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Der Senator
für Bildung und Wissenschaft
Referat 21Gestaltung der allgemein bildenden Schulen
Freie
Hansestadt Bremen
Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 x 28195 Bremen
Gymnasien und Abteilungen Gymnasium in Schulzentren des Sekundarbereichs II im Lande Bremen
Erlass Nr. 05/2006
Auskunft erteilt Frau Kebschull Zimmer 301 A T (04 21) 3 61 6587 F (04 21) 3 61 6771 E-mail
wera.kebschull@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
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(bitte bei Antwort angeben) 21-15 (31-07/1 RL 04/05) Bremen, 13.06.06
Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe vom 05.05.98 i. d. F. v. 01.11.2004
Sehr geehrte Damen und Herren,
für einige Schülerinnen und Schüler gelten noch die o. g. Richtlinien, die gemäß Nummer 11.5 eine Facharbeit zulassen.
Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Abiturprüfungsordnung vom 15.03.01 konnte diese Facharbeit an Stelle eines der beiden Leistungskurse aus dem 4. Halbjahr der Qualifikationsphase in zweifacher Wertung eingebracht werden.
Die neue Abiturprüfungsordnung vom 01.12.05 kennt diese Einbringungsmöglichkeit nicht mehr.
Für die Schülerjahrgänge, für die gemäß § 17 Abs. 3 der GyO-VO vom 01.08.05 die Richtlinien über die Gymnasiale Oberstufe vom 05.05.98 i. d. F. v. 01.11.2004 weiter gelten, wird Nr. 11.5 außer Kraft gesetzt.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
gez. Wera Kebschull