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E 07/2005 - Richtlinien zur Kooperation der Förderzentren Wahrnehmung und Entwicklung mit den allgemeinen Schulen in der Stadtgemeinde Bremen

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Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9.00 - 14.00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

(außer dienstags) BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Der Senator

für Bildung und Wissenschaft

Referat 21

Gestaltung der allgemein bildenden Schulen

Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die Schulen

In der Stadtgemeinde Bremen

Erlass Nr. 07/2005

Auskunft erteilt

Thomas Hohenhinnebusch Zimmer 302

Tel 0421 361 6573 Fax 0421 361 6771 E-mail:

Thomas.hohenhinnebusch@bildung.bremen.de Datum und Ze ichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-2

Bremen, 12.07.05

Richtlinien zur Kooperation der Förderzentren Wahrnehmung und Entwicklung mit den allgemeinen Schulen in der Stadtgemeinde Bremen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Seit 1990 werden die Schülerinnen und Schüler der Förderzentren für den Bereich Wahrnehmung und Entwicklung zunehmend dezentral an den Standorten der allgemeinen Schulen aufbauend in allen Schulstufen kooperativ unterrichtet. Mittlerweile gibt es fast nur noch kooperativ arbeitende Lerngruppen dieser Förderzentren.

Die Kooperation der Schulen ist gemäß § 22 des Bremischen Schulgesetzes ein verbindlicher, ge- meinsamer und regelhafter Auftrag der beteiligten Schulen. Auf Vorgaben zur Gestaltung der Ko- operation ist bislang verzichtet worden.

Seit einiger Zeit wird für den Senator für Bildung und Wissenschaft erkennbar, dass nicht an allen betroffenen Schulstandorten in der Stadtgemeinde Bremen die Kooperation zu einer gleichberech- tigten verlässlichen Partnerschaft geführt hat, innerhalb derer eine kontinuierliche Verständigung und Einigung über die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Zusammenarbeit zu lei- sten ist.

Der Senator für Bildung und Wissenschaft erlässt daher für die Stadtgemeinde Bremen zeitlich befri- stet Richtlinien zur Kooperation der Förderzentren Wahrnehmung und Entwicklung mit den Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufen I und II (siehe Anlage).

Die Richtlinien dienen dazu, in einem Zeitraum von zwei Jahren für die Kooperation aller beteiligten Schulen verlässliche Strukturen für eine gemeinsame Praxis zu schaffen.

Ich bitte Sie, diese Richtlinien den Lehrkräften Ihrer Schulen bekannt zu machen, die Kooperati- onsverträge zu erarbeiten und abzuschließen sowie die Elternschaft angemessen darüber zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Thomas Hohenhinnebusch

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