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Informationsschreiben Nr. 05/2014 Umgang mit Klausuren in der Gymnasialen Oberstufe

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(bitte bei Antwort angeben) 21-15 (21-15/Klausuren) Bremen, 07. 01. 2014

Infoschreiben Nr. 05/2014

Umgang mit Klausuren in der Gymnasialen Oberstufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Ergänzung zu der Orientierungshilfe für die Sekundarstufe I: „Schriftliche Arbeiten im Unterricht der allgemeinbildenden Schulen in den Jahrgangsstufen 5 bis 10“, sollen in der Gymnasialen Ober- stufe ab sofort Klausuren, in denen ein Drittel der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler weniger als 4 Punkte erreichen, der Schulleiterin oder dem Schulleiter angezeigt werden. Der Anzeige soll eine gute, eine mittlere und eine schlechte Arbeit beigefügt werden.

Die Schulkonferenz legt fest, wie nach einer solchen Anzeige im Rahmen des Qualitätsmanage- ments weiter verfahren wird und in welcher Form dieses Instrument für eine Qualitätssteigerung des Unterrichts und der Aufgabenkultur genutzt werden soll.

Die Schulaufsicht wird das Thema im Rahmen einer Schulleiter-Dienstbesprechung zusammen mit dem Referat Qualitätsentwicklung aufnehmen und die Schulen beraten.

Ich bitte um Beachtung und um geeignete Bekanntgabe in Ihren Schulen.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Melanie Knaack

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