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Voranschlag für das Jahr 2014

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Voranschlag für das Jahr 2014

Der Grosse Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten mit 22 zu 15 Stim- men, die Steueranlage auf das Jahr 2014 von heute 1,6 auf 1,7 Einheiten zu er- höhen. Wie die Finanzplanung 2014 bis 2018 zeigt, wird die Gemeinde ohne eine Steuererhöhung jährliche Defizite von rund 2 Mio. Franken schreiben. Diese Situation war bereits letztes Jahr absehbar. Man erwartete jedoch, dass sich die laufende Optimierung der Schulstrukturen schon im Jahr 2014 positiv auswir- ken würde. Zudem waren damals die Auswirkungen des neuen Finanz- und Las- tenausgleichsgesetzes (FILAG) noch nicht bekannt.

Bei der Erarbeitung des Voranschlags 2014 musste aber festgestellt werden, dass es sowohl auf der Aufwand- wie auch auf der Ertragsseite Entwicklungen gibt, die sich negativ auf den Finanzhaushalt der Gemeinde auswirken. Die bereits frühzeitig von der Gemeinde eingeleiteten Massnahmen zur Kostensenkung und Ertragsverbesserung reichen nicht aus, um die negativen Entwicklungen voll- ständig aufzufangen.

Bei den Kostensenkungen sind drei Massnahmen getroffen worden:

- Mit dem Projekt Optimierung der Aufgabenerfüllung konnten rund 220‘000 Franken eingespart werden.

- Die heutigen Schulstrukturen werden überprüft. Die erste Massnahme könnte aber erst auf das Schuljahr 2015 umgesetzt werden. Sie würde die Gemeinde um rund 264‘000 Franken entlasten.

- In der Behördenorganisation und in der Verwaltung sollen die Effizienz wei- ter gesteigert werden. Die ersten Massnahmen bringen aber frühestens Mitte 2014 finanzielle Entlastungen.

Bei den Ertragsverbesserungen geht es darum, für Worb neue Steuerzahlende und neue Unternehmen anzuziehen. Möglich ist dies derzeit bei der Hofmatt und im Worbboden. An beiden Orten wird aber frühestens im Jahr 2017 ge- baut, weil vorher die Gewässerschutzmassnahmen und die Verkehrssanierung realisiert werden müssen. Ebenfalls in Ausarbeitung befinden sich die Teilorts- planungsrevision 2013 und die Gesamtrevision der Ortsplanung.

Die erwähnten Kostensenkungen und Ertragsverbesserungen reichen aber nicht aus, um die nachfolgend erwähnten negativen Entwicklungen rasch aufzufan- gen:

- Die Neuordnung des Finanz- und Lastenausgleichs führt für die Gemeinde Worb zu einer Mehrbelastung von rund 1,4 Mio. Franken.

- Die neue Finanzierung der Volksschule hat Mehrkosten von rund 600‘000 Franken pro Jahr zur Folge.

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- Wegen der Steuergesetzrevisionen der Jahre 2009, 2011 und 2012 nimmt die Gemeinde jährlich fast 2 Mio. Franken weniger ein. Die Steuerpflichtigen wurden um gut vier Steueranlagezehntel entlastet.

- Wegen der abgelehnten Ortsplanungsrevision kann in der Gemeinde derzeit kaum noch gebaut werden. Deshalb verlassen zahlungskräftige Steuerpflich- tige die Gemeinde. Seit 2007 kumulieren sich die entgangenen Steuererträge auf 1,35 Mio. Franken.

Diese Mehrbelastungen und Ertragsausfälle belasten die Gemeinde mit jährlich rund 5 Mio. Franken oder rund 3,5 Steueranlagezehnteln. Eine Steuererhöhung um einen Steueranlagezehntel ist deshalb unumgänglich.

Bei einer Steueranlage von neu 1,7 Einheiten schliesst der Voranschlag für das Jahr 2014 bei einem Aufwand von 51‘288‘432 Franken und einem Ertrag von 50‘445‘672 Franken mit einem Fehlbetrag von 842‘760 Franken ab. Die Steuer- erhöhung um einen Anlagezehntel ist ausreichend, wenn es gelingt, die kommu- nalen Projekte zur Kostensenkung und Ertragsverbesserung erfolgreich und zeitgerecht umzusetzen.

1 Grundlagen

1.1 Finanzplanung

Bereits bei den Planungsarbeiten der letzten Jahre musste festgestellt werden, dass sich die Finanzlage zusehends verschlechtert und eine Steueranlage von 1,6 Einheiten kaum mehr ausreicht, um den Haushalt im Gleichgewicht zu halten.

Trotz Verbesserungen im Rahmen des Projekts Optimierung der Aufgabenerfüllung und einer sehr restriktiven Budgetierung konnten die nicht beeinflussbaren, überge- ordneten Mehrbelastungen nicht aufgefangen werden. Bei einer Steueranlage von 1,6 Einheiten resultiert ein Fehlbetrag von 2,27 Mio. Franken. Das ist absolut untragbar.

Nur mit der Anhebung der Steueranlage um einen Anlagezehntel wird es möglich, bis zum Jahr 2018 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen.

1.2 Finanzstrategie

Im Rahmen der Gemeindeentwicklung 2013 – 2017 wurden für die Finanzstrategie folgende Grundsätze definiert:

 Vorhaben, die die Kosten reduzieren oder den Ertrag steigern, haben Priorität.

 Transparente und verständliche Informationen zeigen die finanziellen Folgen of- fen, umfassend und ungeschminkt auf.

 Der Finanzhaushalt wird mit Kennzahlen und über finanzielle Vergleiche mit ähn- lich strukturierten Gemeinden geführt.

 Erarbeiten einer Spar- und Verzichtsplanung.

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 Bei Investitionen werden die Standards hinterfragt und deren Wirtschaftlichkeit mit dem Antrag vorgelegt (Folge- und Betriebskosten).

 Für Investitionen, die grösser als 1 Mio. Franken sind, wird ein aktives Kosten- controlling mit Reporting an den Gemeinderat eingeführt.

1.3 Vorgaben des Gemeinderates

Der Gemeinderat hat für den Voranschlag 2014 folgende Vorgaben definiert:

 Sämtliche Aufgabenbereiche sind auf ihre Notwendigkeit, die Art und Weise der Aufgabenerfüllung sowie auf alternative, effizientere und/oder kostengünstigere Lösungen zu überprüfen.

 Sämtliche Kosten sind von Grund auf neu zu berechnen.

 Alle Eingaben sind aussagekräftig zu begründen. Pauschalbeträge werden nicht akzeptiert.

 Personelle Kapazitätsengpässe sind verwaltungsintern auszugleichen.

 Der bauliche Unterhalt wird bei allen Liegenschaften auf 0,8 Prozent des Gebäu- deversicherungswertes limitiert.

 Die Massnahmen des Projekts für eine optimierte Aufgabenerfüllung sind zu be- rücksichtigen beziehungsweise umzusetzen.

2 Entwicklung Steuerertrag

Neben den Steuergesetzrevisionen der Jahre 2009, 2011 und 2012, welche Minderer- träge von annähernd 2 Mio. Franken zur Folge hatten, stellt der Abfluss von Steuerer- trägen für die Gemeinde ein weiteres grosses Problem dar. Durch Wegzüge flossen Steuererträge in der Höhe von rund 6,75 Mio. Franken ab, durch Zuzüge flossen Steuererträge in der Höhe von 5,40 Mio. Franken zu. Das entspricht einem Steuerer- tragsabfluss von 1,35 Mio. Franken oder von fast einem Steueranlagezehntel.

Zuzüge Wegzüge Ertragsabfluss Zeitraum

5'404'424 6'751'565 - 1'347'141 Sommer 2007 – Sommer 2013 Einerseits ist das die Folge eines Generationenwechsels in verschiedenen Wohnquar- tieren. Andererseits sind es die Folgen des fehlenden Angebots an Wohnungen und Wohneigentum beziehungsweise die Folgen der abgelehnten Ortsplanungsrevision.

Die Anzahl der Steuerpflichtigen nimmt kontinuierlich ab.

Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung des Steuerertrags. Als Folge der Steuerge- setzrevision 2009 ging der Steuerertrag im Jahr 2010 sehr stark zurück. Im Jahr 2012 gab es einen weiteren Einbruch wegen der Steuergesetzrevision 2011. Dank der wirt- schaftlichen Entwicklung waren die Auswirkungen jedoch etwas weniger gravierend als zuerst angenommen. In den nächsten Jahren wird mit einer positiven Entwicklung

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gerechnet. Trotzdem erreicht der Steuerertrag der natürlichen Personen bei einer Steueranlage von 1,6 Einheiten erst im Jahr 2017 wieder den Wert des Jahres 2009.

3 Laufende Rechnung 3.1 Ergebnis

Voranschlag 2013 Voranschlag 2014 Voranschlag 2014 Aufwand CHF 51‘539‘073 CHF 51‘288‘432 CHF 51‘288‘432 Ertrag CHF 50‘387‘262 CHF 48‘950‘672 CHF 50‘445‘672 Ertragsüberschuss (+)

Aufwandüberschuss (-) CHF - 1‘151‘811 CHF - 2‘337‘760 CHF - 842‘760

Steueranlage 1,60 1,60 1,70

25'822

26'475

26'343

26'141 26'163 25'560

27'872

28'371

28'917

29'509 30'105

26'457

26'928

27'442

28'001 28'563

19'672

21'763

20'145 20'063

19'518 19'920

21'627

22'072

22'557 23'086 23'628

20'355

20'773 21'230

21'728 22'238

19'000 21'000 23'000 25'000 27'000 29'000 31'000

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Entwicklung Steuerertrag

Gesamtsteuerertrag, SA 1,6/ab 2014 1,7 Gesamtsteuerertrag, SA 1,6 Einkommenssteuern NP, SA 1,6/ab 2014 1,7 Einkommenssteuern NP SA 1,6

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3.2 Aufwand

 Der Gesamtaufwand steigt gegenüber dem Voranschlag 2013 um 800‘000 Franken oder um 1,6 Prozent an (ohne Spezialfinanzierungen Wasser/Abwasser).

 Die Personalkosten erhöhen sich gegenüber dem Voranschlag 2013 um 29‘300 Franken (0,3 Prozent).

 Der Sachaufwand steigt gegenüber dem Voranschlag 2013 um 70‘600 Franken an.

Davon begründen sich 42‘300 Franken in der Miete der Tageschulräume in Rüfen- acht und 23‘000 Franken für Gebührenmarken der Abfallentsorgung. Er liegt je- doch immer noch deutlich unter den Werten der vergangenen Jahre.

 Die Abschreibungen des Steuerhaushalts bleiben praktisch unverändert bei 1,62 Mio. Franken. Dafür fallen die Abschreibungen der Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser wegen den wesentlich tieferen Investitionen um 1,04 Mio. Franken geringer aus.

 Die Lastenverteilungen Lehrergehälter und öffentlicher Verkehr verursachen Mehrkosten von 230‘000 Franken.

 Eine wesentliche Mehrbelastung von 360‘000 Franken gegenüber dem Voran- schlag 2013 ergibt sich aus höheren Nachzahlungen für die Ergänzungsleistungen.

 Die eigenen Beiträge, die Einlagen in die Spezialfinanzierungen und die internen Verrechnungen weichen nur unwesentlich von den Vorjahreswerten ab.

Aufwand (nach Artengliederung)

Personalaufwand;

8'963'611; 17%

Sachaufwand;

6'624'685; 13% Passivzinsen;

745'330; 1%

Abschreibungen;

2'898'800; 6%

Entschädigungen an Gemeinwesen;

11'875'134; 23%

Eigene Beiträge;

17'454'314; 34%

Einlagen in Spezialfinanzierun- gen; 1'887'518; 4%

Interne Verrechnungen;

839'040; 2%

Hauptpositionen Eigene Beiträge:

CHF 4,7 Mio. LA Neue Aufgabenteilung/Ergänzungsleistungen CHF 2,5 Mio. Private Institutionen wie Musikschule, Tageseltern usw.

CHF 7,8 Mio. wirtschaftliche Unterstützung Sozialhilfe

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3.3 Ertrag

 Der Gesamtertrag steigt gegenüber dem Voranschlag 2013 um rund 1 Mio. Fran- ken an (ohne Spezialfinanzierungen Wasser/Abwasser). Ohne die beantragte Steu- ererhöhung würde er um rund 500‘000 Franken tiefer ausfallen als im Vorjahr.

 Die Erträge der Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen steigen wegen der Erhöhung der Steueranlage um 1,3 Mio. Franken an.

 Die Steuern der juristischen Personen wurden aufgrund der nach wie vor stabilen Wirtschaftslage ebenfalls optimistisch budgetiert. Mit einem Betrag von 1,3 Mio.

Franken liegen sie um rund 400‘000 Franken oder 43 Prozent über dem Vorjah- reswert.

 Mit einem Ertrag von 2,085 Mio. Franken werden die Liegenschaftssteuern prak- tisch unverändert budgetiert.

 Der Gesamtertrag sämtlicher Steuern steigt gegenüber dem Vorjahr um 1,705 Mio.

Franken an, wovon 1,5 Mio. Franken auf die Steuererhöhung zurückzuführen sind.

 Bei den Vermögenserträgen ist ein Betrag von 200‘000 Franken als Buchgewinn aus Liegenschaftsverkäufen berücksichtigt.

 Bedingt durch den Wegzug von finanzkräftigen Steuerpflichtigen geht die finanzi- elle Leistungsfähigkeit zurück. Im Vergleich zu den übrigen bernischen Gemein- den steht der harmonisierte Ertragsindex (HEI) auf 95 Prozent und damit um 5 Prozent unter dem Durchschnitt.

 Aufgrund des wesentlich kleineren Investitionsvolumens in den Bereichen Wasser und Abwasser gehen die Entnahmen aus den Spezialfinanzierungen zurück.

Ertrag (nach Artengliederung)

Steuern; 28'051'000;

56%

Regalien und Konzessionen;

511'000; 1%

Vermögenserträge;

1'133'617; 2%

Entgelte; 8'862'290;

18%

Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung;

589'200; 1%

Rückerstattungen von Gemeinwesen;

8'674'520; 17%

Beiträge für eigene Rechnung; 559'085;

1%

Entnahmen aus Spezialfinanzierungen

; 1'225'920; 2%

Interne Verrechnungen;

839'040; 2%

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4 Spezialfinanzierungen

4.1 Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung weist ein Defizit aus, weil die Guthaben der Spezialfinanzie- rung reduziert werden sollen. Die Gebühren werden deshalb auf dem reduzierten Wert des Vorjahres belassen. Der Bestand der Spezialfinanzierung Rechnungsaus- gleich dürfte sich auf rund 370‘000 Franken reduzieren, was immer noch als ange- messen bezeichnet werden kann.

4.2 Wasserversorgung

Die neue Gebührenregelung der Wasserversorgung hat sich bewährt. Bei den Ver- brauchsgebühren könnte allenfalls eine leichte Erhöhung notwendig werden.

4.3 Abwasserentsorgung

Die Abwasserentsorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von rund 160‘000 Franken ab. Sollten sich die guten Erfahrungen mit der neuen Gebührenregelung be- stätigen, könnten die Benützungsgebühren in Zukunft leicht reduziert werden. Dies würde eine allfällige Gebührenerhöhung bei der Wasserversorgung kompensieren.

5 Investitionsbudget

Auch die Investitionen wurden einer umfassenden Überprüfung unterzogen. Aller- dings war auch hier der Spielraum sehr eingeschränkt, weil praktisch nur Projekte des Zwangsbedarfs geplant oder bereits in Ausführung sind. Im Jahr 2014 sollen Brutto- investitionen von 8,12 Mio. Franken realisiert werden. Dank der grossen Beiträge für den Hochwasserschutz betragen die Nettoinvestitionen 3,94 Mio. Franken.

Folgende Vorhaben fallen besonders ins Gewicht:

 Steuerhaushalt: der Wasserbauplan Worble mit 3,8 Mio. Franken, der Ersatz und die Erneuerung der Schulinformatik mit rund 800‘000 Franken, die Raumpla- nungsarbeiten mit 180‘000 Franken, der Strassenbau mit 305‘000 Franken, die Strassenbeleuchtung mit 350‘000 Franken, der Ersatz eines Kommunalfahrzeuges mit 100‘000 Franken sowie die Sanierung der Kindergarten- und Schulanlagen mit 820‘000 Franken.

 Wasserversorgung: Netzerweiterung Wislen/Hofmatt/Lauigasse 120‘000 Franken, Ersatz verschiedener Detail- und Basisleitungen 210‘000 Franken, jährlicher Un- terhalt 150‘000 Franken. An Anschlussgebühren dürften 190‘000 Franken einge- nommen werden.

 Abwasserentsorgung: Massnahmenpaket II der generellen Entwässerungsplanung 132‘000 Franken, Sanierung bestehender Leitungen und Anlageteile 460‘000 Franken, Netzerweiterungen Worbboden Süd 240‘000 Franken. An Anschlussge- bühren werden 290‘000 Franken erwartet.

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 Feuerwehr: Ersatz Atemschutzflaschen und Brandschutzbekleidungen mit 90‘000 Franken.

Die Nettoinvestitionen des Steuerhaushalts von 2,9 Mio. Franken belasten den Vor- anschlag mit Abschreibungen von 10 Prozent oder 290‘000 Franken und mit Zinsen in der Höhe von rund 70‘000 Franken. Die Nettoinvestitionen der Spezialfinanzie- rungen Wasser und Abwasser werden im selben Jahr vollumfänglich abgeschrieben und über eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung Werterhalt gedeckt.

6 Fremdmittelentwicklung

Die Nettoverschuldung dürfte Ende 2014 einen Wert von gut 31 Mio. Franken errei- chen (Steuerhaushalt). Werden die Verpflichtungen der Spezialfinanzierungen dazu- gerechnet, ergibt sich eine Verschuldung von rund 44 Mio. Franken.

7 Finanzkennzahlen

Mit einer Selbstfinanzierung von 2,48 Mio. Franken ergibt sich ein Selbstfinanzie- rungsgrad von 62,9 Prozent. Die Investitionen können also nur zu knapp zwei Drit- teln selber finanziert werden.

Der Selbstfinanzierungsanteil beträgt lediglich 5,12 Prozent. Damit sind sehr wenig Mittel vorhanden, um neue Aufgaben zu finanzieren. Als genügend gelten Werte zwischen 8 und 15 Prozent.

Einzig der Zinsbelastungsanteil weist mit – 0,17 Prozent noch einen sehr guten Wert aus. Der Kapitaldienstanteil (Zinsen und Abschreibungen) liegt wegen den etwas tie- feren Investitionen auf einem angemessenen Mittelwert.

Jahr RG

2009

RG 2010

RG 2011

RG 2012

VA 2014

2009/14

Ziel- wert Selbstfinanzierungsgrad 91.6% 64.7% 33.8% 37.8% 62.9% 52.4% 100%

Selbstfinanzierungsanteil 9.39% 7.81% 7.89% 5.64% 5.12% 7.14% 10%

Zinsbelastungsanteil -0.11% -0.03% -0.19% -0.34% -0.17% -0.17% 1%

Kapitaldienstanteil 7.59% 6.23% 6.51% 6.64% 6.52% 6.70%  7%

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8 Fazit

Nachdem in den letzten Jahren der Finanzhaushalt mit umfangreichen Massnahmen optimiert wurde, konnten im Rahmen der diesjährigen Planungsarbeiten nur noch be- scheidene Verbesserungen erzielt werden. Bei unveränderter Steueranlage von 1,6 Einheiten resultiert ein Defizit von rund 2,3 Mio. Franken. Neben den Mindererträ- gen als Folge der Steuergesetzrevisionen und dem Steuerertragsabfluss sind es die Mehrbelastungen in den Lastenverteilungssystemen (Finanzierung Volksschule, So- zialhilfe, öffentlicher Verkehr, Ergänzungsleistungen, Neue Aufgabenteilung), wel- che für die ungünstige Situation hauptverantwortlich sind. Im Vergleich zur Jahres- rechnung 2011 steigen die Kosten in diesen Bereichen um rund 3 Mio. Franken.

Eine Steuererhöhung ist deshalb unumgänglich. Die Steuerbelastung hat als Folge der Steuergesetzrevisionen in den letzten Jahren im Durchschnitt um mehr als vier Steu- eranlagezehntel abgenommen (Kantons- und Gemeindesteuern). Davon soll nun ein Anlagezehntel korrigiert werden. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Steuererhöhung für eine Familie mit zwei Kindern:

Steuerbares Einkommen

Steuerbetrag vor Gesetzesrevisionen

Steuerbetrag nach Gesetzesrevisionen

Einspa- rung

Steuer- erhöhung

Verbleibende Einsparung

40'000 6'531.-- 5'313.-- 1'218.-- 109.-- 1'109.--

60'000 10'707.-- 9'022.-- 1'685.-- 185.-- 1'500.--

80'000 15'294.-- 13'182.-- 2'111.-- 270.-- 1'841.--

100'000 20'271.-- 17'723.-- 2'548.-- 363.-- 2'185.--

150'000 33'472.-- 30'468.-- 3'004.-- 624.-- 2'380.--

Trotz der Steuererhöhung ist es äusserst wichtig, dass die Entwicklung der Gemeinde (Orts- und Teilortsplanungen) und die Klärung von strukturellen Fragen (Sonnenareal Rüfenacht, Bildungsstrukturen, Entwicklungsschwerpunkt N9 Worbboden) rasch vo- rangetrieben werden. Nur so wird eine Steueranlage von 1,7 Einheiten ausreichen, um die Finanzlage zu stabilisieren. Ein ausgeglichener Finanzhaushalt muss das Ziel sein.

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9 Argumente des Grossen Gemeinderates

Die Mehrheit betont, dass Die Minderheit betont, dass

 der Finanzhaushalt trotz des vor- geschlagenen Leistungsabbaus und Leistungsverzichts nicht ins Gleichgewicht kommt;

 Worb nicht ein Ausgaben-, son- dern ein Einnahmenproblem hat;

 die Fremdfinanzierung zu hoch ist und die Schulden weiter ansteigen;

 das Eigenkapital nur noch rund vier Steuerzehntel ausmacht;

 den nächsten Generationen keine Schuldenlast hinterlassen werden soll;

 die Steuererhöhung bei einem durchschnittlichen Einkommen rund CHF 240.- Mehrkosten im Jahr ausmacht;

 dank der Steuererhöhung die be- stehende Qualität in der Gemeinde beibehalten werden kann.

 die Gemeinde eine zielgerichtete Finanzstrategie und ein effizientes Controlling benötigt;

 die Gemeinde Worb über ihre Verhältnisse lebt und deshalb die Ausgaben wirksam reduziert wer- den sollen;

 der teure und defizitäre Wislepark betriebswirtschaftlich optimiert und von den umliegenden Ge- meinden mitfinanziert werden soll;

 alle nicht betriebsnotwendigen Immobilien verkauft werden sol- len;

 durch planerische Massnahmen die Ausnutzung erhöht und die Umnutzung vorangetrieben wer- den, damit neue Steuerzahler an- gelockt und damit auch die Ein- nahmen optimiert werden.

Dafür Dagegen

22 Stimmen 15 Stimmen

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10 Antrag und Beschluss

Der Grosse Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten mit 22 zu 15 Stimmen, folgenden

Beschluss:

1. Der Voranschlag für das Jahr 2014 mit einem Aufwand von CHF 51'288'432.00 und einem Ertrag von CHF 50'445'672.00 ergebend einen Aufwandüberschuss von CHF 842'760.00 wird genehmigt.

2. Für das Jahr 2014 werden folgende Gemeindesteuern festgelegt:

a. ordentliche Steuern für Einkommen und Vermögen beziehungsweise die ihnen gleichgestellten Steuerobjekte das 1,70-fache der gesetzlichen Einheitsansätze b. Liegenschaftssteuern: 1,2 Promille vom amtlichen Wert der Liegenschaften 3. Die Ausführung dieses Beschlusses ist Sache des Gemeinderates.

Worb, 17. Oktober 2013

Namens des Grossen Gemeinderates

Die Präsidentin: Der Sekretär:

Christa Kühn Thomas Wälti

Der detaillierte Voranschlag 2014 kann bei der Gemeindeverwaltung Worb, Finanz- abteilung, Bärenplatz 1, 3076 Worb, Telefon 031 838 07 20, eingesehen oder bestellt werden.

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