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bwohl im Gesundheits- wesen jährlich etwa 2,7 Milliarden Euro in mo- bile Wirtschaftsgüter inve- stiert werden, ist die Technik in vielen Arztpraxen überal- tert. Als alte Technik gilt, was länger als zehn Jahre in Be- trieb gewesen ist. Der Zen- tralverband der Elektrotech- nik und Elektronikindustrie schätzt, dass in Praxen und Kliniken Altgeräte im Wert von 25 Milliarden Euro ste- hen. Die Folge ist ein gewalti- ger Investitionsstau.Ärzte, die sich trotz der un- sicheren politischen Rahmen- bedingungen für die Anschaf- fung eines neuen Diagnose- oder Therapiegerätes ent- scheiden, stehen vor der Ent- scheidung, wie sie dieses fi- nanzieren wollen. „Dabei legt die Höhe der zu erwartenden Investitionskosten im Grunde die Finanzierungsform fest“, meint Rudolf Beyenburg, Mitglied der Geschäftsleitung von GE Medical Systems Eu- rope, einem weltweiten An- bieter von Medizintechnik.
Vier Alternativen
Es gibt vier Finanzierungsar- ten: Kauf, Mietkauf, Leasing und Kredit-Finanzierung.
Die zumeist unüblichste Art der Beschaffung ist der reine Kauf. Dafür muss die Summe in bar vorliegen.
Der Mietkauf sieht feste monatliche Raten vor, am En- de der Zahlungszeit geht das Objekt in den Besitz des Miet- käufers über. Bei den meisten Geräten bietet sich diese Fi- nanzierungsform nicht an, weil entweder die Raten sehr hoch sind oder nach einer lan- gen Abzahlungszeit das Gerät veraltet ist.
Leasinggesellschaften ver- sprechen günstige Beschaf- fung und Schonung der finan- ziellen Ressourcen. Geleast werden kann mittlerweile na- hezu alles:Laborausstattungen, Praxiseinrichtungen, Warte- zimmermobiliar oder auch das Bereitschaftsfahrzeug. Wolf- gang Eck, Sprecher der Deut- schen Leasing AG, erklärt das Prinzip: „Die Leasinggesell- schaft kauft in Absprache mit
dem Arzt das gewünschte Gerät und übernimmt die komplette Finanzierung. Der Arzt nutzt das Gerät uneinge- schränkt, ohne dass er die Investitionssumme aufbringen muss. Stattdessen zahlt er eine monatliche feste Leasingrate.“
Kundendienst und Gewährlei- stung bleiben in vollem Um- fang erhalten. Manche Lea- singfirmen bieten obendrein an, Wartung und Versicherung in die Leasingrate mit einzu- beziehen; zwecks Unterschei- dung spricht man im Markt dann auch gern von Nutzungs- verträgen. Nach Ablauf der Leasingzeit – gesetzlich festge- legt sind bei medizintechni- schen Großgeräten maximal 86 bis 96 Monate – besteht ein Restwert, der sich nach dem dann gültigen Marktwert oder Restbuchwert richtet. Diesen kann der Arzt bezahlen – dann erst gehört das Gerät ihm.
Oder es geht an die Leasingfir- ma zurück. Dritte Möglichkeit:
ein neues Gerät leasen. Man- che Leasingfirmen können deshalb niedrigere Raten – und damit Vertragszins – an- bieten, weil sie etwa im Aus- land eigene Verwertungsmög- lichkeiten haben und somit einem Arzt in Deutschland, wo der Gebrauchtgerätemarkt noch nicht so etabliert ist,es er- sparen können, voll zu amorti- sieren. Damit ergeben sich im Grundsatz ähnliche Vorteile für einen Arzt beim Leasen ei- nes medizintechnischen Groß- gerätes wie beim Leasen eines Wagens, wobei die Autolea- singgesellschaft Restwertrisi- ko und -chance trägt.Vor ihrer Investitionsentscheidung soll- ten Ärzte oder Praxisgemein- schaften entscheiden, ob sie nach vier Jahren Leasing et- wa eines Computertomogra- phen (CT) noch eine Rest- wertsumme von rund 353 000 Euro aufbringen wollen, da- mit der CT ihr Eigentum wird.
Andererseits beinhalteten An- gebote wie das der Medizin- technik-Experten der Deut- schen Leasing neben dem rei- nen Finanzierungsaspekt auch Investitionsconsulting sowie zusätzliche Serviceleistungen, hebt Wolfgang Eck hervor.
Als weitere Alternative bie- tet sich die Kredit-Finanzie- rungan. Vorteil: Die über die gesamte Laufzeit feststehende Verzinsung ist wie beim Lea- sing überschaubar, aber bietet etwas bessere Planungssicher- heit (ähnlich wie beim Miet- kauf), weil sich potenzielle Er- höhungen der Mehrwertsteuer in der Zukunft nicht in einer Anpassung der Rate nieder- schlagen können. Nicht zu un- terschätzen beim Kredit: Der Kreditnehmer tritt gegenüber dem Geräteanbieter als Bar- zahler auf und kann mögli- cherweise bessere Konditio- nen aushandeln. Darüber hin- aus ist er nach dem Kauf der Eigentümer. Fairerweise muss man allerdings festhalten, dass auch beim Leasing der Kunde den besten Preis aushandeln kann. Manche Leasinggesell- schaften treten gegenüber Herstellern als Großkunden auf und können entscheidend günstigere Konditionen an ih- re Kunden durchreichen.
Die steuerlichen Aspekte Bei der Entscheidung für Lea- sing oder Kredit dürfen zu- dem steuerliche Aspekte nicht unberücksichtigt bleiben. Ei- nerseits sind Leasingraten voll abzugsfähige Betriebsko- sten, beim Kredit dagegen nur die Zinsen und die Ab- schreibung.Andererseits kann etwa der Aufwand für Ab- schreibungen anders ausfal- len, oder es können höhere Steuern durch Verlängern der Bilanz fällig werden. Schon aus diesen Gründen sollte vor der Unterschrift zu Kauf oder
Leasing immer das beratende Gespräch mit dem Steuerbe- rater stehen. Leasinggesell- schaften verweisen etwa dar- auf, dass Leasing bei Praxis- neugründungen nahezu un- schlagbar ist, weil es den Verlust im Falle eines Schei- terns um 16 Prozent im Ver- gleich zu einer Mietkauf- oder Kreditfinanzierung reduziert.
Dieses hängt damit zusam- men, dass die Ärzte nicht um- satzsteuerausweisfähig sind.
Oft vergessen werden die versteckten Kosten einer An- schaffung. Passt etwa ein Ul- traschallgerät noch durch die Haustür, sieht das bei einem Kernspintomographen anders aus. Hier müssen unter Um- ständen ganze Gebäudeteile aufgerissen und nach der Auf- stellung wieder instand ge- setzt werden. Hinzu kommen Einbau-, Wartungs- und Aus- baukosten (für Altgeräte) so- wie Aufwendungen für Aus- fallzeiten. Denn zumeist kann während der Bauphase nicht gearbeitet, mithin auch kein Geld verdient werden.
Leasing ist die einfachere Alternative. Die Leasingfir- men beschaffen das Gerät und bieten günstige Raten.
Die Gesellschaften prüfen vor allem bei Großinvestitionen die Bonität ihrer Kunden. Da sie aber auch das Leasing- Objekt und dessen Verwert- barkeit im Blick haben, bie- ten sie mitunter attraktivere Konditionen und sind schnel- ler in der Entscheidung als Banken. Manche Firmen wie die Ärzte- und Apotheker- Leasing GmbH in München haben sich zudem auf das Leasen von Medizingeräten spezialisiert. Die Banken sind bisweilen restriktiver bei der Geldvergabe. Sie betrachten, gerade bei großen Anschaf- fungen, die gesamte wirt- schaftliche Situation des Kre- ditnehmers. Über die steuerli- che Wirksamkeit von Leasing und Kredit sollten Ärzte vor- her mit ihrem Steuerberater reden – wegen der teilweise gravierenden Differenzen im Einzelfall. Denn nicht die günstigste, sondern die richti- ge Finanzierung ist existenzsi- chernd. Dr. Holger Iburg V A R I A
Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 423. Januar 2004 AA201
Technik-Finanzierung
Leasen oder kaufen?
Das letzte Wort sollte der Steuerberater haben.
Wirtschaft