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E 06/2005 - Richtlinien zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

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Academic year: 2022

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Der Senator

für Bildung und Wissenschaft

Referat 21

Gestaltung der allgemein bildenden Schulen

Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die Schulen im Lande Bremen

Erlass Nr. 06/2005

Auskunft erteilt Herr Henschen Tel 0421 361 6405 Fax 0421 361 15996 E-mail: walter.henschen

@bildung.bremen.de

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21

Bremen, 11.07.2005

Richtlinien zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

seit 1996 wird in Bremen wie in den übrigen Bundesländern der schulische Rechtschreibunterricht auf die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung umgestellt.

Begleitend haben unmittelbare Kritik an der Neuregelung sowie Erfahrungen mit der Akzeptanz ein- zelner Regeln oder Wortbilder dazu geführt, dass das Regelwerk präzisiert wurde und dass

Schreibvarianten zugestanden wurden. Diese Entwicklung hat die Zwischenstaatliche Kommission für deutsche Rechtschreibung im Jahre 2004 zusammenfassend in das amtliche Regelwerk und Wörterverzeichnis eingearbeitet.

Seit Dezember 2004 ist ein Rat für deutsche Rechtschreibung eingesetzt, der im Auftrag der Mini- sterpräsidenten der Länder und der KMK dafür Sorge tragen soll, dass ggf. durch Regeländerungen vorrangig strittige Bereiche der Neuregelung überarbeitet werden.

Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.

Seit 1998 gilt für die Schulen, dass zum 01.08.2005 die so genannte „Toleranzphase“ beendet sein wird, in der Schreibungen nach dem alten Regelwerk vor 1996 nicht als Fehler zu werten sind.

Nach einem entsprechenden Beschluss der KMK vom 02. Juni 2005 und Befassung durch die Mini- sterpräsidentenkonferenz am 23. Juni 2005 tritt nun die Neuregelung in der Fassung aus dem Jahre 2004 in Kraft. Bis zum Abschluss der Überarbeitung durch den Rat für deutsche Rechtschreibung verbleiben aber drei Bereiche des Regelwerks in einer „Toleranzphase“, wie sie für den schulischen Umgang mit der Orthografie inzwischen geläufig ist.

Die anliegenden Richtlinien sind länderübergreifend verabredet und regeln bis auf Weiteres den Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung im Unterricht.

Für die orthografische Praxis im Schriftverkehr der Schulen als Dienststellen hat der Senator für Fi- nanzen mit dem Rundschreiben Nr. 12/2005 eine entsprechende Richtlinie herausgegeben.

Das amtliche Regelwerk und Wörterverzeichnis in seiner gültigen Fassung sowie weitere nützliche Informationen zum gegenwärtigen Stand der Neuregelung finden Sie auf der Startseite des Senators für Bildung und Wissenschaft (www.bildung.bremen.de) unter „Neue deutsche Rechtschreibung“.

Ich bitte Sie, diese Richtlinien den Lehrkräften Ihrer Schulen bekannt zu machen, ihre Umsetzung in den fachlichen Gremien der Schulen zu beraten und die Elternschaft angemessen darüber zu infor- mieren.

Mit freundlichen Grüßen gez. Walter Henschen

Referenzen

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