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Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über denBundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz -BGSNeuRegG)

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Gesetz zur Neuregelung der Vorschriften über den

Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz - BGSNeuRegG)

BGSNeuRegG

Ausfertigungsdatum: 19.10.1994 Vollzitat:

"Bundesgrenzschutzneuregelungsgesetz vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1.11.1994 +++)  

Art. 1: BGSG 1994 (13-7-2) Art. 2 § 1 bis 12: Änderungsvorschriften  

Eingangsformel  

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht   Artikel 1

  Gesetz über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG) Artikel 2

  Folgeänderungen

§ 1 BGS-Zoll-Verordnung

§ 2 BAföG-Einkommensverordnung

§ 3 Bundespersonalvertretungsgesetz

§ 4 Betäubungsmittelgesetz

§ 5 Bundeskriminalamtgesetz

§ 6 Wohngeldgesetz

§ 7 Wehrpflichtgesetz

§ 8 Waffengesetz

§ 9 Sprengstoffgesetz

§ 10 Bundesversorgungsgesetz

§ 11 Fahrzeugregisterverordnung

§ 12 Luftverkehrsgesetz

§ 13 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang Artikel 3

  Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Anwendungsbestimmungen

Art 1

Gesetz über den Bundesgrenzschutz (Bundesgrenzschutzgesetz - BGSG)

(2)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Art 2

Folgeänderungen

§§ 1 bis 12 (Änderungsvorschriften)

§ 13 (weggefallen)

Art 3

Inkrafttretens-, Außerkrafttretens- und Anwendungsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. November 1994 in Kraft.

(2) Die §§ 48 bis 61 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz in der in Absatz 1 bezeichneten Fassung sind nur anwendbar, wenn der Deutsche Bundestag zuvor durch Beschluß zugestimmt hat.

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