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Archiv "„Gesundheitsreform“ - Ab 1.1.: Teufel im Detail" (26.12.1988)

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um 1. Januar wird also das Ge sundheits-Reformge- setz (GRG) in Kraft tre- ten, nachdem ihm, erwartungs- gemäß, auch der Bundesrat dank der Unions-Mehrheit zu- gestimmt hat. Zweifelhaft frei- lich ist es, ob mit Jahresbeginn die Fülle der Neuerungen über- haupt wirksam werden kann.

Fahrlässigerweise hat es nämlich der Gesetzgeber versäumt, aus- reichende Übergangsvorschrif- ten vorzusehen. Man wird somit ab 1. 1. noch manches Durch- einander erleben.

Für die Kassenärzte ist die Sachlage allerdings relativ ein- deutig: Am 1. 1. ändert sich zu- nächst einmal nichts. Überlei- tungsverträge mit den Kassen stellen sicher, daß der Bundes- mantelvertrag mit den RVO- Kassen und der Arzt/Ersatzkas- sen-Vertrag einstweilen weiter- gelten, auch alle Vordrucke bleiben bis auf weiteres. Neue Verträge auf der Basis des neu- en Rechts wird es erst ab 1. Juli nächsten Jahres geben.

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etzt hat auch der Wissen- schaftsrat wegen der Über- kapazitäten beim Medizin- studium die Alarmglocken gezo- gen. Politische Sofortmaßnah- men zur Begrenzung der Zahl der Studenten seien dringend nötig, wenn nicht weitere Quali- tätsverluste bei der Ausbildung zum Arzt und eine Vergeudung knapper Ressourcen tatenlos hingenommen werden sollten.

Tatsache ist: Jährlich legen fast 12 000 Medizinstudenten nach einem überwiegend theorielasti- gen Studium das Examen ab.

Vielfach richtet sich die Kapazi- tätsbemessung nach dem letzten Klappsitz in den vorklinischen Semestern, nicht aber nach der Zahl der für Ausbildungszwecke erforderlichen und geeigneten Patienten. Ebensowenig reicht die Zahl der akademischen Leh- rer aus.

Der Wissenschaftsrat dringt darauf, die Konsequenzen aus drei längst vorliegenden Gut- achten zu ziehen. Um patienten-

„Gesundheitsreform"

Ab 1.1.: Teufel im Detail

Zwei Ausnahmen seien festgehalten: Bereits ab 1. 1. gilt für Angehörige der Bundes- wehr, des Bundesgrenzschutzes und des Zivilschutzes die Er- satzkassen-Gebührenordnung als Abrechnungsgrundlage (bis- her GOA). In einigen Regionen trifft das auch für die Polizei zu.

Gleichfalls ab 1. 1. gilt ein neuer Abrechnungsmodus für ermächtigte Krankenhausärzte.

Die RVO-Kassen (nur diese!) zahlen die fälligen Honorare an den Krankenhausträger. Der wiederum rechnet mit dem er- mächtigten Arzt ab. Auch hier gibt es aber von KV zu KV Un- terschiede. Unverändert das al- te Recht gilt für die Ersatzkas-

Medizinstudium

Kapazitäten verringern!

und personalbezogene Kapazi- täten in Einklang zu bringen und dem Medizinstudium mehr Praxisbezogenheit zu verleihen, muß die Zahl der Studienplätze um mindestens 25 Prozent redu- ziert werden, so der Wissen- schaftsrat. Dies bedarf eines Kraftaktes der Länder. Um das Herumlavieren zu beenden, for- dert der Rat weitere zielgerech- te Maßnahmen: Die Zulas- sungszahlen sollten für den ge- samten Studiengang Medizin einheitlich festgesetzt werden.

In vorklinischen und in den kli- nischen Abschnitten des Studi- ums sollte der Kleingruppenun- terricht praktiziert werden. Das

sen. Solcherlei Erläuterungen wird es in den nächsten Mona- ten gewiß viele geben, auch im Deutschen Ärzteblatt. Denn die politische Entscheidung ist das eine — die Umsetzung ins Detail, das für den Betroffenen oft wichtiger ist als die große politi- sche Linie, das andere.

Mit diesem GRG sind die Reformen noch nicht beendet.

Der Bundesrat fordert, die Or- ganisationsreform der Kranken- versicherung noch in dieser Legislaturperiode zu verwirkli- chen. Der Reform zweiter Teil dürfte einhergehen mit Korrek- turen am GRG. So etwa ist der Ausgang des großen Experi- ments mit den Festbeträgen für Arzneimittel durchaus offen.

Schon zeigt sich die erste Hür- de: Kaum, daß sich Kranken- kassen und Arzneimittelherstel- ler zu Verhandlungen zusam- mengesetzt haben, meldet sich bereits das Bundeskartellamt, das in solchen Verhandlungen kartellwidrige Absprachen wit- tert. NJ

Medizinstudium soll gestrafft und in seiner Gesamtdauer ver- kürzt werden (durch Einführung von Wahlpflichtfächern und Graduiertenkursen). Die Tren- nung von vorklinischer und kli- nischer Ausbildung sollte über- wunden und der Umfang und die Stellung der naturwissen- schaftlichen Grundlagenfächer überprüft werden.

Die überfällige Reduktion der Aufnahmekapazitäten als

„Konkurrenz-Schutz für eta- blierte" Ärzte zu diskreditieren, wäre ebenso unredlich wie dem Staat vorzuwerfen, er wolle durch eine Verringerung der Studentenzahl Ausbildungsko- sten einsparen. Und auch am hohen Standard der medizini- schen Versorgung der Bevölke- rung würde sich kein Jota än- dern. Schon jetzt entfallen stati- stisch nur 343 Einwohner auf ei- nen

berufstätigen Arzt. Um die- sen Stand zu halten, reicht die

Zahl von 6500 Jungärzten pro Jahr völlig aus. HC

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Dt. Ärztebl. 85, Heft 51/52, 26. Dezember 1988 (1) A-3633

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