Änderung und Ergänzung der
„Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe“ vom 01.11.2004
1. Die Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe vom 01.11.2004, die rückwirkend zum 01.08.2004 in Kraft getreten sind, werden in den Punkten 11.2, 19.4, 21.3 neu gefasst und um den Punkt 21.4 ergänzt:
2. Nr.11.2 erhält folgende Fassung:
„In zweistündigen Fächern wird in Jahrgangsstufe13 jedes Halbjahr eine Klausur geschrieben“.
3. Nr. 19.4 erhält folgende Fassung:
„Beim Zurückgehen in das zweite Halbjahr der Einführungsphase oder bei Wiederholung des zweiten Halbjahres der Einführungsphase ist es zulässig, das Profil und den weiteren Leistungskurs zu wechseln.“
4. Nr. 21.3 erhält folgende Fassung:
“Die Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe in der Fassung vom 05.05.1998 treten außer Kraft mit Ausnahme der Geltungsbestimmungen für die Jahrgänge, die 2002 und 2003 in die Einführungsphase eingetreten sind.“
5.
Als Nr. 21.4 wird ergänzt:
„Für Schülerinnen und Schüler, die später in die Qualifikationsphase des Schülerjahrgangs eingegliedert werden, für den diese Richtlinien gelten, gelten die Belegauflagen der Richtlinien in der Fassung vom 01.11.2002 weiter.“
Bremen, den 15.03.2005