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Archiv "QUALIFIZIERUNG: Treffliche Analyse" (28.02.1991)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

MELANOM

Zu der Glosse „Anzeigenkam- pagne: Viel Sonne = Melanom?"

in Heft 6/1991:

Meinungsstreit

Als Leser bin ich betroffen über den wissenschaftlichen Unsinn der getroffenen Fest- stellungen. Unter Berufung auf ... Professor Gehrke (Di- rektor der Klinik für Physika- lische Medizin und Rehabili- tation der Medizinischen Hochschule Hannover) wird festgestellt, daß das maligne Melanom nicht mit Sonnen- einstrahlung direkt zusam- menhänge. Was mit dieser Aussage angestrebt wird, wi- derspricht einer erdrücken- den Zahl von wissenschaftli- chen Arbeiten aus der ganzen Welt, die von Dermatologen, Pathologen, Photobiologen, Epidemiologen etc. in ange- sehenen Zeitschriften veröf- fentlicht wurden. Wenngleich bei vielen Melanomerkran- kungen die Kenntnisse über die Atiologie des Tumors bis- lang unklar geblieben sind, so steht außer Zweifel, daß dem ultravioletten Licht, insbe- sondere dem kurzwelligen UVB, eine bedeutende Rolle zukommt und dieser Wellen- bereich in der Tat der einzige bislang bekannte Verursa- cher des malignen Melanoms ist.

In dem jüngst erschiene- nen Werk der Glasgower Dermatologin Mackie („Be- nigne und maligne Tumoren der Haut", Hippokrates Ver- lag 1990, Seite 178) wird fest- gestellt:

„Die Ätiologie der Mela- nome ist eng mit der Ultravio- lettexposition verknüft, je- doch ist die exakte Beziehung offenbar sehr komplexer Na- tur .. ." und weiter: „Es ist daher offenbar nicht nur die Gesamtexposition mit UV- Strahlen, sondern auch die Art dieser Exposition von Be- deutung."

In dem jüngst herausgege- benen Buch „Pigmentierte Hautveränderungen" von B.

Hölze, P. Kint und G. Plewig, Schattauer Verlag, 1991, Sei-

te 6, wird zur Pathogenese des malignen Melanoms noch detaillierter vermerkt:

„Als ein wichtiger patho- genetischer Faktor wurde der Einfluß von UV-Strahlung herausgestellt. Studien aus Norwegen, Australien und den USA belegen eine zu- nehmende Inzidenz mit ab- steigendem Breitengrad. Als individuelle Risikofaktoren wurden heller Hauttyp, Son- nenbrand-empfindliche Haut mit geringer Fähigkeit zur Pigmentbildung, häufige zur Blasenbildung führende Son- nenbrände in der Kindheit sowie kurze intensive UV-Ex- position — z. B. während eines Urlaubs in sonnenreichen Gegenden — herausgestellt.

Auch die Benutzung von So- larien scheint das Melanomri- siko zu erhöhen."

Wir möchten dafür eintre- ten, daß mit gesichertem me- dizinischen Wissen in Zu- kunft nicht so leichtfertig wie in der angegebenen Glosse umgegangen wird (Autor:

HC).

In Deutschland erkranken zur Zeit etwa zwischen 5000 und 6000 Personen pro Jahr an einem malignen Melanom.

Die Zahl ist weiterhin im Steigen begriffen, nach skan- dinavischen Untersuchungen beträgt die jährliche Zu- wachsrate in unseren Breiten- graden 7 Prozent. Das sind Gründe genug, um vor die- sem in jedem Falle vermeid- baren Tumor zu warnen und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

Die Ergebnisse der ge- meinsam durchgeführten Früherkennungskommission

„Malignes Melanom" der Deutschen Dermatologischen Geselschaft haben dazu ge- führt, daß frühe („dünne") Melanome mit geringer Ein- dringtiefe erkannt und be- handelt werden. Nur durch Früherkennung werden be- troffene Patienten vor einer sicheren Tumorerkrankung mit hoher Gefährdung be- wahrt. So bleibt es unver- ständlich, daß mit dieser Glosse die selbstlose Mitar- beit zahlloser Ärzte, Patien- ten und Hilfspersonen, die fi-

nanzielle Unterstützung von Organisationen des öffentli- chen Lebens wie auch priva- ter Geldgeber in Frage ge- stellt werden.

Wenn dabei von dem Han- noveraner Universitäts-Pro- fessor Gehrke auf den Wert des ultravioletten Lichtes bei der Vitamin-D-Synthese hin- gewiesen wird, so ist das nur ein Aspekt der biologischen Wirkung des ultravioletten Lichtes, und der ist seit mehr als 60 Jahren bekannt. Die Melanomerkrankung nach exzessiver Ultraviolettbela- stung der Haut sollte man, auch wenn man physikalische Medizin vertritt, zu seinem Wissensgut machen.

Prof. Dr. med. E. Christo- phers, Präsident der Dt. Der- matologischen Ges., Hautkli- nik der Universität, Schitten- helmstraße 7, W-2300 Kiel 1

QUALIFIZIERUNG

Zu dem Beitrag „Wende oder Umkehr? Besetzung leitender Stel- len im Gesundheitswesen" von Dr.

sc. med. P. Stosiek in Heft 5/1991:

Treffliche Analyse

Mit Freude und Verbitte- rung las ich Ihren sehr gelun- genen Artikel. Als Kliniker kann ich Ihnen in jedem Ab- schnitt recht geben. Die Ein- schätzung entspricht exakt der Lage in einer Vielzahl der Krankenhäuser in den „Neu- bundesländern".

Wie sehr sich die ehemali- gen Nutznießer des SED-Re- gimes, die sich schon wieder wie die Krankenhauseigner aufführen, durch Ihre Analy- se in ihren aktuellen Plänen tangiert fühlen, erfuhr ich da- durch, daß der Artikel schon zirka acht Stunden nach dem Aushang an unserem

„Schwarzen Brett" ver- schwand. Ein Vorgang, der an den frühen Herbst 1989 er- innert. Er wird wieder ange- bracht, denn die medizinische und nichtmedizinische Öf- fentlichkeit sollte die Not- wendigkeiten und Chancen der Stunde begreifen.

Ich möchte mich für diese so treffliche Analyse bedan-

ken (auch im Namen von Kol- legen) und hoffe, mit deren Hilfe doch noch die schon im November 1990 abgeschlage- ne Ausschreibung der Chef- arztstellen (Argumente wa- ren Zitate des Prof. Hoff- mann) zu erreichen.

Dr. Chr. Neumann, Chir- urgische Abteilung des Stadt- und Kreiskrankenhauses Bad Freienwalde/Wriezen, Son- nenburger Weg, 0-1313 Wriezen

Zum besseren Verständnis

Der Aussage von Stosiek, daß „ein Großteil der Chef- ärzte der DDR SED-Mitglied war, daß das die Regel bei al- len größeren Kliniken . . . war", kann nicht uneinge-

schränkt zugestimmt werden.

Richtig ist sicher, daß die SED bei jeder Besetzung ei- ner Chefarztstelle mitgewirkt hat, richtig ist auch, daß die Leitungen der Kliniken und Institute der Universitäten fast nur SED-Mitglieder in- nehatten. Für die übrigen Einrichtungen, auch für grö- ßere Bezirkskrankenhäuser, gilt dies nicht pauschal, so daß Stosieks Darstellung alt- gediente Chefärzte in ein fal- sches Licht stellt. Man sollte eine Feststellung, wie sie Sto- siek macht, statistisch unter- mauern. Dies ist naturgemäß dem Einzelnen nur für einen bestimmten begrenzten Be- reich möglich. Aus meiner Sicht (35 Jahre als Pathologe und 25 Jahre als Chefarzt ei- ner Prosektur in der DDR tä- tig):

Im Bezirkskrankenhaus Brandenburg waren vor der Wende von 15 Chefärzten und Abteilungsleitern 9 nicht in der SED, das sind 60 Pro- zent. Von den 52 Leitern Pa- thologischer Institute außer- halb der Universitäten (Zu- sammenstellung in DDR- Medizin-Report 18 [1989], 264-273) waren nach meiner eindeutigen Kenntnis 33 nicht in der SED, das sind 63,5 Pro- zent! 7 Chefs waren SED- Mitglieder, bei 12 kann ich keine Aussage machen, der A-618 (6) Dt. Ärztebl. 88, Heft 9, 28. Februar 1991

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obige Prozentsatz könnte also noch höher sein. Ich glaube, daß eine solche Darstellung dem Verständnis der Ärzte- schaft in den alten Bundes- ländern für die neu hinzu ge- kommenen Kollegen besser dient als die einfach in den Raum gestellte Formulierung Stosieks vom „Großteil" der leitenden Ärzte als Pauschal- verurteilung.

Dr. med. habil. H.

Zschoch, Pathologisches In- stitut des Bezirkskrankenhau- ses, Anton-Saefkow-Allee 2, 0-1000 Brandenburg

Ungerechtigkeiten prüfen

Der Landesverband der leitenden Krankenhausärzte Brandenburg hat sich nach seiner Gründungsversamm- lung Mitte Juli 1990 an den damaligen Gesundheitsmini- ster Prof. Dr. Kleditzsch ge- wandt und den Verbandsprä- sidenten Prof. Dr. Dr. Her- mann Hoffmann um Unter- stützung in der Frage der Neubesetzung leitender Stel- len im Gesundheitswesen der DDR gebeten. Wir vertraten und vertreten auch heute noch die Ansicht, daß die grundsätzlich durch SED- Mitglieder besetzten und un- ter dem Parteikommando ste- henden Posten: Ärztlicher Direktor, Verwaltungsdirek- tor und Oberin, auszuschrei- ben und neu zu besetzen sind.

Das ist geschehen und kann in den Versorgungskranken- häusern als abgeschlossen be- trachtet werden. Von den Chefärzten sollten nur jene zur Disposition gestellt wer- den, bei denen nicht die fach- liche Qualifikation, sondern die Parteizugehörigkeit zur Stellenbesetzung führte oder die durch politische Drangsa- lierungen ihrer Mitarbeiter nachweisbare Schuld auf sich geladen haben.

Durch unpräzise Formu- lierungen der Verordnung des Ministerrates der DDR über die Besetzung leitender Stellen in Gesundheitsein- richtungen vom 4. Juli 1990 (sie betraf nicht Universitäts- kliniken) war es „Kreisaus-

schüssen" oder „zuständigen staatlichen Behörden" über- lassen, welche Stellen für Chefärzte nach einer Aus- schreibung zu besetzen sind.

Das führte in einigen Städten und Kreisen zu einem Kahl- schlag auf der Ebene der Chefärzte, auch von Nicht- parteimitgliedern. Darin ha- ben wir Willkür und verant- wortungsloses Handeln gese- hen, denn es waren und sind die Chefärzte, die die Stabili- tät der stationären Betreuung garantieren. In einem Schrei- ben an die Bürgermeister und Landräte vom 6. September 1990 interpretierte Minister Kleditzsch dann die Verord- nung vom 4. Juli 1990 in unse- rem Sinne und untersagte pauschale Ablösungen.

Was war in dieser Situati- on rechtens, was gerecht und was verantwortungsvoll? Um hierauf zu antworten, bedarf es einiger Reflexionen: Alle Chefärzte waren im Besitz gültiger Arbeitsverträge mit dreimonatigen oder längeren Kündigungsfristen und meist viele Jahre oder gar Jahr- zehnte als Chefarzt tätig. Die überwiegende Zahl von ihnen hat unter schwierigen Ver- hältnissen gewissenhaft ihren Dienst getan und eine gute Arbeit geleistet. Eine pau- schale Ablösung zum gesetz- ten Termin 1. September 1990 war demnach nicht rech- tens und auch nach dem Kündigungsschutzgesetz, das nach dem 3. Oktober 1990 in Kraft getreten war, nicht zu- lässig. Dagegen ist es jeder- zeit möglich, die Ablösung von Chefärzten zu betreiben, bei denen fachliches Versa- gen oder politisch-morali- sches Fehlverhalten nach- weisbar ist, unabhängig von ihrer Parteigebundenheit.

Diesem rechtlichen Weg stellt sich der Verband der leitenden Krankenhausärzte nicht entgegen.

Es ist weiter zu bedenken, daß eine Chefarztposition in der DDR oft mehr Last als Ehre bedeutete, zumindest aber nichts einbrachte. Den tariflichen Vorsprung von 100 bis 200 Mark gegenüber den nachgeordneten Mitarbeitern

machten diese durch bezahlte Aktivstunden und Nebentä- tigkeiten mehr als wett, so daß dort, wo der Chef nicht voll im Dienst stand, er finan- ziell von seinen Mitarbeitern überflügelt wurde. So war es nicht verwunderlich, daß nach Ausschreibungen für Chefarztpositionen meist nur einzelne oder gar keine Be- werbungen eingingen. Chef zu werden war nicht mehr at- traktiv, und warum sollte man sich dafür auch noch wissen- schaftlich ausweisen? Die Po- sition in der zweiten Reihe mit einem Spezialgebiet war das Lebensziel vieler Kran- kenhausärzte geworden und bot den unbestreitbaren Vor- teil, im politischen Wind- schatten leben zu können. So hatten gute Fachleute, so- weit sie es wollten, durch- aus Chancen, Chef zu wer- den. Am Bezirkskrankenhaus Cottbus waren mehr als die Hälfte von ihnen nicht partei- gebunden. Bekannterweise zog im Konkurrenzfall ein fachlich vergleichbarer Nicht- genosse den kürzeren, sein Kollege gelangte mit dem Rückenwind der Partei weiter nach vorn. In der mangelnden Motivation, eine leitende Stelle zu erreichen, ist ein we- sentlicher Grund des wissen- schaftlichen Niveauabfalls zu suchen — und nicht nur in der Bevorzugung von Genossen.

Daß jede Chefarztstelle, und nicht nur diese, nur mit Zustimmung der Parteilei- tung besetzt werden konnte, lag im System der SED-Dik- tatur. Wie weit aber die von Chefärzten geforderte Loyali- tät dem Staat gegenüber ein- gelöst wurde, war unter- schiedlich und kennzeichnete ihre Haltung. Wer fachlich an der Spitze stand, konnte er- warten, als in politischer Hin- sicht Letzter toleriert zu wer- den. Wem es gelang, in seiner Abteilung eine Atmosphäre des Vertrauens zu schaffen, der hat sicher in der Zeit der Unterdrückung das ihm Zu- mutbare geleistet. Wider- stand war möglich im Abpuf- fern politischer Aktivitäten bis zur Inaktivität und kam ja nur in dieser Hinsicht in Fra-

ge. Wer sich wissenschaftlich verweigerte, war unklug. Die ärztlich gute Arbeit gebot das Ethos, auch wenn die Zufrie- denheit der Patienten letzt- lich zur Stabilisierung des Staates beitrug.

Offenen Widerstand zu leisten, war existenzvernich- tend. Daher kam er auch we- sentlich seltener vor als das Entschwinden in den Westen bei passender Gelegenheit, wovon nicht nur Widerständ- ler, sondern auch viele oppor- tunistische Genossen Ge- brauch machten. So war die Spannweite der attackierten Loyalität breit. Das Vermei- den einer Kollision mit der Staatsgewalt gebot die Klug- heit, wenn man verurteilt war, in einem geschlossenen Sy- stem zu leben. Wer sich aber als politischer Leiter verstand und die Parteidoktrin bewußt in seiner Abteilung durch- setzte, muß sich der berech- tigten Kritik stellen und die Konsequenzen tragen.

Ein Pauschalurteil über oder gar gegen die Chefärzte aufgrund „ihrer Loyalität" ist unstatthaft. Dazu ist das Pro- blem zu komplex, die Haltung der einzelnen zu unterschied- lich. Sicher sollte sich jeder fragen, wie weit er den ihm verbliebenen Freiheitsspiel- raum zur mitmenschlichen Lebensgestaltung genutzt oder nicht genutzt hat, auch wenn er nicht vor einem Rechtfertigungsgremium er- scheinen muß. Diese Gewis- senserforschung wollten wir nicht verhindern. Doch zu- rückrollen kann man die Ge- schehnisse der Geschichte nicht, um zum Ausgangs- punkt des Unrechts zurückzu- kehren. Ungerechtigkeiten lassen sich, wo sie vorgekom- men sind, nur in der Einzel- fallprüfung klären.

Mit Peter Stosiek bin ich der Ansicht, daß alle Stellen, die unter Benutzung poli- tischer Mittel besetzt und ge- halten wurden, zur Dispositi- on gestellt werden müssen.

Eine generelle Ablösung der Chefärzte halte ich dagegen weder für rechtens noch für gerecht und überhaupt nicht für verantwortungsvoll, wenn A-620 (8) Dt. Ärztebl. 88, Heft 9, 28. Februar 1991

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