D IE GYMNASIALE O BERSTUFE AN DER
W IGBERTSCHULE
Einführungsphase (E1 + E2)
Qualifikationsphase (Q1 – Q4)
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe:
in der Regel 3 Jahre, maximal 4 Jahre
Aufbau der gymnasialen Oberstufe
D
IEE
INFÜHRUNGSPHASE(E1 + E2)
Funktionen und Aufgaben der Einführungsphase
Brückenfunktion
§ Übergang vom Klassenunterricht zu Wahl- und Differenzierungsmöglichkeiten
Aufbaufunktion
§ Festigung und Vertiefung des Wissens aus der Sekundarstufe I
§ Ausgleich bestehender Defizite Vorbereitungsfunktion
§ Einblick in die Arbeit der Qualifikationsphase (Q-Phase)
§ Vorbereitung auf die Leistungskurswahl
§ Vorbereitung auf das geforderte Maß an Selbständigkeit für Q-Phase
Individuelle Förderung in der Einführungsphase
Fachunterricht im Klassenverband
Kompensations- kurs Deutsch
Kompensations- kurs Mathematik Kompensations-
kurs Englisch
Zusatzangebot auf freiwilliger Basis
Vermittlung individueller Lernpartnerschaften mit Schülerinnen und Schülern aus Leistungskursen
oder oder
Projekt „Probepräsentationen“ in der Einführungsphase
Wie präsentiert man (sich) gut?
(Vermittlung von Präsentations- und Selbstkompetenz)
Wie gewinnt man Informationen?
(Vermittlung von Recherchekompetenz)
Wie bereitet man gemeinsam eine Präsentation vor?
(Vermittlung fachlicher und kommunikativer Kompetenzen)
„Probepräsentation“ in einem selbst gewählten
Fach
in Vorbereitung auf …
§ eine mögliche
Präsentationsprüfung im Abitur
§ Studium oder
Berufsausbildung
Leistungsbewertung
In der gymnasialen Oberstufe wird das Notensystem der Mittelstufe (1 bis 6) durch ein Punktesystem (15 bis 00 Punkte) ersetzt.
Note sehr gut gut befriedigend ausreich end mangelhaft ungenügend
+ 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6
Punkte 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 00
Um eine positive Leistung zu erzielen, müssen mindestens 05 Punkte erreicht werden.
Leistungsnachweise in der Einführungsphase (I)
§ Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen: 2 Klausuren/Halbjahr
§ sonstige Fächer: 1 Klausur/Halbjahr
§ Kunst/Musik/Darstellendes Spiel: besonderer Leistungsnachweis mit praktischen und theoretischen Teilen möglich
§ Sport: besondere Fachprüfung mit theoretischem Anteil von min. 25%
Grundsatz:
„Für die Bewertung der Leistungen am Ende eines
Schulhalbjahres sind die im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen mindestens so bedeutsam wie die Ergebnisse der
Leistungsnachweise.“
§9 (3) OAVO
Leistungsnachweise in der Einführungsphase (II)
Bei Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit oder die äußere Form erfolgt ein Abzug in der Bewertung:
Diese Regelung gilt für alle Fächer, mit Ausnahme von Latein (eigene
Regelung für FQ bei Übersetzungen) sowie den modernen Fremdsprachen.
moderne Fremdsprachen:
§ getrennte Bewertung von sprachlicher und inhaltlicher Leistung (60:40)
§ sprachliche Leistung umfasst „sprachliche Richtigkeit“ sowie „Ausdruck und Textgestaltung“ à Bewertung erfolgt nach vorgegebenen Kriterien
§ ungenügende sprachliche oder inhaltliche Leistung schließt Gesamtnote von mehr als 03 Punkten aus
Fehlerquotient ≧ 3,0 01 Punkt Abzug Fehlerquotient ≧ 6,0 02 Punkte Abzug
Zulassungsbedingungen für die Qualifikationsphase
Bedingung Ausgleich Zulassung
in allen verbindlichen Fächern mindestens 05 Punkte
--- Ja!
bis zwei verbindliche Fächer zwischen 01 und 04 Punkten aber:
zwei Fächer aus D, M, verbindliche Fremdsprachen zw. 01 und 04 Pkt.
Ausgleich durch
je 1x10 oder je 2x07 Pkt.
kein Ausgleich möglich
Ja!
Nein!
drei oder mehr verbindliche Fächer zwischen 01 und 04 Punkten
kein Ausgleich möglich Nein!
ein oder mehrere verbindliche Fächer mit 00 Punkten
kein Ausgleich möglich Nein!
D
IEQ
UALIFIKATIONSPHASE(Q1 – Q4)
Leistungskurse
1. Leistungskurs
§ eine fortgeführte Fremdsprache oder
§ Mathematik oder
§ eine Naturwissenschaft 2. Leistungskurs
§ beliebiges weiteres Fach, sofern ein Leistungskurs zustande kommt Grundsätze:
§ Ein als Leistungskurs gewähltes Fach muss in der Einführungsphase mit mindestens 05 Punkten abgeschlossen worden sein.
§ Alle Leistungskurse werden fünfstündig unterrichtet.
§ Auf die Einrichtung eines bestimmten Leistungskurses besteht kein Anspruch.
Leistungskursangebot an der Wigbertschule
Aufgabenfeld I (sprachlich-
literarisch-künstlerische Fächer)
§ Deutsch
§ Englisch
§ Latein
§ Französisch
Aufgabenfeld II (gesellschafts- wissenschaftliche Fächer)
§ Geschichte
§ Politik und Wirtschaft
Aufgabenfeld III (mathematisch- naturwissenschaftlich-
technische Fächer)
§ Mathematik
§ Biologie
§ Chemie
§ Physik
Tipp:
Besprechen Sie in der Familie
frühzeitig ein mögliches alternatives Leistungsfach.
Grundkurse
Überlastungen vermeiden – realistisch bleiben
(Nach KMK-Beschluss sind im Laufe der gymnasialen Oberstufe in Hessen in der Regel 100 Jahreswochenstunden zu erbringen!) Grundsätze:
§ Alle Grundkurse werden dreistündig unterrichtet, mit Ausnahme von Deutsch, Mathematik und Chinesisch (4 Stunden), Informatik (2
Stunden) und Sport (Abiturkurs 3 Stunden, sonst 2 Stunden).
§ Wahl der Grundkurse nach der Belegverpflichtung
§ Informatik und Chinesisch als Grundkurse möglich
Leistungsnachweise in der Qualifikationsphase (I)
In der Regel werden in jedem Fach pro Halbjahr zwei Klausuren geschrieben.
Ausnahmen:
§ Q4: je Fach nur eine Klausur
§ Kunst/Musik/DS: eine Klausur + fachpraktische Prüfung
§ Sport: eine Klausur + besondere Fachprüfung mit theoretischem Anteil
§ moderne Fremdsprachen: Kommunikationsprüfung im LK in Q3 oder Q4 verbindlich; im GK für Prüflinge des 3. Prüfungsfaches oder für alle
(Fachkonferenz entscheidet!)
§ Ersatz einer Klausur durch Referat, Präsentation oder umfassende Facharbeit möglich (im LK nur einmal!)
Leistungsnachweise in der Qualifikationsphase (II)
Länge der Leistungsnachweise
Grundkurs 90 Minuten 2 Schulstunden
Leistungskurs 135 Minuten 3 Schulstunden
Ausnahme:
2. Klausur im Leistungskurs Q3 180 Minuten 4 Schulstunden Krankheit/Fernbleiben (Einführungs- und Qualifikationsphase):
§ Wird ein Leistungsnachweis wegen Krankheit verpasst, sind die Schule umgehend zu informieren und eine schriftliche Entschuldigung
vorzulegen. Ob dieser Leistungsnachweis zu wiederholen ist, obliegt der Lehrkraft.
§ Bei selbst verschuldetem Fernbleiben von einem Leistungsnachweis wird dieser mit 00 Punkten bewertet.
Beleg- und Einbringverpflichtung
§ Die Belegverpflichtung umfasst Fächer, die eine bestimmte Anzahl an Halbjahren verpflichtend besucht werden müssen.
§ Die Einbringverpflichtung umfasst Fächer, die nicht nur belegt, sondern auch in die Abiturwertung eingebracht werden müssen.
Einbringverpflichtung besteht grundsätzlich für:
§ beide Leistungskursfächer in Q1 bis Q4 ≙ 8 Kurse
§ Grundkursfächer, die als 3. bis 5. Prüfungsfach gewählt werden, in Q1 bis Q4 ≙ 12 Kurse
§ weitere Grundkurse (in Abhängigkeit der Prüfungsfächerwahl) ≙ 12 Kurse
Ein Kurs, der mit 00 Punkten abgeschlossen wird, gilt als nicht belegt.
Beleg- und Einbringverpflichtung – Aufgabenfeld I
Fach B E
Deutsch 4 4
1. Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein) 4 4 2. Fremdsprache (nur, wenn keine zweite
Naturwissenschaft eingebracht wird)
(2) (2)
Kunst/Musik/Darstellendes Spiel 2 2
Im Aufgabenfeld I müssen mindestens 10 bzw. 12 Kurse belegt und eingebracht werden.
Beleg- und Einbringverpflichtung – Aufgabenfeld II
Fach B E
Geschichte 4 2
(Pflicht:
Q3 u. Q4)
Politik und Wirtschaft 2 2
Religion oder Ethik 4 -
Im Aufgabenfeld II müssen mindestens 10 Kurse belegt und hiervon mindestens 6 Kurse eingebracht werden.
Beleg- und Einbringverpflichtung – AF III und Sport
Fach B E
Mathematik 4 4
1. Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) 4 4 2. Naturwissenschaft oder Informatik (nur, wenn
keine zweite Fremdsprache eingebracht wird)
(2) (2)
Sport (2-stündig = Nichtprüfungsfach) 4 max. 3
Sport (3-stündig = 4. oder 5. Prüfungsfach) 4 4 Im Aufgabenfeld III müssen mindestens 8 bzw. 10 Kurse belegt und
eingebracht werden.
Ein Sportkurs darf nicht eingebracht werden, wenn eine Sportbefreiung vorliegt und nur eine Theorienote erteilt wird.
D
IEA
LLGEMEINEH
OCHSCHULREIFE(A
BITUR)
Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung
Die Meldung zur Abiturprüfung erfolgt am Beginn von Q4.
Bedingungen:
§ Belegung aller verbindlichen Kurse
§ Erfüllung der Bedingungen zur Höchstverweildauer
§ Erfüllung der Bedingungen zu den verbindlichen Fremdsprachen
§ Abschluss der Kurse, die in die Abiturwertung eingebracht werden:
- mindestens 26 von 32 Kursen (8 x LK + 24 x GK) werden mit
mindestens 05 Punkten abgeschlossen, wobei maximal 2 von 8 LK-Halbjahren mit weniger als 05 Punkten abgeschlossen werden.
Die Prüfungen
§ Prüfungen in fünf Fächern
§ verbindliche Prüfungsfächer:
- Deutsch - Mathematik
- Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder Informatik
§ Mit den fünf Prüfungen müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden.
§ Ein Prüfungsfach muss durchgehend von E1 bis Q4 belegt worden sein.
Die schriftlichen Abiturprüfungen
§ Die Aufgaben im schriftlichen Landesabitur werden zentral gestellt: Alle hessischen Prüflinge schreiben zum gleichen Zeitpunkt die gleichen Aufgaben.
§ Termin: nach den Osterferien (ab etwa Anfang/Mitte April)
§ Schriftliche Prüfungen erfolgen in:
- den beiden Leistungsfächern - einem Grundkursfach
§ Mit den drei schriftlichen Prüfungen müssen mindestens zwei Aufgabenfelder abgedeckt werden.
Die zwei weiteren Abiturprüfungen
Termin: Mitte/Ende Mai bis Juni
Die vierte Abiturprüfung erfolgt als mündliche Prüfung in einem weiteren Grundkursfach.
Die fünfte Abiturprüfung in einem weiteren Grundkursfach kann eine
§ mündliche Prüfung oder
§ Präsentationsprüfung oder
§ besondere Lernleistung sein.
Wer sich im fünftes Prüfungsfach für eine besondere Lernleistung entscheidet, muss diese bereits am Beginn von Q3 beantragen.
Rahmenbedingungen bei den Abiturprüfungen (I)
Rahmenbedingungen
Leistungskursprüfung in der Regel 300 Minuten (inkl. 60 Minuten Auswahlzeit)
schriftliche
Grundkursprüfung
in der Regel 255 Minuten (inkl. 60 Minuten Auswahlzeit)
mündliche Prüfung 30 Minuten Vorbereitungszeit + 20 Minuten Prüfung
Rahmenbedingungen bei den Abiturprüfungen (II)
Rahmenbedingungen Präsentations-
prüfung
Themenstellung am Ende der Q4
15 Minuten mediengestützte Präsentation + 15 Minuten Prüfungsgespräch (Kolloquium) besondere
Lernleistung
Meldung zu Beginn von Q3
BLL wird mindestens im Umfang von zwei Halbjahren
erbracht und kann z.B. ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums etc. sein.
20 Minuten Kolloquium
Die Präsentationsprüfung – Allgemeines
Präsentationsprüfung = mediengestützter Vortrag mit anschließendem Kolloquium
mögliche Bestandteile sind ebenso:
§ naturwissenschaftliche Experimente
§ musikalische oder künstlerische Darbietungen (Im Fach DS sind künstlerische Darbietungen bei Präsentationsprüfungen Pflicht!)
Für jede Präsentationsprüfung ist eine Woche vor dem Prüfungstermin eine schriftliche Dokumentation einzureichen. Die Dokumentation ist Teil der Prüfung. Sollte sich hier abzeichnen, dass das Thema verfehlt wurde, darf kein Hinweis durch den Fachausschuss erfolgen.
Die Präsentationsprüfung – Bewertungskriterien
Bei einer Präsentationsprüfung fließen folgende Kriterien in die Bewertung ein:
§ Qualität und Umfang der vermittelten fachlichen Informationen, auch Vollständigkeit, exemplarisches Vorgehen, Aktualität, Kreativität
§ verwendete Quellen und Darstellungen (Nicht nur aus dem Internet!)
§ Strukturierung der Präsentation (insbesondere Problembeschreibung, gegliederte Darstellung, Lösungen, Bewertungen, zusammenfassender Schluss)
§ sachgerechter Einsatz der Medien, Qualität der audio-visuellen Unterstützung
§ Präzision und logische Nachvollziehbarkeit der Darstellung
§ kommunikative (einschließlich rhetorischer) Fähigkeiten
§ Reflexion über die gewählte Präsentationsmethode, die vorgetragenen
Die Gesamtqualifikation
Gesamtqualifikation
mind. 300 Punkte; max. 900 Punkte
Die Gesamtqualifikation
Grundkurs- bereich 24 Kurse min. 120 Pkt.
max. 360 Pkt
Gesamtqualifikation
mind. 300 Punkte; max. 900 Punkte
§ 24 Kurse in einfacher Wertung
§ kein Kurs mit 00 Punkten
§ 12 Kurse aus 3. bis 5. Prüfungsfach +
12 weitere Kurse (Belegverpflichtung beachten!)
§ Mindestens 18 der 24 Kurse müssen positiv sein (bzw. 19 oder 20 der 24 Kurse, wenn auch Leistungskurse negativ sind).
Die Gesamtqualifikation
Leistungs- kursbereich
8 Kurse min. 80 Pkt.
max. 240 Pkt.
Gesamtqualifikation
mind. 300 Punkte; max. 900 Punkte
§ 8 Kurse in zweifacher Wertung
§ kein Kurs mit 00 Punkten
§ Mindestens 6 der 8 Kurse
müssen positiv sein.
Die Gesamtqualifikation
Abitur- bereich 5 Prüfungen min. 100 Pkt.
max. 300 Pkt.
Gesamtqualifikation
mind. 300 Punkte; max. 900 Punkte
§ Ergebnisse der Prüfungen jeweils in vierfacher Wertung
§ Mindestens 3 der 5 Prüfungen müssen positiv sein, darunter ein LK.
§ bei schriftlicher Prüfung mit 00 Pkt. = zusätzl.
mdl. Prüfung
§ bei mündlicher Prüfung mit 00 Pkt. ggf. mdl.
Nachprüfung auf Beschluss des Prüfungsausschusses
Die Gesamtqualifikation
Grundkurs- bereich 24 Kurse min. 120 Pkt.
max. 360 Pkt
Leistungs- kursbereich
8 Kurse min. 80 Pkt.
max. 240 Pkt.
Abitur- bereich 5 Prüfungen min. 100 Pkt.
max. 300 Pkt.
Gesamtqualifikation
mind. 300 Punkte; max. 900 Punkte
Fachhochschulreife
Nach der erfolgreichen Absolvierung der Jahrgangsstufe Q2 à Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife
Darüber hinaus muss für die Erlangung der Fachhochschulreife berufliche Praxis nachgewiesen werden, und zwar durch:
§ mindestens einjähriges gelenktes Praktikum, wobei einem
Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
gleichgestellt ist oder abgeschlossene Berufsausbildung oder
§ freiwillig abgeleistetes soziales/ökologisches/kulturelles Jahr oder
§ einjähriger Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst.
Zeugnis der Fachhochschulreife wird nach erfolgreicher beruflicher Praxis durch die Schule ausgestellt.