Gymnasiale Oberstufe
Qualifikationsphase
und Abitur
Informationen zur gymnasialen Oberstufe: Qualifikationsphase und Abitur
Wir informieren über
§ 11 Qualifikationsphase (Jg. 12+13)
§ 12 Wahl derAbiturfächer APO-GOSt
§ 9 Versetzung in die Qualifikationsphase
§ 29 Gesamtqualifikation und Zulassung
§ 39 Prüfungsergebnis und Note
§ 14 Klausuren, Facharbeit; § 16 Notenstufen und Punkte
§ 18 „Zeugnisse“, Schullaufbahn; § 19 Wiederholung
Die gymnasiale Oberstufe im Überblick
Jahrgangsstufe11
Einführungsphase
bereitet inhaltlich + methodisch auf auf die Qualifikationsphase vor
Jahrgangsstufe 12 und
Jahrgangsstufe 13
Qualifikationsphase
bereitet systematisch auf die Abitur- prüfung vor; alle Leistungsbewertun- gen gehen in das Abiturzeugnis ein
Versetzung
Keine Versetzung Q1 => Q2 (Laufbahnbescheinigung statt Zeugnis) Abschluss = Zulassung zum Abitur
Abiturprüfung
Abitur
Allgemeine Hochschulreife
Studium Beruf
Fachhochschulreife
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Qualifikationsphase und Abitur
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Versetzung in die Q1:
10 versetzungsrelevante Fächer, darunter
Fächergruppe I D/M/fortgeführte Fremdsprache
Fächergruppe II 1. Gesellschaftswissenschaft/1.Naturwissenschaft Reli oder Philo/ Sport/Kunst
Schwerpunktfach Bedingungen:
- höchstens eine Minderleistung (5)
- innerhalb der Fächergruppe I muss eine 5 durch eine 3 ausgeglichen werden
- Nachprüfung zum Erreichen einer 4 ist möglich (gilt nicht bei
Wiederholung)
D, M, FS Sonstige Versetzung Nachprüfung
kein
e
5
444 4444444 versetzt
1x5
444 5444444 versetzt
534 4444444 versetzt
544 4444434 nicht versetzt im Kernfach
2x5
444 5544444 nicht versetzt im weiteren Fach 544 5444434 nicht versetzt im Kernfach
534 5444444 nicht versetzt im Kernfach
oder im weiteren Fach 553 4444444 nicht versetzt im Kernfach
554 4444444 nicht versetzt nein
1x6 nicht versetzt nein
Versetzung in die Jahrgangsstufe 12
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Wiederholung
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Höchstverweildauer in der Oberstufe: 4 Jahre
(zusätzlich: Wiederholung der Abiturprüfung möglich)
Wiederholung der EF:
- bei Nichtversetzung
- freiwillig nur auf Antrag*
Freiwilliger Rückgang in EF:
- Im ersten Halbjahr der Q1 auf Antrag* möglich
(Versetzung geht verloren, Abschluss bleibt erhalten)
Wiederholung der Q1 (oder 2/3 Hj. Q1/Q2): Q1 und Q2 gehören zusammen
- wenn die Abiturqualifikation nicht mehr erreichbar ist (z.B. 4 LK-Defizite)
- wenn die Abiturqualifikation gefährdet ist (z.B. 3 LK-Defizite) auf Antrag*
Wiederholung der Q2:
- wenn die Abiturqualifikation nicht erreicht wurde
* wird nicht genehmigt, wenn es nur um Notenverbesserung geht!
Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase) ca. 34 Wochenstunden je Jahrgangsstufe
2 Leistungskurse
a 5 Stunden
7-8 Grundkurse
a 3 Stunden
In 12 und 13 dürfen nur Fächer gewählt werden, die bereits in der 11 belegt wurden.
Ausnahmen: Literatur in 12 Projektkurs, Zusatzkurse in Geschichte/SoWi in 13
Schullaufbahn: 8 Leistungskurse und 30-32 Grundkurse müssen in 12 und 13 für die Gesamtqualifikation nachgewiesen werden.
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1. LK übrige LKs
Deutsch Sozialwissenschaften
Biologie Englisch Mathematik
Leistungskurse
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1. LK D/Bio/E/M 2. LK
=> Jede Kombination ist möglich
Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifikationsphase) Pflichtbelegungen: ca. 34 Stunden
D, 1. FS (E; NL; S11) 13/2
1 Gesellschaftsw. 13/2
M, 1NW (BI,CH, PH) 13/2
2. FS oder 2. NW 13/2
SP 13/2
Lit 12/2
KR oder PL 12/2
evtl. Projektkurs, SoWi Ge Z 13/1 + 13/2
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Gesellschaftswissenschaften in 12 und 13
Gesellschaftswissenschaft
EF - Q2, durchgehend belegt
Belegungspflicht in 13
Geschichte 2 Zusatzkurse in
SoWi
SoWi 2 Zusatzkurse in
Geschichte Weder GE
noch SoWi
2 Zusatzkurse in GE und 2 Zusatzkurse in SoWi
Sowohl Geschichte als auch SoWi
Glück gehabt!
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Wahl der Abiturfächer
Abiturprüfung in 4 Fächern , die alle 3 Aufgabenfelder erfassen
unter den 4 Abiturfächern 2 der Fächer D, M + FS 1. und 2. Abiturfach 2 Leistungskursfächer 3. und 4. Abiturfach 2 Grundkurse (Ende 13/1 festgelegt)
Alle Abiturfächer ab 12/1 Fächer schriftlich!
1. Abiturfach FS (E/NL) oder M oder BI oder D Reli im Abitur Gesellschaftswissenschaft
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Fächer 11/1 11/2 12/1 12/2 13/1 13/2
Deutsch 2 2 2 2 2
eine fortgef. FS 2 2 2 2 2
S ab 11 2 2 2 2 2 1
Mathematik 2 2 2 2 2
naturw. Fach 1-2 1-2
gesellschaftsw. Fach 1-2 1-2
Schwerpunktfach 2 2 2
Klausuren
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Klausuren in Abiturfächern
Kurse 12/1 12/2 13/1 13/2 Abi 1. Leistungskursfach 2
(3-4)
2
(3-4)
2
(4-5)
1 4,5h
1 4,5h 2. Leistungskursfach 2
(3-4)
2
(3-4)
2
(4-5)
1
4,5h
1
4,5h
3. Abiturfach
(GK schriftlich)
2
(2-3)
2
(2-3)
2
(3)
1 3,5-4h
1 3,5-4h 4. Abiturfach
(GK mündlich)
2
(2-3)
2
(2-3)
2
(3)
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Punktesystem
+ 1 - + 2 - + 3 - + 4 - + 5 - 6
15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
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Defizit
• Ersetzt eine Klausur in Q1,- 2. Halbjahr
• nur in Klausurfächern möglich
• SuS wählen das Fach nach Absprache mit den Fachlehrern
• Themenfestlegung vor den Weihnachtsferien
• Bearbeitungszeit ca. 6 Wochen
Fachabitur
(schulischer Teil der Fachhochschulreife)
• 2 aufeinander folgende Halbjahre aus Q1/Q2
• 4 LK (x2) => min. 40 Punkte
• 11 GK => min. 55 Punkte
(Kurse gemäß Belegungsbedingungen)
= 5 Punkte
Defizite: maximal 2x LK, 4x GK
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Abitur
Qualifikation (Block 1)
• Zulassung aus Q1 und Q2
• 8 LK (x2) auf 40 Kurse
• 27-32 GK hochgerechnet
=> min. 200 Punkte
(Kurse gemäß Belegungsbedingungen)
= 5 Punkte
Defizite: maximal 3x LK, 7-8x GK
Abiturprüfung (Block 2)
4 Abiturfächer 5-fache Wertung
=> min. 100 Punkte
= 5 Punkte
Defizite: maximal 2x, nur 1xLK
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Wichtig für LK-Wahl!
Abitur
100 – 300 P Q1 + Q2 200 – 600 P
Punkte Note
> 823 1,0
> 553 2,5
= 300 4,0
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Zu Beginn der Q1 müssen zwei Leistungskurse
gewählt werden.
Angeboten werden:
Leistungskurse (zur Wiederholung)
o Deutsch o Englisch
o Mathematik
o Sozialwissenschaften o Biologie
Regelung für die vier Abiturfächer
Die Abiturprüfung erfolgt in den beiden Leistungskursfächern und in zwei Fächern des Grundkursbereichs. Dabei wird in einem Grundkurs eine mündliche Prüfung erfolgen.
Folgende Regeln sind bei der Wahl der Abiturfächer zu beachten:
Unter den Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik, Fremdsprache sein.
Alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein. Dabei kann Religion ein Fach des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes ersetzen.
Ein Abiturfach muss ab Anfang der Q1 durchgängig schriftlich belegt werden.
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