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Archiv "Buchführung für Ärzte" (18.07.1988)

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Academic year: 2022

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Claudicat

retard

Wirkstoff: Pentoxifyllin

Zusammensetzung: 1 Filmtablette enthält 400 mg Pentoxifyllin. Anwendungsgebiete: Periphere arterielle Durchblutungsstörungen im Stadium II nach Fontaine. Gegenanzeigen: Frischer Herzinfarkt, Massenblutungen, Schwangerschaft. Treten Netzhautblutungen auf, Präparat absetzen. Nebenwirkungen:

Gelegentlich gastrointestinale Beschwerden, Schwindel, Kopfschmerzen. Therapieunterbrechung nur in Ausnahmefällen erforderlich. Vereinzelt Uberemp- findlichkeitsreaktionen der Haut.

Wechselwirkungen: Die Wirkung von Antihypertensiva kann verstärkt werden (Blutdruckkontrolle, ggf. Dosisanpassung des Antihypertensivums). Bei Diabeti- kern evtl. Insulindosis reduzieren. Dosierung und Anwendungsweise: 3 x täglich 1 Filmtablette nach dem Essen unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen. Bei deutlich verminderter Nierenfunktion individuelle Dosierungsanpassung. Therapiedauer individuell festlegen. Handelsfermen: Claudicat® retard 20 Filmtabl.

(N1) DM11,80; 50 Filmtabl. (N2) DM 29,10; 100 Filmtabl. (N3) DM 49,10. (Stand 6/88). Promenta, Hamburg

Groß 23-11 ä"

Preis vi die

Bei peripheren arteriellen Durchblutungsstörungen

LESERDIENST

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Urlaub im Ausland kann teuer werden — vor allem für Autofahrer. Denn bei einem Unfall kommt zu den Sprach- schwierigkeiten meist hinzu, daß die Versicherungssum- men des ausländischen Un- fall- „Gegners" zur Scha- densregulierung nicht ausrei- chen. Das gilt nach Angaben des Verbandes der Autover- sicherer vor allem für Spa- nien, Griechenland, Italien und Jugoslawien.

I

Drei empfehlenswerte Versicherungen

Ist ein Schaden höher als die übliche Versicherungs- summe des Urlaubslandes und der Unfallverursacher nicht freiwillig höher versi- chert, kann zwar der nicht ge- deckte Teil des Schadens un- mittelbar vom Schädiger ver- langt werden. Allerdings ist dies oftmals ein ebenso zeit- raubendes wie aussichtsloses Bemühen. Zudem fallen die Ersatzleistungen vielfach niedriger aus als hierzulande:

So werden die Reparaturko- sten in Griechenland und Spanien lediglich nach den dortigen Werkstattpreisen er- setzt und Rechnungen deut- scher Werkstätten entspre- chend gekürzt. Und obwohl Schadenersatzforderungen im Ausland meist nur mit Hilfe eines Gutachters sowie eines dort tätigen Anwalts durchzusetzen sind, werden deren Kosten bei einer au- ßergerichtlichen Einigung oft nicht erstattet. Schließlich wird ein Nutzungsausfall oft überhaupt nicht anerkannt;

Mietwagenkosten in der Re- gel nur bei beruflicher Nut- zung des Pkw.

Solchen unliebsamen Überraschungen kann gelas- sener entgegensehen, wer über entsprechende Versi- cherungen verfügt — oder sol- che zumindest für die Ur- laubszeit abschließt:

• Eine Unfallversiche- rung tritt bei bleibenden Per- sonenschäden ein; Leistun- gen der gegnerischen Haft- pflichtversicherung werden nicht angerechnet;

• Eine Vollkaskoversi- cherung ersetzt die Unfall- schäden am eigenen Fahr- zeug — gleichgültig, wer sie verursacht hat. Teilkasko- schäden sind eingeschlossen;

• Eine Rechtsschutzver- sicherung übernimmt An- walts- und Gerichtskosten

„wie zu Hause"; sie besorgt auch einen deutschsprachi- gen Anwalt im Urlaubsland.

Verursacht ein deutscher Autofahrer im Ausland einen Schaden, so leistet nach wie vor die „Internationale Grü- ne Versicherungskarte" gute Dienste. Sie bescheinigt Ver- sicherungsschutz nach den im Gastland geltenden Bestim- mungen. Anhand der Grü- nen Karte kann der deutsche Autofahrer einem von ihm Geschädigten die Adresse ei- ner Regulierungshilfe im Gastland nennen. Autofah- rer sollten sich daher die Grüne Karten besorgen, auch wenn sie für die Einrei- se ins Urlaubsland nicht er-

forderlich ist. Verlangt wird die Grüne Karte noch in Bul- garien, Griechenland, Jugo- slawien, Polen, Rumänien und in der Türkei. Italien verzichtet zwar auf die Kon- trolle bei der Einreise, die Grüne Karte muß aber im Reisegepäck sein. Die Kfz- Haftpflichtversicherung gilt grundsätzlich nur in Europa.

Die Grüne Karte kann zwar

Der niedergelassene Arzt ist auf die unternehmerische Aufgabe der Praxisführung in aller Regel nicht vorberei- tet. Konnten in der Vergan- genheit Fehler im „Unter- nehmen" Arztpraxis noch ausgebügelt werden, so hat sich dies durch veränderte Rahmenbedingungen grund- legend geändert.

Der Blumenstrauß für die Praxis, der Kasten Spru- del oder Cola wurden meist aus der Privatschatulle des Arztes bezahlt. Das soll sich nun ändern, meint Wilfried Botz, der Initiator des neuen nilaplans. Laufende, zeitnahe und für den Arzt verständ- liche Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung seiner Praxis, über die Höhe, Entwicklung und Zusammen- setzung seiner Ein- und Aus-

auch für einige Länder außer- halb Europas ausgeschrieben werden. Damit besteht dann aber nur Versicherungsschutz in Höhe der dort maßgeben- den Pflichtversicherungssum- me. Vor Reisen ins außereu- ropäische Ausland — z. B. in den asiatischen Teil der Tür- kei — sollte man daher unbe- dingt mit dem Versicherer sprechen. WB

gaben, den Vergleich zum Vorjahr und zu seiner Fach- gruppe, das sind heute Vor- aussetzungen für das wirt- schaftliche Überleben in frei- er Praxis! Deshalb hat der NAV-Wirtschaftsdienst für Ärzte einen nilaplan entwik- kelt, der dem Arzt alle Infos auf einen Blick bietet. Es sind Informationen, auf die er bislang verzichten mußte.

Neben einer arztspezifischen Auswertung der Praxiszahlen wird eine fortlaufende Geld- verwendungsrechnung (Li- quiditäts-Rechnung) erstellt.

Die Kosten für den nila- plan betragen bei einem Jah- resumsatz von 400 000 Mark rund 3300 Mark jährlich.

Diese Kosten sind steuerlich absetzbar. Teilnehmer müs- sen nicht unbedingt NAV- Mitglieder sein. rco

Autofahrer sind im Ausland oftmals „unterversichert"

Buchführung für Ärzte

Dt. Ärztebl. 85, Heft 28/29, 18. Juli 1988 (63) A-2095

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