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E 06/2000 - Richtlinien über die Aufnahme niedersächsischer Schülerinnen oder Schüler in die beruflichen Schulen der Stadtgemeinde Bremen vom 27. Juli 2000

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BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Der Senator

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 ž 28195 Bremen

An die

Beruflichen Schulen

der Stadtgemeinde Bremen nachrichtlich:

Magistrat der Stadt Bremerhaven - Schulamt -

Erlass Nr. 6/2000

Auskunft erteilt Herr Görbert Zimmer 318 T (04 21) 3 61 2825 F (04 21) 3 61 6771 E-mail

pgoerbert@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 2-6

Bremen, den 27. Juli 2000

Richtlinien über die Aufnahme niedersächsischer Schülerinnen oder Schüler in die beruflichen Schulen der Stadtgemeinde Bremen

vom 27. Juli 2000

Die Gegenseitigkeitsvereinbarung vom 01.03.1996 zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen (BrSBl. 120.01) gilt unverändert weiter.

Zur Regelung des Verfahrens über die Aufnahme niedersächsischer Schülerinnen oder Schüler in bremischen Schulen sowie deren Verbleib erlasse ich die anliegenden Richtlinien.

Ein Merkblatt für niedersächsische Schülerinnen oder Schüler ist ebenfalls beigefügt (Anlage).

Ich bitte Sie, dieses den sich bewerbenden Schülerinnen oder Schülern auszuhändigen.

Im Auftrag

Görbert Anlagen

Referenzen

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