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Informationsschreiben Nr. 85/2013 Prüfungen zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses in der Gymnasialen Oberstufe 2013

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Die Senatorin

für Bildung und Wissenschaft

Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 . 28195 Bremen

An die Schulleitungen der Gymnasien und Oberschulen Sek. II im Lande Bremen

Informationsschreiben Nr. 85/2013

Auskunft erteilt Frau Anja Witkabel Zimmer 319 Tel 0421 361 6209 Fax 0421 496 6209 E-mail:

anja.witkabel@bildung.bremen.de Datum und Zeichen

Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 20-11

Bremen, den 15.04.2013

Prüfungen zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses in der Gymnasialen Oberstufe 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie Informationen über die Prüfungen zur Erlangung des Mittleren Schulabschlus- ses in der Gymnasialen Oberstufe.

Für den Mittleren Schulabschluss in der Gymnasialen Oberstufe 2013 gilt:

Englisch:

o Für den MSA Englisch werden den Schulen für einen einheitlichen Prüfungstermin am Freitag, den 16. August 2013 Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt.

Die Schulen, die diese Prüfungsaufgaben nutzen wollen, melden sich bis spätestens Mon- tag, den 24.Juni 2013 per E-Mail bei anja.witkabel@bildung.bremen.de. Die Schulen erhal- ten die Aufgaben bis Montag, den 12.August mit der Behördenpost und überprüfen dann die CD für den Prüfungsteil „Hörverstehen“.

o Nachmeldungen sind im Ausnahmefall möglich bis zum 09.08.2013, die Schulen werden dann gebeten, die Prüfungsunterlagen am 13.08.2013 in der Zeit von 9:00 bis 12:00 per- sönlich in Raum 319 im Gebäude der SfBW abzuholen.

o Schulen, die den Termin nicht nutzen, können auch eigene Prüfungen erstellen, die dann - wie in den letzten Jahren - zur Genehmigung bei der Behörde eingereicht werden müs- sen.

Deutsch:

Prüfungen im Fach Deutsch werden wie in den letzten Jahren von den Schulen dezentral erstellt und der Behörde zur Genehmigung vorgelegt.

Mathematik:

Prüfungen im Fach Mathematik werden ebenfalls wie in den letzten Jahren von den Schulen de- zentral erstellt und der Behörde zur Genehmigung vorgelegt.

(2)

Sofern absehbar ist, dass an Ihrer Schule Prüfungen zur Erlangung des Mittleren Schulabschlus- ses in der Gymnasialen Oberstufe stattfinden, bitten wir Sie die Prüfungsvorschläge bis Montag, den 24.06.2013 bei der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit zur Genehmigung einzureichen. Bitte senden Sie die Vorschläge per E-Mail an anja.witkabel@bildung.bremen.de.

Die Schulen können sich zu Verbünden zusammenschließen und gemeinsame Arbeiten erstellen.

In der Anlage finden Sie Hinweise der Fachberater für die Erstellung/ Entwicklung von Prüfungen zur Erlangung des MSA.

Leistungsbewertung/ Zeugnisse:

Gemäß § 12 Absatz 7 der Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch Abschlussprüfun- gen im Sekundarbereich I ist die Prüfung zur Erlangung des Mittleren Schulabschlusses in der Gymnasialen Oberstufe bestanden, wenn die Schülerin oder der Schüler in den Prüfungsleistun- gen mindestens einen Notenschnitt von 4,0 erreicht hat.

Der Schüler/ die Schülerin bekommen 2 Zeugnisse, ihr Prüfungszeugnis gemäß §3 Absatz 3 der Verordnung über den Erwerb der Abschlüsse durch Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I in das die erreichten Prüfungsnoten eingetragen werden und zusätzlich ein Abgangszeugnis nach § 11 Zeugnisordnung.

Mit freundlichen Grüßen im Auftrag

gez. Anja Witkabel

Anlage

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