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Archiv "Gesundheitsstrukturreform/Sparpaket: Vermittlungsausschuß im Patt" (05.07.1996)

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P O L I T I K LEITARTIKEL

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er Vermittlungsausschuß hat eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe eingerichtet, der es nicht gelang, einen parteiübergreifenden Kompromiß zur Gesundheitsstrukturreform vor- zulegen. Der Bundesrat hat die vier Detailgesetze mit der Begründung abgelehnt, sie seien allesamt zur Wei- terentwicklung und Stabilisierung der mit dem Gesundheitsstrukturge- setz (GSG) von 1992 eingeleiteten Strukturreform in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht geeignet. Dies treffe auch für den von den Koalitionsfraktionen im Bundestag separat eingebrachten Entwurf eines GKV-Beitragsentla- stungsgesetzes zu (nicht zustim- mungspflichtig). Die zentralen Fra- gen zur weiteren Modernisierung der Krankenversicherung, zur Sicherung und Förderung von Wirtschaftlich- keit und Qualität der gesundheitli- chen Versorgung blieben unbeant- wortet, heißt es in dem Beschluß des Bundesrates vom 14. Juni. Seine Vor- gaben zur „Vermittlung“ sind aus- nahmslos dem Gesetzentwurf ent- lehnt, den die SPD-Fraktion als GSG II Anfang dieses Jahres im Bundestag eingebracht hat.

Auch beim Sparpaket soll es auf Veranlassung der Koalition Korrek- turen geben, wiewohl der Sparplan strikt eingehalten werden soll. Bereits beschlossen ist die Beibehaltung der vollen Lohnfortzahlung bei Arbeits- unfällen und berufsbedingten Krank- heiten, offen sind noch Änderungen beim Kündigungsschutz. Umstritten ist zum Beispiel, Schwangere von der Kürzung der Lohnfortzahlung auszu- nehmen.

Auch bei der „Gesundheitsför- derung, Krankheitsverhütung“ nach

§ 20 SGB V soll es keinen Kahlschlag geben. Die Koalition bleibt allerdings dabei, den Kassen 1,2 Milliarden DM pro Jahr aus dem Budget zu streichen, eine Summe, die in erster Linie für Marketingmaßnahmen ausgegeben wird. Dagegen sollen medizinisch be- gründbare Maßnahmen weiter be- zahlt werden. Auch künftig können die Kassen per Satzung Schutzimp- fungen vorsehen.

Beitragsstop seit 10. Mai

Der Entwurf des Beitragsentla- stungsgesetzes schrieb bisher vor, daß die Krankenkassen ihre Beitragssätze vom 10. Mai an nicht mehr erhöhen dürfen. Diese Regelung könnte ins Wanken geraten: Nach dem Wunsch von CDU/CSU und FDP sollen die Krankenkassen nämlich Selbsthilfe- gruppen und -kontaktstellen durch Zuschüsse fördern, falls sich diese um die Prävention und Rehabilitation kümmern. Zur Zeit gibt es rund 50 000 Selbsthilfegruppen im Ge- sundheitswesen, die von den finanzi- ellen Segnungen der Krankenkassen profitieren. Allerdings sollen die Kas- sen ein Verzeichnis der Krankhei- ten aufstellen, bei denen eine Förde- rung gewünscht wird. Dabei ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu beteiligen. Sinn dieses Re- glements ist eine einheitliche und ge- meinsame Rechtsanwendung und ei- ne Konkretisierung der Förderung nach medizinischen Kriterien. Für ei- ne sinnvolle Begrenzung der Gesund-

heitsförderungsmaßnahmen hatten sowohl die Krankenkassen als auch die Ärzteschaft (Bundesärztekam- mer; KBV) plädiert. Allerdings müß- ten qualitätsgesicherte Maßnahmen Vorrang haben. Die Ärztliche Zen- tralstelle Qualitätssicherung (ÄZQ) der KBV und Bundesärztekammer hatte dazu detaillierte Empfehlungen vorgelegt: Vorsorgeuntersuchungen bei Brustkrebs, bei Diabetes mellitus, Screening zum kolorektalen Karzi- nom, Prävention sexuell übertragba- rer Krankheiten, Schulungskurse zur Raucherentwöhnung; qualitätsgesi- cherte Ernährungsberatung; Immun- prophylaxe, Chemoprophylaxe und Prävention ausgewählter Infektionen;

Beratung bei unerwünschter Schwan- gerschaft Heranwachsender; Scree- ning im Rahmen der Gesundheitsun- tersuchung ab 35 Jahre.

Nachgebessert werden soll auch im Bereich der medizinischen Reha- bilitation. Hier strebt zum Beispiel der Bundesverband Deutscher Privat- krankenanstalten e.V. eine Flexibili- sierung sowohl der Kurdauer als auch des Wiederholungsintervalls an. Die Koalition schlägt vor, daß Versicherte eine Reha-Maßnahme auch ohne Zu- zahlung von 25 DM täglich erhalten, wenn die Anschlußrehabilitation (AHB) nicht unmittelbar aus medizi- nischen Gründen erfolgen oder inner- halb von 14 Tagen kein adäquater Platz in einer Reha-Einrichtung ge- funden werden kann. Ferner legt ein Änderungsantrag fest, daß gesetzlich verminderte Entgeltleistungen und Entgeltersatzleistungen (Lohnfort- zahlung/Krankengeld) nicht zu La- sten der Krankenkassen ausgeglichen werden dürfen. Dr. Harald Clade A-1809 Deutsches Ärzteblatt 93,Heft 27, 5. Juli 1996 (17)

Gesundheitsstrukturreform/Sparpaket

Vermittlungsausschuß im Patt

Die vier Gesetze der Koalition zur Strukturreform sind am 14.

Juni von dem SPD-dominierten Bundesrat an den Vermitt- lungsausschuß überwiesen worden. Der Bundesrat und die SPD streben an, sämtliche Themen in einem Gesetzespaket zu

behandeln. Falls dieses Verfahren scheitert (danach sieht es

aus), will die Koalition nicht zustimmungspflichtige Einzelge-

setze vorlegen. Gleichzeitig haben CDU/CSU und FDP Ände-

rungsanträge zum „Beitragsentlastungsgesetz“ eingebracht.

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