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TOP 4a - Wechsel der Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Landwirtschaft vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zum Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

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Academic year: 2022

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Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 21.12.2015 Tel. Nr. 361-2292 (Herr Musiol) Tel. Nr. 361- 96899 (Frau Rosenboom) Tel. Nr. 361- 4136

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L/S) Bericht der Verwaltung

für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L/S)

am 07.01.2016

Wechsel der Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Landwirtschaft vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zum Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Sachdarstellung:

Der Senat hat am 28.07.2015 die Geschäftsverteilung im Senat beschlossen. Danach ist der Geschäftsbereich Landwirtschaft mit den Aufgaben „Grundsatzfragen der Agrarwirtschaft, Agrarpolitik, Angelegenheiten der Agrarwirtschaft und des Gartenbaus, Agrarprogramme, Nahrungsmittelproduktion, ökologischer Landbau, Aufsicht über die Landwirtschafts-

kammer“ sowie das Projekt Bio-Stadt Bremen vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zum Senator für Umwelt, Bau und Verkehr verlagert worden.

Die Wahrnehmung der Aufgaben wird beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr in einem neugegründeten Referat 35 – Landwirtschaft – erfolgen. Das Referat 35 ist der Abteilung 3 zugeordnet, die in diesem Zuge von „Natur, Wasser“ in „Natur, Wasser und

Landwirtschaft“ umbenannt wird.

In diesem Zusammenhang steht die Versetzung von vier Mitarbeiterinnen des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie die Abordnung der für das Projekt Bio-Stadt Bremen eingesetzten Mitarbeiterin zum Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Die Verlagerung des entsprechenden Personalbudgets sowie der konsumtiven und investiven Finanzpositionen ist im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2016/2017 erfolgt.

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr beabsichtigt im Aufgabenbereich Landwirtschaft schwerpunktmäßig folgende Zielsetzungen zu verfolgen:

1. Sicherung der vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe in Bremen:

Durch eine stärkere Fokussierung der Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten für den heimischen Verbraucher besteht die Chance angesichts eines großstädtisch geprägten Verbrauchermarktes mit erheblicher Kaufkraft und einem weit verbreiteten Interesse an ökologisch erzeugten Produkten aus der Region in unmittelbarer Nähe zum Erzeuger die wirtschaftliche Basis der landwirtschaftlichen Betriebe zu

verbessern insbesondere durch eine stärkere Ausrichtung auf „Regionale und

ressourcenschützende Erzeugung“, „Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft“ und den

„Ökologischen Landbau“.

2. Sicherung des Bestandes an landwirtschaftlichen Flächen:

Die landwirtschaftlichen Flächen in Bremen stehen unter hohem Druck durch Infrastrukturausbau, Gewerbeansiedlung und Siedlungsentwicklung. Die Nachfrage nach Acker- und Grünlandflächen ist wesentlich höher als das Angebot. Angesichts der Flächenknappheit vieler landwirtschaftlicher Betriebe in unmittelbarer Stadtnähe

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Bremens müssen die Anstrengungen zum Erhalt und für die Nutzung

landwirtschaftlicher Flächen verstärkt werden. Dies gilt insbesondere auch für die vergleichsweise wenig vorhandenen ackerbaufähigen Standorte. Die mit der Verabschiedung des neuen Flächennutzungsplans und Landschaftsprogramms verknüpfte Schwerpunktsetzung bei der Innenentwicklung und die Abkehr von der Siedlungsentwicklung auf der „grünen Wiese“ ist insbesondere auch für die langfristige Sicherung bremischer landwirtschaftlicher Betrieb von essentieller Bedeutung.

Beschlussvorschlag:

Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L/S) nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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