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Informationsschreiben Nr. 94/2015 Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSP-V)

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Bremen,8. Mai 2015

Informationsschreiben Nr. 94/2015

Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (NSP-V)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deputation für Bildung hat am 16. April 2015 eine Änderung der Verordnung über die Abiturprü- fung für Schülerinnen und Schüler nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Lande Bremen (NSP-V) beschlossen.

Neben redaktionellen Anpassungen enthält die aktuelle Verordnung zwei inhaltliche Änderungen:

1. Aufnahme einer Regelung über den Erwerb des berufsbezogenen Teils der Fachhochschul- reife.

Durch die Aufhebung der Zuerkennungsverordnung im Sommer 2013 sind die Regelungen für den Erwerb des berufsbezogenen Teils der Fachhochschulreife für Absolventinnen und Absolventen nicht anerkannter Ersatzschulen und für Nichtschülerinnen und Nichtschüler entfallen. Durch die Än- derung der Verordnung wurde diese Lücke geschlossen.

2. Änderung der Regelung für den Ersatz von Prüfungen im 7. und 8. Prüfungsfach an Freien Waldorfschulen.

(2)

Für den Ersatz von Prüfungen im 7. und 8. Prüfungsfach durch Leistungen aus der Jahrgangsstufe 13 gilt nun, dass Leistungen aus dem 2. Halbjahr der Qualifikationsphase an Freien Waldorfschulen herangezogen werden und nicht – wie bislang – aus dem 1. Halbjahr. Diese Änderung gilt erstmalig für die Abiturprüfung 2016.

Eine entsprechende Lesefassung der Verordnung wird zeitnah auf der Homepage der Senatorin für Bildung und Wissenschaft zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichem Gruß im Auftrag

gez. Melanie Knaack

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