. Nach § 6 Abs. 8 der Abfallwirtschaftssat- zung des Landkreises Karlsruhe (AbfWS) gelten als EA-Großgeräte solche, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.

2.2.2 Erfassungswege

Der Landkreis verfügt selbst nur über einen Teil der abfallwirtschaftlichen Infrastruktur. Für die Abfallentsorgung werden überwiegend Anlagen von privaten Dritten und den Städten und Ge- meinden genutzt.

EAG bei denen die äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt (§6 Abs. 8 AbfWS) und die im Einzeln ein Gewischt von 75 kg nicht überschreiten sowie nicht länger als 2,0 m und breiter als 1, 5 m sind werden im Wege der Sperrabfallsammlung im Holsystem erfasst.

Die Abholung von EAG im Rahmen der Sperrabfallsammlung bedarf der vorigen Anmeldung. Sie erfolgt derzeit etwa alle fünf Wochen gemeinsam mit der Sammlung von Metallschrott. Alternativ kann der Bürger gegen gesonderte Gebühr ähnlich dem Sperrabfall-Express eine Express-Abfuhr der EAG beantragen. Nach Eingang der Gebühr beim Landkreis erfolgt die Abholung dann inner- halb von zwei Werktagen.

Die EA-Kleingeräte werden seit der Übernahme der Abfallsammlung durch den Landkreis im Jahr 2009 im Bringsystem auf 36 WSH/KH sowie drei weiteren Anlieferstellen erfasst (Erfassungsmen- gen EA-Kleingeräte siehe Anlagen 1 und 2). In jeder Stadt oder Gemeinde befindet sich mindestens ein WSH/KH (siehe Übersichtskarte in Anlage 4). Die Sammlung erfolgt getrennt nach Sammel- gruppen „Bildschirmgeräte“, „Lampen“ (getrennt nach stabförmigen und runden Leuchtstoffröh- ren) und „Haushaltskleingeräte ohne und mit fest-verbauter Lithiumbatterie“.

Der Betrieb der WSH wird von den Städten und Gemeinden selbst oder von der BRLK, einer Eigen- gesellschaft des Landkreises, übernommen. Alle WSH sind umzäunt, zu den Öffnungszeiten durch Personal betreut und verfügen über kein Bar-Inkasso. Die Öffnungszeiten der einzelnen WSH/KH, welche in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden festgelegt werden, weichen mitunter stark voneinander ab (siehe Anlage 3).

In Bruchsal, Bretten und Karlsbad-Ittersbach nutzt der Landkreis die Einrichtungen der Dritter als zusätzliche Annahmestellen für EAG. Bei diesen Annahmestellen können sowohl EA-Kleingeräte als auch EA-Großgeräte abgegeben werden. Diese sind Übergabestellen im Sinne des ElektroG. Hier erfolgt die Bereitstellung der EAG zur Übergabe an die Hersteller oder zur Abholung im Falle der Optierung.

2.3 Sortieranalyse

Der Landkreis hat im Rahmen einer Hausmüllsortieranalyse u.a. auch den Anteil an über die Restabfalltonne erfasster EAG ermitteln lassen. Dieser bewegte sich in Abhängigkeit der unter- suchten Probe in einem Bereich zwischen 0,00 und 0,06 Gewichtsprozent. Analysen anderer Kom- munen ohne Wertstofftonne weisen eine Quote von mindestens 3 kg/EW*a an EA-Kleingeräten im Restabfall aus.

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Der Anteil über die Wertstofftonne im Landkreis Karlsruhe erfasster EAG betrug im Zeitpunkt der Sortieranalyse ca. 0,8 kg/EW*a.

2.4 Bürgerbefragung

Im Januar 2016 wurde von der FGW Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH aus Mannheim im Landkreis Karlsruhe eine Haushaltsbefragung zur Entsorgung von Elektroaltgeräten durchge- führt. Ziel der Umfrage war es zu ermitteln, wie die vorhandenen Entsorgungswege für die einzel- nen Gruppen von EAG genutzt werden.

Nachfolgend sollen Auszüge aus der Befragung wiedergegeben, sofern diese im Rahmen der Wahl bzw. Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Erfassungsmengen EAG bei den WSH von Relevanz sein können.

Abb.: Auszüge aus der Bürgerbefragung der FGW Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH

Bei der Befragung gaben 14 % an, ihre EAG über die Annahmestellen des örE (=WSH, KH und sons- tige Annahmestellen) zu entsorgen.

Abb.: Auszüge aus der Bürgerbefragung der FGW Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH

Insbesondere bei Monitoren/TV-Geräten, aber auch bei Kühl- und Heizgeräten besteht ein deutli- ches Interesse an einer schnellen Entsorgung der EAG über den WSH/KH, obwohl das Grundkon- zept des Landkreises für die WSH/KH primär eine Entsorgung von EA-Kleingeräten vorsieht.

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Abb.: Auszüge aus der Bürgerbefragung der FGW Forschungsgruppe Wahlen Telefonfeld GmbH

Die Grafik „Art der Entsorgung von Elektrokleingeräten“ zeigt, dass die Überlassung von EA- Kleingeräten gut angenommen wird, dennoch fast die Hälfte aller EA-Kleingeräte über andere Wege entsorgt wird. Die Bereitschaft zur Ansteuerung eines WSH/KH lediglich zur Entsorgung ei- nes EA-Kleingerätes scheint hingegen gering, siehe Grafik „Häufigkeit der Nutzung des WSH zur Entsorgung kleiner Elektrogeräte“.

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3 Ansätze zur Steigerung der kommunalen Erfassungsmenge EAG an WSH/KH 3.1 Geräteunspezifische Maßnahmen zur Steigerung der Erfassungsmengen 3.1.1 Erhöhung der Servicequalität an den WSH/KH in Sachen EAG

Die Faktoren

 Qualifikation der Mitarbeiter auf dem WSH,

 Personalausstattung (Bsp.: Unterstützung beim Entladen der EAG),

 Schaffung der Möglichkeit zur Wiederverwendung gut erhaltener EAG,

 Abfallberatung „light“ (Bsp.: Unterstützung beim Zuordnen der EAG) und

sind die die Servicequalität bestimmenden Faktoren. Die hohe Netzdichte an WSH/KH limitiert in wirtschaftlicher Hinsicht auch hier eine quantitative Ausweitung der Ressourcen. Im Hinblick auf die qualitative Ausstattung wurde vom AWB bereits ein Projekt im Zusammenhang mit der Quali- fikation der Mitarbeiter auf dem WSH/KH initiiert. In 2018 finden Schulungen mit den Schwerpunk- ten der Konfliktbewältigung im Bürgerkontakt und der Anwendung der neuen LAGA M31a (Elekt- roaltgeräte) statt. An Samstagen wird der WSH/KH mit einem zusätzlichem Mitarbeiter ausgestat- tet, der sich speziell um das Thema Annahme von Elektroaltgeräten und Beratung kümmert. Zur Vereinfachung des Handlings werden auf dem Hof Transportwägen zur Verfügung gestellt.

Aufwands-/Wirkungsschätzung – „Erhöhung Servicequalität WSH/KH“

gering mittel groß

Administrativer Umsetzungsaufwand

Wirkungsprognose

Investitionen (einmalig) 2.750 EUR

Betriebskosten (p.a.) 8.000 EUR

Investitionen sind notwendig für die Beschaffung von Infotafeln und Transportwägen. Die Be- triebskosten beinhalten zusätzliche Personalkosten.

3.1.2 Bauliche Optimierung der WSH/KH

Die EAG werden auf den WSH/KH mittels Gitterboxen, die sich in vielen Fällen wiederum in Schiffscontainern zum Zwecke des Wetter- und Sicherungsschutzes befinden, erfasst. Die Bürger können ihre EAG unter Beratung des für den WSH verantwortlichen Personals eigenständig in die Gitterboxen legen. Die Schiffscontainer können hierfür direkt angefahren werden.

Die Gitterboxen zur Erfassung der EAG sind teilweise mit Schildern ausgestattet, sodass die Zu- ordnung für die Bürger vereinfacht wird.

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Abb.: Beispiel eines WSH; hier WSH „Untergrombach“

Als weitere Maßnahme zur Steigerung der erfassten Mengen EAG an WSH/KH käme eine die Bür- ger ansprechendere Einrichtung des Sammelplatzes für EAG auf den WSH/KH in Betracht. Denk- bar wäre z.B. die Installation von überdachten und befestigten Sammelplätzen, sodass die Anstau- ung von höheren Temperaturen in den Sommermonaten vermieden wird. Die Sammelplätze könnten mit einfachen, aber hilfreichen Informationen beschildert werden, die die Zuordnung in die jeweiligen Gitterboxen vereinfacht und ggf. noch Hinweise über den weiteren Verwertungsweg der EAG geben. Damit erhält der Bürger ein Bild davon, inwiefern er einen Beitrag zum Kreislauf der EAG leistet.

Die Gitterboxen müssten zur Sicherung vor Beraubung zum Schluss der Öffnungszeiten entweder verschlossen oder in bereitgestellte Schiffscontainer verbracht werden. Die Verbringung in Schiffscontainer wäre in der praktischen Durchführung aufwendiger, was sich wiederum in Form von Personalkosten auch auf die zu tätigenden Investitionen auswirkt.

Aufwands-/Wirkungsschätzung – „Bauliche Optimierung WSH/KH“

gering mittel groß

Administrativer Umsetzungsaufwand

Wirkungsprognose

Investitionen (einmalig) 25.000 EUR

Betriebskosten (p.a.) ./.

Investitionen sind notwendig für zusätzliche Behälter/Container und die Teileinhausung der stati- onären Annahmestelle zur Erfassung.

3.1.3 Anreizsystem für Kinder

Immer häufiger setzen örE Bildungsmaßnahmen zur Optimierung der Kreislaufwirtschaft ein.

Hierzu zählt vorrangig die Aufklärung an Schulen und Kindergeräten im Hinblick auf das Thema Abfalltrennung (z.B. Mülltheater und Workshop des Landkreises Mayen-Koblenz) aber auch die Einrichtung von Schulungszentren für Kinder/Schüler (z.B. Umweltlernschule der ZAK, Kaiserslau- tern). Dadurch wird deutlich, dass die frühzeitige Integration in das Thema Abfallwirtschaft einen wesentlichen Beitrag auf die spätere Bereitschaft zur sauberen Abfallentsorgung sein kann.

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In Anlehnung an sog. Paybacksysteme, bei denen eine ordnungsgemäße Abfalltrennung durch Rückvergütung geleisteter Gebühren honoriert wird, könnte ein ähnliches Vorgehen auch bei Kin- dern hinsichtlich EAG gefördert werden. Dafür könnte man Kindern, die mit ihren Eltern ein EAG beim WSH abgeben, z. B. ein kleines Geschenk machen (z.B. je gebrachtem EAG darf sich ein Kind etwas aus einer Schatzkiste nehmen). Die Geschenke sollen möglichst einen Bezug zur Abfallwirt- schaft und zur Thematik Elektroaltgeräte haben.

Aufwands-/Wirkungsschätzung – „Anreizsystem für Kinder“

gering mittel groß

Administrativer Umsetzungsaufwand

Wirkungsprognose

Investitionen (einmalig) ./.

Betriebskosten (p.a.) 7.500 EUR

Die Betriebskosten beinhalten die Sachkosten für die kleinen Geschenke.

3.1.4 Anreizsystem für Erwachsene

Im Einzelhandel werden bereits seit längerem Anreizsysteme zur Optimierung des Einkaufsverhal- tens eingesetzt. Hier erhält der Kunde je nach Einkaufswert oder Einkaufshäufigkeit Punkte, die nach Erreichen einer bestimmten Punktzahl in vergünstigte Produkte oder hochwertige Ge- schenke getauscht werden können. Dieses nachweislich funktionierende System soll im Rahmen des Projekts umgekehrt werden, sodass jeder, der etwas bringt, einen oder mehrere Punkte dafür erhält. Beim Erreichen einer festzulegenden Punktzahl können diese in Geschenke mit Entsor- gungsbezug umgetauscht werden.

Aufwands-/Wirkungsschätzung – „Anreizsystem für Erwachsene“

gering mittel groß

Administrativer Umsetzungsaufwand

Wirkungsprognose

Investitionen (einmalig) ./.

Betriebskosten (p.a.) 7.500 EUR

3.2 Maßnahme zur Steigerung der Erfassungsmenge Großgeräte an den WSH/KH

Aktuell können im Kreisgebiet lediglich an drei von 39 Annahmestellen (36 WSH/KH + 3 weitere Annahmestellen) EA-Großgeräte abgegeben werden. Erfahrungen aus anderen Kommunen, die parallel zu ihrem bürgerfreundlichen Abholservice auf Abruf die Annahme von Großgeräten an ih- ren WSH eingerichtet haben, zeigen durchgängig, dass dieses Angebot von der Bürgern sehr stark

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in Anspruch genommen wird. Erkenntnisse, ob diese Maßnahme zur Steigerung der absoluten Er- fassungsmenge führen oder ob hier eine Verdrängung zu Lasten des Holsystems oder anderer Ak- teure stattfindet, liegen nicht vor. Die Überlegungen , dass

 eine Annahme der Großgeräte auf einem bestehenden WSH/KH zu keinen signifikanten Investitions- und Betriebskosten führt,

 der Service für den Bürger erweitert und

 das Holsystem, wenn es zu einer Verdrängung kommt, entlastet wird,

sprechen für die Annahme von Großgeräten auf einem oder mehreren WSH/KH einzurichten. Zur Aufnahme müssen entsprechende Abrollcontainer in der Größe 30 bis 38 m³ vorgehalten werden.

Dabei gilt es zu beachten, dass diese Maßnahme nicht auf allen WSH/KH des Landkreises umge- setzt werden könnten, da nicht immer ausreichend Platz für zusätzliche Abrollcontainer zur Ver- fügung steht.

Aufwands-/Wirkungsschätzung – „Erfassung EA-Großgeräte an WSH/KH“

gering mittel groß

Administrativer Umsetzungsaufwand

Wirkungsprognose

Investitionen (einmalig) ./.

Betriebskosten (p.a.) 7.500 EUR

Die Betriebskosten setzen sich aus der Miete für Anrollcontainer und den zusätzlichen Abholungen vom WSH zusammen.

3.3 Maßnahme zur Steigerung der Erfassungsmenge Kleingeräte am WSH

Die organisierte Vorerfassung getrennter Abfälle in privaten Haushalten kann erfahrungsgemäß nicht nur die Qualität der getrennt erfassten Abfälle, sondern auch deren Menge deutlich erhöhen.

Denkbar wäre deshalb auch die Ausgabe von EAG-Boxen oder EAG-Bags als Vorerfassungssystem (Vorerfassungsboxen). Diese hierzu eingesetzten Vorerfassungsboxen können dabei ausschließ- lich auf EA-Kleingeräte oder auch auf sonstige kleinteilige trockene Abfälle ausgelegt werden. Die Wertstoffboxen können von den Bürgern ausschließlich an den WSH/KH abgegeben werden. Das System ist letztlich auf das konkrete Abfallwirtschaftskonzept des örE im Detail abzustimmen.

Bei der Auswahl der einzusetzenden Wertstoff-Box sollten insbesondere die folgenden Kriterien Berücksichtigung finden:

 Einsatz von recyceltem und recyclingfähigem Material,

 Handlichkeit hinsichtlich Größe und Tragekomfort (Griff, Henkel),

 Einfache Handhabung bei der Befüllung,

 Klare Nutzungshinweise für den Benutzer,

 Stapel- oder Faltbarkeit,

 Kosten je Behälter (inkl. Verteilkosten je Behälter).

Die Wertstoffboxen können am WSH/KH leer gegen voll getauscht werden. Sie bieten damit eine bürgerfreundliche Alternative zur der Entsorgung der Kleingeräte über die Restabfall- oder Wert- stofftonne.

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Im Rahmen der Pilotphase können Pappkisten oder haltbare PE-Tüten zur Vorerfassung der EAG kommen. Diese sind günstiger, können schmal zusammengefaltet und gut transportiert bzw. ggf.

versendet werden. Um die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu prüfen, werden die Vorerfassungsboxen an alle Haushalte der Testgemeinde verteilt.

Aufwands-/Wirkungsschätzung – „Ausgabe Wertstoffboxen“

gering mittel groß

Administrativer Umsetzungsaufwand

Wirkungsprognose

Investitionen (einmalig) 15.500 EUR

Betriebskosten (p.a.) 2.500 EUR

Die Investitionskosten beinhalten hochwertige Sammelboxen aus Karton sowie deren Verteilung und sind auf eine Stückzahl ausgelegt, mit der alle der diesem WSH zuzuordnenden Haushalte an- geschlossen werden können. Die Betriebskosten setzen sich aus dem Austausch und dem Versand von Sammelboxen zusammen. Es empfiehlt sich, diese Maßnahme an einem separaten WHS mit begrenztem Wirkungsraum durchzuführen. So könnte man jedem Haushalt eine Box / Tüte zur Vorerfassung der EAG zukommen lassen, um die Wirksamkeit der Maßnahme zu prüfen.

3.4 Summe Investitions- und Betriebskosten

Werden alle Maßnahmen realisiert ergeben sich bei Vernachlässigung der Projektbetreuungskos- ten

 43.250 € Investitionskosten und

 33.000 € Betriebskosten für 12 Monate.

Es handelt sich hierbei um eine erste Kostenschätzung, die in der Projektvorbereitung insbeson- dere in Abstimmung mit den betrieblichen Gegebenheiten des AWB zu konkretisieren ist.

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4 Modellkonzeption und Bewertung der Maßnahmen

Zur isolierten Erfassung der Wirkung der einzelnen Maßnahmen werden diese an verschiedenen WSH/KH im Landkreis getestet.

Abb.: Pilotprojekt EAG WSH/KH im Landkreis Karlsruhe

Auf der obigen Grafik sind die über den gesamten Landkreis verteilten WSH/KH abgebildet. Die WSH/KH, die während der Pilotphase zur Erprobung der Maßnahmenwirkung genutzt werden, können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht benannt werden, da erst nach Beschluss der Teil- nahme mit den einzelnen Gemeinden gesprochen werden kann.

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Nr. Bezeichnung Maßnahmen

1 WSH/KH A 3.1.1 (Erhöhung Servicequalität), 3.1.3 (Anreizsystem

für Kinder), 3.1.4 (Anreizsystem für Erwachsene)

2 WSH/KH B Nullhof – zur Erfassung der Vergleichsdaten

3 WSH/KH C 3.1.2 (bauliche Optimierung)

4 WSH/KH D 3.2 (Steigerung EA-Großgeräte)

5 WSH/KH E 3.3 (Vorerfassungsboxen)

Zu Projektbeginn sollte die Jahreserfassungsmenge an dem jeweiligen Pilot-WSH ermittelt bzw.

auf Grundlage einer bereits bestehenden Datenlage festgestellt werden.

Am Pilot-WSH sollten idealerweise die folgenden Informationen erfasst werden, nachdem der WSH vor dem Tag des Projektbeginns komplett geräumt wurde:

 Ausgangsgewicht je Sammelgruppe,

 Anzahl der ausgegebenen Vorerfassungsgefäße,

 Anzahl der getauschten Vorerfassungsgefäße (Einzelverwiegung, wenn möglich),

 Anzahl der „Kinderaktionen“

 Bewertung des Services über elektronische Erfassungssysteme.

An dem Referenz-WSH mit der Annahmemöglichkeit für Großgeräte sollten erfasst werden:

 Ausgangsgewicht je Sammelgruppe,

 Bewertung des Services über elektronische Erfassung.

Die Maßnahmen sollten für die Dauer von zwölf Monaten erprobt werden. Die Dauer von zwölf Monaten empfiehlt sich, da somit Effekte wie eine Anlaufphase der jeweiligen Maßnahme oder ein Abebben der Maßnahmenwirkung Berücksichtigung finden.

Im Falle starker Schwankungen der Mengensteigerungseffekte sind zwingend saisonale Besonder- heiten zur berücksichtigen. Im Übrigen empfiehlt es sich, den Fokus der Betrachtung auf die letz- ten drei Monate der Erprobungsphase zu legen, da in diesen üblicherweise die vorgenannten Ef- fekte (Anlaufphase, Abebben) ihre Wirkung bereits entfaltet haben.

Die Gewichte können als Vergleichswert zu den historischen Werten des Landkreises, die übrigen Messwerte für spätere Planungen eines Rollout`s und deren logistischen Folgen auf das gesamte Kreisgebiet genutzt werden. Die exakte Konzeption der Messdatenerfassung erfolgt bei Freigabe der einzelnen Maßnahmen.

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