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L 119 - Ordnung zur Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen

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Beschlussfassung

Der Senator für Bildung und Wissenschaft 03. Mai 2005

Herr Dr. Bethge Tel.: 10595

Frau Schröder-Klein Tel.: 6774

V o r l a g e Nr. L 119

für die Sitzung der Deputation für Bildung am 09.06.2005

Ordnung zur Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen

A. Problem

Die Grundlagen für die Veränderung der Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen wurden mit den Deputationsvorlagen L177 vom 13.2.2003 und L40 vom 29.4.2004 vorgelegt:

- Beginnend mit der Abiturprüfung 2007 werden zentrale Elemente in die Abiturprüfung einge- führt.

- Ein fünftes Prüfungselement wird neben den schriftlichen Prüfungsfächern und der mündli- chen Prüfung zum obligatorischen Bestandteil der Abiturprüfung.

B. Lösung

Die Verordnung über die Abiturprüfung im Lande Bremen wurde nach Maßgabe der o.g. Anforde- rungen verändert:

- Einführung zentraler Elemente in die Abiturprüfung:

- Mit der Abiturprüfung 2007 werden die Prüfungen im dritten Prüfungsfach mit zentral ge- stellten Aufgaben durchgeführt. Die Prüfungsfächer im dritten Prüfungsfach werden auf den Kernbereich des schulischen Fächerkanons eingeschränkt.

- In der Abiturprüfung 2008 wird die zentrale Aufgabenstellung auf die Leistungsfächer Deutsch, fortgesetzte Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften ausge- dehnt; das bedeutet, dass jeder Prüfling im ersten Prüfungsfach einen zentral gestellten Aufgabenvorschlag bearbeiten muss. Die Aufgaben im zweiten Prüfungsfach werden in den oben genannten Fächern ebenfalls landesweit einheitlich sein, so dass ca. 80% der schriftlichen Abiturprüfungen eine zentrale Aufgabenstellung als Grundlage haben wer- den.

Die Einführung zentraler Elemente in die schriftliche Abiturprüfung dient der Qualitätssiche- rung des Bremer Abiturs und sichert die bessere Vergleichbarkeit der Leistungen zwischen den Schulen.

- Einführung eines obligatorischen fünften Prüfungselementes:

Ein fünftes Prüfungselement ergänzt die schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die Möglichkeit, ein fünftes Prüfungselement (bislang schon fakultativ als „Besondere Lernlei- stung“) in die Abiturprüfung einzubringen, wird mit der vorliegenden Abiturprüfungsord- nung ab dem Abiturjahrgang 2008/09 obligatorisch.

Das fünfte Prüfungselement, sofern es nicht in der Form eines Wettbewerbsbeitrages als

„Besondere Lernleistung“ eingebracht wird, umfasst

: ein Ergebnis aus einem im Unterricht durchgeführten Projekt,

: die schriftliche Reflexion des Produktes und des Erarbeitungsprozesses sowie : die Präsentation der Projektergebnisse in einem Kolloquium.

Mit der Einführung des fünften Prüfungselements wird insbesondere dem Profilgedanken Rechung getragen und der Präsentation von Projektergebnissen, die Schülerinnen und

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Beschlussfassung Schüler selbstständig zu fachübergreifenden Schwerpunkten erarbeitet haben. Die

fachübergreifende Arbeit in den Profilgruppen wird damit gestärkt und erlangt für die Ab- iturprüfung größere Bedeutung.

C. Beteiligung

Die Änderung der Verordnung über die Abiturprüfung ist mit Datum vom 23. Mai 2005 ins Beteili- gungsverfahren gegeben worden.

D. Beschlussvorschlag

Die Deputation für Bildung nimmt den anliegenden Entwurf einer Verordnung über die Abitur- prüfung im Lande Bremen zur Kenntnis.

In Vertretung

Köttgen

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