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Der Senator
für Bildung und Wissenschaft
Freie
Hansestadt Bremen
Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 ž 28195 Bremen
An die Schulen
in der Stadtgemeinde Bremen
nachrichtlich:
Schulamt Bremerhaven
Erlass Nr. 12/2000
(erscheint im Bremer Schulblatt)Auskunft erteilt Herr Neuhaus Zimmer R. 321 T (04 21) 3 61 16698 F (04 21) 3 61 6771 E-mail
jneuhaus@bildung.bremen.de Datum und Zeichen
Ihres Schreibens Mein Zeichen
(bitte bei Antwort angeben) 2-8
Bremen, 23. Oktober 2000
Richtlinien zur Durchführung des Persönlichen Assistenzprogramms für körperbehinderte Schüler und Schülerinnen in den allgemeinen Schulen der Stadtgemeinde Bremen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage übersende ich die neu erarbeiteten Richtlinien zur Durchführung des Persönlichen As- sistenzprogramms in den allgemeinen Schulen der Stadtgemeinde Bremen.
Der Erlass dieser Richtlinien ist erforderlich, da mit dem Schuljahresbeginn 1999/2000 diesbzgl. ei- ne Kompetenz- und Budgetverlagerung vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zum Senator für Bildung und Wissenschaft erfolgt ist, ohne dass sich damit der Charakter dieses Programms als Maßnahme der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz geän- dert hat. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des Persönlichen As- sistenzprogramms liegt nunmehr ausschließlich im Bereich der Bildungsverwaltung. Wesentliche Änderungen ergeben sich insbesondere hinsichtlich der Termine/Fristen im Rahmen der Antrag- stellung und -bearbeitung.
Zur besseren Übersicht ist den Richtlinien als Anlage eine schematische Darstellung der einzelnen Verfahrensabläufe beigefügt.
Für eventuell erforderliche Rückfragen bzw. weitergehende Informationen steht der Unterzeichner gerne zur Verfügung.
Die Richtlinien treten mit Wirkung vom 01. Oktober 2000 in Kraft und ersetzen insoweit die bisheri- gen Verfahrensregelungen.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
gez. Neuhaus Anlage