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E 02/2005 - Richtlinien für die Übernahme von Fahrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

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Academic year: 2022

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BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Der Senator

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 ž 28195 Bremen

Schulen der

Stadtgemeinde Bremen

nachrichtlich mit Anlage Richtlinie an

Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt Zentralelternbeirat

Gesamtschülervertretung

Sen. f. AFGJS -Bereich Jugend und Soziales Gesundheitsamt Bremen -Schulärztlicher Dienst -

Erlass Nr. 02/2005

Auskunft erteilt Frau Möller Zimmer 317 T (04 21) 3 61 6027 F (04 21) 3 61 6771 E-mail brigitte.moeller

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) (24-20) 24-71-11/0 Bremen, 8.3.2005

Richtlinien für die Übernahme von Fahrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Schü- lerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen und bestimmter Förderzentren in der Stadtgemeinde Bremen (Fahrkostenrichtlinie)

vom 17. Februar 2005 (Neufassung)

Am 1. August 2005 treten die als Anlage beigefügten Richtlinien vom 17. Februar 2005 in Kraft.

Die Richtlinien vom 29. April 2004 werden zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.

Mit der Fahrkostenrichtlinie vom 29.4.2004 (Bremer Schulblatt 549.01) wurde festgelegt, dass keine Sonder- fahrausweise mehr ausgestellt werden, sondern die Erziehungsberechtigten einen Zuschuss in Höhe von 20,00 € pro Monat für eine Schülermonatskarte erhalten sollten.

Nach Bekanntgabe dieser Änderung haben viele Schulleitungen große Bedenken gegen dieses Verfahren ge- äußert und darum gebeten weiterhin Fahrkarten für berechtigte Schüler/innen auszustellen.

Mit der Neufassung der Richtlinien vom 17. Februar 2005 wurde diesen Bedenken Rechnung getragen. Alle berechtigten Schüler/innen erhalten weiterhin einen vom Senator für Bildung und Wissenschaft aus- gestellten Sonderfahrausweis. Es gibt keinen monatlichen Geldzuschuss.

Bei sehr kurzfristigen Maßnahmen, wie Migranten- oder Leseintensivkursen können im Einzelfall auch Einzel- fahrscheine von der Schule ausgegeben werden. Hier bitte ich jedoch um vorherige Absprache mit den Sach- bearbeiterinnen für die Fahrkosten in meiner Behörde.

Alle übrigen grundsätzlich zu erfüllenden Voraussetzungen sowie die Ausschlüsse von einer Kostenübernah- me sind unverändert geblieben.

Das überarbeitete Antragsformular und die Anlage Einkommensnachweis sind als Anlage beigefügt und ste- hen den Schulen im Intranet ab sofort zur Verfügung.

Im Auftrag gez.Bothmann

Anlagen

Referenzen

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