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Informationsschreiben Nr. 93/2015 Änderung der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe (GyO-VO)

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

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Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 28195 Bremen

Gymnasien und Abteilungen Gymnasium in Schulzentren des Sekundarbereichs II im Lande Bremen

Auskunft erteilt Frau Knaack Zimmer 303 T (04 21) 361 6723 F (04 21) 496 6723 E-Mail:

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Bremen, 8. Mai 2015

Informationsschreiben Nr.93/2015

Änderung der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe (GyO-VO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deputation für Bildung hat am 16. April 2015 eine Änderung der Verordnung über die Gymnasia- le Oberstufe beschlossen, die überwiegend darauf abzielt Entlastungen im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang zu schaffen. Die Lesefassung der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe wird zeitnah aktualisiert und auf der Homepage der Senatorin für Bildung und Wissenschaft veröffentlicht.

Im Folgenden sind die wesentlichen Veränderungen sowie das weitere Verfahren beschrieben. Ich bitte um Beachtung.

1. Flexibilisierung der Selbstlernzeit in der GyO

Die Selbstlernzeit kann nach wie vor vierstündig in der Qualifikationsphase angerechnet werden, es besteht nun aber neu auch die Möglichkeit einer Anrechnung von je zwei Stunden in der Einfüh- rungs- und in der Qualifikationsphase.

2. Belegverpflichtung für die Naturwissenschaften in der Einführungsphase der GyO

Die bisherige Regelung, dass in der Einführungsphase der Gymnasialen Oberstufe drei Naturwis- senschaften zweistündig zu belegen sind, wurde als weitere Möglichkeit die Option hinzugefügt, dass Schüler/innen in der Einführungsphase zwei Naturwissenschaften dreistündig belegen und da-

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für eine Naturwissenschaft abwählen können, sofern die Schule ein dreistündiges Angebot in den naturwissenschaftlichen Fächern vorhält.

Um sicherzustellen, dass trotz der geänderten Belegverpflichtung alle Schüler/innen die Bildungs- standards für den Mittleren Schulabschluss in allen drei Naturwissenschaften erreichen, sind die schulinternen Curricula der Sekundarstufe I in den Naturwissenschaften an allen Schulen mit acht- jährigem Bildungsgang entsprechend anzupassen. Zu diesem Zweck wird es noch vor den Sommer- ferien eine zentrale Veranstaltung geben, in der die Fachberater der Naturwissenschaften gemein- sam mit den Fachkonferenzleitungen eine Überarbeitung der schulinternen Curricula vorbereiten.

Die Einladung zu dieser Veranstaltung erfolgt mit einem gesonderten Schreiben.

Mit freundlichem Gruß im Auftrag

gez. Melanie Knaack

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