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Archiv "Österreich: Früherkennung — wenig genutzt" (17.06.1976)

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Bericht und Meinung AUS EUROPA

ÖSTERREICH

Früherkennung — wenig genutzt

Die erste Jahresbilanz für die von der Sozialversicherung angebote- nen Vorsorgeuntersuchungen in Österreich ist ziemlich enttäu- schend: In der Zeit vom 1. Oktober 1974 bis zum 30. September 1975 haben sich in den acht Bundeslän- dern Österreichs, in denen das ge- setzliche System der „Gesunden- untersuchungen" angeboten wird, lediglich 6,2 Prozent der Berechtig- ten für eine solche Untersuchung angemeldet. Tatsächlich haben sich dann aber nur 2,28 Prozent dieser Untersuchung unterzogen.

Der Prozentsatz der Beteiligung schwankt zwischen 3,65 im Bun- desland Salzburg und 1,12 im Bur- genland. Vergleichbare Zahlen für das neunte Bundesland Vorarlberg liegen nicht vor — die Teilnahme an den dort angebotenen Untersu- chungen war jedoch erheblich hö- her. Dort gilt allerdings nicht das System der anderen Länder; die Vorsorgeuntersuchungen werden vielmehr von einem Verein organi- siert, den die Ärztekammer, das Land, die Gemeinden und die Krankenkassen gegründet haben.

Der Vizepräsident der Ärztekam- mer für Niederösterreich, Dr. Dock, führt die beschämend geringe Be- teiligung an den Untersuchungen in den anderen acht Ländern auf grundlegende Fehler des Systems zurück. Wer sich einer „Gesunden- untersuchung" unterziehen will, muß zunächst den Berechtigungsschein und die weiteren dafür erforderli- chen Unterlagen von seiner Kran- kenkasse anfordern. Er erhält dann einen computergerechten Fragebo- gen, der offensichtlich mehr auf den Computer als auf den Patien- ten eingestellt ist — nur dadurch, so meint Dr. Dock, ist es zu erklä- ren, daß nur ein Drittel der ange- forderten Fragebogen ausgefüllt zurückgegeben worden sind.

Schon bei der Einführung der „Ge- sundenuntersuchungen" war von

ärztlicher Seite der Verdacht geäu- ßert worden, daß die Prävention nur ein Vorwand dazu sein solle, den Krankenkassen die Einrich- tung kasseneigener Ambulatorien zu ermöglichen. Nach dem Gesetz können Ambulatorien nur einge- richtet werden, wenn ein Bedarf dafür nachgewiesen ist; im Vorver- fahren muß die zuständige Ärzte- kammer als beteiligte Partei gehört werden. Nach Inkrafttreten des Ge- setzes über die „Gesundenuntersu- chungen" sind eine Anzahl von kasseneigenen Einrichtungen er- weitert und in einem Bundesland sogar acht neue Einrichtungen ge- gründet worden, ohne daß dieses Verfahren korrekt eingehalten wur- de: Die Kassen argumentierten, daß Gesundenuntersuchungsstel- len keine Ambulatorien seien. Die acht Einrichtungen in Niederöster- reich beschränken sich auf diese Untersuchungen und führen keine kurative Tätigkeit aus. Als unmittel- bar nach Inkrafttreten des Geset- zes zwei Gesundenuntersuchungs- stellen in der Steiermark eingerich- tet wurden, ohne daß ein Bedarf geprüft worden war, legte die Ärz- tekammer eine Verfassungsbe- schwerde ein, mit der sie jetzt ob- siegte: Das Vorsorgegesetz muß also nun so geändert werden, daß die Einrichtung von Gesunden- untersuchungsstellen genauso der Mitwirkung der Ärztekammern un- terliegt wie die Einrichtung von Ambulatorien.

Zur Finanzierung der Gesundenun- tersuchungen war seinerzeit ein bestimmter Beitragsanteil zweck- gebunden worden. Die geringe In- anspruchnahme hat dazu geführt, daß die zweckgebundenen Mittel nicht verbraucht worden sind; bei den Ärztekammern vermutet man, daß die Krankenkassen insgesamt über rund 300 Millionen Schilling aus dem Fonds verfügen. Dr. Dock hat vorgeschlagen, daß ein Teil dieser nicht verbrauchten Geldmit- tel zur Niederlassungsförderung freipraktizierender Ärzte verwendet werden solle, sofern sich diese be- reit erklären, an dem Vorsorgepro- gramm mitzuwirken. Im übrigen sei zu erwägen, ob man nicht besser

das freiheitlichere Vorarlberger Modell auf die ganze Bundesrepu- blik Österreich übertragen solle.

Die Kärntner Bundesärztekammer hat ein anderes vorsorgemedizini- sches Programm aufs Korn genom- men: Jede Schwangere in Öster- reich erhält einen „Mutter-Kind- Paß", der eine Anzahl von Vorsor- geuntersuchungen für Mutter und Kind vorsieht. Die Teilnahme an diesen Untersuchungen wird im Paß quittiert; sie ist Voraussetzung dafür, daß die Leistungen des Fa- milienlastenausgleichs gewährt werden. Die Untersuchungen wer- den von den Krankenkassen und vom Familienlastenausgleichsfonds bezahlt. Die Ärztekammer für Kärn- ten schlägt vor, daß eine Untersu- chun pro Jahr bis zur Erreichung des Schulalters in die Finanzierung durch Krankenkassen und Fami- lienlastenausgleichsfonds über- nommen wird. apm/nö

FRANKREICH

Zu großer Andrang bei klinischen

Geisteswissenschaften

Vom Fachbereich für Klinische Geisteswissenschaften der Univer- sität Paris-VII wurden von 300 Be- werbern für das erste Studien- jahr 150 nicht zugelassen. Das ist jetzt legal wohl möglich, er- bitterte aber die Abgewiesenen, die mit dem üblichen freien Zugang zur Universität gerechnet hatten, um so mehr, als durch die Auslese- prüfungen — bei den Medizinern zum Beispiel nach dem ersten vor- klinischen Jahr — die Überzähli- gen sowieso „hinausgeprüft" wer- den. Der Fachbereich zählt 2700 Studierende und 36 Lehrkräfte. Er wird deshalb von den Studieren- den bevorzugt, weil hier Psycholo- gie, Klinische Psychologie und Psychoanalyse gelehrt und Prak- tika in Sonderschulen und in der Sozialfürsorge durchgeführt wer- den, während in den anderen Fa- kultäten gleicher Art in Paris nur Experimentelle Psychologie ange- boten wird. gn/M

1662 Heft 25 vom 17.Juni 1976 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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