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Senator für Inneres und Sport Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa

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Freie Hansestadt Bremen

Senator für Inneres und Sport Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa

Ausgabe 2009

RICHTLINIEN SPORTSTÄTTENBAU BREMEN

gedruckt aus http://localhost/pmwiki_001/index.php?n=Main.StartseiteSportst%e4ttenbauAusdruck Seite zuletzt geändert am 04.03.2009 11:54 Uhr

RICHTLINIEN SPORTSTÄTTENBAU BREMEN

Grundlagen für Bauplanung, Ausschreibung und Durchführung

Qualitative Mindestanforderung an die Ausführung der baulichen und technischen Anlagen von Sportstätten (Sporthallen, Umkleidegebäude)

Herausgegeben: Senator für Inneres und Sport, Bremen Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, Bremen

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Aufgestellt:

Arbeitsgruppe Sportstättenbau

Gesellschaft für Bremer Immobilien mbH Gebäude- und Technikmanagement Bremen Sportamt Bremen

Landessportbund Bremen

0 VORWORT

A VORBEMERKUNGEN

B ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN C PLANUNGSGRUNDLAGEN

D BESONDERE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN E ANFORDERUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG F ANFORDERUNGEN AN DIE EINZELNEN BAUTEILE G CHECKLISTE FÜR BAUMASSNAHMEN

Sportvereine in Bremen stehen immer wieder vor der Forderung ihrer Mitglieder, eigene Anlagen zu errichten. Soll ein solcher Beschluß in die Tat umgesetzt werden, sind umfangreiche Vorüberlegungen hinsichtlich der Qualität einer solchen Anlage und des Verfahrens zur Erlangung der Baugenehmigung und zur Sicher¬stellung der Finanzierung erforderlich.

Es wurde daher 1981 bereits eine Broschüre erstellt, die Ver¬einsvorständen und Architekten als Handreichung bei der Planung vereinseigener Sportstätten dient und dazu beitragen sollte, daß Antrags- und Genehmigungsverfahren möglichst reibungslos abgewickelt werden können.

Diese Broschüre hat sich bewährt und ist nun wieder in enger Zusammenarbeit zwischen dem dem Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa, dem

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Gebäude- und Technikmanagement Bremen, der Gesellschaft für Bremer Immobilien, dem Sportamt Bremen und dem Landessportbund Bremen zum

wiederholten Mal überarbeitet worden. Wir danken allen Mitverfassern für ihr Bemühen, ihren Erfahrungs¬und Kenntnisstand bauwilligen Vereinsvorständen nutzbar zu machen.

Sicher kann diese Broschüre nicht alle Fragen beantworten; wenn Sie zusätzliche Probleme haben, wenden Sie sich für sportfachliche Fragen bitte

vertrauensvoll an das Sportamt und bei Bauproblemen an das das Gebäude- und Technikmanagement Bremen oder die Gesellschaft für Bremer Immobilien.

Bremen, im xxxxxxxx 2008

Der Senator für Der Senator für Umwelt, Inneres und Sport Bau, Verkehr und Europa Ulrich Mäurer Dr. Reinhard Loske

Sport- und Bauverwaltung haben ein Beratungsteam gebildet, das bauwilligen Vereinen für vereinseigene Anlagen, die auch von den Vereinen betrieben und instandgehalten werden, Beratung und Unterstützung anbietet.

Kontaktadresse:

Sportamt der Freien Hansestadt Bremen, Contrescarpe 22/24, D-28203 Bremen, Zentrale:(0421) 361-59180,

Fax (0421) 361-59186, office@sportamt.bremen.de sowie

Günther Thies, Telefon 361-5656

guenther.thies@sportamt.bremen.de

Immobilien Bremen, Anstalt öffentlichen Rechts, Martinistraße 1, 28195 Bremen, 0421 361 8960 (Zentrale, Hauptstelle Martinistraße,

0421 361 59000 (Zentrale, Niederlassung Schlachte),

Fax 0421 361 89695 (Faxannahme, Hauptstelle Martinistraße), 0421 361 14408 (Faxannahme, Niederlassung Schlachte),

office@immobilien.bremen.de

Für Vereinsbauten, die nach ihrer Fertigstellung gemeinsam mit der Stadt betrieben bzw. von der Stadt instandgehalten werden, ist mit Rücksicht auf die späteren Anforderungen eine baubegleitende Betreuung vorgesehen.Diese wird ebenfalls von der vorgenannten Kontaktstelle wahrgenommen.

Eine planungs- und baubegleitende stichprobenartige Prüfung erfolgt ebenfalls bei Bauvorhaben, bei denen Zuwendungen des Landes oder der Stadtgemeinde Bremen über 250.000 Euro gewährt werden oder der Barwert regelmäßiger Zuwendungen mehr als 250.000 € beträgt.

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Leitlinie für die Planung und den Bau von Hallen für Turnen,Spiele und Mehrzwecknutzung ist die DIN 18 032, mit ihren 6 Teilblättern (jeweils

aktuellste Fassung), soweit nicht in dieser Broschüre ausdrücklich davon abgewichen wird. Sollten die Belange von Behinderten berücksichtigt werden, so sind die einschlägigen Vorschriften wie z.B. DIN 18024, 18025 Bl. 1 + 2, 18032 zu beachten.

1.

Die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften der Landesbauordnung - BremLBO, die Vorschriften der Unfallkasse Bremen bei öffentlicher Mitbenutzung (z.B. bei Schulnutzung) und die technischen Richtlinien und Grundsätze zum energiesparenden Bauen, müssen dabei eingehalten werden.

2.

Für die erforderliche fachtechnische Prüfung der Baumaßnahmen sind der zuständigen Baudienststelle Gebäude- und Technikmanagament Bremen folgende Prüfungsunterlagen, jeweils 2-fach, zur Verfügung zu stellen:

Kostenberechnung nach DIN 276 (nur in Ausnahme ist eine Kostenschätzung möglich), 1.

Zusammenstellung der Flächen und Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277, 2.

Entwurfszeichnungen in der Regel M 1:100 einschl. der Pläne der technischen Ausrüstung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lagepläne und Erläuterungsbe¬richte) .

3.

Bau und Funktionsbeschreibungen, Berechnungen u. Nachweise 4.

Sofern Zuwendungen gewährt werden, die mehr als 250.000 € betragen oder wenn der Barwert regelmässiger Zuwendungen diesen Wert übersteigt, sind die Richtlinien für die Planung u. Durchführung von Bauaufgaben (RL-Bau), für Zuwendungen insbes. der Abschnitt 4, anzuwenden.

5.

3.

Die "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/Verfügungsberechtigten" der Bauministerkonferenz sind zu beachten.

4.

- Alle Angaben sind Richtwerte -.

1. Sporthallen

Dreifachhalle 27x45x7 m/5,5 auf 4 m in den Randbereichen, ca. 1.200 qm HNF;

Zweifachhalle 22x44x7 m, ca. 968 qm HNF;

Einzelhalle 15x27x5,5 m, ca. 405 qm HNF;

Halle für Spiele 22x44x7 m/5,5 (wenn 7m hohe Hallen in der Nähe angeboten werden, ca. 968 qm HNF)

Tribüne (ausziehbar): Hallen, die von der Stadtgemeinde erstellt werden, erhalten eine Tribüne mit ca. 300 Sitzplätzen.

Sportler- und Zuschauerbereiche sind zu trennen.

Die Zuschauereingänge sollen zur öffentl. Straße hin orientiert sein.

Der Sportlerzugang sollte direkt zum Umkleidetrakt führen.

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Regieraum: Regieraum: möglichst zentrale Anordnung an einer Hallenlängsfront, so dass die gesamte Halle überschaut werden kann.

Der demographische Wandel unserer Gesellschaft macht auch eine Anpassung bei der Planung und dem Bau von Sportstätten notwendig (es wird mehr freizeitorientiert Sport getrieben, Kindergartengruppen, Ältere und Behinderte sowie Rehasportler drängen immer mehr in Sporthallen).

Auf einen barrierefreien bzw. behindertengerechten Zugang für Sportler und Zuschauer sowie darauf abgestimmter sanitärer Einrichtungen gem. der LBO und DIN 18024 ist besonders zu achten.

Bezüglich der an Wänden, Decken und im Boden verankerten Sportgeräte ist darauf zu achten, dass die statischen Voraussetzungen dafür vorhanden sind.

2. Umkleidebereiche und -Gebäude 2.1 Umkleide- und Sanitärraume 2.1.1 Sporthallen

Einfach-Sporthalle: Zwei Umkleideräume mit jeweils mind. sechs lfdm. Banklänge, einem Spiegel und zwei Steckdosen ein Duschraum mit fünf Duschen und einer Waschstelle; ein WC (an der Verbindungsstelle zwischen dem Umkleideraum und dem Duschraum angeordnet)

Zweifach-Sporthalle: vier Umkleideräume (mit jeweils der gleichen Ausstattung und den gleichen Sanitärräumen wie bei der Einfach-Sporthalle) Dreifach-Sporthalle: sechs Umkleideräume (mit jeweils der gleichen Ausstattung und den gleichen Sanitärräumen wie bei der Einfach-Sporthalle) 2.1.2 Sportplätze

für einen Sportplatz = eine Umkleideeinheit (bestehend aus zwei Umkleideräumen, deren Ausstattung und zugeordneten Sanitärräumen der eines Umkleideraumes der Einfach-Halle entsprechen sollten)

für zwei Sportplätze = zwei Umkleideeinheiten wie vor für drei bis vier Sportplätze = drei Umkleideeinheiten wie vor für fünf bis sechs Sportplätze = vier Umkleideeinheiten wie vor

Es wird empfohlen, bei größeren Sportplatzanlagen die Hälfte der Umkleideräume mit jeweils zwei abschließbaren Garderobenkabinen auszustatten, sodass in jeweils eine Kabine ein Mannschaft ihre Kleidung unter Verschluss aufbewahren kann. Der gleiche Umkleideraum kann dann, während diese Mannschaft noch spielt, von der folgenden Mannschaft zum Umkleiden genutzt werden.

Es wird gefordert, bei den Umkleideräumen mind. sechs lfdm. Banklänge unterzubringen. Diese Größenordnung ist zum Umkleiden für eine Mannschaft bzw.

Gruppe mit zehn bis 15 Personen notwendig. Auch sollte in den Duschräumen mind. eine Waschstelle – besser zwei – vorgesehen werden, damit man sich – wenn man nicht duscht – wenigstens die Hände und das Gesicht waschen kann. Dies gilt insbesondere für den Schulbetrieb. Für größere Sportplatzanlagen empfiehlt es sich, dass mind. die Hälfte der Umkleideräume zusätzlich zwei Mannschafts- Garderoben- Kabinen bekommen, in welcher jeweils eine

Mannschaft ihre Kleidung unter Verschluss aufbewahren kann. Während diese Mannschaft spielt, kann dann schon die nächste Mannschaft sich für den Sport umziehen. Dadurch wird es möglich, die Umkleidekapazität des Gebäudes bzw. der betreffenden Umkleideeinheiten zu verdoppeln, ohne dass dabei mehr Räumlichkeiten notwendig werden

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Ausstattung aller Umkleide- und WC-Räume wie bei 2.1.1 angegeben.

Die Umkleide- und Duschräume müssen eine lichte Mindesthöhe von 2,30 m und bei Räumen » 30 qm von 2,50 m haben (s. dazu ArbeitsstättenVerordnung vom 20.05.75, S 34 ff).

2.2 Schiedsrichterraum

bis 2 Pl. =1 Raum mit 4 Einzelschr. und 1 Dusche

ab 3 Pl. =2 Räume mit je 4 Einzelschr. und 1 gemeinsame Dusche 2.3 Lehrer- und Übungsleiterraum

bei Einfach-Sporthallen ein Raum mit vier Einzelschränken und einer Dusche (ca. 10 qm groß)

bei Zwei- und Drei-Fach-Sporthallen zwei Räume mit jeweils vier Einzelschränken und einer Dusche (jeweils ca. 10 qm groß) 2.4 Sanitätsraum,

Größe ca. 12-15 qm im Erdgeschoß, Türbreite 1,01 m mit gleichzeitigem Ausgang zu den Freiplätzen, Telefonanschluß, Anforderungen des GUV (GUV 20.12) beachten.

2.5 Behindertenräume

Behindertenfreundliehe Räume wie WC und Dusche sollen berücksichtigt werden.

2.6 Die Räume nach 2.2 - 2.5 können zusammen kombiniert werden.

2.7 Geräteräume 2.7.1 für Sporthallen

Einfach-Sporthalle: ein Geräteraum mit 90 qm HNF, mind. 4,6 m tief (gemessen von der Helleninnenwand aus) Zweifach-Sporthalle: zwei Geräteräume mit je 35 qm HNF, mind. 4,6 m tief

Dreifach-Sporthalle: drei Geräteräume mit je 30 qm HNF, mind. 4,6 m tief.

2.7.2 für Sportplätze

Ein Geräteraum für Pflegegeräte mit mind. 20 qm Größe

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Ein zusätzlicher Vereinsgeräteraum (Größe nach Bedarf) 2.8 Personalräume/Sonstige Räume

1 Platzwartraum, gleichzeitig Sozialraum - 20 qm mit kleiner Küchenausstattung

1 WC mit Handwaschbecken (kein Warmwasser), soweit nicht WC-Anlage für Sportplätze vorhanden.

1 Putzmittel- und Reinigungsgeräteraum im EG, Größe den Erfordernissen angepaßt, Türbreiten 1,01 m RB-Maß = ca. 0,94 m li. Durchgangsmaß 2.9 WC-Anlage

Im Erdgeschoßtrakt je 1 Damen-WC (2 WC, 1 Handwasch¬becken im Vorraum) und Herren-WC (2 WC, 3 ÜR, 1 Handwaschbecken im Vorraum), gleichzeitig für Innen- und Außennutzung, davon dazu ein behinderten¬freundliches WC. Anmerkung: Handwaschbecken kein Warmwasser

2.10 Vereins- und Jugendräume

Jugend- und Vereinsräume jeweils nach Bedarf.

2.11 Technikräume

Mindestabmessungen. unter Berücksichtigung aus¬reichender Flächen für Wartung und Bedienung.

2.12 Stiefelwaschanlage (außen) Einbaumöglichkeit vorsehen (Wasseranschluß, Abfluß) 2.13 Platzwartwohnung

Größe gem. Bestimmungen des sozialen Wohnungsbaues, mit Übersicht über die Eingangszone, Fahrradständer und Parkplätze.

2.14 Zugang für Behinderte zu den Umkleideräumen

Soweit ein Zugang für Behinderte zu den Umkleideräumen einschl. der Schaffung entsprechender sanitärer Anlagen ohne erheblichen Mehraufwand möglich ist, soll diese Option vorgesehen werden. Dies beinhaltet nicht die Nutzungsoption für sog. Behindertensport. Hierfür müssen speziell angepasste Konzeptionen erarbeitet werden.

102

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Wärmeschutz

Gemäß § 2 Ziffer 3 der seit 01.02.2002 geltenden Energieeinsparverordnung ist der Wärmeschutz - ungeachtet der dort genannten viermonatigen Mindestdauer der jährlichen Beheizung - wie bei einem Gebäude mit normalen Innentemperaturen (§ 1 Ziff. 1) zu behandeln.

Soweit z.B. bei Sanierungen durch die Erfüllung der Anforderungen der EnEV die Substanz oder das Erscheinungsbild von Baudenkmälern oder sonstiger, besonders erhaltenswerter Bausubstanz beeinträchtigt wird und andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden, sind Ausnahmen von der EnEV zulässig.

Die Anforderungen der

TabelleZumBaulichenWärmeschutzBeiSanierungenFassung2009

entsprechen den Wärmeschutzstandards der EnEV 2009.

Raumakustik

In Sporthallen soll die Nachhallzeit gemäß DIN 18032, Absatz 13.2 1,4 bis 2,5 s sein (gemessen nach EDIN 18041).

Beleuchtung

Die Beleuchtung (vgl. Abschnitt F/4.5.00) ist nach den Vorgaben der AMEV - Richtlinie "Hinweise für die Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden (Beleuchtung 2000)" auszuführen. Ergänzend dazu sind die Normen DIN 5035 »Beleuchtung mit künstlichem Licht«, DIN 18032 und EDIN 12193 „Licht und Beleuchtung; Sportstättenbeleuchtung“ zu berücksichtigen.

Belichtung

Aus sporttechnischen Gründen in der Regel von oben, Seitenfenster über 2,50 m OKFF sind nur möglich, wenn keine Querbespielbarkeit der Halle erforderlich ist. Seitenfenster sollten zur Nordseite hin orientiert sein, Blendungen sind zu vermeiden.

Raumtemperaturen (Auslegungstemperaturen) Sporthalle ca. 17° C

Dusch- und Umkleideräumen ca. 22° C Flure, Nebenräume ca. 12° C WC-Anlagen ca. 15° C Aufsichtsräume/Sanitätsräume ca. 17° C

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Aufenthaltsräume ca. 20° C

Anlage 1 (zu § 2 Abs. 1)

Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten

bei erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen (Umax-Werte)

Zeile Bauteil Umax-Wert W / (m2 K) 1 Außenwände 0,18

2 a Außenliegende Fenster, 1,2 Fenstertüren (1)

2 b Dachflächenfenster (2) 1,3 2 c Verglasungen (3) 1,0 3 a Dachschrägen 0,18 3 b Oberste Geschossdecken 0,12 3 c Flachdächer 0,12 4 a Kellerdecken 0,25 4 b Fußbodenaufbauten (4) 0,25 4 c Decken nach unten an Außenluft 0,18

(1) Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters (Uw-Wert); der Uw-Wert von 1,2 W / (m2 K) darf nicht überschritten werden, wenn der Fensterrahmen aus Kunststoff besteht. Bei anderen Rahmenmaterialien ist ein Uw-Wert von höchstens 1,3 W / (m2 K) zulässig. Fenster und Fenstertüren müssen unabhängig vom Rahmenmaterial über einen thermisch entkoppelten Randverbund verfügen.

Der psi-Wert darf 0,05 W / (m2 K) nicht überschreiten.

(2) Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters (Uw-Wert) (3) Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung (Ug-Wert),

der sowohl bei einem Ersatz des Fensters als auch bei Aus¬tausch der Verglasung in einem vorhan¬denen Rahmen einzuhalten ist

(4) Der angegebene Wärmedurchgangskoeffizient muss eingehalten werden, wenn der Fußbodenaufbau umfassend erneuert wird (sowohl Belag als auch Estrich, einschl. Anpassung von Heizkörpern, Wärmeverteilleitungen, Innentüren u.ä.). Andernfalls ist der in Anlage 3 Tabelle 1 der Energieeinsparverordnung 2009 aufgeführte Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten maßgeblich.

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Planung

Die mit der Planung beauftragten freischaffenden Architekten und Ingenieure (Kammer-Mitgliedschaft ist erforderlich) müssen in ausreichender Weise haftpflichtversichert sein.

Baustoffe

Die zu verwendenden Baustoffe müssen den DIN-Normen entsprechen oder die bauaufsichtliche Zulassung des Landes Bremen haben, Baustoffe aus Asbest dürfen nicht verwendet werden. Die Verwendung von ökologischen Baustoffen ist anzustreben. PVC-haltige Stoffe dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn Ersatzstoffe mehr als 20 % Mehrkosten verursachen und der Recyclatanteil mehr als 50 % beträgt. In jedem Fall muß der Baustoff frei von Cadmium sein.

Die zu verwendenden Baustoffe und Bauteile sollen dauerhaft sein, zur Verlängerung der Lebensdauer der Gebäude und Reduzierung des Unterhaltungs- und Erneuerungsaufwands.

Es sollen schwer trennbare Verbundbaustoffen und -teile zur besseren Recyclingfähigkeit und planmäßigen Förderung der Aufarbeitung und Weiter- und Wiederverwendung gebrauchter Baustoffe/-teile vermieden werden.

Es soll allenfalls eine geringe Schadstoffbelastung der Baustoffe/-teile zur leichteren Weiter- und Wiederverwendung,einfachen Entsorgung nichtverwendbarer Reststoffe und zum Schutz des Bodens und des Grundwassers vor schädlichen Stoffeinträgen zugelassen werden.

Ein kontrollierter Rückbau bei Wegfall jeglicher Nutzungsmöglichkeiten zur Trennung von Stofffraktionen und weitestgehender hochwertiger Weiter-und Wiederverwendung soll möglich sein.

Verfahren gem. VOB

Im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren sind die Teile B und C der VOB als Vertragsbestandteile mit aufzunehmen. Das Verfahren der Verdingung und Vergabe hat nach Teil A VOB zu erfolgen. Bei Generalunternehmervergaben ist die Leistungsbeschreibung nach Gewerken, wie bei

Einzelgewerkausschreibung, versehen mit Positionspreisen vorzunehmen.

Gewährleistung

Für die Gewährleistung gelten die Regeln der VOB, Teil B, § 13, also im allgem. 4 Jahre. Ausgenommen davon sind die Gewerke, für die eine längere Gewährleistung erforderlich ist.

Bestandspläne

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Baubestandszeichnungen sollen in der Regel mit CAD-Programmen aus den Entwurfszeichnungen erstellt werden.

Lageplan

Ein Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000 auf der Basis des Auszugs aus der Flurkarte des Automatisierten Liegenschaftskatasters (ALK), die nach der amtlichen Vermessung des Bauwerks fortzuführen ist, mit Grenzen des Baugrundstücks, baulichen Anlagen mit Höhenordinate der Oberkante Erdgeschossfussboden; Nutzung; Geschosszahl und Dachform; Außenschutzbauten; Einfriedungen; Flächen für Fußgänger und Fahrzeugverkehr mit ihren Hauptabmessungen; Grünflächen; wichtige Ver- und Entsorgungsleitungen.

Weitere Lagepläne

Ein weiterer oder mehrere weitere Lagepläne, wenn dies zur deutlichen Darstellung erforderlich ist, mit Angaben über : Straßen, Wege und Plätze (Höhenordinaten, Radien, Regelquerschnitte, Lastenklassen, Kanalschächte);

Gas- und Wasseranlagen (Rohrdurchmesser, Materialart und Festpunkte, sinnbildliche Darstellung der Absperrschieber, Unter- und Überflurhydranten, Hinweise auf Tiefbrunnen mit Förderleistung und Hochbehälter mit Nutzinhalt);

Abwasseranlagen (Gefälle und Gefällerichtung, Einstiegschächte und Höhenordinaten der Schachtsohle, Benzin-, Öl- und Fettabscheider, Wassereinläufe, Drainagen, wesentliche Festpunkte, Rohrdurchmesser, Kläranlagen mit System- und Leistungsangaben);

Anlagen für Medien (Übergabestationen, Ausdehnungsbauwerke, Profile, Ausführungsart, Rohrquerschnitte, Festpunkte und Absperrungen);

Starkstrom-, Beleuchtungs-, Fernmeldeanlagen (Leitungen mit Angabe von Typ, Adernzahl, Querschnitt, Verteiler, Muffen, Außenbeleuchtung, Kabelmerksteine mit Einmessungen, Trafostationen, Notstromanlagen).

Baupläne

Baupläne, Grundrisse aller Geschosse und des nutzbaren Dachraumes, alle Ansichten, Dachaufsichten und die erforderlichen Schnitte (auch Treppenhäuser) im Maßstab 1:100 oder 1:50. Diese Pläne sollen in der Regel folgende Angaben enthalten:

Kennzeichnung der Räume mit Nummern; die Zweckbestimmung ist nur einzutragen, wenn sie voraussichtlich unverändert bleibt (WC, Bad, o.ä.), ''Rohbaumaße für Flächen und Umfänge, Längen und Breiten, Wanddicken, Öffnungen, für Querschnitte von Kanälen, Schächten, Schornsteinen usw., Aufzüge, Treppen und Rampen mit Steigungsverhältnis,

Materialangaben, auch über die Art des Fußbodenbelages, über die Behandlung der Decken und Wände, soweit in den Ausführungsplänen bereits vorhanden.''

Brandschutzkonzept (Kurzbeschreibung),

Brandschutzpläne (Grundrisse, Schnitte mit Darstellung der Fluchtwege, der Brandabschnitte und aller Einrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz).

Pläne der Technischen Ausrüstung

Die Pläne der Betriebstechnischen Anlagen (BTA) bestehend mindestens aus je einem weiteren Satz der Baupläne ( Grundrisse, ggf. Schnitte ) für'' Heizungsanlagen

(13)

Raumlufttechnischen Anlagen Gasinstallationen

Wasserinstallationen Abwasserinstallationen Elektroinstallationen

Fernmelde- und Kommunikationsinstallationen

Blitzschutzanlagen sowie erforderlichenfalls mit zusätzlichen Detailzeichnungen, Schemata, *Schaltplänen und Stromlaufplänen sonstige Medien

sind vom freischaffenden Architekten oder Ingenieur nur dann aufzustellen, wenn die Bestandszeichnungen nicht vom Auftragnehmer als Nebenleistung nach VOB/C zu fertigen sind, oder als Besondere Leistung vergütet werden.

Abnahmen

Alle erforderlichen Abnahmebescheinigungen, Prüfzeugnisse und Meßprotokolle für Bauwerk, Gerät und Einrichtung sowie die vom Fachbereich Bauordnung etc., sind zu sammeln und der Baudienststelle je lx (soweit nicht mehr gefordert) zu übergeben.

Liste der der Baudienststelle zu übergebenden Unterlagen (1-fach, soweit nicht anders erwähnt): Alle nachstehenden Unterlagen sollen dazu als elektronische Dateien im Acrobat-PDF-Format übergeben werden. Hierfür können von Papieroriginalen Rasterscans angefertigt werden, soweit erforderlich.

Bauantrag, Bauerlaubnis, Entwässerungsbauerlaubnis, Seh1ußabnahmen 1.

Statische Berechnung (geprüft) 2.

Prüfscheine der Stadtwerke über Elt-Anlagen und über er¬folgte Chlorung der Wasserleitung ab Wassermesser 3.

Bescheinigungen über Feuerschutzisolierung für tragende Stahlteile, Leimbinder und Feuerschutzimprägnierung von Stoffteilen (Vorhängen) in Versammlungsräumen

4.

Blitzschutzprüfbuch mit Leitungsskizze und Meßergebnis 2-fach 5.

Zur Fertigstellung der versorgungstechnischen Anlagen (Raumlufttechnik, Heizung, Gas, Wasser, Abwasser, Elt. und Blitzschutz) sind folgende Bedingungen gemäß VOB/C bzw. der DIN 18379 bis 18384 von den ausführenden Firmen zu erfüllen:

Abnahmen durch den TÜV oder Stadtwerke Bremen AG 1.

protokollierte Dichtheitsprüfung 2.

Inbetriebnahme u. Probebetrieb incl. Betriebsstoffe 3.

protokollierte Einstellung der Anlage und Einweisung des Bedienungs- und Wartungspersonals 4.

Abnahmeprüfung incl. Vollständigkeits- und Funktionsprüfung 5.

förmliche Abnahme durch die Baudienststelle und förmliche Übergabe an den Bauherrn. Dazu sind Unterlagen 3-fach in DIN A4-0rdnern jeweils für alle versorgungsteehnischen Anlagen von den ausführenden Firmen beizubringen:

ausführliche Beschreibung der Gesamtanlage sowie Bedienungsanweisung 1.

Aufstellung aller Anlagenteile, die gewartet und überprüft werden müssen, mit Art der Wartung bzw. Überprüfung und der Häufigkeit 2.

alle behördlichen Abnahmebescheinigungen, o.a. Protokolle sowie Meßergebnisse 3.

6.

6.

(14)

Bestandspläne - als CAD-Dateienund auf DIN A4 gefaltet 4.

Abnahmebescheinigung vom Schornsteinfeger 7.

Bescheinigung der Kataster- und Vermessungsverwaltung (GeoInformation Bremen) 8.

Firmenliste mit Gewährleistungsfristen, 2-fach 9.

Aufmaße für Fußböden und Glasteile (Bei der Abnahme der Sportböden ist von der Herstellerfirma eine Pflegeanleitung einschließlich der Pflegemittelbenennung zu übergeben)

10.

Berechnung des umbauten Raumes und der Flächen gem. DIN 277 (BRI, BGF, NGF, HNF, NF, FF, VF, KF) 11.

Inventarliste 12.

Aufgliederung der tatsächlich entstandenen Kosten gem. DIN 276 13.

Empfangsbescheinigung für Schlüssel und Sicherungsschein für die Schlüsselanlage 14.

Übergabebescheinigungen von Architekt an Nutzer und ggf. Bauunterhaltung, 2-fach 15.

Berechnungsunterlagen für die Gewerke der technischen Ausrüstung, 2-fach 16.

Baubeschreibung der techn. Anlagen, 2-fach 17.

Betriebsanleitungen, 2-fach 18.

Einweisung des Bedienungspersonals, 2-fach 19.

Druckproben-Protokolle, 2-fach 20.

Instandhaltung durch die Baudienststeilen

Soll das nach dieser Richtlinie gebaute Gebäude von den Baudienststellen Bremens instandgehalten werden, bedarf es einer vorherigen Vereinbarung zwischen Bauträger, Sportamt und der zuständigen Baudienststelle.

113

Die Gliederung dieser Aufstellung erfolgt entsprechend der DIN 276, Bl. 2, Kostenermittlung im Hochbau:

1.0.0.0 Baugrundstück

Der Baugrund muß geeignet sein (möglichst eben, keine Hanglage, Tiefengründungen vermeiden), eine angemessene Gründung zu ermöglichen 2.0.0.0 Erschließung

Die Gebäude sind möglichst in der Nähe vorhandener Versorgungsleitungen anzuordnen. Ist ein Anschluß an ein Fernwärmesystem möglich, so hat dieses zu erfolgen, soweit sich eine Wirtschaftlichkeit nachweisen lässt. Die Wahl der Versorgung ist mit der zuständigen Baudienststelle abzustimmen (s. auch Punkt F 3.3.3.0).

(15)

3.0.0.0 Bauwerk

3.1.0.0 Baukonstruktion (Wärmeschutz s. unter Abschnitt D!) 3.1.1.0 Gründung

Nach statischen Erfordernissen 3.1.2.0 Wände

Aufbau, Oberflächen

- außen: massiv, pflegeleicht, instandhaltungsarm wie z.B. Sichtmauerwerk, Putzbau - innen: massiv, KS *) o. Verblendmauerwerk, Putz nur bei weniger beanspruchten Räumen - Oberfläche: ballwurfsicher gem. DIN 18 032-3

- Halle: Ziff. 5.1.2; bis 2 m über OKFF *) ebenflächig, splitterfrei, nicht scharfkantig, geschlossen: Sichtmauerwerk, Sichtbeton, Holzpaneele, Abstimmung mit der Unfallkasse oder den Fachdiensten für Arbeitsschutz.

*) KS, RS = Kalksandstein, Rotstein **) OKFF - Oberkante Fertigfußboden

- Stirnwand: Prallwand, Reflexionsgrad,i'.M. = 0,45.

Höhe mindestens 2 m, in Abstimmung mit der Unfallkasse oder den Fachdiensten für Arbeitsschutz.

Nur dort, wo Mindestabstand zur äußeren Spielfeldmarkierung größer als 1,00 m ist.

- Naßräume: stoßfest, wasserfest bis ÜK Decke (mind. bis über 2,50 m OKFF), Keramikplatten

- Umkleideraum: stoßfest, dauerhaft, instandhaltungs¬arm. Putz, Sichtbeton, Sichtmauer¬werk (KS, RS) - Verkehrsflächen: stoßfest, sehr instandhaltungsarm, Sichtbeton, Sichtmauerwerk (KS, RS),

- Geräteräume: stoßfest, instandhaltungsarm. Putz, Sichtbeton, Sichtaauerwerk (KS, RS), Rapputz - Putzflächen in

Duschräumen: nur diffusionsoffenen Putz

3.1.3.0 Böden

- Hallen: Aufbau und Oberbelag gem. DIN 18 032-2, - flächenelastisch oder punktelastisch - Linoleum, Polyurethan

- Lichtreflexionsgrad = 0,20 Hellbezugswert nach DIN 5033, Bl. 1

- dauerhaft vorgesehene Spielfeldmarkierungen sind mit PU-Farben auf den Oberbelag aufzubringen

- Naßräume: - rutschsichere Keramikplatten (R 10), Abdichtung erforderlich, einschl. Kehlsockel - Umkleideräume: - rutschhemmend, pflegeleicht

- Linoleum, u.U. Keramikplatten - Verkehrsflächen: - Linoleum, Keramik

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- Fußleisten: - wo nicht aus Keramik: Holzfußleisten (geschraubt)

3.1.4.0 Decken

Abgehängte Decken sollen nur vorgesehen werden, wo sie unumgänglich sind. Die leichte Erreichbarkeit der Installationsleitungen ist sicherzustellen.

- Halle: ballwurfsicher nach DIN 18 032, Lichtreflexionsgrad i.M. = 0,70, Holz, Akustikplatten - Naßräume: Holz, Kunststoffpaneele, Feuchtraumputz

- Umkleideräume: Holz, Akustikplatten, Putz, Beton

- Verkehrsflächen: Holz, Akustikplatten, Gipskarton, Putz, Beton, wenn abgehängte Decken: ballwurfsicher

3.1.5.0 Belichtung. Fenster

Konstruktion gem. DIN 18 355, 18 360. Empfohlen wird eine Ausführung gem. den Grundsätzen der RAL*-Gütesiche-rung, Sicherheitsverglasung bis 2 m OKFF, bei Verkehrs¬flächen, Umkleideräumen, Halle u. ähnl. Räumen.

- Halle: natürlicher Lichteinfall in der Regel von oben

Seitl. Belichtung möglich, dann jedoch erst ab 2,50 m über OKFF, ballwurfsicher (s. bei D), nordseitig (N, NNO, NNW), Profilglas, Sicherheitsglas. Oberlicht als Lichtbänder werden bevorzugt .

auf Lichtkuppeln ist nach Möglichkeit zu verzichten, im Ausnahmefall nur doppelschalig, Kondenswasserbildung ist auszuschließen.

Für kleinere Hallen, insbesondere Gymnastikhallen, sind auch seitliche Fensterflächen bis auf Bodenhöhe zugelassen,insbesondere dann, wenn die Umgebung entsprechend attraktiv ist (Grünflächen, Parkanlagen usw.) *) RAL = Ausschuß für Lieferbedingungen und Gütesicherung

- Naßräume: seitl. Lichtöffnungen bevorzugt, Lichtkuppel (nur 3-schalig),

nur als Ausnahme, Sichtschutz erforderlich, Beschläge bis 2 m OKFF wandbündig.

- Umkleideräume: seitl. Lichtöffnungen bevorzugt, Sichtschutz nach Erfordernis, Beschläge bis 2 m OKFF wandbündig,

Zweischeiben-Isoliersicherheitsglas bis 2 m OKFF

- Verkehrsflächen: seitl. Lichtöffnungen bevorzugt, Zweischeiben-Isoliersicherheitsglas bis 2 m OKFF.

3.1.6.0 Türen, Zargen, Beschläge, Schlösser

Alle Türen sind aus Kostengründen mit bevorzugten Normmaßen auszuführen.

Allgemein: Maße: 101 cm x 2,125 m (Rohbaumaß)

Material: Röhrenspannplattentüren mit 3 schweren Bändern bzw. 2 Doppelbänder

(17)

Schließanlage: Hauptschließanlage

Halle: bündig, nach außen aufschlagend, Beschläge eingelassen Naßräume: Schamwände

Umkleideräume: Blatt stoßfest, abwaschbar Eingänge: Türschließer, Türfeststeller Technik: T.30*) nach 4102 ggf. T 90 Reinigungsmaterialraum: T 30 nach 4102

Geräteraum zur Halle: Tore dürfen beim Öffnen nicht in den Hallenraum hineinschlagen, Tore in jeder Öffnungsstellung feststehend,

unterer Sicherheitsabstand von 12 cm, mind. Höhe i. L =2,20 m.

3.1.7.0 Haupttreppen

Beton, Kunststeinbelag, Keramik

3.1.8.0 Dach

geneigtes Dach > 15 %

Eindeckung durch Hartdeckung,

gegen durch Wind eindrückendes Oberflächen wasser,

entsprechend den Regeln des Dachdeckerhandwerks schützen.

3.1.9.0 Sonstige Elemente

- Hallentrenneinrichtung gem. DIN 18 032,

- Verglasung bei Türen und Wänden, je nach der einzelnen Erfordernis, Sicherheitsglas in Abstimmung mit der Unfallkasse. Ziff. 8.7.4

- Ausstattung Die Unfallsicherheit ist auch in der Zeit der Nichtbenutzung sicherzustellen.

)T30, T90 = Feuerwiderstandsklassen für Türen 3.2/3.3 Installation / Betriebstechn. Anlagen

Alle den Nutzern zugänglichen Teile müssen der bes. Beanspruchung wegen in widerstandsfähiger Ausführung gewählt werden.

3.2.1.0 Abwasser

Entwässerung nach DIN EN 12 056 mit Ergänzung DIN 1986-100

3.2.2.0 Wasser, Sanitäranlagen

Die Trinkwasserinstallation ist nach DIN EN 806 und DIN 1988 entsprechend den

(18)

Versorgungsbedingungen sowie den zusätzlichen technischen Bedingungen

der Stadtwerke Bremen AG zu erstellen. Vor der Inbetriebnahme muß die gesamte Trinkwasserinstallation gechlort werden.

Als Rohrleitungen für die Trinkwasserinstallation sind Kupferrohre zu verwenden.

Die Rohrleitungen für warmes Trinkwasser sind gemäß Heizungsanlagen-Verordnung gegen Wärmeverluste zu dämmen und die für kaltes Trinkwasser gegen Tauwasserbildung

ebenfalls zu dämmen.

Die Installation für warmes Trinkwasser ist mit einer Zirkulationsleitung auszustatten.

Die Rohrleitungsführung ist in oberer Verteilung vorzusehen. Eine Verlegung im Fußboden ist unzulässig.

Das Arbeitsblatt DVGW-W 551 ist zu beachten.

Die Sanitärobjekte und die Entnahmearmaturen sind in einfacher aber solider Ausstattung und im Hinblick auf den sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser zu wählen. Dusch-und

Waschanlagen mit Selbstschlußmischbatterien.

Auf den Leitfaden Wasserpraxis der Freien und Hansestadt Hamburg, Umweltbehörde wird hingewiesen.

Die Entnahmetemperatur für warmes Trinkwasser darf 40 *C nicht überschreiten.

Unabhängig davon muß die Installation so aufgebaut sein, daß eine manuell kontrollierte Erwärmung des Trinkwassers auf mindestens 70*C als Maßnahme zur thermischen

Desinfektion gegen Legionellenbefall an allen Zapfstellen erreicht wird. Alle

Materialien müssen für diese Temperatur geeignet sein. Auf die Handlungs¬empfehlung des Senators für das Bauwesen - 4 - vom 4. März 1992 "Verminderung eines Legionella-

Infektionsrisikos" einschließlich der zugehörigen Anlagen wird hingewiesen.

3.3.2.0 Desinfektionsanlagen

Auf Desinfektionsanlagen ist zu verzichten.

3.2.3.0/ 3.3.3.0 Heizung/Zentrale Anlagen für Heizung und Brauchwassererwärmunq siehe hierzu 0020802 Wärmeversorgung Heizung

bei Sporthallen werden in der Regel Warmluft-, Deckenstrahlungs- oder Fußbodenheizungen vorgesehen.

siehe auch 0020805 Trinkwasseranlagen und Sanitäreinrichtungen 3.2.3.2 Wärmeverteilung

An den Wärmeerzeugern und an den nachgeschalteten. Regelkreisen sind voreinstellbare Absperrarmaturen sowie Thermometer im Vorlauf und Rücklauf vorzusehen.

Die Rohrleitungsführung soll in Abstimmung zwischen Be¬darfsträger und den

(19)

Baubeteiligten weitgehend auf Putz erfolgen. Eine Verlegung in Fußböden,ist unzulässig.

Die MLRA ist zu beachten.

3.3.3.5 Wärmedämmung

3.2.3.2 Sichtbar verlegte Rohrleitungen werden mit alukaschierten Mineralfaserschalen mit stehender Faser und einem äußeren 0,8 mm dicken Alu-Ganzblechmantel (Werkstoff: AlMg3) nach den Anforderungen der Heizungsanlagen-Verordnung gedämmt.

Nicht sichtbar verlegte Rohrleitungen werden wie vorstehend gedämmt, jedoch anstelle des Alu-Ganzblechmantels erfolgt eine Befestigung mit verzinkter Drahtgaze und

Bindedraht.

Rohrleitungsdäamungen in der Heizzentrale sind bis un¬mittelbar an die Armaturen heranzuführen mit Endmanschetten an den Dämmungsabsätzen. Flanschenarmaturen und

Armaturen über Nennweite 25 erhalten abnehmbare Glastuchgewebematten mit Mineralwolle- Dämmeinlage.

3.2.3.8 Heizflächen

Als statische Heizflächen sind Plattenheizkörper mit einer den Anforderungen des Bundesverbandes der Unfallkassen entsprechender Ausführung oder Konvektoren einzusetzen. Naßräume erhalten Gußradiatoren.

Alle Heizflächen sind für die vorgegebene Systemtemperatur von tm = 60*C auszulegen und mit voreinstellbaren Thermostatventilen (in Behördenausführung mit Diebstahlsicherung) und absperrbaren Rücklaufverschraubungen mit Mehrzweckfunktion

(voreinstellbar/entleerbar) auszustatten. Befestigungsmaterial ist nur in verzinkter Ausführung zu verwenden.

Für jeden Heizkörper ist der hydraulische Abgleich durch¬zuführen und zu protokollieren.

3.3.3.3 Sonstige

Die Verbrauchergruppen der Heizung sind für betriebstechnische Zwecke und zur

Energieverbrauchsüberwachung mit Wärmemengenzählern derart auszustatten, daß dadurch der Gesamtverbrauch der von den Wärmeerzeugern abgegebenen Hutzenergie addiert werden kann.

3.2.5.0 Installation für elektrischen Strom

siehe auch 0020808 Elt-Einspeisung und 0020809 Verteilung 3.2.8.0 Installationen für Blitzschutz

siehe auch 0020811 Blitzschutz innerer Blitzschutz

(20)

4.5.0.0 Beleuchtung

Die AMEV-Empfehlung „Hinweise für die Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden (Beleuchtung 2000) und die darin genannten DIN EN- und VDE-Richtlinien in der jeweils aktuellen Fassung sind

einzuhalten. Darüberhinaus muss die Beleuchtung der „ASR 7“ entsprechen.

Flure, Umkleide- und Sanitärräume erhalten Langfeldleuchten mit Schlagfesten, klaren Kunststoffglaswannen –in Feuchträumen in der Schutzart IP 54. Sonstige Räume werden mit Prismenwannenleuchten in Schutzart IP40 ausgestattet.

Die Leuchten in den Hallen sind ballwurfsicher auszuführen bzw. gegen Beschädigung durch Ballwurf zu schützen.

Alle Leuchten sind mit elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) auszustatten. Als Lichtfarbe ist neutral weiß zu wählen.

Die Beleuchtung ist in Gruppen schaltbar auszuführen. Die Auslegung der Beleuchtungsstärke erfolgt nach AMEV-Richtlinie „ Beleuchtung 2000“.

4.5.3

Eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist - soweit diese vom Bauordnungsamt gefordert wird - nach VDE 0108 und der Arbeitsstätten-Richtlinie ASR 7 zu installieren.

3.2.7.0/ 3.3.7.0 Lüftung Zentrale Anlagen für Lüftung siehe auch 0020803 Lüftung Raumlufttechnische Anlagen

1) AMEV = Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen

Geschäftsstelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung- AMEV im BMVBS 11030 Berlin

Tel.: 030-2008 - (0) - 7722 Fax.: 030-2008 - 80 77 126

Bezug der Empfehlungen: http://www.amev-online.de

2) FKGB = Fachkommission Bau- und Kostenplanung, Arbeitsbereich Haustechnik des Hochbauausschusses der ARGEBAU

Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen

zuständigen Minister und Senatoren der Länder(Bauministerkonferenz) Geschäftsstelle der Bauministerkonferenz bei der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen

(21)

Hiroshimastraße 12-16 10785 Berlin

Tel: +49 (30) 275 75-165 Fax: +49 (30) 275 75-293

E-Mail: BMK-Geschaeftsstelle@lv-bund.nrw.de

113

Bei der Sanierung von Kesselanlagen ist der Umfang der vorgesehenen Wärmedämmmaßnahmen an den Gebäudehüllflächen in die Berechnungen zur Dimensionierung mit einzubeziehen.

Folgende Energieträger sollen zur Wärmeversorgung eingesetzt werden:

Fernwärme oder der Verbund mit anderen Gebäuden, bei denen eine Anschlussmöglichkeit vorhanden ist oder einfach herstellt werden kann.

Wenn das nicht möglich ist, soll folgendermaßen verfahren werden:

Bei der Sanierung bereits mit Erdgas versorgter Anlagen sind Gas-Brennwertkessel, bei Mehrkesselanlagen Brennwertkessel für die Grundlast und NT-Kessel als Spitzenlastkessel auszuführen. Es sind stufenlos modulierende Brenner einzusetzen.

Bei der Sanierung bisher mit Heizöl befeuerten Anlagen ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich mit anderen verfügbaren Energieträgern, unter Berücksichtigung von CO2-Emissionen, durchzuführen.

Elektrizität darf für die versorgungstechnische Wärmeerzeugung grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Davon ausgenommen sind nur Geräte für die Warmwasserbereitung an Einzelzapfstellen bis max. 2 kW.

Umwälzpumpen müssen stufenlos regelbar sind und mit einer bedarfsabhängigen druckdifferenz- oder temperaturdifferenzabhängigen Steuerung ausgestattet sein. Die elektrische Leistung aller Umwälzpumpen eines Heizsystems ist, in Abhängigkeit von Wärmebedarf, auf 1 W elektrisch pro 1 kW thermisch zu begrenzen. Eine niedrigere spezifische Leistungsaufnahme ist anzustreben. Die Pumpensteuerung soll möglichst mit der Kesselleistung (DDC) abgestimmt sein. Doppelpumpen sind erst ab 1 MW Wärmeleistung zweckmäßig.

Als örtliche Heizflächen sind stählerne, ein- oder zweilagige Flachheizkörper, bzw. Plattenheizkörper mit Konvektorteil vorzuziehen. In Nassbereichen sind verzinkte Heizkörper vorzuziehen.

Flächenheizsysteme in Fußböden, Decken oder Wänden finden nur in begründeten Ausnahmen Anwendung. Defekte Flächenheizungen in anderen Bereichen sind nicht oder nur bei geringem Kostenaufwand instand zu setzen.

Die Anzahl der zentralen, zeit-/ nutzungs-/ witterungs- bzw. geografisch und thermisch orientierten Heizkreisregelungen und -steuerungen ist in dem Maße zu reduzieren, wie dieses nach der EnEV noch zulässig ist. In der Regel sind Heizkreise in Abhängigkeit von der Nutzung und der

Fassadenorientierung getrennt auszuführen. Es ist eine witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung mit Nachtabsendung/ -abschaltung vorzusehen.

Für die einzelnen Heizkörper sind Thermostatventile mit Voreinstellung einzusetzen. (Behördenmodell)

(22)

siehe auch

00316 Wärmetechnik

0031601 Vorbemerkung Wärmetechnik 1.

0031602 Wärmeverteilnetze 2.

0031603 Raumheizflächen 3.

0031604 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges 4.

1.

0031601 Vorbemerkung Wärmetechnik 0031602 Wärmeverteilnetze

0031603 Raumheizflächen

0031604 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges

Der Gültigkeitsbereich dieses Qualitätsstandards erstreckt sich auf alle heizungs- und [lüftungstechnischen Einrichtungen] der im Sondervermögen Immobilien verwalteten Liegenschaften im Lande Bremen.

Als Vorgabe für alle Arbeiten an den Anlagen sind folgende rechtliche Grundlagen und Bestimmungen, soweit nicht näher erläutert, anzuwenden:

Anforderungen an heizungs- und [raumlufttechnische] Anlagen nach dem Energieeinsparungsgesetz ( EnEG ) Die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Vorschriften der TRGI

Wärmebedarfsermittlung nach DIN EN 12831 Heizkessel DIN 4702

Armaturen und Sicherheitseinrichtungen nach DIN EN12828 LBO von 1995, Landesbauordnung Bremen

Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie (MLAR)

(23)

Zum Einsatz kommen Gewinderohre nach DIN / EN 2440 und Siederohre nach DIN / EN 2458. Rohrverbindungen werden durch Autogen Schweißen, Pressen oder Gewindemuffen hergestellt. Ebenfalls können Kupferrohre eingesetzt werden, die durch Hartlöten oder Pressen verbunden werden.

Die Rohrhalterungen sind mit Schallschutzeinlagen auszuführen und unter Decken mittels Installationsschienen oder Gewindestangen zu befestigen. Als Deckenverankerung werden Metallspreizdübel verwendet. Das Befestigungssystem ist verzinkt oder gleichwertig und gemäß MLAR ausgeführt. Bei

Durchführungen von elektrischen Leitungen und Heizungsleitungen durch Brandabschnitte ist durch geeignete Maßnahmen auch unter Berücksichtigung der MLAR (Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie) die Feuerwiderstandsklasse des Abschnitts zu erhalten. Die Verlegung von Leitungen in Rettungswegen ist gemäß der MLAR auszuführen.

Die Aufputz verlegten Rohrleitungen werden mit alukaschierter Mineralwolle gedämmt.

Die Dämmdicke erfolgt gemäß den Bestimmungen der EnEV. In stoßgefährdeten Bereichen wird die Dämmung durch einen Aluminiumglanzblech, verzinktem Stahlblech - oder Aluminiumgrobkorn-Mantel geschützt. Der Aluminiumglanzblech oder der verzinkte Stahlblechmantel sollen in Heizzentralen nur bis zu einer Höhe von 2 m eingesetzt werden.

Die Unterputz und im Estrich verlegten Rohrleitungen werden mit Schläuchen aus geschlossenzelligem PE in den erforderlichen Stärken gedämmt. Als Schutz vor mechanischer Beschädigung während der Rohbauphase, ist im Estrich eine Dämmung mit reißfester Oberfläche einzubauen.

Die Raumheizflächen werden gemäß der DIN EN 12831 ausgelegt. Heizkörper werden mit Thermostatventil und absperrbarer Rücklaufver- schraubung versehen. Zum Einstellen der Volumenströme sind die Rücklaufverschraubungen voreinstellbar zu wählen. Die Thermostatköpfe werden in Bereichen mit öffentlichem Publikumsverkehr als Behördenmodell ausgeführt.

Als Raumheizflächen kommen Stahlradiatoren und Plattenheizkörper [mit profilierter Oberfläche] zur Ausführung. In Duschräumen kommen aufgrund der erhöhten Korrosionsgefahr verzinkte Röhrenradiatoren oder Gußheizkörper zum Einsatz.

Fußbodenheizung soll grundsätzlich nicht installiert werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Fußbodenheizung eingesetzt werden.

Zur besseren Einregulierung der jeweiligen Heizkreise werden Strangregulierventile eingesetzt.

Heizkreise mit unterschiedlichen Nutzern bzw. Nutzungszeiten werden von einem Dreiwegeventil geregelt.

Bei dem Einsatz einer Mehrkesselanlage soll zur hydraulischen Entkoppelung eine hydraulische Weiche installiert werden.

(24)

Automatische Nachspeiseinrichtungen sollen im Regelfall nicht eingebaut werden.

In Einrichtungen mit erhöhtem Bedarf an Warmwasser, wie z. B. Sportanlagen, ist zu prüfen, ob eine solarbetriebene Warmwasserbereitung wirtschaftlich ist.

Zentrale Warmwasserversorgungsanlagen sind nach DVGW Arbeitsblatt W551 auszuführen. Es sind geeignete Maßnahmen als Verbrühungsschutz vorzusehen.

Material und Ausführungsart der Sanitärobjekte sind nach Zweckmäßigkeit und guter Reinigungsmöglichkeit auszuwählen.

Waschtische sind mit handbetätigten Armaturen einschließlich selbstregelnden Durchflussmengenbegrenzern auf max. 6 Liter/Minute auszustatten. Bei größerer Frequentierung und wechselnden Besuchergruppen ist ggf. eine Selbstschlussfunktion vorzusehen.

Warmwasserversorgung an Handwaschtischen ist nur aus medizinischen und hygienischen Gründen vorzusehen.

Bei vereinzelten oder peripher liegenden Zapfstellen mit Warmwasserbedarf ist zu überprüfen, ob eine dezentrale Wärmeversorgung wirtschaftlich ist.

Für diese Art der elektrischen Warmwassererzeugung kommen nur Geräte mit max. 2 kW Anschlussleistung in Frage. Sie sind mit einer Zeitschaltung auszustatten.Für eine elektrische Warmwassererzeugung kommen nur elektronisch geregelte Durchlauferhitzer in Frage. Bei Warmwasser-

Untertischgeräten mit Speicher im Bestand, die nicht stillgelegt oder durch Geräte nach Satz 2 ersetzt werden, sind diese mit einem Bedarfstaster zur Vermeidung von stand-by-Verlusten auszustatten.

Die Warmwasserversorgung von Duschen ist als Warmwasserzirkulation mit Zeitschaltung herzustellen.

Duschen mit Armaturen mit selbstregelnden Durchflussmengenbegrenzungen auf max. 9 Liter/Minute auszustatten.

Die Anzahl der Duschen bemisst sich nach der Hauptnutzung.

Es sind ausschließlich 6-Liter-WC`s und Spülkastensysteme auf 3 Liter begrenzte handbetätigte Einzelspülungen und Druckspülern einzusetzen.

Automatische Spülsysteme sind in der Regel nicht zu verwenden.

Elektrische Händetrockner sind nicht zulässig.

Elektrische Rohrbegleitheizungen als Frostschutz sind zu vermeidennur in Ausnahmefällen zulässig.

siehe auch

00317 Sanitärtechnik

0031701 Vorbemerkung Sanitärtechnik 1.

0031702 Abwasseranlagen

003170201 Anlagen zum Schutz gegen Abwasser-Rückstau 1.

003170202 Rückhalten schädlicher Stoffe 2.

2.

0031703 Wasseranlagen

003170301 Trinkwasserleitungen 1.

003170302 Armaturen 2.

003170303 Trinkwassererwärmung 3.

3.

1.

(25)

003170304 Ausstattung 4.

0031701 Vorbemerkung Sanitärtechnik 0031702 Abwasseranlagen

003170201 Anlagen zum Schutz gegen Abwasser-Rückstau 003170202 Rückhalten schädlicher Stoffe

0031703 Wasseranlagen

003170301 Trinkwasserleitungen 003170302 Armaturen

003170303 Trinkwassererwärmung 003170304 Ausstattung

Der Gültigkeitsbereich dieses Qualitätsstandards erstreckt sich auf alle sanitärtechnischen Einrichtungen der im Sondervermögen Immobilien verwalteten Liegenschaften im Lande Bremen.

Als Vorgabe für alle Instandsetzungs- und Umbauarbeiten an sanitärtechnischen Anlagen sind im Wesentlichen folgende rechtlichen Grundlagen und Bestimmungen, soweit nicht näher erläutert, anzuwenden:

Trinkwasserverordnung, TrinkwV 2001 HeizAnlV, Heizungsanlagenverordnung BauO, Bauordnung des Landes Bremen

VStätt, Versammlungsstättenverordnung des Landes Bremen Arbeitsstättenverordnung ArbStättV und ASR

DIN 1988, T. 1-6, Trinkwasseranlagen

DVGW Arbeitsblätter W 551 - 553, Zirkulationssysteme in Trinkwassererwärmungsanlagen DIN 1986-2 und DIN EN 12056 1-5 Abwasseranlagen

VDI 6000 1-6 Ausstattung von Sanitärräumen DIN 12 899, Laboreinrichtungen

VDI 3818, Öffentliche WC- und Waschräume DIN 4102, Brandverhalten von Baustoffen DIN 4109, Schallschutz im Hochbau

(26)

DIN 18022, Küchen, Bäder und WC´s im Wohnungsbau, Planungs-grundlagen DIN 18024, Barrierefreies Bauen

DIN 18017, Lüftung von WC- und Sanitärräumen ohne Außenfenster mit Ventilatoren.

Sanitärbau 95 des AMEV

Abwasserleitungen

Rohrleitungsmaterialien sind entsprechend den technischen- und insbesondere den schalltechnischen Anforderungen gemäß DIN 4109 auszuwählen und zu verbauen.

Die Ermittlung der Nennweiten erfolgt nach DIN 1986-2 und DIN EN 12056 -1-5.

Vor der Auswahl des Rohrmaterials ist die Art und die Belastung der Abwässer (z.B. Säuren, Laugen) zu ermitteln, um so das geeignete Rohrmaterial auszuwählen.

Unter den gegebenen Vorraussetzungen sind folgende Rohrmaterialien vorzusehen:

AW-Leitungen unterhalb u. innerhalb der Gebäudesohle KG-Rohr nach DIN 19534

ohne größere mechanische Belastungen keine aggressiven Abwässer

PE-HD Rohr nach DIN 19535-1/2

bei zu erwartenden mechanischen Belastungen aggressive Abwässer (je nach Materialspezifikation) AW-Leitungen innerhalb von Gebäuden

HT-Rohr nach DIN EN1451-1, bzw. DIN 19560-10 unterhalb von Decken

innerhalb von Zwischendecken

(27)

als Objektanschlussleitungen ohne Schallschutzanforderungen in Schächten

keine aggressiven Abwässer (je nach Materialspezifikation) fikation)

PE-Rohr nach DIN 19535-1/2 unterhalb von Decken,

innerhalb von Zwischendecken in Schächten

als Objektanschlussleitungen

ohne Schallschutzanforderungen gemäß DIN 4109

bei aggressiven Abwässern (je nach Materialspezifikation) SML-Guß-Rohr nach DIN 19522

unterhalb von Decken

innerhalb von Zwischendecken in Schächten

mit Schallschutzanforderungen gemäß DIN 4109

bei aggressiven Abwässern (je nach Materialspezifikation) siehe auch

003170201 Anlagen zum Schutz gegen Abwasser-Rückstau 1.

003170202 Rückhalten schädlicher Stoffe 2.

Für Abwasseranlagen bei denen sanitäre Objekte bzw. Abwasserabläufe nicht mit freiem Gefälle in den Kanal eingeleitet werden können, werden Abwasserhebeanlagen installiert. Die Bemessung und Ausführung erfolgt gemäß DIN EN 12056-4.

Für Abwasseranlagen bei denen sanitäre Objekte bzw. Abwasserabläufe unterhalb der Rückstauebene angeordnet sind, sind - soweit keine Abwasserhebeanlage installiert ist - Rückstauverschlüsse gemäß DIN 19578 bzw. DIN 1997 einzusetzen].

(28)

Nur zugelassen für Regenwasser, wenn AW-Systeme getrennt sind.

Schädliche Stoffe dürfen nicht ins Abwasser eingeleitet werden. Schädliche Stoffe in diesem Sinne sind u. a.:

Stoffe die zu Verstopfungen führen können (z.B. Abfälle, Bauschutt)

Stoffe, die sich an den Rohrwandungen festsetzten können (z.B. Fette, Öle, Zement, Stärke) Stoffe die feuergefährlich oder explosiv sind (z. B. Benzin, Mineralöle)

Stoffe die giftig oder aggressiv sind und den Klärvorgang stören oder die entsprechenden Anlagen beschädigen können (z.B. Säuren, Laugen, giftige o.

radioaktive Stoffe)

Stoffe die belästigende Gerüche bilden stark schäumende Reinigungsmittel.

Zur Vermeidung von Einleitungen schädlicher Stoffe sind geeignete Einrichtungen zum Rückhalten dieser Stoffe einzusetzen hierzu zählen:

Sand- und Schlammfänge Fettabscheider

Leichtflüssigkeitsabscheider Stärkeabscheider

Neutralisationsanlagen

Trinkwasserleitungen, Grundsätzliche Anforderungen

Ermittlung der erf. Nennweiten gemäß DIN 1988 unter Berück-sichtigung der entsprechenden Gleichzeitigkeitsfaktoren der jeweiligen Gebäudetypen.

Auswahl der Rohrmaterialien entsprechend den Vorgaben des DVGW sowie den speziellen technischen Anforderungen vor Ort.

Gemäß Energieeinsparungsverordnung (EnEV) sind alle Trinkwas-serleitungen mit Dämmmaterialen zu umhüllen, zur Vermeidung von Schwitzwasserbildung bzw. Wärmeverlusten.

Wasser- und Abwasserleitungen in WC- u. Sanitärräumen sind aus hygienischen Gründen grundsätzlich unter Putz bzw. in Vorwänden zu verlegen.

Leitungsführungen im Fußboden oder Estrich sind zu vermeiden.

(29)

Zum Einsatz kommen ausschließlich Rohre bzw. Rohrsysteme, die DVGW bzw. DIN 1988 zugelassen sind. Beachtung findet ebenfalls die DIN 50930-6, Einsatzbereich metallischer Werkstoffe im Trinkwasserbereich.

Cu-Rohr: - grundsätzlich zu verwenden in trockenen Räumen, in Wänden

Kunststoffverbundrohr: - wie oben jedoch zusätzlich in Unterflur-Schächten in denen durch Wassereinbruch mit erhöhter Korrosion bei ungeschützten Rohrleitungen gerechnet werden muss, sowie gegen metallische Rohrwerkstoffe aggressiv wirkende Durchflussmedien.

V2A-Rohr wie vor jedoch zusätzlich bei aggressiven Wässern (z.B. Kondensatleitungen).

PE-Druckrohr erdverlegte Hausanschlussleitungen

Entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001 sowie der DIN 50930, T6 sind im Bezug auf die Legierungsbestandteile in Kupferwerkstoffen nur solche Armaturen und Rohrverbindungen zu verbauen, die diesen Anforderungen entsprechen.

Armaturen sind grundsätzlich mit lösbaren, konisch dichten Verbindungselementen einzubauen.

Für Absperrarmaturen in Zentralen und auf Verteilern sind ab einer Nennweite von DN 40, entsprechend 1 1/2" Membranabsperrventile zu montieren.

Im Hauseinlass sind rückspülbare Wasserfilter mit DVGW-Zulassung einzusetzen.

In Trinkwasseranlagen, in die trinkwässergefährdende Stoffe in das Leitungsnetz zurückfließen können, sind geeignete Sicherungseinrichtungen entsprechend der Gefährdungsklassen nach DIN 1988 einzusetzen.

Die Bemessung von Warmwasserspeichern erfolgt entsprechend den gültigen Regeln der Technik, unter Berücksichtigung des Einsatzzweckes und der damit verbundenen gleichzeitigen Höchstentnahmemenge und Beachtung des, dem Gebäudetyps entsprechenden Gleichzeitigkeitsfaktors.

Zur Vermeidung von Legionellenbildung sind Warmwasserleitungen entsprechend den DVGW-Arbeitsblättern W 551-W 553 sowie den gültigen Regeln der Technik auszuführen.

Die Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen erfolgt nach den Vorgaben der ArbStätt, der VDI 6000, T 1-6, der VDI 3818.

Je Sanitärraum ist je ein Bodenablauf und eine Zapfstelle m. Schlauchanschluss zum zufriedenstellenden Reinigen der Räume einzubauen.

WC-Anlagen sind aus hygienischen Gründen grundsätzlich wand-hängend auszuführen.

Spülkästen sind grundsätzlich mit Einrichtungen zum Begrenzen der Wassermenge auszustatten.

(30)

Urinale sind grundsätzlich mit pneumatischer Auslösung auszu-führen.

Von Druckspülern in WC- u. Urinalanlagen ist aus Gründen der Wassereinsparung abzusehen.

In Reihenduschanlagen werden Selbstschluss-Mischarmaturen in UP-Ausführung eingesetzt; es sind vernebelungsarme Duschköpfe einzusetzen Zur Energieeinsparung sind grundsätzlich alle Zapfstellen mit Durchflussbegrenzern auszurüsten (z. B. Perlatoren).

Auf Verbrühschutz, insbesondere in Kindertagesheimen ist zu achten und durch entsprechende technische Systeme zu gewährleisten.

Soweit die Möglichkeit zur Mittelspannungsversorgung besteht, ist diese ab einer Anschlussleistung von 100 kVA zu bevorzugen.

Für den Mittelspannungsanschluss sind ausschließlich Gießharz-Transformatoren mit reduzierten Leerlaufverlusten in genormter Standardgröße einzusetzen.

Die vertragswirksame EVU-Anschlussleistung ist anhand der nachstehenden durchschnittlichen Gebäuderichtwerte, die bereits die anzustrebenden Gleichzeitigkeit beinhalten zu überprüfen. Dabei sind Sondernutzungen, wie Küchen, Wäschereien usw. zusätzlich anzurechnen:

niedriger Installationsgrad -ohne RLT-Anlagen- ca. 20 W/m² HNF mittlerer Installationsgrad -mit RLT-Anlagen- ca. 20-40 W/m² HNF

hoher Installationsgrad -mit umfangreicher RLT-Anlagen- ca. 60-100 W/m² HNF Die TAB des zuständigen EVU sind zu berücksichtigen.

siehe auch

003110201 Hoch- und Mittelspannungsanlagen

Im Bereich der kundeneigenen Mittelspannungsschaltanlagen werden metallgekapselte, luftisolierte Schaltanlagen in Modultechnik (anreihbar) Baureihe 12kV installiert.

Bei besonders geringen Platzverhältnissen werden SF6-gasisolierte Schaltanlagen in Modultechnik (anreihbar) Baureihe 12 kV installiert.

Ausführung der Anlagen gem. den Anschlußbedingungen des EVU swb enordia.

Transformatoren

Es werden im Austausch gießharzisolierte Verteilungstransformatoren mit reduzierten Verlusten installiert.

(31)

Die Leistungsgröße wird nach dem tatsächlichem Bedarf festgelegt.

Zusätzlich wird pro Trafo eine Festkompensation installiert.

Die Verlegungen von Leitungen in Flucht- und Rettungswegen erfolgt grundsätzlich der zur Zeit gültigen (Muster-)Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR).

In Bremen ist die `moderne Nullung` mit getrennt geführten Schutzleiter nach VDE 0100 vorgeschrieben. In Nassräumen müssen FI-Schalter installiert werden.

Bei der Installation von neuen Verteilungs- und Leitungsführungssystemen soll eine Reserve von ca. 30% einkalkuliert werden.

siehe auch

003110204 Niederspannungs-Installationsanlagen Stromsparprogramm der FHB 2002-2008

.01 Kabel- und Leitungen

Als Standardleitung wird folgender Typ verwendet: NHMH-I nach VDE 0250 Teil215 halogenfrei

Für feste Verlegung über, auf, in und unter Putz, in trockenen und feuchten Räumen sowie im Mauerwerk und in Beton (außer Rüttel-,Schüttel- oder Stampfbeton).

Als Standardkabel wird folgender Typ verwendet: NHMH-I nach VDE 0250 Teil215 halogenfrei

Als Energieverteilungskabel zur festen Verlegung in Innenräumen, in Beton in druckfesten flexiblen halogenfreien Rohren.

Als Standardbusleitung wird folgender Typ verwendet: BUS-HALO-2x2x0,8 in Anlehnung an VDE0815 , halogenfreie Polymermischung, Farbe grün Flammwidrigkeit nach VDE 0472 Teil 804, Prüfart B

Als EIB-Systemkabel zur universellen Verlegung.

Im Bereich von Leistungsenergiekabeln kommen je nach Anwendungszweck PE- bzw. VPE isolierte Kabel zum Einsatz.

(32)

PVC- isolierte Kabel kommen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz, da PVC im Brandfall hochgiftige Dioxine und Furane freisetzen würde.

Neben den Dioxinen und Furanen entstünde auch sehr dichter Qualm, der die Flucht von Personen behindern würde. Der freiwerdende Chlorwasserstoff ist sehr aggressiv, er korrodiert und schädigt so die Gebäudesubstanz. Die Renovierungs- und Reinigungskosten im Fall eines PVC-Brandes sind extrem hoch.

.02 Verlegesysteme

Als Standardverlegesysteme werden folgende Typen verwendet:

Kunststoffpanzerrohre halogenfrei für allgemeine Verwendung

Stahlpanzerrohre verzinkt für erhöhte mechanische Beanspruchung (Vandalismusgefahr) Leitungsführungskanäle Kunststoff halogenfrei (LFK) bis Größe 40x40mm

Stahlblechkanäle ab Größe 40x60mm

Brüstungskanäle aus Stahlblech, vorbereitet für UPStandardschalterprogramme, Höhe min. 130mm Kabelrinnen sendzimirverzinkt, ab Größe 200x60mm, inkl. Systembefestigungszubehör

Verlegesysteme mit Funktionserhalt nur mit entsprechenden Zulassungen und Prüfbescheinigungen .03 Schalt- und Steckgeräte

Es kommen für den normalen Einsatz (Büros, Klassenräume etc.) die UP-Standardprogramme deutscher Hersteller zum Einsatz. Farbe weiß.

Für Bereiche mit hohem Vandalismusaufkommen werden die UPPanzerprogramme deutscher Hersteller eingesetzt.

In den Bereichen Technik, Keller und Außen werden APStandardprogramme wassergeschützt deutscher Hersteller eingesetzt.

In den Bereichen Technik, Keller und Außen mit erhöhten Vandalismusaufkommen werden AP- Programme wassergeschützt in schwerer schlagfester Polycarbonat-Ausführung deutscher Hersteller eingesetzt.

In Kindergärten und Schulen mit Kindern bis 12 Jahren werden die Steckdosen als Kinderschutzsteckdosen ausgeführt. Für Gesamtschulen, Gymnasien und Sekundarschulen erfolgt eine gesonderte Entscheidung in Zusammenarbeit mit dem Nutzer.

In Kindergärten und Schulen mit Kindern bis 12 Jahren werden die Steckdosen als Kinderschutzsteckdosen ausgeführt.

.04 Kleinlüfter

Klein- und Rohrlüfter werden über Bewegungsmelder oder Hygrostat gesteuert.

(33)

Der Blitzschutz von öffentlichen Gebäuden ist sicherzustellen, sofern die LBO, Sonderverordnungen oder Sonderrichtlinien Blitzschutzanlagen erfordern.

In Anlehnung an nationale Vorschriften ist eine Blitzschutzanlage herzustellen, wenn nur eine der nachfolgenden Voraussetzungen gegeben ist.

Ein Blitzschlag kann bei einer Anlage leicht eintreten aufgrund: ihrer Länge, der Höhe oder Nutzung oder wenn im Falle eines Blitzschutzes schwere Folgen zu erwarten sind.

Das Blitzschutzsystem ist nach Schutzklasse III der DIN V VDE 0185-3 herzustellen.

Ausnahemen sind durch Anwendung eines Risikomanagements gemäß DIN VDE 0185-2 zu bestimmen.

Das Material der Erder ist gemäß VDE 0150 + VDE 0151 entsprechend den Boden- und Grundwassereinflüssen auf ausreichende Dauerhaftigkeit hin auszuwählen. Die Ableitungen sind gegen Zerstörung flach auf die Außenwände zu montieren.

Der innere Blitz- bzw. Überspannungsschutz ist in Art und Umfang auf das Schutzbedürfnis der jeweiligen Geräte oder Einrichtungen zu beschränken.

Dabei sind vorhandene geräteinterne Schutzeinrichtungen einzubeziehen. Die DIN VDE 0185 ist zu beachten.

siehe auch

003110206 Blitzschutz- und Erdungsanlagen

.01 Äußerer Blitzschutz

Schulen und Kindertagesheime werden mit äußeren Blitzschutzanlagen ausgerüstet, ansonsten gilt die VDS-Richtlinie zur Schadensverhütung unter Berücksichtigung der VDE 0185 Teil 1-4.

.02 Innerer Blitzschutz

Niederspannungshauptverteilungen werden mit einem Blitzstromableiter Klasse B ausgerüstet. In Niederspannungshauptverteilungen mit Unterverteilungsanteil werden Kombiableiter eingesetzt, Entkopplungsinduktivitäten entfallen.

Unterverteilungen werden mit Überspannungsableitern Klasse C ausgerüstet.

.03 Erdungsanlagen

Jedes Gebäude wird mit einer Erdungsanlage und einem Hauptpotentialausgleich ausgerüstet. Bei elektrisch weitverzweigten Anlagen werden zusätzlich örtliche Potentialausgleichs-Schienen eingesetzt.

(34)

Der Mindestquerschnitt für Potentialausgleichsleitungen beträgt 16qmm, ansonsten ist der Querschnitt der PE-Leitung mit mindestens 50% des Außenleitersquerschnitt auszulegen.

Der Erdungswiderstand soll annähernd 1 Ohm betragen.

Raumlufttechnische Anlagen und Geräte sind nach VDI 6022/ Blatt 1 und DIN EN 13779 zu planen, zu errichten und zu betreiben.

Bei der Planung durchgreifender Instandsetzungen/ Sanierungen von RLT-Anlagen ist deren Notwendigkeit bzw. Optimierungsmöglichkeit zu überprüfen. Alternative Lösungen sind dabei in Betracht zu ziehen.

Grundsätzlich ist nach dem Prinzip der Vermeidung aufwendiger Anlagen zu verfahren. Natürliche Belüftung oder dezentrale RLT-versorgte Bereiche sind anzustreben.

Die Minimierung äußerer Wärmelasten durch einen angepassten Sonnenschutz, und die inneren Wärmelasten, ggf. durch Direktkühlung/ -absaugung, ist anzustreben, um eine aktive Gebäudekühlung zu vermeiden oder in Dimensionierung und Verbrauch zu reduzieren.

Die Außenluftrate in m³/h je Person ist auf das zulässige Minimum zu begrenzen. Dabei sind die Werte der ArbStättV bzw. der ASR § 5 mit den spezifischen Werten für eine freie Lüftung und ein grundsätzliches Rauchverbot zugrunde zu legen. Soweit sind im Einzelfall eine Abweichung als notwendig erweist, dürfen die nutzungsspezifischen Werte der AMEV-Richtlinien `RLT-Anlagen-Bau` nicht überschritten werden.

In voll verdunkelbaren Räumen sollen möglichst keine RLT-Anlagen eingesetzt werden. Die Erneuerung der Raumluft ist durch zwischenzeitliche Pausen zur Lüftung zu gewährleisten. Die Lüftung ist nach ca. 20 - 30 Minuten Aufenthalt durch Lüften sicherzustellen.

Kühlung, um die Anforderungen nach Behaglichkeit einhalten zu können, ist nur zulässig, wenn nachweislich andere Mittel zur Reduzierung der Wärmelasten und Temperaturdämpfung nicht wirtschaftlich realisierbar sind. Die Nutzungsanforderungen sind zu überprüfen. Zumutbare

Temperaturtoleranzen sind auszuschöpfen.

Der Einsatz zentraler RLT-Anlagen ist gegenüber einer örtlichen, raumweisen Zwangslüftung ggf. mit Abluftführung durch Überströmung in Flurbereiche und zentraler Fortluft oder Umluft mit/ohne Wärmerückgewinnung unter Wirtschaftlichkeitsaspekten abzuwägen. In diese Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind auch die Aspekte der längerfristigen Energiekosteneinsparpotenziale einzubeziehen.

Arbeitstechnisch bedingte Emissionen, die die maximal zulässige Konzentration nach der TRK/MAK-Werteliste erreichen oder übersteigen, sind vorrangig durch örtliche Absaugungen abzuführen.

Eine Wärmerückgewinnung ist unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten vorzusehen.

Zentrale RLT-Anlagen sind i. d. R. als Einkanal-Niedergeschwindigkeitsanlagen zu planen. Haben mehrere Anlagen einer Zentrale gleiche Behandlungsstufen, ist eine Zusammenfassung gemeinsamer Komponenten anzustreben. Filterstufen und Filterklassen sind auf die

Mindestanforderungen zu beschränken. Abweichende Systeme sind nur zulässig, wenn sich ein wirtschaftlicher Vorteil durch Vergleiche nachweisen lässt.

Die Luft ist vorzugsweise in Form von strömungs- und kostengünstigen Rundrohren zu führen.

Die elektrische Leistungsaufnahme für Zuluft- und Abluftventilatoren soll zusammen 0,6 W pro m³/h nicht überschreiten. Eine niedrige spezifische

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Leistungsaufnahme ist dabei anzustreben.

Bedarfsabhängig drehzahlgeregelte Ventilatoren sind in der Regel ab einer Anlagenleistung von >5000 m³/h und einer Betriebszeit von >1000 h/a vorzusehen.

Die Mess-, Steuer- und Regeltechnik (MSR) ist auf die Erfordernisse des Anlagensystems zu begrenzen und zur Verbrauchsminimierung nach der notwendigen Regelgüte und leichter Bedienbarkeit im Störfalle auszuwählen.

Die Abschaltung einzelner Räume sollte möglich sein. Der Einsatz von Anwesenheitsmeldern oder Luftqualitätsfühlern ist anzustreben.

siehe auch

00315 Lüftungstechnik

0031501 Vorbemerkung Lüftungstechnik 1.

0031502 Lüftungsanlagen 2.

1.

0031501 Vorbemerkung Lüftungstechnik 0031502 Lüftungsanlagen

Der Gültigkeitsbereich dieses Qualitätsstandards erstreckt sich auf alle [heizungs- und] lüftungstechnischen Einrichtungen der im Sondervermögen Immobilien verwalteten Liegenschaften im Lande Bremen.

Als Vorgabe für alle Arbeiten an den Anlagen sind folgende rechtliche Grundlagen und Bestimmungen, soweit nicht näher erläutert, anzuwenden:

Anforderungen an [heizungs- und] raumlufttechnische Anlagen nach dem Energieeinsparungsgesetz ( EnEG )

Die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) Wärmebedarfsermittlung nach DIN EN 12831 Armaturen und Sicherheitseinrichtungen nach DIN EN 12828'Kursiver Text

LBO von 1995, Landesbauordnung Bremen Muster-Leitungs-Anlagen-Richtlinie (MLAR)

Kanäle: :aus sendzimirverzinktem Blech

Referenzen

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