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Der Senator
für Bildung und Wissenschaft
Referat 21Gestaltung der allgemein bildenden Schulen
Freie
Hansestadt Bremen
Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 ž 28195 Bremen
Schulen des Sekundarbereichs I und Gymnasien und Abteilungen
Gymnasium in Schulzentren des Sekundarbereichs II im Lande Bremen nachrichtlich:
Magistrat Bremerhaven –Schulamt- 22
Erlass Nr. 5/2005
Auskunft erteilt Frau Kebschull Zimmer 301 A T (04 21) 3 61 6587 F (04 21) 3 61 6771 E-mail
w era.kebschull@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
Ihres Schreibens Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 21-15 (31-10/5-3) Bremen, 04.07.05
Änderung der Richtlinien über den schulischen Erwerb besonderer Abschlüsse in Latein und Griechisch vom 9. September 1988
in der Fassung vom 1. August 2005
Die o. g. Richtlinien sind der Praxis, das Latinum nach drei Jahren mit erhöhter Stundenzahl zu er- reichen, angepasst worden.
Bei dieser Gelegenheit wurde die Abstellung auf Schuljahre statt auf Jahrgangsstufen und eine übersichtlichere Struktur vorgenommen.
Zur Bereinigung der Rechtslage erlasse ich die o. g. Richtlinien, die ich mit der Anlage veröffentliche.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
gez. Wera Kebschull
Anlage