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Erlass Nr. 7/2012 Aufhebung der Richtlinien zur Durchführung des Assistenzprogramms für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schulen der Stadtgemeinde Bremen vom 1. Oktober 2000

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Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Rembertiring 8-12  28195 Bremen

An die öffentlichen allgemeinen Schulen der Primarstufe, der Sekundarstufe I, der Sekun- darstufe II A und der Sekundarstufe II B der Stadtgemeinde Bremen

Nachrichtlich:

Magistrat Bremerhaven

Erlass Nr. 7/2012

Auskunft erteilt Dr. Ulrike Rösler Zimmer 705 T (04 21) 3 61 2025 F (04 21) 4 96 2025 E-Mail

ulrike.roesler@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen 122-3

Bremen, 17. September 2012

Richtlinien zur Durchführung des Persönlichen Assistenzprogramms für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Vom 1. Oktober 2000

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

hiermit hebe ich die Richtlinien zur Durchführung des Persönlichen Assistenzprogramms für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler in den allgemeinen Schulen der Stadtgemeinde Bremen vom 1. Oktober 2000 mit Wirkung ab dem heutigen Tage auf.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. von Lührte

BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Referenzen

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