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E 03/2005 - Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe

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Der Senator

für Bildung und Wissenschaft

Referat 21

Gestaltung der allgemein bildenden Schulen

Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 ž 28195 Bremen

Gymnasien und Abteilungen Gymnasium in Schulzentren des Sekundarbereichs II im Lande Bremen

Erlass Nr. 03/2005

Auskunft erteilt Frau Kebschull Zimmer 313 T (04 21) 3 61 6587 F (04 21) 3 61 6771 E-mail

w era.kebschull@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-15 (31-07/1 RL) Bremen, 16.03.05

Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem erste Erfahrungen mit der Umsetzung der mit dem Erlass 15/2004 herausgegebenen

„Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe“ (in der Fassung vom 01.11.2004) vorliegen, ist es erfor- derlich geworden, einige Präzisierungen und Erweiterungen vorzunehmen, die ich hiermit anliegend erlasse.

Dabei habe ich darauf verzichtet, die gesamte Richtlinie neu herauszugeben, da zurzeit der Entwurf einer Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe im Beteiligungsverfahren ist. Diese Verordnung wird die Richtlinie mit Beginn des kommenden Schuljahres ohnehin ersetzen.

Sofern zurzeit GyO-Richtlinien und Abiturprüfungsverordnung ab 2005/06 nicht kongruent erschei- nen, weise ich darauf hin, dass gegenwärtig an einer Novellierung der APVO gearbeitet wird, in der bestehende Widersprüche vom kommenden Schuljahr an aufgehoben sein werden.

Ich mache in diesem Zusammenhang auf einen redaktionellen Fehler der GyO-Broschüre für 2005 aufmerksam:

Der Querverweis im Teil B dieser Broschüre, dem Auszug aus der Verordnung über die Abiturprü- fung: Dort muss es in § 7 statt „Nr. 5“ "Nr. 9 der Oberstufenrichtlinien“ lauten.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Anita Schröder-Klein

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