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L 39/17 - Änderung der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe im Lande Bremen (GyO-VO) für das Schuljahr 2009/10

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Die Senatorin für

Bildung und Wissenschaft 25. April 2008

Dr. Bethge 10595 Wera Kebschull 6587

V o r l a g e Nr. L 39/17

für die Sitzung der Deputation für Bildung am 22.05.2008

Änderung der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe im Lande Bremen (GyO-VO) für das Schuljahr 2009/10

A. Sachstand

Die Verkürzung des gymnasialen Bildungsgangs (Gy 8) machen Änderungen in der GyO-VO notwendig.

Die strukturellen Grundlagen für die Gestaltung des Übergangs von der Sekundarstufe I zur GyO und die Struktur der GyO selber wurden mit dem Bericht zur Deputationssitzung am 28.04.05 mitgeteilt:

• Die Jahrgangsstufe 10 im gymnasialen Bildungsgang (Einführungsphase) ist der Sek II zu- geordnet.

• Die Einführungsphase wird im Kern im Klassenverband organisiert, die Bildung von Grund- und Leistungskursen erfolgt in der Qualifikationsphase.

• In der Einführungsphase werden sowohl die Übergänger aus dem gymnasialen Bildungs- gang (nach Jahrgangsstufe 9) als auch die Übergänger aus Real- und Gesamtschule unter- richtet, die bereits den Mittleren Schulabschluss (mit entsprechender Berechtigung) erwor- ben haben.

Für die Einführungsphase hat die Deputation eine Stundentafel beschlossen (L164/16 für die Sitzung am 24.11.05 und L190/16 für die Sitzung am 16.03.06), die zur Vorbereitung der Profile in der Qualifikationsphase einen breiten Wahlpflichtbereich vorsieht.

B. Lösung

Auf der Grundlage der Mitteilungen an die Deputation und der Stundentafel ist die GyO-VO überarbeitet worden.

Die Regelungen in der Verordnung beziehen sich auf den letzten Jahrgang Gy-9 und den ersten Jahrgang des verkürzten Bildungsganges (Gy-8) (“Doppeljahrgang“). Diese VO enthält Bele- gungsauflagen für die beiden Schülergruppen.

Für die Schülerjahrgänge, die ab 2010 in die Gymnasiale Oberstufe eintreten, werden die Re- gelungen auf die für den verkürzten Bildungsgang notwendigen reduziert. Formal wird dies in einer neuen Verordnung umgesetzt.

C. Gender-Relevanz

Die Vorlage hat keine Gender-Relevanz

D. Beteiligung

Die Veränderungen in der GyO-VO werden dem Magistrat der Stadt Bremerhaven und den Ge- samtvertretungen der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler beider Stadtgemeinden zur Stellungnahme mit Schreiben vom 23.05.08 zugehen. Der Entwurf wurde im Vorfeld mit Schul- leitungen aus der GyO abgestimmt.

E. Beschlussvorschlag

Die Deputation für Bildung nimmt dem anliegenden Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gymnasiale Oberstufe im Lande Bremen zur Kenntnis.

In Vertretung

Carl Othmer Staatsrat

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