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Info 119/2008 - Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) in der Fassung vom 10.06.08

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Referat 21

Gestaltung der allgemein bildenden Schulen

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 x 28195 Bremen

Gymnasien und Abteilungen Gymnasium in Schulzentren des Sekundarbereichs II im Lande Bremen

Informationsschreiben Nr. 119/2008

Auskunft erteilt Frau Kebschull Zimmer 301 A T (04 21) 3 61 6587 F (04 21) 3 61 2737 E-mail

wera.kebschull@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens

Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-15 (AP-V 10.06.08) Bremen, 26.06.08

Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V)

in der Fassung vom 10.06.08

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen mit Schreiben vom 05.03.08 mitgeteilt habe, hat sich die Verpflichtung zur Einbringung der Prüfungsleistung aus dem fünften Prüfungselement geändert. Die Prüflinge entscheiden nach dem Vorliegen der Prüfungsergebnisse, ob sie das Ergebnis des fünften Prüfungselements in die Gesamtqualifikation einbringen wollen. Diese neue Regelung, die für den Jahrgang gilt, der 2009 die Abiturprüfung ablegen wird, hat Änderungen in der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen (AP-V) notwendig gemacht. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens und Beschlussfas- sung der Deputation vom 22.05.2008 sind die Änderungen im Bremischen Gesetzblatt Nr. 25/2008 vom 25.06.08 veröffentlicht worden. Sie treten am Tage nach der Verkündung im Gesetzblatt in Kraft und sind als Anlage beigefügt.

Die Entscheidung der Senatorin für Bildung und Wissenschaft hat zu Änderungen in den folgenden Paragraphen der AP-V geführt:

• Nach dem die Ergebnisse aller Prüfungen vorliegen, entscheidet der Prüfling, ob er das Ergebnis des fünften Prüfungselements in die Gesamtqualifikation einbringt (§ 17 Abs. 6 AP-V).

• Die Modalitäten des Einbringens sind in § 8 Abs. 4 bis 7 AP-V geregelt. Die Änderung ist genutzt worden, die unübersichtlichen bisherigen Absätze 4 und 5 klarer zu strukturieren.

Diese Änderung der Regelungen zum fünften Prüfungselement beziehen sich nur auf den Abitur- jahrgang 2009.

Die Deputation hat in ihrer Sitzung am 26.06 2008 eine weitere Änderung in der Gestaltung der Projektprüfung zur Kenntnis genommen, die für den Jahrgang gelten wird, der 2010 die Abiturprü- fung ablegen wird. Über die Änderungen informiere ich Sie in den nächsten Tagen.

Die Änderungsverordnung in der Fassung v. 10.06.08 wird auch im Intra- und Internet veröffentlicht und ist auf folgendem Pfad abrufbar:

www.bildung.bremen.de, dort unter dem Fragezeichen, Broschüren und Flyer, Informationen zur Gymnasialen Oberstufe (GyO) oder auf der neuen Internetseite www.bildung.bremen.de /Service/

Broschüren und Flyer/Informationen zur Gymnasialen Oberstufe (GyO).

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Wera Kebschull Anlage

Referenzen

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