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Die Senatorin
für Bildung und Wissenschaft
Referat 21Gestaltung der allgemein bildenden Schulen
Freie
Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 x 28195 Bremen
Schulen des Sekundarbereichs I und Gymnasien und Abteilungen
Gymnasium in Schulzentren des Sekundarbereichs II im Lande Bremen nachrichtlich:
Magistrat Bremerhaven –Schulamt- 21-3, 22-2, 24-5, 24-6
Erlass Nr. 08/2007
Auskunft erteilt Frau Kebschull Zimmer 301 A T (04 21) 3 61 6587 F (04 21) 3 61 6771 E-mail
wera.kebschull@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
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(bitte bei Antwort angeben) 21-15 (31-10/5-3)
Bremen, 26.07.2007
Änderung der Richtlinien über den schulischen Erwerb besonderer Abschlüsse in La- tein und Griechisch vom 1. August 2005 in der Fassung vom 1. August 2007
Die o. g. Richtlinien sind der Praxis in den besuchten Lehrgängen hinsichtlich der Dauer der Lehr- gänge der Fremdsprachen für das Kleine Latinum und das Latinum angepasst worden.
1. Ziffer I wird wie folgt geändert:
a) Nr. 1 erhält folgenden Wortlaut:
„1. in Latein als zweite Fremdsprache (Beginn Jahrgangsstufe 6) bis zum Abschluss der Sekun- darstufe I unterrichtet wurden oder“
b) Nr. 2 erhält folgenden Wortlaut:
„2. in Latein als dritte Fremdsprache (Beginn Jahrgangsstufe 8) bis zum Ende der Einführungs- phase der Gymnasialen Oberstufe unterrichtet wurden oder“
2. Ziffer II wird wie folgt geändert:
a) Nr. 1 erhält folgenden Wortlaut:
„1. in Latein als zweite Fremdsprache (Beginn Jahrgangsstufe 6) bis zum Ende der Einführungs- phase der Gymnasialen Oberstufe oder“
b) Nr. 2 erhält folgenden Wortlaut:
„2. in Latein als dritte Fremdsprache (Beginn Jahrgangsstufe 8) bis zum Ende der Qualifikati- onsphase der Gymnasialen Oberstufe“
3. Die Änderung der Richtlinien tritt am 1. August 2007 in Kraft.
Zur besseren Lesbarkeit habe ich den gesamten Text mit diesen Änderungen als Anlage beigefügt.
Mit freundlichem Gruß Im Auftrag
gez. Wera Kebschull