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DIE GYMNASIALE OBERSTUFE AN DER WIGBERTSCHULE. Gymnasiale Oberstufe an der Wigbertschule

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Academic year: 2022

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(1)

D IE GYMNASIALE O BERSTUFE AN DER

W IGBERTSCHULE

(2)
(3)

Einführungsphase (E1 + E2)

Qualifikationsphase (Q1 – Q4)

Allgemeine Hochschulreife (Abitur)

Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe:

in der Regel 3 Jahre, maximal 4 Jahre

Aufbau der gymnasialen Oberstufe

(4)

D

IE

E

INFÜHRUNGSPHASE

(E1 + E2)

(5)

Funktionen und Aufgaben der Einführungsphase

Brückenfunktion

§ Übergang vom Klassenunterricht zu Wahl- und Differenzierungsmöglichkeiten

Aufbaufunktion

§ Festigung und Vertiefung des Wissens aus der Sekundarstufe I

§ Ausgleich bestehender Defizite Vorbereitungsfunktion

§ Einblick in die Arbeit der Qualifikationsphase (Q-Phase)

§ Vorbereitung auf die Leistungskurswahl

§ Vorbereitung auf das geforderte Maß an Selbständigkeit für Q-Phase

(6)

Individuelle Förderung in der Einführungsphase

Fachunterricht im Klassenverband

Kompensations- kurs Deutsch

Kompensations- kurs Mathematik Kompensations-

kurs Englisch

Zusatzangebot auf freiwilliger Basis

Vermittlung individueller Lernpartnerschaften mit Schülerinnen und Schülern aus Leistungskursen

oder oder

(7)

Projekt „Probepräsentationen“ in der Einführungsphase

Wie präsentiert man (sich) gut?

(Vermittlung von Präsentations- und Selbstkompetenz)

Wie gewinnt man Informationen?

(Vermittlung von Recherchekompetenz)

Wie bereitet man gemeinsam eine Präsentation vor?

(Vermittlung fachlicher und kommunikativer Kompetenzen)

„Probepräsentation“ in einem selbst gewählten

Fach

in Vorbereitung auf …

§ eine mögliche

Präsentationsprüfung im Abitur

§ Studium oder

Berufsausbildung

(8)

Leistungsbewertung

In der gymnasialen Oberstufe wird das Notensystem der Mittelstufe (1 bis 6) durch ein Punktesystem (15 bis 00 Punkte) ersetzt.

Note sehr gut gut befriedigend ausreich end mangelhaft ungenügend

+ 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6

Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00

Um eine positive Leistung zu erzielen, müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden.

(9)

Leistungsnachweise in der Einführungsphase (I)

§ Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen: 2 Klausuren/Halbjahr

§ sonstige Fächer: 1 Klausur/Halbjahr

§ Kunst/Musik/Darstellendes Spiel: besonderer Leistungsnachweis mit praktischen und theoretischen Teilen möglich

§ Sport: besondere Fachprüfung mit theoretischem Anteil von min. 25%

Grundsatz:

„Für die Bewertung der Leistungen am Ende eines

Schulhalbjahres sind die im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen mindestens so bedeutsam wie die Ergebnisse der

Leistungsnachweise.“

§9 (3) OAVO

(10)

Leistungsnachweise in der Einführungsphase (II)

Bei Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form erfolgt ein Abzug in der Bewertung:

Diese Regelung gilt für alle Fächer, mit Ausnahme von Latein (eigene

Regelung für FQ bei Übersetzungen) sowie den modernen Fremdsprachen.

moderne Fremdsprachen:

§ getrennte Bewertung von sprachlicher und inhaltlicher Leistung (60:40)

§ sprachliche Leistung umfasst „sprachliche Richtigkeit“ sowie „Ausdruck und Textgestaltung“ à Bewertung erfolgt nach vorgegebenen Kriterien

§ ungenügende sprachliche oder inhaltliche Leistung schließt Gesamtnote von mehr als 03 Punkten aus

Fehlerquotient ≧ 3,0 01 Punkt Abzug Fehlerquotient ≧ 6,0 02 Punkte Abzug

(11)

Zulassungsbedingungen für die Qualifikationsphase

Bedingung Ausgleich Zulassung

in allen verbindlichen Fächern mindestens 05 Punkte

--- Ja!

bis zwei verbindliche Fächer zwischen 01 und 04 Punkten aber:

zwei Fächer aus D, M, verbindliche Fremdsprachen zw. 01 und 04 Pkt.

Ausgleich durch

je 1x10 oder je 2x07 Pkt.

kein Ausgleich möglich

Ja!

Nein!

drei oder mehr verbindliche Fächer zwischen 01 und 04 Punkten

kein Ausgleich möglich Nein!

ein oder mehrere verbindliche Fächer mit 00 Punkten

kein Ausgleich möglich Nein!

(12)

D

IE

Q

UALIFIKATIONSPHASE

(Q1 – Q4)

(13)

Leistungskurse

1. Leistungskurs

§ eine fortgeführte Fremdsprache oder

§ Mathematik oder

§ eine Naturwissenschaft 2. Leistungskurs

§ beliebiges weiteres Fach, sofern ein Leistungskurs zustande kommt Grundsätze:

§ Ein als Leistungskurs gewähltes Fach muss in der Einführungsphase mit mindestens 05 Punkten abgeschlossen worden sein.

§ Alle Leistungskurse werden fünfstündig unterrichtet.

§ Auf die Einrichtung eines bestimmten Leistungskurses besteht kein Anspruch.

(14)

Leistungskursangebot an der Wigbertschule

Aufgabenfeld I (sprachlich-

literarisch-künstlerische Fächer)

§ Deutsch

§ Englisch

§ Latein

§ Französisch

Aufgabenfeld II (gesellschafts- wissenschaftliche Fächer)

§ Geschichte

§ Politik und Wirtschaft

Aufgabenfeld III (mathematisch- naturwissenschaftlich-

technische Fächer)

§ Mathematik

§ Biologie

§ Chemie

§ Physik

Tipp:

Besprechen Sie in der Familie

frühzeitig ein mögliches alternatives Leistungsfach.

(15)

Grundkurse

Überlastungen vermeiden – realistisch bleiben

(Nach KMK-Beschluss sind im Laufe der gymnasialen Oberstufe in Hessen in der Regel 100 Jahreswochenstunden zu erbringen!) Grundsätze:

§ Alle Grundkurse werden dreistündig unterrichtet, mit Ausnahme von Deutsch, Mathematik und Chinesisch (4 Stunden), Informatik (2

Stunden) und Sport (Abiturkurs 3 Stunden, sonst 2 Stunden).

§ Wahl der Grundkurse nach der Belegverpflichtung

§ Informatik und Chinesisch als Grundkurse möglich

(16)

Leistungsnachweise in der Qualifikationsphase (I)

In der Regel werden in jedem Fach pro Halbjahr zwei Klausuren geschrieben.

Ausnahmen:

§ Q4: je Fach nur eine Klausur

§ Kunst/Musik/DS: eine Klausur + fachpraktische Prüfung

§ Sport: eine Klausur + besondere Fachprüfung mit theoretischem Anteil

§ moderne Fremdsprachen: Kommunikationsprüfung im LK in Q3 oder Q4 verbindlich; im GK für Prüflinge des 3. Prüfungsfaches oder für alle

(Fachkonferenz entscheidet!)

§ Ersatz einer Klausur durch Referat, Präsentation oder umfassende Facharbeit möglich (im LK nur einmal!)

(17)

Leistungsnachweise in der Qualifikationsphase (II)

Länge der Leistungsnachweise

Grundkurs 90 Minuten 2 Schulstunden

Leistungskurs 135 Minuten 3 Schulstunden

Ausnahme:

2. Klausur im Leistungskurs Q3 180 Minuten 4 Schulstunden Krankheit/Fernbleiben (Einführungs- und Qualifikationsphase):

§ Wird ein Leistungsnachweis wegen Krankheit verpasst, sind die Schule umgehend zu informieren und eine schriftliche Entschuldigung

vorzulegen. Ob dieser Leistungsnachweis zu wiederholen ist, obliegt der Lehrkraft.

§ Bei selbst verschuldetem Fernbleiben von einem Leistungsnachweis wird dieser mit 00 Punkten bewertet.

(18)

Beleg- und Einbringverpflichtung

§ Die Belegverpflichtung umfasst Fächer, die eine bestimmte Anzahl an Halbjahren verpflichtend besucht werden müssen.

§ Die Einbringverpflichtung umfasst Fächer, die nicht nur belegt, sondern auch in die Abiturwertung eingebracht werden müssen.

Einbringverpflichtung besteht grundsätzlich für:

§ beide Leistungskursfächer in Q1 bis Q4 ≙ 8 Kurse

§ Grundkursfächer, die als 3. bis 5. Prüfungsfach gewählt werden, in Q1 bis Q4 ≙ 12 Kurse

§ weitere Grundkurse (in Abhängigkeit der Prüfungsfächerwahl) ≙ 12 Kurse

Ein Kurs, der mit 00 Punkten abgeschlossen wird, gilt als nicht belegt.

(19)

Beleg- und Einbringverpflichtung – Aufgabenfeld I

Fach B E

Deutsch 4 4

1. Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein) 4 4 2. Fremdsprache (nur, wenn keine zweite

Naturwissenschaft eingebracht wird)

(2) (2)

Kunst/Musik/Darstellendes Spiel 2 2

Im Aufgabenfeld I müssen mindestens 10 bzw. 12 Kurse belegt und eingebracht werden.

(20)

Beleg- und Einbringverpflichtung – Aufgabenfeld II

Fach B E

Geschichte 4 2

(Pflicht:

Q3 u. Q4)

Politik und Wirtschaft 2 2

Religion oder Ethik 4 -

Im Aufgabenfeld II müssen mindestens 10 Kurse belegt und hiervon mindestens 6 Kurse eingebracht werden.

(21)

Beleg- und Einbringverpflichtung – AF III und Sport

Fach B E

Mathematik 4 4

1. Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) 4 4 2. Naturwissenschaft oder Informatik (nur, wenn

keine zweite Fremdsprache eingebracht wird)

(2) (2)

Sport (2-stündig = Nichtprüfungsfach) 4 max. 3

Sport (3-stündig = 4. oder 5. Prüfungsfach) 4 4 Im Aufgabenfeld III müssen mindestens 8 bzw. 10 Kurse belegt und

eingebracht werden.

Ein Sportkurs darf nicht eingebracht werden, wenn eine Sportbefreiung vorliegt und nur eine Theorienote erteilt wird.

(22)

D

IE

A

LLGEMEINE

H

OCHSCHULREIFE

(A

BITUR

)

(23)

Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung

Die Meldung zur Abiturprüfung erfolgt am Beginn von Q4.

Bedingungen:

§ Belegung aller verbindlichen Kurse

§ Erfüllung der Bedingungen zur Höchstverweildauer

§ Erfüllung der Bedingungen zu den verbindlichen Fremdsprachen

§ Abschluss der Kurse, die in die Abiturwertung eingebracht werden:

- mindestens 26 von 32 Kursen (8 x LK + 24 x GK) werden mit

mindestens 05 Punkten abgeschlossen, wobei maximal 2 von 8 LK-Halbjahren mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden.

(24)

Die Prüfungen

§ Prüfungen in fünf Fächern

§ verbindliche Prüfungsfächer:

- Deutsch - Mathematik

- Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik

§ Mit den fünf Prüfungen müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden.

§ Ein Prüfungsfach muss durchgehend von E1 bis Q4 belegt worden sein.

(25)

Die schriftlichen Abiturprüfungen

§ Die Aufgaben im schriftlichen Landesabitur werden zentral gestellt: Alle hessischen Prüflinge schreiben zum gleichen Zeitpunkt die gleichen Aufgaben.

§ Termin: nach den Osterferien (ab etwa Anfang/Mitte April)

§ Schriftliche Prüfungen erfolgen in:

- den beiden Leistungsfächern - einem Grundkursfach

§ Mit den drei schriftlichen Prüfungen müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abgedeckt werden.

(26)

Die zwei weiteren Abiturprüfungen

Termin: Mitte/Ende Mai bis Juni

Die vierte Abiturprüfung erfolgt als mündliche Prüfung in einem weiteren Grundkursfach.

Die fünfte Abiturprüfung in einem weiteren Grundkursfach kann eine

§ mündliche Prüfung oder

§ Präsentationsprüfung oder

§ besondere Lernleistung sein.

Wer sich im fünftes Prüfungsfach für eine besondere Lernleistung entscheidet, muss diese bereits am Beginn von Q3 beantragen.

(27)

Rahmenbedingungen bei den Abiturprüfungen (I)

Rahmenbedingungen

Leistungskursprüfung in der Regel 300 Minuten (inkl. 60 Minuten Auswahlzeit)

schriftliche

Grundkursprüfung

in der Regel 255 Minuten (inkl. 60 Minuten Auswahlzeit)

mündliche Prüfung 30 Minuten Vorbereitungszeit + 20 Minuten Prüfung

(28)

Rahmenbedingungen bei den Abiturprüfungen (II)

Rahmenbedingungen Präsentations-

prüfung

Themenstellung am Ende der Q4

15 Minuten mediengestützte Präsentation + 15 Minuten Prüfungsgespräch (Kolloquium) besondere

Lernleistung

Meldung zu Beginn von Q3

BLL wird mindestens im Umfang von zwei Halbjahren

erbracht und kann z.B. ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums etc. sein.

20 Minuten Kolloquium

(29)

Die Präsentationsprüfung – Allgemeines

Präsentationsprüfung = mediengestützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium

mögliche Bestandteile sind ebenso:

§ naturwissenschaftliche Experimente

§ musikalische oder künstlerische Darbietungen (Im Fach DS sind künstlerische Darbietungen bei Präsentationsprüfungen Pflicht!)

Für jede Präsentationsprüfung ist eine Woche vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Dokumentation einzureichen. Die Dokumentation ist Teil der Prüfung. Sollte sich hier abzeichnen, dass das Thema verfehlt wurde, darf kein Hinweis durch den Fachausschuss erfolgen.

(30)

Die Präsentationsprüfung – Bewertungskriterien

Bei einer Präsentationsprüfung fließen folgende Kriterien in die Bewertung ein:

§ Qualität und Umfang der vermittelten fachlichen Informationen, auch Vollständigkeit, exemplarisches Vorgehen, Aktualität, Kreativität

§ verwendete Quellen und Darstellungen (Nicht nur aus dem Internet!)

§ Strukturierung der Präsentation (insbesondere Problembeschreibung, gegliederte Darstellung, Lösungen, Bewertungen, zusammenfassender Schluss)

§ sachgerechter Einsatz der Medien, Qualität der audio-visuellen Unterstützung

§ Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung

§ kommunikative (einschließlich rhetorischer) Fähigkeiten

§ Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode, die vorgetragenen

(31)

Die Gesamtqualifikation

Gesamtqualifikation

mind. 300 Punkte; max. 900 Punkte

(32)

Die Gesamtqualifikation

Grundkurs- bereich 24 Kurse min. 120 Pkt.

max. 360 Pkt

Gesamtqualifikation

mind. 300 Punkte; max. 900 Punkte

§ 24 Kurse in einfacher Wertung

§ kein Kurs mit 00 Punkten

§ 12 Kurse aus 3. bis 5. Prüfungsfach +

12 weitere Kurse (Belegverpflichtung beachten!)

§ Mindestens 18 der 24 Kurse müssen positiv sein (bzw. 19 oder 20 der 24 Kurse, wenn auch Leistungskurse negativ sind).

(33)

Die Gesamtqualifikation

Leistungs- kursbereich

8 Kurse min. 80 Pkt.

max. 240 Pkt.

Gesamtqualifikation

mind. 300 Punkte; max. 900 Punkte

§ 8 Kurse in zweifacher Wertung

§ kein Kurs mit 00 Punkten

§ Mindestens 6 der 8 Kurse

müssen positiv sein.

(34)

Die Gesamtqualifikation

Abitur- bereich 5 Prüfungen min. 100 Pkt.

max. 300 Pkt.

Gesamtqualifikation

mind. 300 Punkte; max. 900 Punkte

§ Ergebnisse der Prüfungen jeweils in vierfacher Wertung

§ Mindestens 3 der 5 Prüfungen müssen positiv sein, darunter ein LK.

§ bei schriftlicher Prüfung mit 00 Pkt. = zusätzl.

mdl. Prüfung

§ bei mündlicher Prüfung mit 00 Pkt. ggf. mdl.

Nachprüfung auf Beschluss des Prüfungsausschusses

(35)

Die Gesamtqualifikation

Grundkurs- bereich 24 Kurse min. 120 Pkt.

max. 360 Pkt

Leistungs- kursbereich

8 Kurse min. 80 Pkt.

max. 240 Pkt.

Abitur- bereich 5 Prüfungen min. 100 Pkt.

max. 300 Pkt.

Gesamtqualifikation

mind. 300 Punkte; max. 900 Punkte

(36)

Fachhochschulreife

Nach der erfolgreichen Absolvierung der Jahrgangsstufe Q2 à Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife

Darüber hinaus muss für die Erlangung der Fachhochschulreife berufliche Praxis nachgewiesen werden, und zwar durch:

§ mindestens einjähriges gelenktes Praktikum, wobei einem

Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf

gleichgestellt ist oder abgeschlossene Berufsausbildung oder

§ freiwillig abgeleistetes soziales/ökologisches/kulturelles Jahr oder

§ einjähriger Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst.

Zeugnis der Fachhochschulreife wird nach erfolgreicher beruflicher Praxis durch die Schule ausgestellt.

(37)

Vereinbaren Sie gerne einen

individuellen Beratungstermin

Referenzen

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