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Der Senator
für Bildung und Wissenschaft
Referat 21
Gestaltung der allgemein bildenden Schulen
Freie
Hansestadt Bremen
Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen
An die Schulen
In der Stadtgemeinde Bremen
Erlass Nr. 07/2005
Auskunft erteilt
Thomas Hohenhinnebusch Zimmer 302
Tel 0421 361 6573 Fax 0421 361 6771 E-mail:
Thomas.hohenhinnebusch@bildung.bremen.de Datum und Ze ichen
Ihres Schreibens Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 21-2
Bremen, 12.07.05
Richtlinien zur Kooperation der Förderzentren Wahrnehmung und Entwicklung mit den allgemeinen Schulen in der Stadtgemeinde Bremen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit 1990 werden die Schülerinnen und Schüler der Förderzentren für den Bereich Wahrnehmung und Entwicklung zunehmend dezentral an den Standorten der allgemeinen Schulen aufbauend in allen Schulstufen kooperativ unterrichtet. Mittlerweile gibt es fast nur noch kooperativ arbeitende Lerngruppen dieser Förderzentren.
Die Kooperation der Schulen ist gemäß § 22 des Bremischen Schulgesetzes ein verbindlicher, ge- meinsamer und regelhafter Auftrag der beteiligten Schulen. Auf Vorgaben zur Gestaltung der Ko- operation ist bislang verzichtet worden.
Seit einiger Zeit wird für den Senator für Bildung und Wissenschaft erkennbar, dass nicht an allen betroffenen Schulstandorten in der Stadtgemeinde Bremen die Kooperation zu einer gleichberech- tigten verlässlichen Partnerschaft geführt hat, innerhalb derer eine kontinuierliche Verständigung und Einigung über die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Zusammenarbeit zu lei- sten ist.
Der Senator für Bildung und Wissenschaft erlässt daher für die Stadtgemeinde Bremen zeitlich befri- stet Richtlinien zur Kooperation der Förderzentren Wahrnehmung und Entwicklung mit den Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II (siehe Anlage).
Die Richtlinien dienen dazu, in einem Zeitraum von zwei Jahren für die Kooperation aller beteiligten Schulen verlässliche Strukturen für eine gemeinsame Praxis zu schaffen.
Ich bitte Sie, diese Richtlinien den Lehrkräften Ihrer Schulen bekannt zu machen, die Kooperati- onsverträge zu erarbeiten und abzuschließen sowie die Elternschaft angemessen darüber zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thomas Hohenhinnebusch