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Archiv "Gesundheitsreform: Details werden korrigiert" (23.01.2004)

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Gesundheitsreform

Details werden korrigiert

Regierung und Opposition attackieren Selbstverwaltung.

T

eile der Gesundheitsreform wer- den entschärft. Das teilte Gesund- heitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder nach einem Spitzengespräch mit Vertretern von Ärzten und Kran- kenkassen im Bundesgesundheitsmi- nisterium in Berlin mit. Geändert wer- de insbesondere der Einzug der Pra- xisgebühr bei ärztlichen Notdiensten.

Großzügiger auslegen wolle man aber auch die Regelungen für die Erstattung von Fahrtkosten sowie die Definition chronischer Krankheiten.

Korrekturen des Gesetzes selbst schloss Schröder indes aus. Vielmehr soll der Gemeinsame Bundesausschuss tätig werden. Dass dies nicht schon früher geschehen ist, warfen Politiker von Regierung und Unions-Opposition der Selbstverwaltung unmittelbar vor dem Treffen in einer aktuellen Stunde des Bundestages vor.

Bundesausschuss bessert nach

Geeinigt habe man sich nach Angaben Schröders, dass Patienten beim Besuch einer Notfallambulanz zwar eine Pra- xisgebühr zahlen müssen. Damit seien dann aber auch Nachfolgebehandlun- gen abgegolten. Zu Jahresbeginn hat- ten Patienten mitunter 20 bis 30 Euro zahlen müssen, weil sie zur Weiterbe- handlung erneut in die Ambulanz be- stellt wurden. Einen entsprechenden Beschluss will der Gemeinsame Bun- desausschuss kurzfristig fassen. Im Streit um die Praxisgebühr bei Verhütungs- mitteln werde, so der Staatssekretär, die Möglichkeit geprüft, die Pille für ein ganzes Jahr zu verschreiben.

Zudem übernehmen Krankenkassen ab sofort wieder in breitem Umfang Fahrtkosten zum Arzt. Nicht nur für Fahrten zur Dialyse, Strahlenbehand- lung oder Chemotherapie werden Fahrt-

Krankenhäuser

Integrations- verträge ein

Megainstrument

Im Wettbewerb sieht die DKG gute Chancen für ihre Mitglieder.

D

ie möglicherweise für die Kran- kenhäuser einschneidendste Rege- lung des GKV-Modernisierungs- gesetzes bleibt vorerst noch im Schatten von Diskussionen zur verpflichtenden Einführung der diagnosebasierten Fall- pauschalen ab 2004 und zu den neuen Arbeitszeitregelungen: die Integrierte Versorgung. In fünf bis zehn Jahren wer- de sich die Krankenhauslandschaft in Deutschland völlig verändert haben, prophezeite der neu gewählte Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Wolfgang Pföhler, am 13. Januar in Berlin. Mit den Folgen des Arbeits- zeitgesetzes, der Entgeltumstellung so- wie der „mageren“ Steigerungsrate des Krankenhausbudgets von 0,02 Prozent würden in diesem Jahr viele Kranken- häuser wirtschaftlich zu kämpfen haben.

Einziger Lichtblick 2004 sei die Möglich- keit der Integrierten Versorgung. „Wir stehen jetzt vor einem Ausleseprozess“, erklärte Pföhler.

Krankenhäuser haben deshalb großes finanzielles Interesse daran,Verträge zur Integrierten Versorgung abzuschließen und mehr Zutritt zu der ambulanten fachärztlichen Versorgung zu finden.

Welche und wie viele Krankenhäuser in diesem Überlebenskampf den Kürzeren ziehen werden, wagt die DKG indes noch nicht zu prognostizieren. Hinter- grund für die zu erwartende – auch inter- ne – Gemengelage ist die im Gesetz ver- ankerte Anschubfinanzierung. Bis zu ei- nem Prozent der Gesamtvergütung dür- fen die Krankenkassen den Kranken- häusern und Kassenärzten abziehen und für die Integrierte Versorgung ausgeben.

„Wir sind gewillt, das eine Prozent zurückzuverdienen“, betonte der Haupt- geschäftsführer der DKG, Jörg Rob- bers. Die Integrierte Versorgung sei ein

„Megainstrument“, weil ihre Finanzie- rung gesichert sei. 680 Millionen Euro stünden jährlich bis einschließlich 2006 auf diese Weise zur Verfügung.

Die Verteilung der Mittel – eine Streit- frage bereits vor In-Kraft-Treten des Gesetzes – ist jetzt geregelt. Kranken- kassen, DKG und Kassenärztliche Bun- desvereinigung verständigten sich kürz- lich darauf, dass weder Krankenhäuser noch niedergelassene Ärzte auf Bud- get/Entgelt verzichten sollen, wenn kei- ne oder nur wenige Integrationsverträge in einer Region abgeschlossen werden.

Demnach dürfen Krankenkassen nicht ab 1. Januar die Vergütung pauschal um ein Prozent kürzen, wie einige Kassen bereits frohlockt hatten. Rechnungskür- zungen sind vielmehr erst dann möglich, wenn konkreteVerträge zur Integrierten Versorgung vorliegen. Dabei muss der Umfang der Integrationsverträge mit der gekürzten Summe korrelieren. Auch Transparenz soll für die neuen Konkur- renten geschaffen werden: Eingerichtet wird dazu eine Registrierstelle für In- tegrationsverträge bei der Bundesge- schäftsstelle für Qualitätssicherung in Düsseldorf. Dort können sich alle Betei- ligten bei Abzügen über abgeschlossene Verträge informieren.

Die Krankenhäuser dürften bei der Etablierung der neuen Versorgungs- form gute Karten haben. Für Kranken- hauslobbyist Robbers ist die Integrierte Versorgung gar das „Modell der Zu- kunft“. Auf ihre rasche Umsetzung drängt DKG-Präsident Pföhler. Sollten bis zum Sommer noch keine Integrati- onsverträge zustande gekommen sein, wolle er im Bundesgesundheitsmini- sterium „mit eiserner Faust auf den Tisch schlagen“, sagte Pföhler. Dass mit der Integrierten Versorgung nicht nur ein Verdrängungswettbewerb zwischen Krankenhäusern, sondern vor allem zwischen Krankenhäusern und nie- dergelassenen Fachärzten beginnt, ist für den Mannheimer Krankenhaus-Ma- nager keine Frage. „Dieser Prozess ist po- litisch gewollt“, betont er. Dennoch sorge sich die DKG, dass die Krankenhäu- ser nicht als gleichberechtigte Partner bei der ambulanten Versorgung behan- delt würden. Die Rolle der Kliniken als Anbieter von ambulanten Leistungen müsse erst von den Kassen akzeptiert werden. Dr. med. Eva A. Richter-Kuhlmann

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A156 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 423. Januar 2004

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kosten bezahlt. Gleiches gilt nun auch für Arztbesuche von Patienten mit ei- ner Seh- oder Gehbehinderung. Die Kassen greifen damit einem noch aus- stehenden, aber zu erwartenden Be- schluss der Selbstverwaltung vor. Staats- sekretär Schröder kündigte zudem an, dass die vom Ministerium gestoppte Chroniker-Definition der Selbstverwal- tung nun breiter gefasst werden solle.

Eine entsprechende Richtlinie bereite der Bundesausschuss vor. Maßgebliche Kriterien, wer nur ein Prozent (sonst zwei Prozent) des Bruttolohns für Zu- zahlungen aufwenden muss, seien dann nicht nur schwere Behinderung, Kran- kenhausaufenthalte oder Pflegestufe, sondern auch gravierende Dauerer- krankungen, die ambulant behandelt werden. Ein entsprechender Katalog soll vom Bundesausschuss kurzfristig erarbeitet und bis Mitte des Jahres er- gänzt werden.

Kontroverse im Bundestag

Unterdessen warf der FDP-Gesund- heitspolitiker Dieter Thomae Ministe- rin Schmidt im Bundestag massive Feh- ler bei der Umsetzung der Reform vor und forderte sie zum Rücktritt auf. Die nicht an der Reform beteiligte FDP nannte das Gesetz einen „Riesenmurks“

und forderte die Rücknahme der Pra- xisgebühr. Thomae empfahl stattdessen ein System aus Selbstbeteiligung mit Kostenerstattung.

Schmidt hingegen räumte „Detail- probleme“ ein. Schuld daran sei aber die Selbstverwaltung, sagte sie. Die SPD-Abgeordnete Gudrun Schaich- Walch warnte, die Selbstverwaltung be- komme jetzt eine letzte Chance, offene Punkte zu regeln. Wenn sie diese nicht nutze, müsse über andere Wege disku- tiert werden. Auch der CDU-Sozialex- perte Andreas Storm machte für die

„Anlaufprobleme“ die Selbstverwaltung mitverantwortlich.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. med. Manfred Richter-Reichhelm, warnte indes davor, Ärzte und Kassen zu Sündenböcken zu machen. „Wir wehren uns gegen die of- fenkundige Strategie einiger Politiker, den Schwarzen Peter nun der Selbstver- waltung zuzuschieben. Samir Rabbata

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Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 423. Januar 2004 AA157

Leitlinien

Basis für eine verbesserte Versorgung

Clearingbericht COPD des

Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin, Köln, liegt jetzt vor.

E

nde 2003 wurde der Leitlinien- Clearingbericht „COPD“ (chronic obstructive pulmonary disease) ver- öffentlicht. Dieser stellt eines der jüng- sten Produkte des Clearingverfahrens zur Qualitätsverbesserung von Leitli- nien dar, das vor vier Jahren etabliert wurde.

Das Clearingverfahren wird getragen von der Bundesärztekammer, der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der gesetzlichen Rentenversicherung und den Spitzenverbänden der privaten und gesetzlichen Krankenkassen. Die Koope- rationspartner hatten 2002 beschlos- sen, nationale Leitlinien daraufhin zu überprüfen, ob sie zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von Patien- ten mit COPD in Deutschland beitra- gen können. Die in das Clearing- verfahren COPD einbezogenen Leitli- nien wurden mit der Checkliste „Me- thodische Qualität von Leitlinien“ be- wertet, die im Internet frei verfügbar ist. Ein multidisziplinärer Experten- kreis beurteilte, welche Aussagen und Empfehlungen, sowohl hinsichtlich ih- rer Inhalte als auch ihrer Praktikabi- lität, für das deutsche Versorgungssy- stem nutzbar sind.

Eins der vielen identifizierten Pro- bleme in den analysierten Leitlinien liegt in der zum Teil sehr unterschied- lich ausfallenden Definition der COPD.

Als ursächlich dafür werden die jeweils anders gelagerten Herangehensweisen von Klinikern, Physiologen oder Patho- logen gesehen. Bezüglich der Präventi- on dieser Erkrankung steht unwider- sprochen die Vermeidung des inha- lativen Nikotinkonsums an erster Stel- le. Eine Hauptforderung, die bei der

Entwicklung einer künftigen Leitlinie COPD berücksichtigt werden sollte, be- steht daher in der Unterstützung der Patienten beim Rauchverzicht. Diese Kernforderung an ein frühzeitiges und effektives Management der COPD wird jedoch nicht durchgängig in den bewerteten Leitlinien erhoben.

Mit den Reibungsverlusten an den Schnittstellen zwischen den verschiede- nen Fachbereichen der ambulanten und der stationären Behandlung wurde ein typisches Problem des deutschen Ge- sundheitswesens benannt. Nach Mei- nung des Expertenkreises wurde dafür auch in der einzigen deutschen Leitli- nie, die in dieses Clearingverfahren ein- bezogen werden konnte, keine erschöp- fende Lösung gefunden.

Im Clearingverfahren COPD konnte zu 18 inhaltlichen Eckpunkten Verbes- serungspotenzial sowohl für die Versor- gungspraxis als auch für Leitlinien iden- tifiziert werden. Anhand dieser Be- standsaufnahme wurden Vorschläge for- muliert, die bei der Entwicklung oder Überarbeitung von Leitlinien berück- sichtigt werden sollen. Mit der Auswahl einer umfangreichen Zahl von vorbild- lichen Einzelempfehlungen aus den be- werteten Leitlinien konnte die Umsetz- barkeit dieser Anforderungen belegt werden.

Weiterentwicklung

Die Ergebnisse dieses Leitlinien-Clea- ringverfahrens zeigen, wie eine metho- disch und inhaltlich hochwertige Neu- entwicklung beziehungsweise die Wei- terentwicklung einer nationalen Leitli- nie zur Behandlung von Patienten mit COPD auf bereits bestehende Leitlini- en abgestützt werden könnte. Auch hal- ten die Träger des Clearingverfahrens die Entwicklung einer Konsensusleitli- nie zur Behandlung von Patienten mit COPD auf der Basis von bereits vorlie- genden Leitlinien für möglich.

Dr. med. Dietrich Sonntag Dr. med. Hanna Kirchner

Leitlinien-Clearingstelle im Ärztlichen Zentrum für Qua- lität in der Medizin, Aachener Straße 233–237, 50931 Köln, E-Mail: clearingstelle@azq.de

Clearingbericht und weiterführende Informationen unter www.leitlinien.de/clearingverfahren/clearingberichte/

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