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L 221 - Ordnung zur Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen

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Der Senator für Bremen, 12.01.2004

Bildung und Wissenschaft Frau Spink

Tel.: 59953

Vorlage Nr. L 22

für die Sitzung der Deputation für Bildung am 22. Januar 2004

Ersatzwahl von Mitgliedern des Landesausschusses für Weiterbildung

A. Problem:

Am 4. September 2003 hat die Deputation für Bildung die Mitglieder des Landesausschusses für Weiterbildung neu gewählt (vgl. Vorlage Nr. L 2). Aufgrund des Rücktritts von zwei

Mitgliedern sind Ersatzwahlen erforderlich.

Entsprechend den Vorgaben des Weiterbildungsgesetzes (§ 9) berät der Landesausschuss für Weiterbildung die mit Weiterbildung befassten Senatsressorts sowie die Einrichtungen in allen grundsätzlichen Fragen der Planung, Umsetzung und Evaluation der weiterbildungs- politischen Aktivitäten des Landes.

Er setzt sich zusammen aus:

♦ Fünf Vertretern anerkannter Einrichtungen der Weiterbildung oder ihrer gemeinsamen Interessenvertretung, davon mindestens einer aus Bremerhaven (§ 9 Abs. 3 Nr. 1).

♦ Drei Vertretern der Hochschulen des Landes Bremen, davon mindestens einer aus Bremerhaven (§9 Abs. 3 Nr. 2).

♦ Zwei Vertretern für die Schulen (Sekundarstufe II) im Lande Bremen, davon je einer aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (§9 Abs. 3 Nr. 3).

♦ Zwei Sachverständigen aus der betrieblichen Weiterbildungspraxis (§9 Abs. 3 Nr. 4).

♦ Zwei weiteren Vertretern von Weiterbildungsinteressen, die durch die in § 9 Abs. 3 Nr. 1 - 4 dieses Gesetzes genannten Mitglieder nicht hinreichend vertreten sind.

♦ Je einem Mitglied vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, vom Senator für Bildung und Wissenschaft, vom Senator für Wirtschaft und Häfen, vom Senator für Kultur, vom Senator für Finanzen, vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr und einem Mitglied vom Magistrat Bremerhaven.

♦ Ein Vertreter des Landesarbeitsamtes Niedersachsen-Bremen.

Frau Charlotte Rieger, bisherige Geschäftsführerin der Weiterbildungseinrichtung „Arbeit und Leben Bremerhaven“, hat ihre Arbeit im Landesausschuss für Weiterbildung zum 30.12.2003 aufgrund Ausscheidens aus der Geschäftsführung Arbeit und Leben Bremerhaven

niedergelegt. Außerdem hat Herr Andreas Harms, bisheriger Geschäftsführer der Deutschen Angestellten Akademie (DAA), ebenfalls aufgrund Ausscheidens aus der Einrichtung, seine Arbeit im Landesausschuss für Weiterbildung niedergelegt, so dass für die Statusgruppe der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen Ersatzwahlen durchgeführt werden müssen.

(2)

B: Lösung:

Die Weiterbildungseinrichtungen Arbeit und Leben Bremerhaven (AuL Brhv.) und die Deutsche Angestellten Akademie (DAA) haben ihre jetzigen Leiter Herrn Frank Grönegreß und Herrn Dr. Niels Mader als Mitglieder für den Landesausschuss für Weiterbildung vorgeschlagen. Herr Frank Grönegreß (AuL Brhv.) ist als Ersatz für Frau Charlotte Rieger und Herr Dr. Niels Mader (DAA) als Ersatz für Herrn Andreas Harms vorgesehen.

Die anerkannten Weiterbildungseinrichtungen haben sich mit den Vorschlägen einverstanden erklärt.

Die Herren Grönegreß und Dr. Mader müssen gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 1 des Weiterbildungs- gesetzes durch die Deputation für Bildung mit einfacher Mehrheit gewählt werden.

C: Beschlussvorschlag:

Herr Grönegreß und Herr Dr. Mader werden Mitglieder des Landesausschusses für Weiterbildung.

i. V.

Köttgen

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