Richtlinien zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung
vom 06.07.2005Für den Umgang mit der Neuregelung der deutschen Rechtschreibung gelten mit Beginn des Schuljahrs 2005/06 (01.08.2005) die folgenden Bestimmungen:
1. Die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, wie sie sich aus der Amtlichen Regelung von 1996 in der Fassung von 2004 ergibt, ist die verbindliche Grundlage des Rechtschreibunterrichts an allen Schulen.
2. Für die in den Teilen A (Laut-Buchstaben-Zuordnungen), C (Schreibung mit Bindestrich) und D (Groß- und Kleinschreibung) enthaltenen Regeln und dadurch festgelegten Schreibweisen endet am 31.7.2005 die Übergangszeit. Davon abweichende Schreibweisen werden ab dem 1.8.2005 als Fehler markiert und bewertet.
3. Für die in den Teilen B (Getrennt- und Zusammenschreibung), E (Zeichensetzung) und F (Worttrennung am Zeilenende) enthaltenen Regeln und festgelegten Schreibweisen wird die Über- gangszeit bis zu einer abschließenden Regelung verlängert, das heißt vor 1996 geltende Schreib- weisen werden bis auf Weiteres nicht als falsch markiert und bewertet. Das gilt auch für den Über- schneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung.
4. Der aktuelle Stand des Regelwerks und des Wörterverzeichnisses ist im Internet (auf der Start- seite des Senators für Bildung und Wissenschaft (www.bildung.bremen.de) und im Buchhandel zu- gänglich.
5. In Zweifelsfällen werden Wörterbücher zugrunde gelegt, die nach den Erklärungen des Verlags den aktuellen Stand der Regelung vollständig enthalten.
7. Der Erlass Nr. 11 vom 01.08.1996 (BremSchulbl. 234.01) zur Neuregelung der deutschen Recht- schreibung ist mit Wirkung zum 01.08.2005 aufgehoben.