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L 84/17 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen

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Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft 08.05.09

Herr Dr. Bethge Tel.: 10595

Frau Wera Kebschull Tel.: 6587

V o r l a g e Nr. L 84/17

für die Sitzung der Deputation für Bildung am 11.06.2009

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen

A. Problem

Die Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler ist aus den folgenden Gründen notwendig geworden:

- Umsetzung der Vereinbarung über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entsprechend der Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.09.1974 i.d.F. vom 24.10.2008)

- Umsetzung der Vereinbarung über die Durchführung der Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.02 1980 i.d.F.

vom 24.10.2008).

Die Vereinbarungen enthalten beide die Möglichkeit, die Fachhochschulreife (FHR) (schulischer Teil) unter bestimmten Bedingungen bei nicht bestandener Abiturprüfung zu erlangen. Die so erworbene Fachhochschulreife wird in 13 Bundesländern anerkannt.

B. Lösung

Die Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen wurde nach Maßgabe der Anforderungen der o.g. Vereinbarungen verändert:

- Stärkung der Kernfächer Deutsch, Mathematik und fortgesetzte Fremdsprache als Prüfungsfächer analog zur Vereinbarung der Gymnasialen Oberstufe

- Qualitätssicherung in den schriftlichen Arbeiten: Festlegung im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld auf die Fächer Geschichte oder Politik (nur hier liegen zentrale Aufgaben vor)

- Gewichtung der Fachleistungen mit einem an die GyO-Vereinbarung angepassten Berechnungsmodus

- Möglichkeit zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in Analogie zur GyO- Vereinbarung

Die Anpassung der Verordnung an die KMK-Vereinbarung erfolgt zum Abitur 2011. Den Absolventen wird damit die Möglichkeit des Erwerbs des schulischen Teils der Fachhochschulreife ermöglicht, wenn das originäre Prüfungsziel nicht erreicht werden kann.

Die Änderungen sind in Form einer Synopse beigefügt und sollen erstmals für Schülerinnen und Schüler der nicht anerkannten Ersatzschulen und Nichtschülerinnen und Nichtschüler sowie für Schülerinnen und Schüler der Freien Waldorfschulen gelten, die im Frühjahr 2011 an der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler teilnehmen.

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C. Genderrelevanz

Die Vorlage berücksichtigt die Interessen und Fähigkeiten von Frauen und Männern bei dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und des schulischen Teils der Fachhochschulreife gleichermaßen.

D. Beteiligung

Die Freien Waldorfschulen in Bremen, die Privatschule Mentor sowie die Abteilung Prüfung der Erwachsenenschule, die Praktikantenämter im Lande Bremen, die die Gesamtbescheinigung über die Fachhochschulreife ausstellen, das Landesamt für Ausbildungsförderung und der Magistrat Bremerhaven sind in die Erarbeitung des Entwurfs einbezogen worden. Gegen den vorliegenden Entwurf sind keine Einwände erhoben worden. Dem Wunsch der Freien Waldorfschulen, das Fach Politik als Alternative zum Fach Geschichte als schriftliches Prüfungsfach im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zuzulassen, ist gefolgt worden.

E. Beschlussvorschlag

Die Deputation für Bildung stimmt dem anliegenden Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatz- schulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen zu.

In Vertretung

Carl Othmer Staatsrat

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