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E 08/2004 - Richtlinien für die Übernahme von Fahrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Fahrkostenrichtlinie)

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Eingang: Dienstgebäude: Bus / Straßenbahn: Sprechzeiten: Bankverbindungen:

Rembertiring 8-12 Rembertiring 8-12 Haltestellen Hauptbahnhof montags bis freitags Bremer Landesbank Sparkasse Bremen 28195 Bremen von 9:00 - 14:00 Uhr Konto-Nr. 1070115000 Konto-Nr. 1090653

BLZ 290 500 00 BLZ 290 501 01

Der Senator

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Der Senator für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 ž 28195 Bremen

Schulen der

Stadtgemeinde Bremen

nachrichtlich mit Anlage Richtlinie an Magistrat der Stadt Bremerhaven – Schulamt Zentralelternbeirat

Gesamtschülervertretung

Sen. f. AFGJS -Bereich Jugend und Soziales- Gesundheitsamt Bremen -Schulärztlicher Dienst -

Erlass Nr. 08/2004

Auskunft erteilt Frau Möller Zimmer 317 T (04 21) 3 61 6027 F (04 21) 3 61 6771 E-mail brigitte.moeller

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) (24-20) 24-71-11/0 Bremen, 14.6.2004

Richtlinien für die Übernahme von Fahrkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Schülerinnen und Schüler allgemein bildender Schulen und bestimmter Förderzentren in der Stadtgemeinde Bremen (Fahrkostenrichtlinie)

vom 29. April 2004 (Neufassung)

Am 1. August 2004 treten die als Anlage beigefügten Richtlinien vom 29. April 2004 in Kraft.

Die Richtlinien vom 18. April 2002 werden zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.

.

Mit der Neufassung der Richtlinien gehen folgende Änderungen einher:

• Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 nur noch dann einen Anspruch auf (anteilige) Fahrkostenübernahme, wenn sie der besuchten Schule durch die Be- hörde zugewiesen wurden.

• Die zumutbare Schulwegsentfernung hat sich für die Klassenstufen 7 bis 10 auf 4 km erhöht (bisher 3 km).

• Für den Besuch der Werkstattphase werden keine Fahrkosten mehr übernommen.

• Mit diesen Richtlinien wird ein geändertes Antrags- und Bewilligungsverfahren eingeführt, das allerdings auf Grund eines mit der Bremer Straßenbahn AG bestehenden Vertrages erst zum Schuljahresbeginn 2005/2006 in der angegebenen Form umgesetzt werden kann (Ziffer 5.2 der Richtlinien)

Sonderfahrausweise werden letztmalig im Schuljahr 2004/2005 an die bezugsberechtigten Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

Abweichend von dem bisherigen Verfahren, werden in diesem Schuljahr die Sonderfahrausweise nur noch vom Senator für Bildung und Wissenschaft, Ref. 24 und nicht mehr von den Förderzentren selbst ausgestellt. Entsprechend sind alle Anträge mit den erforderlichen Anlagen (Einkommens- nachweis und Passfoto oder bei den unter Ziffer 1.3 genannten FÖZ nur ein Passfoto) von der Schule an die Behörde weiter zu leiten.

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Um den geänderten Bestimmungen Rechnung zu tragen, ist das Antragsformular (24/41 ex / 2004) geändert worden. Alte Formulare verlieren ihre Gültigkeit. Das Formular für den Einkommensnach- weis ist unverändert geblieben (24/41 b ex / 2004). Beide Vordrucke stehen auch im Intranet zur Verfügung.

Ab Schuljahr 2005/2006 werden keine Sonderfahrausweise mehr ausgestellt, sondern eine anteilige Kostenbeteiligung für eine Schülermonatskarte in Höhe von 20,00 € monatlich für maximal 11 Mo- nate ausgezahlt. Die hierfür notwendigen Antragsformular stehen ab Juli 2005 im Intranet.

Einzelfahrscheine, die von den Schulzentren zum Besuch der Werkstattphase bereits erworben wurden, können bis zum Ende des Schuljahres 2003/04 noch verwendet werden. Dann noch vor- handene Restbestände sind bis zum 30. September 2004 an das Ref. 24 zurück zu geben.

Im Auftrag gez. Bothmann

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