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Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens

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Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens

AsylVfGNG

Ausfertigungsdatum: 26.06.1992 Vollzitat:

"Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens vom 26. Juni 1992 (BGBl. I S. 1126)"

Fußnote

Art. 1: AsylVfG 1992 26-7

(+++ Textnachweis ab: 1. 7.1992 +++) Eingangsformel  

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) -

Art 2 und Art 3 (weggefallen) -

Art 4 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften

Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.

Art 5 Übergangsregelungen A.

B.   Übergangsvorschrift zu A.:

Bei Ausländern, die in der Zeit vom 1. Juli 1992 bis zum 31. März 1993 einen Asylantrag gestellt haben, richtet sich die Verteilung auf die Länder nach A. Nummer 14.

 

Art 6   -

Art 7 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft.

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