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Archiv "Nordrhein-Westfalen: Hochschulkapazitäten werden voll genutzt" (05.06.1975)

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Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BREMEN

FDP revidiert

Ambulatorienbeschluß

Der bremische Landesverband der FDP hat jetzt den Beschluß des Leitlinien-Landesparteitages von Ende 1974 geändert, nach dem im Lande Bremen in der nächsten Le- gislaturperiode zur Verbesserung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung drei Ambulatorien eingerichtet werden sollten.

Dieser Beschluß hatte damals er- hebliches Aufsehen erregt (siehe DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 3/

1975, Seite 121) und war auch vom FDP-Bundesvorstand kritisiert wor- den.

Der Änderungsantrag wurde vom Landesvorstand eingebracht. Der entsprechende Passus der Leitlini- en, der mit 60 gegen 7 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenom- men wurde, lautet jetzt:

„Als stets und ohne Schwierigkei- ten erreichbare Einrichtungen soll- ten Krankenhäuser unter Berück- sichtigung der vorhandenen Kapa- zitäten für die ambulante Gesund- heitsversorgung der Bevölkerung nutzbar gemacht werden. Mehrko- sten, die sich daraus für die Kran- kenhäuser ergeben, sind durch Ra- tionalisierungsmaßnahmen aufzu- fangen und gegebenenfalls aus Haushaltsmitteln zu finanzieren."

Der Vorsitzende des FDP-Landes- verbandes, Horst-Jürgen Lahmann, erklärte dazu, es ginge der FDP vor allem darum, daß die Notfall- behandlung durch die Kranken- häuser großzügiger gehandhabt werde.

Die ambulante Versorgung der Be- völkerung durch die niedergelasse- nen Ärzte solle wirkungsvoller „von den Krankenhäusern innerhalb ih- rer derzeitigen Kapazität unter- stützt" werden. Lahmann bestritt, daß die Änderung des Ambulato- rienbeschlusses auf Druck des Bundesvorstandes der Partei oder

von Ärzteorganisationen zurückzu- führen sei. Allein ausschlaggebend sei gewesen, daß sich der Plan zur Einrichtung von drei Ambulatorien im Lande Bremen personell, finan- ziell und organisatorisch als un- durchführbar erwiesen habe. gb

BADEN-WÜRTTEMBERG/

BAYERN

Grenzüberschreitende Krankenhausplanung

Baden-Württemberg und Bayern werden ihre Krankenhausbedarfs- planung im Bereich der Region Donau-Iller künftig grenzüber- schreitend aufeinander abstimmen.

Dies erklärten der bayerische So- zialminister Dr. Fritz Pirkl und der baden-württembergische Gesund- heitsminister, Frau Annemarie Griesinger, anläßlich der Ver- bandsversammlung des zuständi- gen Regionalverbandes. Wie hierzu berichtet wurde, weist die Region Donau-Iller mit einem Fehlbestand von rund 1100 Krankenhausbetten das größte Defizit in Baden-Würt- temberg auf. DÄ-BW

HESSEN

Vielbegehrte Broschüre über Sozialleistungen

Eine vom Sozialministerium im September 1974 herausgegebene Broschüre „Sozialleistungen in Hessen" war mit einer Auflage von 100 000 nach sechs Wochen bereits vergriffen. Das Ministerium hat daher jetzt eine zweite, revi- dierte Auflage in gleicher Höhe an die Sozial- und Jugendämter sowie die Verbände der freien Wohl- fahrtspflege ausgeliefert. Das nur postkartengroße Heft enthält auf 127 Seiten in etwa 300 Stichworten Hinweise auf die Sozialleistungen, die dem Bürger zur Verfügung ste- hen, wobei auch stets die dafür zu- ständige Behörde oder Organisa- tion angegeben ist. gb

NORDRHEIN-WESTFALEN

Hochschulkapazitäten werden

voll genutzt

Als nicht zutreffend hat die Lan- desregierung die in der Öffentlich- keit wiederholt aufgestellte Be- hauptung bezeichnet, die Ausbil- dungskapazitäten der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen würden nicht voll genutzt.

In der Antwort auf eine entspre- chende kleine Anfrage im Landtag erklärte die Landesregierung, es könne auch dann nicht von vorhan- denen freien Studienplätzen ge- sprochen werden, wenn in Einzel- fällen auf Grund einer Analyse des tatsächlichen Studienbetriebes die Festsetzung von höheren Aufnah- mequoten subjektiv vertretbar er- scheine. Denn die Ausbildungska- pazität sei keine empirische Größe, die von rein tatsächlichen Gege- benheiten abhängig ist; vielmehr handele es sich um normative Re- gelungen; angefangen von Vor- schriften über Studienpläne, über die Zahl von Pflichtveranstaltungen und deren höchstzulässige Teil- nehmerzahl, über die Lehrbefähi- gung und zumutbare Belastung des Personals, bis hin zu der Frage, in welchem Ausmaß die vorhandenen Räume und Einrichtungen genutzt werden müßten.

Als nicht belegbar bezeichnete die Landesregierung ferner die Vermu- tung, infolge der Einführung des Kolleggeldpauschales sei die Be- reitschaft der Hochschullehrer zur Ausbildung möglichst vieler Stu- denten gesunken. Nicht ausge- schlossen sei jedoch, so wurde er- klärt, daß die Einführung pauscha- ler Kolleggelder den Anreiz insbe- sondere zur Wahrnehmung zusätz- licher Lehraufgaben vermindert ha- be. Die Landesregierung von Nord- rhein-Westfalen würde es deshalb begrüßen, wenn eine Rechtsgrund- lage für die Zahlung von Lehrver- gütungen für zusätzliche Lehrtätig- keit der Hochschullehrer geschaf- fen werden sollte. DÄ-WL

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 23 vom 5.Juni 1975 1743

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