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Erlass Nr. 3/2010 Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 28195 Bremen

An die öffentlichen allgemeinbildenden Schu- len der Primarstufe und der Sekundarstufe I der Stadtgemeinde Bremen

Nachrichtlich:

Magistrat Bremerhaven

Erlass Nr. 3/2010

Auskunft erteilt Ulrike Rösler Zimmer 607 T (04 21) 3 61 2025 F (04 21) 4 96 2025 E-Mail

ulrike.roesler@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen 122-3

Bremen, 8. März 2010

Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen vom 14. Januar 2010

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

hiermit erlasse ich die anliegenden

„Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen vom 14. Januar 2010 mit Wirkung vom 14. Januar 2010.

Sie lösen die mit Erlass 03/2009 herausgegebenen Richtlinien über die Klassenfrequenzen der all- gemeinbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen bis zur Jahrgangsstufe 10 vom 5. Februar 2009 (BrSBl. 541.03) ab.

Ich weise darauf hin, dass es sich bei den in der Tabelle der Richtlinien genannten Kapazitätsfest- setzungen der einzelnen Schulen nicht um absolute Zahlen, sondern um Richtwerte handelt. Die Kapazitäten müssen unter Umständen jedes Jahr vor den Aufnahmeverfahren aufgrund der jeweili- gen Nachfrage nach inklusiver Beschulung nach oben oder unten angepasst werden. Auch sind die Kapazitätsabsenkungen für Kooperationsklassen in der Tabelle noch nicht berücksichtigt. Die für das jeweilige Schuljahr festgesetzte Kapazität Ihrer Schule erhalten Sie unmittelbar vor den Auf- nahmeverfahren gesondert von hier mitgeteilt.

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

gez. von Lührte

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