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E 05/2005 - Änderung der Richtlinien über den schulischen Erwerb besonderer Abschlüsse

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Academic year: 2022

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Der Senator

für Bildung und Wissenschaft

Referat 21

Gestaltung der allgemein bildenden Schulen

Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 ž 28195 Bremen

Schulen des Sekundarbereichs I und Gymnasien und Abteilungen

Gymnasium in Schulzentren des Sekundarbereichs II im Lande Bremen nachrichtlich:

Magistrat Bremerhaven –Schulamt- 22

Erlass Nr. 5/2005

Auskunft erteilt Frau Kebschull Zimmer 301 A T (04 21) 3 61 6587 F (04 21) 3 61 6771 E-mail

w era.kebschull@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-15 (31-10/5-3) Bremen, 04.07.05

Änderung der Richtlinien über den schulischen Erwerb besonderer Abschlüsse in Latein und Griechisch vom 9. September 1988

in der Fassung vom 1. August 2005

Die o. g. Richtlinien sind der Praxis, das Latinum nach drei Jahren mit erhöhter Stundenzahl zu er- reichen, angepasst worden.

Bei dieser Gelegenheit wurde die Abstellung auf Schuljahre statt auf Jahrgangsstufen und eine übersichtlichere Struktur vorgenommen.

Zur Bereinigung der Rechtslage erlasse ich die o. g. Richtlinien, die ich mit der Anlage veröffentliche.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Wera Kebschull

Anlage

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